gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
DarkestSoul
Freak Like Me
 
Benutzerbild von DarkestSoul
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 111
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

... ist ja alles eigentlich das gleiche Szenario wie damals mit Firstload... die haben dann auch alle Foren zugespamt (aber erst nach der Abzocke) das es ihnen leid tut und blablabla wegen Betrug und bla... und heute passts schon so in etwa... auf dem gleichen Trip ist wohl Overnext nur das noch die "Abzockphase" da ist und in 1-2 Jahren dann die Einsicht kommt und man mit einem "Vertrauenswürdigen" Angebot rechnen kann, was? xD
Alt 03. 04. 2008, 22:25 DarkestSoul is offline Mit Zitat antworten #126
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Die Preisinformationen werden auf der Startseite verlinkt, im linken Menü vor der Anmeldung, am Ende der Anmeldung (vor Aktivierung der Testphase), im Mitgliederbereich, während des Nutzens des Angebotes im Kundenkonto und mit einer ausführlichen Erklärung auf der Info-Seite.

"Wenn ein Kunde unwissentlich und unabsichtlich einen Vertrag abschließt, welches seriöse Unternehmen ist sofort nur noch daran interessiert, das Geld ohne Verzögerung einzutreiben?"

Falsch, das Geld wird sofort abgebucht, da die Betrugsquote (falsche Kontodaten, Kontodaten von Unternehmen, Finanzämtern ;-), etc.) sehr hoch ist und somit die Zugänge missbraucht werden - aus diesem Grund ist es wichtig sehr früh zu wissen ob die Kontodaten falsch waren, damit der Zugang sofort gesperrt wird.

Nach Rechnungsausstellung in weniger als 24 Stunden?

s.o. - nein, nicht nach 24 Std. sondern SOFORT (!) - es kann sein, dass die Bank die Lastschrift erst nach 24 Std. ausführt, was zu unserem Nachteil ist, da so länger missbraucht werden kann.

"Welches seriöse Unternehmen bedient sich unfreundlicher patziger Hotlineangstellter"

Diese sind sehr freundlich Mitarbeiter, die auch gerne in einem 40 Minütigem Gespräch dem Kunden weiterhelfen - zur Info: 40 Minuten 0800 Nummer kosten im Durchschnitt um die 7,20 EUR und das obwohl der Kunde möglicherweise gar kein Paket bucht... Welches unseriöse Unternehmen bietet denn eine 0800 Nummer an?
;-)

"die nicht anderes machen, als Kunden die verwirrt um Hilfe bitten abzuwimmeln"

s.o.

"Welches seriöse Unternehmen wertet Kulanzanfragen mit Smilie-Antworten ab?"

Da muss ich Sie leider enttäuchen, Kulanzfälle werden von mir nach Fertigstellung zur Qualitätssicherung persönlich überprüft - in keinem fand ich solch eine Wertung.

"Welches seriöse Unternehmen reagiert ohne Umschweife mit Drohungen und Einschüchterungen, sobald man das Geld zurückbuchen lässt?"

Jedes.

"Meines Erachtens gehören die Willenserklärungen beider Seiten zu einem Vertragsabschluss. Wenn ein potentieller Kunde diese Willenserklärung irrtümlich abgegeben hat, welches seriöse Unternehmen versucht die Situation durch Drohungen und Einschüchterungen zu klären, um doch noch an das Geld zu kommen?"

Ganz einfach, wenn ich einen Vertrag abschließe, dann hab ich mich daran zu halten. Anders als jedes große Unternehmen (Vodafone, etc.) bieten wir sogar Kulanz, wenn jemand natürlich freundlich bleibt und keine harten Gründe gegen eine Kulanz sprechen (falsche Kontodaten, merhfache Testanmeldungen, Drohungen mit allen Instanzen dieser Welt, einschließlich der UNO).

Abschließend: Warum sendet mir denn nicht einfach mal jeder der "nicht so begeisterten" Nutzer seine bei OVERNEXT genutzte E-Mail Adresse zu, dann kann ich anonymisiert Stellung zu den Fällen nehmen. Findet ihr nicht, dass es fair wäre ehrliche Meinungen hier zu lesen, denn wie wir bei OvernextOpfer gesehen haben, hat er uns wissentlich betrogen und dann die wildesten Theorien in diesem Forum geschrieben - woher sollen wir wissen dass es sich nicht auch in anderen Fällen um solche Nutzer handelt? Insofern, E-Mail von der Anmeldung per privater Message, dann schaue ich nach und berichte. Sollte ich keine erhalten, kann ich nicht davon ausgehen, das der Nutzer der hier negativ über uns schreibt, doch nichts zu verbergen hat ;-)
Alt 03. 04. 2008, 23:40 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #127
Idefix1969
Mitglied
 
Benutzerbild von Idefix1969
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 104
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

so langsam macht selbst das mitlesen keinen spaß mehr! für wie beschränkt halten sie die user eigentlich?
die "idee" mit der e-mail ist jetzt ja wohl der gipfel! glauben sie ernsthaft das kauft ihnen noch jemand ab? das sie mit den e-mailadressen dann user identifiziert haben, die ihrem dienst nicht wohlgesonnen sind und sie somit auch gegen diese vorgehen können, dürfte jeder merken, der ihre bislang gemachten äußerungen gelesen hat!
in jedem forum, in dem sie aufgetaucht sind, haben sie mit ihrer ironie, polemik und verdrehen von inhalten in kürzester zeit für unruhe gesorgt! dazu haben sicher auch ihre dienstleistungen an sich beigetragen!
in den foren, wo "nur" auf ihre tatsächlichen leistungen eingegangen worden ist (also z.b. das wort abzoXXer nicht ständig gefallen ist), sind sie sehr schnell nicht mehr gesehen worden oder es hat nur zu einem (?) mehr als peinlichen gastauftritt gereicht (aber das waren sie ja sicher nicht!). scheinbar fehlen ihnen dazu die wirklichen argumente! als beispiel hierfür seien diese bei nzb.to und usenetprovider-uebersicht genannt.
mit welcher rechtfertigung sie sich von anderen unseriösen providern (wäre mal interessant zu erfahren, wen sie damit meinen) unterscheiden wollen, ist mir ein rätsel!
Alt 04. 04. 2008, 08:29 Idefix1969 is offline Mit Zitat antworten #128
Cranc2008
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 19
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Zitat:
Die Preisinformationen werden auf der Startseite verlinkt, im linken Menü vor der Anmeldung, am Ende der Anmeldung (vor Aktivierung der Testphase), im Mitgliederbereich, während des Nutzens des Angebotes im Kundenkonto und mit einer ausführlichen Erklärung auf der Info-Seite.

Ja, natürlich - wenn man genau sucht, findet man auf anderen verlinkten Seiten irgendwo Informationen zu dem Preis der kostenpflichtigen Tarife.

Ein User, der den Testaccount nutzt und von da aus die Download-Software installiert, findet aber nirgendwo (abgesehen von den Nutzungsbedingungen) einen Hinweis auf die 96 Euro. Die Preisinformation werden in einem Längeren Fließtext versteckt, und das ist nach deutschem Recht unzulässig (Hierzu auch Entscheidungen vom Lg Frankfurt a.M. und Lg Hanau).
Ihr Argument, auf das sie sich ständig berufen, die Informationen wären einsehbar ohne dass heruntergescrollt werden müsse, hilft da auch nicht weiter.
Darüber hinaus kann ein User nicht damit rechnen, dass in den Nutzungsbedingungen Preisinformationen enthalten sind. Das wird nach deutschem Recht als überraschende Vertragsfolge gewertet. (§305c BGB)

Zu Ihrer Aufforderung, einen Anwalt einzuschalten: Das habe ich natürlich bereits getan, er bekräftigt nicht nur meine Position, wir erwägen auch rechtliche Schritte gegen Ihre Firma.

Und damit ich mir nicht länger anhören muss, ich würde falsche Tatsachen behaupten und wäre von der Konkurrenz: Ich habe mir erlaubt, meine Darstellung der Anmeldeprozedur einmal mit Screenshots zu belegen. Für alle, die noch letzte Zweifel haben, ob WeiteWelt nicht vielleicht doch recht hat.

Dieser Screenshot wurde nach der Anmeldung zum Testaccount gemacht. Zuvor wurden keine Angaben zu auf mich zukommenden Preisen gemacht, im Gegenteil, mir wurde sogar versichert, mein Konto würde nicht belastet, es sei denn, ich kündige den Vertrag nicht während der Probezeit:

http://img398.imageshack.us/img398/4...ernext1nl2.jpg

Der Button "Download-Software nutzen" ist ein Direktlink auf die Installationsdatei der Software. Die Installation beginnt so:

http://img182.imageshack.us/img182/8...nsetup1mr7.jpg

Und enthält diese völlig unscheinbaren Lizenzbedingungen. Man muss fast schon suchen, um den Preis zu finden:

http://img182.imageshack.us/img182/1...nsetup2lo6.jpg

Das war's. Nach einem Klick auf "Akzeptieren" und "Weiter" wird die Software installiert und das Geld abgebucht.
Alt 04. 04. 2008, 15:48 Cranc2008 is offline Mit Zitat antworten #129
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

§305c BGB besagt, dass der Preis nicht in den AGBs erscheinen darf - tut er nicht, Punkt.

Gesonderte Vereinbarungen die Bestandteil der AGB werden sind zulässig und werden nach dem BGB nicht eingeschränkt.

Also, was sind das bitte für Urteile die Sie da eingefügt haben:

http://www.ergo-film.de/6-Online/6g-...frankfurt.html

Hier geht es um eine Firma die Brancheneintragungen in Branchenbücher vermittelt und dort geht es um die Markenrechte einer Tochter der Deutschen Telekom AG?!

Zweites Urteil:
http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=1523

"Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. "

Korrekt, und ich wiederhole, es ist NICHT in den AGBs versteckt.

"Ein Sternchenhinweis in dem Preisangaben gemacht werden, genügt dann nicht den Anforderungen der § 1 Abs. 6 PAngV, wenn es sich um einen Fließtext handelt, der aus mehreren Sätzen besteht, in dem zunächst nur auf die Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hingewiesen wird und die Preisangabe demgegenüber erst im letzten Satz am unteren Ende der Webseite, ohne Bildung eines weiteren Absatzes oder einer ähnlichen Hervorhebung, enthalten ist."

In der deutschen Sprache muss man einen Satz von vorne bis hinten lesen und dann verstehen. Wie dem Wortlaut des Urteils zu entnehmen ist handelt es sich um die Einbindung von Sternchenhinweisen in den Preisangaben wovon hier kein Gebrauch gemacht wird.

Darüberhinaus wird nicht auf "Speicherung der IP-Adresse und Ähnlichem hingewiesen" sondern die Vereinbarung wird damit eingeleitet, dass diese Vereinbarung Vertragsbestandteil der AGBs wird - hierbei kann es sich um jede Vereinbarung auf der Seite handeln, auch die bei einer manuellen Zahlungstransaktion durchgeführten und bestätigten Inhalte werden Bestandteil der AGBs - das ist vollkommen normal. Direkt im nächsten Satz, nachdem hingewiesen wurde was jetzt kommt, also nichts anderes / kein anderes Thema angesprochen wurde, folgt die direkte Preisangabe nach allen Richtlinien wie es die Gerichte und die aktuelle Gesetzgebung erfordern.

Zu der Sache mit den E-Mails - ein Kunde hat sich gemeldet, und diesem versuchen wir im Moment zu helfen und zu recherchieren was dort vorgefallen sein soll.

P.S.: Ein Gerichtsbeschluss in dem es um die Entscheidung über den Charakter eines Formulares in Bezug auf ein Angebot geht ist aus juristischer Sicht nicht mit dem Charakter einer "Preisinformation" gleichzusetzen. Dadurch könnte man den Charakter jedweder Vereinbarung in Frage stellen.
Alt 04. 04. 2008, 16:11 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #130
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

So, machen wir uns mal die Mühe und betreiben ein wenig Aufklärungsarbeit im richtigen Lesen von Gerichtsurteilen und vollständigem wahrnehmen aller Wörter eines Satzes zu einer zusammenhängenden logischen Aussage:

"Ein Sternchenhinweis in dem Preisangaben gemacht werden, genügt dann nicht den Anforderungen der § 1 Abs. 6 PAngV, wenn es sich um einen Fließtext handelt, der aus mehreren Sätzen besteht, in dem zunächst nur auf die Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hingewiesen wird und die Preisangabe demgegenüber erst im letzten Satz am unteren Ende der Webseite, ohne Bildung eines weiteren Absatzes oder einer ähnlichen Hervorhebung, enthalten ist. "

Hier nun ein Beispiel wie es SEIN SOLLTE:
------------------------------------------------

JETZT in diesem Forum stundenlang nach Anmeldung quatschen

- Ganz tolles sensationelles Angebot*
- Jetzt anmelden
- Jetzt losquatschen
- Unendlich lange durchstöbern

> ANMELDEN KLICKEN

*Dieser Zugang kostet einmalig 66,66 EUR

Hier nun ein Beispiel wie es NICHT SEIN SOLLTE:
--------------------------------------------------------

JETZT in diesem Forum stundenlang nach Anmeldung quatschen

- Ganz tolles sensationelles Angebot*
- Jetzt anmelden
- Jetzt losquatschen
- Unendlich lange durchstöbern

> ANMELDEN KLICKEN

*Zu Ihrer Sicherheit werden diese und weitere Informationen, die Sie auf dieser Seite eingeben auf unseren Servern mit höchster Sicherheit und besten Verschlüsselungsmethoden gespeichert. Ihre IP-Adresse sowie weitere Daten werden aufgrund von merhfachem Missbrauch unserer Dienste gespeichert. Die Datenschutzbedingungen werden im gesetzlichen Rahmen eingehalten, sollten Sie Auskunft über die gespeicherten Daten wünschen bitten wir um eine Mitteilung unter der im Impressum genannten E-Mail oder Postadresse. Dieser Zugang kostet einmalig 66,66 EUR und wird sofort nach der Anmeldung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen fällig. Wenn Sie keine Newsletter von uns erhalten möchten können Sie sich jederzeit aus unserem Verteiler abmelden. Loggen Sie sich hierzu einfach in Ihr Kundenkonto ein und setzen Sie das Häkchen bei "Keine E-Mails mehr erhalten". Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten und freundlichen Kundenberater zur Verfügung.
Alt 04. 04. 2008, 16:28 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #131
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

@Failchen:

Wir haben deine private Nachricht nun im Team besprochen und nun die Sache überprüft. Zu den Vorwürfen gegen einen Hotline-Mitarbeiter können wir leider nichts sagen da uns hierzu noch keine weiteren Informationen vorliegen.

Zu deinem Fall können wir wie folgt Stellung nehmen:

Du hast dich am an einem 12. angemeldet. Entsprechend des Wortlautes auf der zweiten Anmeldeseite für den kostenlosen Test hast du zugestimmt, dass wenn du nicht gekündigt hast dein Tarif automatisch verlängert wird. Du hast darunter auch deine Bankdaten eingegeben und zugestimmt dass weitere Zahlungen von diesem Konto abgebucht werden.

Wir haben, anders als viele andere Anbieter, dir im ersten Absatz noch ausführlich erklärt wie du zu kündigen hast und dir dynamisch das Datum und die Uhrzeit angezeigt zu dem du kündigen musst.

Die Informationen musst du wahrgenommen haben, da du an uns eine E-Mail an eine Adresse geschickt hast (speziell zur schnelleren Bearbeitung von Kündigungen) die nur in diesem Info-Text über Kündigungen und Verlängerungen auf der zweiten Anmeldeseite steht und sonst niergendwo.

Das System überprüfte an einem 26. dass du verlängert werden sollst. Vorher überprüft es ob noch unbeantwortete E-Mails von dir, oder E-Mails mit deiner E-Mail Adresse im Text oder Betreff im System vorzufinden sind. Da zu diesem Zeitpunkt der Verlängerung keine E-Mails von dir vorlagen wurdest du verlängert, des war Mittags.

Deine erste E-Mail die du abends an uns gesendet hast beinhaltete den Wortlaut, dass du widerrufen möchtest. Was auch immer ein Widerruf nach 14 Tagen sein soll. Eine Stunde später beschwertest du dich erneut über die von dir ungewollte Verlängerung. Da du uns von einer anderen E-Mail Adresse geschrieben hattest (versanet), teilte dir ein Mitarbeiter mit, dass du deine E-Mail Adresse zur weiteren Korrespondenz angeben sollst damit man dir weiterhelfen kann.

Nach Mitteilung der E-Mail Adresse und auffinden deines Kundenkontos wurde dir erklärt was du wann und wie gebucht hast und wo du deine Willenserklärung abgegeben hast. Am Abend argumentiertest du noch damit, dass der Verlängerungszeitpunkt während deiner Arbeitszeit lag, aus diesem Grund aber gibt es genau 14 Tage Zeit in denen man kündigen kann.

Wir teilten dir folgendes mit:
--------------------------------------

Sehr geehrte(r) xxx xxx,


das Problem ist, dass die Buchung schon durch ist :-( , d.h. auch beim
Zahlungsdienstleister.

Wir tun wirklich sehr viel um solche Verlängerungen wg. Irrtum auzuschließen,
beispielsweise wird vor der automatischen Verlängerung im gesamten E-Mail
Verkehr der noch nicht beantwortet ist die E-Mail Adresse des Kunden in der
Absenderzeile, im Betreff und im Nachrichtentext durchsucht - sollte es eine
nicht bearbeitete E-Mail finden wird nicht verlängert, damit schließen wir
eine zu späte Bearbeitung einer pünktlichen Kündigung aus - in diesem Fall hat
das System aber - leider - alles richtig gemacht - tut mir Leid, aber mir sind
hier die Hände gebunden.


Ihr overnext-Team

xxx xxx


In einem Posting in diesem Forum hast du das Support-Team damit beschimpft, dass man dir mit Smileys antworten würden auf Kulanzanfragen. Wie du siehst war es ein "trauriger Smiley" der den restlichen O-Ton der E-Mail wiedergab - deine Darstellung der Smileys im Kommtar entsprach jedoch einem Mitarbeiter der sich über dich lustig machen würde, was wie oben bewiesen nicht der Wahrheit entspricht.

Spätnachts erhielten wir einen Text, den du aus dem Internet abgeschrieben hattest zugesendet. In diesem Text kam arglistige Täuchung, erzwungenes Lastschriftverfahren, unrechtmäßigen Geschäftsgebaren und der Gipfel:

"Dieses Schreiben wird nur per E-Mail verschickt, da die Seriosität des Anbieters ungeklärt scheint. Sämtlicher E-Mail-Verkehr wird als Beweis vor ein noch möglich ausstehendes Gerichtsverfahren aufbewahrt. Das E-Mail-Konto wird vorübergehend stillgelegt, um Missbräuchen vorzubeugen."

Daraufhin hat man dir - ohne auf deinen abgeschriebenen Text einzugehen - die Screenshots zugeschickt. Zudem hat man Sie gebeten - auch wenn diesmal nach all diesen E-Mail Verläufen in einem härteren Ton - mit uns nicht mehr über diese Rechnung zu diskutieren - wir haben Ihnen den Weg erklärt der nach dem internen Inkasso folgt.

In deiner privaten Nachricht beendest du deine Erklärung mit dem Satz:

"Vielleicht lesen Sie diese Nachricht bewusster als meine Mails. Falls ja frage ich mich, wie sie mir meine nie vorhandene Willenerklärung nachweisen wollen, damit ein Vertrag zwischen uns zustande gekommen wäre?"

Wenn Sie auf einer Interentseite etwas bestellen, das Angebot 14 Tage lang testen können, dabei über der Eingabe Ihrer Kontodaten in großen lesbaren Schriftzeichen über Kündigung, Verlängerung ausführlichst informiert werden und bei einer nicht getätigten Kündigung dieses in einen anderen Tarif nach rechtmäßigen deutschen Gesetzten übergeht - frage ich mich was diese Frage noch soll?

Wenn Sie bei Quelle eine Waschmaschine kaufen, diese erhalten und innerhalb von 14 Tagen nicht zurückgeben werden Sie dasselbe Problem haben. Bei Software, Audio und Video laut Fernabsatzgesetz sogar direkt nach Abruf.

Diese Art von Fälle stapeln sich bei fast jedem Internet Anbieter der irgendetwas gegen Geld anbietet - weil sie alle natürlich Abzocker sein sollen - so, und damit man sieht wie viele Welten zwischen der publizierten Meinung und dem genauen Vorgang liegen hier noch einmal als Abschluss kopiert der vorab in diesem Forum publizierte Kommentar des oben geschilderten Nutzerkontos:

-----------------------------------------------------------------------------------------
Interessant, Overnext ist nicht auf das Geld angewiesen?

Wenn ein Kunde unwissentlich und unabsichtlich einen Vertrag abschließt, welches seriöse Unternehmen ist sofort nur noch daran interessiert, das Geld ohne Verzögerung einzutreiben? Nach Rechnungsausstellung in weniger als 24 Stunden?
Welches seriöse Unternehmen bedient sich unfreundlicher patziger Hotlineangstellter, die nicht anderes machen, als Kunden die verwirrt um Hilfe bitten abzuwimmeln?
Welches seriöse Unternehmen wertet Kulanzanfragen mit Smilie-Antworten ab?
Welches seriöse Unternehmen reagiert ohne Umschweife mit Drohungen und Einschüchterungen, sobald man das Geld zurückbuchen lässt?

Meines Erachtens gehören die Willenserklärungen beider Seiten zu einem Vertragsabschluss. Wenn ein potentieller Kunde diese Willenserklärung irrtümlich abgegeben hat, welches seriöse Unternehmen versucht die Situation durch Drohungen und Einschüchterungen zu klären, um doch noch an das Geld zu kommen?
Alt 04. 04. 2008, 17:29 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #132
Cranc2008
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 19
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Ich zitiere aus §1 der Lizenzvereinbarung der Software:
Zitat:
Diese Vereinbarung wird darüberhinaus Vertragsbestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OVERNEXT.

Also ist die Lizenzvereinbarung Bestandteil der AGBs und die diskutierten Paragraphen und Gerichtsbeschlüsse damit sehr wohl auch auf diese Vereinbarung anwendbar. Ich kann nirgendwo Hinweise darauf finden, dass für gesonderte Bedingungen besondere Regeln gelten.

Aber selbst wenn wir uns den zitierten Satz aus der Lizenzvereinbarung wegdenken, wären große Teile der Gerichtsbeschlüsse immer noch auf unseren Fall anwendbar. Zum Beispiel, dass man aus seiner allgemeinen Lebenserfahrung heraus weiß, dass Preisinformationen, die ja der wesentlichste Bestandteil eines Vertrages sind, nicht ausschließlich in solchen Verträgen zu finden sind und dass es deshalb durchaus üblich ist, dass man die Verträge allenfalls überfliegt, aber nicht im Detail liest.

Oder, dass es nicht ausreicht, dass die Preisinformation in einem längeren Fließtext "versteckt" sind. Die Installationsprozedur wird meiner Ansicht nach §1 Abs. 6 PAngV genau wie in den von mir angeführten Gerichtsbeschlüssen nicht gerecht.

Aber warum diskutiere ich überhaupt mit Ihnen? Sie werden dafür bezahlt, in den Internet-Foren alle Vorwürfe zu bestreiten, und Sie werden auch dann noch "Gar nicht wahr" schreiben (in einem zweiseitigen Text breitgetreten), wenn ich Ihnen noch so viele Belege für meine Vorwürfe liefere.

Ich meine, würden sie das freiwillig machen, wären sie doch längst nicht mehr hier - keiner glaubt Ihnen mehr, Sie haben die eine Hälfte der User durch Drohungen und Beleidigungen verärgert und die andere amüsiert sich anscheinend köstlich über Ihr Auftreten. Kunden bekommen Sie hier jedenfalls keine.
Alt 04. 04. 2008, 19:43 Cranc2008 is offline Mit Zitat antworten #133
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Eine Vereinbarung, die Bestandteil der AGBs wird sind nicht die AGBs. Wenn ich bei Quelle einer Zusatzvereinbarung zustimme wird diese auch Bestandteil der AGBs und ist wirksam - dort kann auch ein Preis enthalten sein. Solange die Vereinbarung zumindenst mit der Erläuterung des Preises anfängt und nicht irgendwo im unteren Text versteckt ist handelt es sich um eine klare Preisauszeichnung. Die hier vorgestellten Gerichtsentscheidungen geben nichts widersprüliches zu dieser Aussage wieder.

Ich bin sogar der Meinung, dass der Preis, falls er im ersten oder zweiten Satz der AGBs erklärt wird und diese akzeptiert werden müssen als deutlich zu bezeichnen sind, natürlich solange ein runterscrollen nicht notwendig ist. Dann handelt es sich nämlich auch nicht mehr um die vielfach kritisierten Fälle von "versteckt in den ABGs" - versteckt wäre es nämlich in diesen Fällen nicht, da es sofort am Anfang aufgeführt wird. Man muss auch beachten, dass sogar in diesen Fällen davon ausgegangen werden muss dass es sich um eine "versteckte Preisangabe" handelt, und nicht allein die Tatsache genügt, dass es in den AGBs drin stand. Ein Konkurrent von uns macht das beispielsweise so, und hat unserer Meinung nach neben unseren anderen Konkurrenten eine der deutlichsten Preisangaben.

Andere Konkurrenten setzen den Preis neben das Formular, oder unter dem Akzeptieren Button. Einige setzen ihn als Bild mit einer schwieriger zu lesenden Schrift ein, ich persönlich bin der Meinung dass man diese Art von Preisangabe als Anbieter meiden sollte - eine klare Rechtssprechung hierzu gibt es aber noch nicht. Klare Entscheidungen gibt es zum Thema Preisangaben als Fußnotentext, aber ich muss da schon sagen, dass das wirklich heftig ist eine Preisangabe unter dem Impressum (so nenne ich das mal) zu machen.

Was man aber nach aktuellem Recht immer noch dürfte, korrigiert mich wenn ich falsch liege, wäre es eine Preisangabe mit einem Sternchenhinweis zu versehen und dabei den Preis im Sternchenhinweis schließlich unter dem Absende-Button unterzubringen, solange man natürlich wie im bereits erklärten Gerichtsurteil keine Fließtexte für die Sternchenhinweise macht. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich irgendwannmal bei bekannten großen Mobilfunkunternehmen so etwas gesehen habe, ich weiss nur nicht wie lange das her ist, möglicherweise ist das schon einige Jahre her.

Hier aber gehe ich nochmal auf das Gerichtsurteil ein und bitte es wirklich NICHT mehr als Argumentation zu nutzen, da es NICHTs mit einer normalen Preisangabe in einer Zusatzvereinbarung zu tun hat:

"Ein Sternchenhinweis in dem Preisangaben gemacht werden, genügt dann nicht den Anforderungen der § 1 Abs. 6 PAngV, wenn es sich um einen Fließtext handelt, der aus mehreren Sätzen besteht, in dem zunächst nur auf die Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hingewiesen wird und die Preisangabe demgegenüber erst im letzten Satz am unteren Ende der Webseite, ohne Bildung eines weiteren Absatzes oder einer ähnlichen Hervorhebung, enthalten ist. "

Nochmals, das Gericht hat über einen Sternchenhinweis in dem Preisangaben versteckt werden entschieden nicht über eine Preisangabe in einem Text. @Cranc: Deiner Meinung nach ist eine Preisangabe in einem Fließtext, auch wenn er über der Bestätigung zu dieser steht nicht eindeutig genug, bitte erkläre aber bei der Äußerung solcher Kommentare eindeutig, dass es sich hierbei um eine "Meinung" von dir handelt, belegt hast du es nicht.

Zusammenfassend: Obwohl ich mir sicher bin dass die Preisangaben von der Produktbetreuung juristisch überprüft wurden und konform mit allen gesetzlichen Regelungen sind habe ich trotzdem nochmal, obwohl das nicht meine Aufgabe ist, das Internet nach Informationen zu Preisangaben durchsucht. Ich konnte bis jetzt nichts finden in dem drin steht, dass eine Preisangabe nicht in einem Fließtext stehen darf. Es wäre auch äußerst merkwürdig wenn ich so etwas finden würde, da dann eine solche Preisangabe auch nicht wirksam wäre:

"Dieser Dienst kostet 1,99 EUR / Minute und kann aus dem Mobilfunknetz höhere Kosten verursachen. Bitte fragen Sie dazu Ihren Mobilfunkdienstleister. Bei Fragen zu unserem Dienst wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 0180-123456 - diese ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar."

> Ich akzeptiere, weiter >>>

Dies wäre nach der Begriffsdefinition auch ein Fließtext (s. Wikipedia Lexika) und wäre demnach auch ungültig?!

Also, wenn das o.g. nicht ungültig ist, dann ist auch die die hier kritisierte Preisangabe nicht ungültig. Belehrt uns eines besseren, aber bitte mit Belegen. Allein der Verweis auf einen Paragraphen, in dem drin steht, dass ein Preis nicht versteckt werden darf genügt nicht, denn es ist nicht klar was versteckt heisst und was nicht versteckt heisst. Immerhin würden wir auch die Preisangaben kritisieren die NEBEN dem Formular stehen, aber da braucht man nicht großartig viel zu kritisieren, denn die sind soweit, nach meinen Informationen, ordnungsgemäß - jedenfalls gibt es nichts was dagegen spricht (Gerichtsurteile).

Eine andere Sache muss man jedoch auch nochmal deutlich machen - wenn es sich um Angebote handelt in denen man z.B. nur seine Adresse angeben muss (man wurde ja teilweise dazu verlockt weil man an einem Gewinnspiel teilnehmen soll) oder beispielsweise nur die E-Mail Adresse eingibt kann man sich wirklich noch hinstellen und sich möglicherweise (da steht möglicherweise, ich bin mir nicht 100%ig sicher ob man damit durchkommt) auf Irrtum berufen, weil ich allein durch die Eingabe meiner Postadresse oder meiner E-Mail Adresse nicht wirklich davon ausgehen muss dass das was ich nun beziehe irgendetwas kostet.

Wenn ich jedoch meine Bankdaten eingebe, ist dieser Irrtum nicht mehr nachzuvollziehen, da ich dann Kenntnis davon hatte dass dieser Dienst, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt, Geld kosten wird.

Was hier also diskutiert wird, und das müssen wir alle nochmals bedenken sind Fälle von Kunden, die bereit waren Ihre kompletten Adressdaten, UND Ihre kompletten Bankdaten einzugeben und dann der Meinung sind, sie wären über die Preise, die sie zahlen sollten verärgert, man hätte sie nicht genug aufmerksam gemacht, etc. etc. etc.

Ich hoffe in diesem Beitrag konstruktiv und sachlich gewesen zu sein. Mich persönlich interessiert dieses Thema auch, also wenn es entsprechende Urteile, also richtige rechtskräftige Gerichtsurteile gibt (bitte keine Diskussionen aus Foren oder Kommentare irgendwelchen anderen Personen oder Juristen), dann bitte her damit, dann kann ich gerne die Produktbetreuung mit diesem Thema konfrontieren und bitten das Produkt an die entsprechende Rechtssprechung anzupassen - bisher wurde nichts dazu vorgelegt.
Alt 05. 04. 2008, 13:57 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #134
Cranc2008
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 19
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Egal wie deutlich Sie diese Preisauszeichnung finden, Unglaublich viele Leute im Internet scheinen das überlesen zu haben.
Und das nicht ohne Grund: Zum einen erweckt die Betitelung des Links "Download-Software nutzen" den Eindruck, man könne sich die Software einfach so runterladen und benutzen, ohne dafür zu zahlen. Zum anderen erwartet kein Mensch Preisauszeichnungen in den Nutzungsbedingungen, vor allem dann nicht, wenn man sich für einen kostenlosen Probeaccount entschieden hat.

Preisklarheit ist nun wirklich etwas anderes, und das wird auch jeder Richter so sehen. Die Gerichtsurteile, die ich angeführt habe, lassen sich nach wie vor auch auf diesen Fall anwenden.

Wäre irgendwo eine große Zahl "96€" zu sehen, oder der Link mit "Kostenpflichtige Download-Software nutzen" betitelt, wäre das etwas anderes.

Sollten Sie tatsächlich an einem seriösen Vertrieb Ihrer Software interessiert sein, hätten sie etwas derartiges auch längst umgesetzt, angesichts der Massen, die glauben, Sie hätten eine kostenlose Software installiert.
Alt 06. 04. 2008, 16:09 Cranc2008 is offline Mit Zitat antworten #135
weitewelt
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 92
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

"Sollten Sie tatsächlich an einem seriösen Vertrieb Ihrer Software interessiert sein, hätten sie etwas derartiges auch längst umgesetzt, angesichts der Massen, die glauben, Sie hätten eine kostenlose Software installiert."

Genau das ist nicht der Fall - in den meisten Fällen wird auch ein andere Paket gewählt, aber hierzu können Sie die Statistiken nicht kennen.

Wenn Sie genau hingesehen haben müssten Sie längst erkannt haben, dass wir schon seit längerer Zeit den kostenpflichtigen Hinweis verbessert haben um es noch deutlicher zu machen, hier ein paar Screenshots:

http://de.overnext.com/doc/screen-grabit.jpg

Wie hier zu sehen ist wurde schon kurz nach Start explizit auf die Premium-Eingenschaft der Software hingewiesen.

Auch die Vereinbarung wurde in diesem Fall bereits sehr früh nach Start dieser Tarifmodelle verbessert:
http://de.overnext.com/doc/screen-softwarepay.jpg

Es wird reagiert, jedoch nicht auf alle Forderungen die aus Kundenseite kommen können, denn schließlich ist die Auszeichnung gesetzlich in Ordnung. Es mag möglicherweise Personen wie Sie geben die das nicht so sehen, es sind jedoch nur Meinungen.

Wir haben bei der Vereinbarung auch darauf geachtet, dass der Preis in dem für Marketing üblichen Regelungen in einer Zone im Text auftaucht in der das Auge direkt nach dem wahrnehmen der Box hinspringt. Glauben Sie uns, es war nicht einfach dies so hinzukriegen - im wohlwollen einen fairen und seriösen Dienst anzubieten hat man sich jedoch diese Mühe gemacht.

"Preisklarheit ist nun wirklich etwas anderes, und das wird auch jeder Richter so sehen."

Richtig, und das sollten Sie dem Richter überlassen.

"Wäre irgendwo eine große Zahl "96€" zu sehen, oder der Link mit "Kostenpflichtige Download-Software nutzen" betitelt, wäre das etwas anderes."

Die 96,00 EUR werden dargestellt und wie Sie dem Screenshot entnehmen können sollten diese sofort ins Auge springen. Eine weitere Hervorhebung ist an dieser Stelle in einem normalen Installationsassitenten nicht möglich, hierfür müsste ein eigener Installationsassistent programmiert werden. All dies sind jedoch änderungen die gesetzlich nicht notwendig sind. Ich habe bereits angeführt wie wir das Thema Preisauszeichnung sehen und was wir kritisieren. Beachten Sie bitte auch, dass wir nicht jedem angeblichen Irrtum Glauben schenken können, besonders nicht wenn die Kundendaten deutlich falsche Angabe und einen mehr als einmaligen Gebrauch der Testphase wiedergeben.

Da ich Sie auch bereits in einem anderen Forum gesehen habe, teilen Sie mir doch per privater Nachricht Ihre E-Mail Adresse mit, dann können wir doch nachschauen warum Sie in diesem Fall so verärgert sind um nachzuvollziehen aus welchem Grund Sie so scharf gegen uns schießen obwohl es dazu unserer Meinung nach rechtlich gesehen keinen Grund gibt.

Noch ein Hinweis: Viele Kunden sind der Meinung, dass kostenlose Angebote die später bei einer nicht erfolgten Kündigung zu einem kostenpflichtigen Angebot verlängert werden nicht existieren dürften. Demnach kann aber nicht jeder Anbieter sein Geschäftsmodell auf die Wünsche einzelner Kunden ausrichten. Solange ein automatische Verlängerung rechtlich in Ordnung ist - in Deutschland aber für großes Aufsehen sorgt, in anderen Ländern der Welt dagegen als vollkommen normal angesehen wird - aus welchen Gründen auch immer - wird es diese Dienste auch weiterhin geben und so sehr man in Foren der Meinung sein wird, dass diese Dienste unrechtmäßig existieren - sie existieren rechtmäßig und es wird sich nicht besonders viel daran ändern. Die Wirtschaft funktioniert etwas komplizierter als man sich das aus Kundenseite manchmal vorstellen können - ein Unternehmen hat wesentlich mehr Erfahrungen mit der Masse als ein einzelner Kunde. Das sind alles Aspekte die auch beachtet werden müssten wenn man als Kunde in der Wirtschaft etwas ändern möchte - man sollte auf keinen Fall von dem ausgehen was man persönlich glaubt, meint oder mag.
Alt 06. 04. 2008, 17:41 weitewelt is offline Mit Zitat antworten #136
Happyhippoland
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 2
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Hallo,bin neu hier und lese mit wachsendem intresse diesen thread durch,mittlerweile bin ich so verwürt von paragrafen reiterrei und sonstigen recht haberreien,das ich als usenet neuankömling nicht mehr weiß was vorne und hinten ist,wem oder was soll man jetzt glauben?was ich weiß ist egal wo drum es geht,in jedem forum finde ich negative aussagen bezüglich eines anbieters ,nun wenns mit meinem anbieter klappt ?warum sollte ich mich an irgenteiner dis im forum beteiligen(weil es läuft ja)anderrerseits würde man mir bei einer positiven bewertung eines anbieters die ohren langziehen!da ich neu im forum bin und für den bescholtenen partei ergreife,weil ich neu im usenet bin und diese news reader mir ein rätsel sind aber ....,....und andere anbieter mir die auswahl wie bei torrent bitten ohne groß nach zudenken,einfach anklicken und vertig,mittlerweile habe ich mehere test acouns im usenet getestet und ich muß zugeben als anfänger ist das alles sowas von unübersichtlich das ich diesen usenet kram einfach aufgebe,nun diese dis ist mir eigentlich unbegreiflich?scheiß auf agb´.s was auch immer,hab hier irgentwo was von tel. rückruf gelesen!toller vorschlag!testzugang testen und geb dem test anbieter meine tel.um nachzuprüfen?kann es besser gehn?Wie gesagt leider versteh ich diesen ganzen zirkus mit test,agb,usw nicht,letztentlich wert ich in eine videothek gehn und das was ich brauche mir eben 2 monate später leihen,ohne viren,staatliche verfolgung was auch immer,wollte niemanden angreifen oder beschämen,mir hats einfach nur in den fingern gejugt ,wünsche allen en scheene tag!! Dieter
Alt 07. 04. 2008, 13:22 Happyhippoland is offline Mit Zitat antworten #137
blackcrow83
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 232
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Also als ich das erste Mal das Usenet benutzt habe wars noch schwerer, dein Unmut kann ich mir nur dadurch erklären, dass du keine Lust dich weiter mit dem Thema zu beschäftigen, dann wärst du auch auf Anbieter gestoßen die dir zumindstens auf Nachfrage einen testaccount geben und wo die Tarife auch sehr viel günstiger sind ;-)
Alt 07. 04. 2008, 13:31 blackcrow83 is offline Mit Zitat antworten #138
Happyhippoland
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 2
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

sorry,ich habe hier keine lust auf entlos dis,das war einfach nur eine meinung von mir(habs doch angeführt,torrent schaun anklicken vertig)nu ich hab family,arbeite auf em bau und das bei weitem mehr als 40 std die woche ,ergo setze mich gerne mal ne std hin um usenet zu studieren aber das alles erschlägt mich einfach!Und warum nun scheinbar plötzlich das Usenet ab tu dat is ,ist wohl jedem klar(schließe mich nicht aus)unterstützen tu ich hier weder pro noch kontra,das einzige was mir auffällt ist ,das ich ein test acount testen kann und ihn am selben tag kündigen kann und bis dato keine probleme damit hatte und auch nicht wüste warum ich bis auf den letzten drücker mit einer kündigung warten sollte Punkt!Nu wünsch allen ne scheene Woch!!und les jetzt einfach ab und zu mal gerne hier weiter ohne kom...
Alt 07. 04. 2008, 14:47 Happyhippoland is offline Mit Zitat antworten #139
Brillenbaer
Mitglied
 
Benutzerbild von Brillenbaer
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 20
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

@ Happihippoland:

Lieber Dieter,

Für mehr als 40 Std. "auffm" Bau bist du aber früh zu Hause!
Wer so viele Fehler in einem Text macht, der schreibt sicher nicht mit 10-Fingern (Wie die Overnext-Mitarbeiter, hat "weitewelt" ja bestätigt!), Dafür sind deine Texte aber ziemlich lang!

Du schreibst:
"...kündigung warten sollte Punkt!"

Der/Die einzige, der bisher die doch etwas seltsame Ausdrucksweise mit "Punkt" am Ende benutzt hat ist.... oh ja, "weitewelt" ----Zufälle gibt`s!

Selbst die Argumentation ist dieselbe :...." Der dumme Durchschnittsnutzer (gerne auch vom Bau!) will gar nicht so viel Auswahl - viel zu schwer!"

Das nennt man wohl "Gastauftritt" - Oder "Incognito"

Falls ich mich täusche und du bist nicht mit "weitewelt" identisch, gebe ich dir einen Tipp, wem du "jetzt glauben sollst" - Also fast alle hier (und auch in anderen Foren) sind davon überzeugt, dass Overnext ein Abzocker ist! - Ausnahme ist der bekennende Mitarbeiter von Overnext, und der wird dafür bezahlt.

Ich wurde auch von Overnext abgezockt! Wollte den Testaccount, und musste 96€ zahlen, für ein Angebot, das eigentlich für noppes sein sollte.

Ich habe dann gemailt, dass ich gar keinen Jahresvertrag wollte.
Antwort: Ist leider schon beim Zahlungsdienstleister! - Nach 30min - man sind die fix!

Als ich dann schrieb, dass man nur einen Vertrag abschließen kann, wenn man auch auch weiß, dass man das tut, da wurden die wirklich pampig im Ton, so à la "unser Anwalt wird sich freuen" oder "wenn Sie frech werden gibt eben es keine Kulanz!" - Ich bin aber ein wirklich höflicher Mensch und nichts ist mir ferner als frech zu sein!

Aber fair muss man bleiben: Die Software ist O.K., Downloadspeed auch, nur wollte ich das nicht und es ist viel zu teuer!

Ich hätte es zurückbuchen sollen! - War zu bequem, hatte auch Bedenken, ob ich nicht selber schuld war. Tja, an Leuten wie mir verdienen die ihr Geld. Mir war es eine Lehre - so gesehen waren 96€ noch billig!
Alt 07. 04. 2008, 15:26 Brillenbaer is offline Mit Zitat antworten #140
funeraria
 
Beiträge: n/a
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Hallo,Leute!
Habe heute Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten. Sie hat das Programm
bis zu ,, einem entscheidenen Punkt ,, getestet. Es ist der Punkt,bei dem wir alle
reingefallen sind. Sie haben auch in den Foren hier gelesen und waren echt baff.
Sie meinten, ein klarer ,,Bilderbuchfall,, von Internetabzocke. Dreister ginge es
wohl nicht mehr. Der Vorfall wird jetzt an die zuständigen Behörden weitergeleitet
und öffentlich gemacht. Nun werden wir mal sehen was dabei herauskommt.Aber
der oder die Herr/Frau weitewelt wird auch darauf eine Antwort wissen. Wahrscheinlich ist die Verbraucherzentrale wieder nur ,, ungebildet ,, und kennt
sich in ihrer Materie nicht aus. Übrigens , wenn jemand meinen Benutzernamen übersetzt,weiss er wo solche Machenschaften hingehören. Kommt übrigens aus
dem spanischen. Gruß an alle und nicht verzweifeln.
Alt 07. 04. 2008, 18:43 Mit Zitat antworten #141
Cranc2008
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 19
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

Ja, der Name passt

In etwa das Gleiche hat mein Anwalt auch gesagt - und es tut gut, das jetzt noch einmal bestätigt zu bekommen.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat dazu übrigens auch einen interessanten Text:

Zitat:
Hat der Betroffene bei der Anmeldung nicht erkannt, dass diese mit Kosten verbunden ist, kann die entsprechende Erklärung wegen Irrtums angefochten werden. Für das Anfechtungsrecht ist nicht entscheidend, dass der Nutzer seinen Irrtum hätte erkennen können, wenn er sich die Seite nur gründlicher angesehen hätte. Entscheidend ist allein, dass er sich geirrt hat.

Das heißt, selbst wenn die Preisauszeichnung mit allem drum und dran legal wäre (was sie nicht ist), kann jeder, der den Preis übersehen hat, den Vertrag anfechten und ist in keinster Weise auf Kulanz angewiesen.
Alt 07. 04. 2008, 21:13 Cranc2008 is offline Mit Zitat antworten #142
Failchen
Frühaufsteher
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 199
Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

So viele Halbwahrheiten, die nur entsprechend zurechtgerückt werden, um es passend erscheinen zu lassen. Detailiert gehe ich nur auf eine ein, da sonst der Umfang des Postings gesprengt wird:
Zitat:
Zitat von weitewelt 
Die Informationen musst du wahrgenommen haben, da du an uns eine E-Mail an eine Adresse geschickt hast (speziell zur schnelleren Bearbeitung von Kündigungen) die nur in diesem Info-Text über Kündigungen und Verlängerungen auf der zweiten Anmeldeseite steht und sonst niergendwo.
In jeder deiner Mails steht am Ende die Adresse support[at]overnext.de. Vielleicht ist dir das nur noch nicht aufgefallen? Betrachte es als dezenten Hinweis

Übrigens lockt mich Quelle nicht mit Schnupperangeboten, bei denen sie bewusst damit rechnen, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Also hör bitte auf Äpfel mit Tomaten zu vergleichen.

Du kannst versuchen, es weiterhin schön zu reden. Nur sehe ich nach Rücksprache und ausführlicher Beratung durch den Verbraucherschutz allen weiteren Schritten gelassen entgegen, da ich jetzt weiß, dass ich auf der sicheren Seite und im Recht bin. Ein Tipp: wenn es schon mit dem Lesen der selbst verfassten Emails nicht klappt, schau dir das letzte Posting von Cranc an.

Als letztes i-Tüpfelchen möchte ich noch auf das öffentlich machen unserer PNs hinweisen. Bevor ich eine Möglichkeit hatte zu antworten, sehe ich die Reaktion darauf in einem öffentlichen Forum. Privaten Schriftverkehr jedem zugänglich zu machen, ist nicht nur schlechter Stil und charakterlos. Vielmehr spiegelt es wohl nicht nur deine Persönlichkeit wieder, sondern auch die deines Unternehmens - womit wir wieder beim Thema Seriösität angelangt sind.
Und bitte befasse dich vor deiner nächsten Antwort mit der deutschen Rechtschreibung, Orthographie und Grammatik. Vielen Dank.
Alt 08. 04. 2008, 13:26 Failchen is offline Mit Zitat antworten #143
Brillenbaer
Mitglied
 
Benutzerbild von Brillenbaer
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 20
Wink Re: overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ?

@ Failchen

Zitat:
Zitat von Failchen 
Bevor ich eine Möglichkeit hatte zu antworten, sehe ich die Reaktion darauf in einem öffentlichen Forum. Privaten Schriftverkehr jedem zugänglich zu machen, ist nicht nur schlechter Stil und charakterlos. Vielmehr spiegelt es wohl nicht nur deine Persönlichkeit wieder, sondern auch die deines Unternehmens - womit wir wieder beim Thema Seriösität angelangt sind.


Overnächste ist einfach nicht seriös, jedes seriöse Unternehmen würde Kunden, die angeben versehentlich einen Vertrag abgeschlossen haben, aus diesem ohne weiter