Was der Hausmeister sagt ist irrelevant-wieso sagt der eigentlich was grundsätzlich anderes, als sein Auftraggeber?
Der Vermieter hat Recht, weil er durchaus verlangen kann, daß ihr die Wohnung so verlasst, wie ihr sie angemietet habt.
Auch wenn eure Fliesen bestimmt super aussehen und das Laminat auch, es kann zumindest theoretisch sein, daß ihr Fliesen im Farbton Katzenkotze und einen völlig verschlissenen Laminatboden zurück lasst. Das ist dann durchaus ein Problem in der Weitervermietung (denn ein Bad wird täglich genutzt und wenn das nicht gefällt, unterschreibt sich ein Mietvertrag schwerer) und die Erneuerung und Instandhaltung von Laminat ist kostspieliger als einfach nen Standardteppich und PVC reinlegen zu lassen.
Einen neuen Teppichboden und PVC müsst ihr aber nicht zwingend reinlegen, da kommt es auf den Verusacher des Brandes an. Wart ihr das bzw. ist eure Haftpflicht eingesprungen, dann müsst ihr auch auf eure Kosten bzw. der Haftfplicht den Teppich/PVC erneuern. Das müsstet ihr auch dann, wenn es nicht gebrannt hätte und der Vermieter das Verlegen anderer Bodenbeläge duldet. Alleine die Duldung ändert ja nichts am grundsätzlichen Mietvertrag.
Seit ihr nicht Verursacher des Brandes, dann müsst ihr auch keinen PVC/Teppich verlegen, sondern lediglich eine leere Wohnung ohne Bodenbeläge zurücklassen-hier wäre dann der Vermieter in der Pflicht. Je nach dem wie lang die Komplettrenovierung her ist (also so ein bis drei Jahre) müsst ihr im übrigen auch nicht streichen, wenn ihr nicht starke Raucher seid und die Farben noch frisch aussehen.
An eurer Stelle würde ich nur dann Veränderungen an einer Mietsache vornehmen, wenn der Vermieter die Kosten trägt oder zumindes teilweise erstattet. Oder wenn ihr sicher seid, daß ihr da nie wieder ausziehen wollt. In allen anderen Fällen hat man nur Stress. Und man zahlt drauf. Ihr habt sicherlich die selbe Miete wie vorher gezahlt, aber freiwillig auf eine ordnungsgemäße Mietsache verzichtet und auch noch auf eigene Kosten Bodenbeläge verlegt. Das ist rein finanziell gesehen natürlich nur dämlich zu nennen, auch wenns verständlich ist, schön wohnen zu wollen. Rein rechtlich könnt ihr dem Vermieter aber nix, der hat sich so wies ausschaut korrekt verhalten.