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serenity999
Psycho(loge)
 
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Lehrerin will mich anzeigen!

Ich möchte sofort auf den Punkt kommen:

Ich habe eine Lehrerin an der Bushltestelle, nach der Schule von hinten agetippt und sie gefilmt. Nun ergibt es sich so, dass sie dies als Phöbelei (sry wenn ich es falsch geschrieben habe) bezeichnet und vorhat mich anzuzeigen.
Was meint ihr? Kann sie mich anzeigen?

Danke,

Serenity
Alt 11. 02. 2008, 15:54 serenity999 is offline Mit Zitat antworten #1
trojan Spender
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

ja denke schon, da du sie gefilmt hast ohne das sie dem zugestimmt hat
Alt 11. 02. 2008, 16:00 trojan is offline Mit Zitat antworten #2
Fryhstyxei
besser als noodleauflauf
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von trojan 
ja denke schon, da du sie gefilmt hast ohne das sie dem zugestimmt hat

Stop.. Gilt das Recht aufs eigene Bild nicht nur, wenn man das Medium dann veröffentlicht?
Alt 11. 02. 2008, 16:03 Fryhstyxei is offline Mit Zitat antworten #3
trojan Spender
Bundestrojaner
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von CM2X1024 
Stop.. Gilt das Recht aufs eigene Bild nicht nur, wenn man das Medium dann veröffentlicht?

also für mich ist "veröffentlichen" sobald das video/bild/ton nicht mehr in meinem verfügungsbereich liegt
Alt 11. 02. 2008, 16:04 trojan is offline Mit Zitat antworten #4
Barc0de
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

du darfst niemanden ohne sein eingeständnis filmen. ist ihr gutes recht dich anzuzeigen. was machst du so einen blödsinn überhaupt. zu viel langeweile?
edit: okay die frage mit der langeweile hat sich erübrigt nachdem ich auch deinen user titel geguckt habe
Alt 11. 02. 2008, 16:05 Mit Zitat antworten #5
spooky2k
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

an öffentlichen Plätzen darf er doch filmen wen und was er will.
Oder gibts da so eine " mind. 5 personen im Bild" regelung?

aber am einfachsten ist: Frag sie doch einfach
Alt 11. 02. 2008, 16:06 spooky2k is offline Mit Zitat antworten #6
plaschke
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Warum löscht Du es nicht einfach - am besten in ihrer Gegenwart - Ihr sprecht nochmal darüber = Du entschuldigst Dich, und das Thema ist gelöst...

Übrigens: Pöbelei (war wohl nicht Deine Deutschlehrerin )
Alt 11. 02. 2008, 16:07 plaschke is offline Mit Zitat antworten #7
DragonB_Z
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Lehrer haben doch alle nen Knall - wird doch nur ausgelacht auf dem Revier od.?
Alt 11. 02. 2008, 16:07 DragonB_Z is offline Mit Zitat antworten #8
darksheer
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von DragonB_Z 
Lehrer haben doch alle nen Knall - wird doch nur ausgelacht auf dem Revier od.?

Nen knall habt ihr vermeintlich coolen rotzgoeren. das erkennst du schon an deinem schwachmaten-post
Alt 11. 02. 2008, 16:13 darksheer is offline Mit Zitat antworten #9
knuffl
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

ich hätte dir eine in die fresse geschlagen,oder zumindest deine Kamera/Handy kaputt gemacht
da kommst mit ner anzeige noch klimpflich weg
Alt 11. 02. 2008, 16:13 knuffl is offline Mit Zitat antworten #10
darkcloud1987
Boardverdunkler
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von spooky2k 
an öffentlichen Plätzen darf er doch filmen wen und was er will.
Oder gibts da so eine " mind. 5 personen im Bild" regelung?
Nein das Bild darf nicht eine bestimmte Person fokusieren am besten ist es wenn die Personen nicht direkt zu erkennen sind.
Alt 11. 02. 2008, 16:15 darkcloud1987 is offline Mit Zitat antworten #11
Hydrant
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Beiträge: 935
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Also strafbar dürfte das nicht gewesen sein.

(Falls doch bitte ich um Richtigstellung.)
Alt 11. 02. 2008, 16:15 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #12
Dr_Devil
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Wieso soll sie auf dem Revier ausgelacht werden ? Ihre Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.
Zum Bildnisrecht:
Spoiler:


Die Strafe ist in diesem Fall nur nicht sonderlich schlimm, da sie nur auf zivilrechtlicher Ebene etwas gegen ihn unternehmen kann und das kostet erstmal Geld:
Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. => Schadensersatz in diesem Fall wohl nur die Kosten ihres Anwaltes...

Meine Meinung: Die blufft oder gibt es spätestens dann auf wenn sie sieht das strafrechtlich nichts zu machen ist.
Alt 11. 02. 2008, 16:17 Dr_Devil is offline Mit Zitat antworten #13
Gemeinesau
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Beiträge: 101
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von knuffl 
ich hätte dir eine in die fresse geschlagen,oder zumindest deine Kamera/Handy kaputt gemacht
da kommst mit ner anzeige noch klimpflich weg
Aha,du bist ein Gewalttäter...schön...
Alt 11. 02. 2008, 16:18 Gemeinesau is offline Mit Zitat antworten #14
PhocuZ
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2002
Beiträge: 761
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von darkcloud1987 
Nein das Bild darf nicht eine bestimmte Person fokusieren am besten ist es wenn die Personen nicht direkt zu erkennen sind.
Grundlage? IIRC gilt das, wie schon gesagt wurde, nur bei Veröffentlichungen. Wieso sollte man auch nicht filmen dürfen, solange es nicht in die Privatsphäre reicht und an der Bushaltestelle stehen gehört nach meinem Verständnis wohl nicht dazu.
Alt 11. 02. 2008, 16:21 PhocuZ is offline Mit Zitat antworten #15
russenhans
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Beiträge: 209
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Up mal das Video/Bild, damit ich einschätzen kann ob du sie belästigt hast. Danke
Alt 11. 02. 2008, 16:27 russenhans is offline Mit Zitat antworten #16
Dr_Devil
2fast 4you
 
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Beiträge: 73
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Up mal das Video/Bild, damit ich einschätzen kann ob du sie belästigt hast. Danke
hahahahaha sorry aber das ist mal zu geil
Alt 11. 02. 2008, 16:29 Dr_Devil is offline Mit Zitat antworten #17
PhocuZ
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Registrierungsdatum: Jan 2002
Beiträge: 761
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Wiki gibt mir Recht:
Zitat:
Zitat von Wikipedia 
Spoiler:
Seit einiger Zeit mit einem Zusatz:
Zitat:
Zitat von Wikipedia 
Spoiler:

Also hat der TS gar nichts zu befürchten, solange er es nicht veröffentlicht.

Vllt. meldet sich ja noch einer unserer Boardjuristen, wenn da was falsch sein sollte.
Alt 11. 02. 2008, 16:38 PhocuZ is offline Mit Zitat antworten #18
Pflanzenfresser
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Beiträge: 612
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Hallo,

Es gibt in Deutschland das "Recht auf das Eigene Bild".
Dies heißt soviel wie, dass Du die Einverständniserklärung der Privatperson brauchst und diese das Recht hat, rechtlich gegen das Material vorzugehen.

Ich dreh die Frage mal um: Wie würdest Du reagieren, wenn man Dich einfach so filmen würde ?

'Bzw. wieviel Langeweile muss man eigentlich haben, um auf so ne schwachsinnige Idee zu kommen ? '

Auf Deutsch: "Deine Lehrerin hat das Recht dich anzuzeigen".
Man spricht auch von Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung

Die Strafen fallen mir auf Anhieb nicht alle ein.
Eine jedoch, die aber gewiss ist, nämlich den quasinegatorischen Beseitigungsanspruch.

Edit: @PhocuZ selber mal durchgelesen ?

Gruß,
Alt 11. 02. 2008, 16:39 Pflanzenfresser is offline Mit Zitat antworten #19
Ex-Maxx
Studentenpöbel
 
Benutzerbild von Ex-Maxx
 
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 590
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Was interessierts mich wenn mich einer filmt?
Alt 11. 02. 2008, 16:49 Ex-Maxx is offline Mit Zitat antworten #20
Pflanzenfresser
innovativer Platzhalter
 
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Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 612
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von AirMaxx 
Was interessierts mich wenn mich einer filmt?

Dannach war aber nicht gefragt.
Die Lehrerin hat ganz klar gesagt, dass sie das nicht möchte (Entnehme ich einfach mal aus anzeigen).

Und das ist Ihr gutes Recht.
Was würdest Du sagen, wenn man dich ohne einverständnis filmen würde und du dann im Internet für irgendwelche Pornos etc. werben tuest .

Ist zwar übertrieben dargestellt, aber soll ja Dir ja nur einen kleinen Gedankenschub geben

Muss also jeder selber wissen ob man gefilmt werden möchte, oder nicht.
Alt 11. 02. 2008, 16:53 Pflanzenfresser is offline Mit Zitat antworten #21
PhocuZ
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2002
Beiträge: 761
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Takwurm 
Edit: @PhocuZ selber mal durchgelesen ?
Ja, du aber anscheinend nicht... Dann werde ich es nochmal extra für dich zusammenfassen:

"Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten."

Das heißt, dass es nicht verboten war ein Photo in der Öffentlichkeit zu erstellen, egal ob jetzt von nem Baum oder von einer bestimmten Person.

"Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."


Das hat sich geändert und zwar ist das bloße Erstellen (wie vom TS) auch strafbar, wenn:

1. Absatz 1... Ist eine Bushaltestelle ein geschützter Raum, Wohnung oder höchstpersönlicher Lebensbereich? Ich denke nicht.

2. Ist Absatz 1 erfüllt und hat er es dann gebraucht, oder 3. zugänglich gemacht? Nein.

3. Absatz 3. Auch nicht erfüllt...

Hmm.. Wenn man scharf nachdenkt könnte man auf die Idee kommen, dass er gar nichts zu befürchten hat... Jetzt verstanden?
Alt 11. 02. 2008, 16:55 PhocuZ is offline Mit Zitat antworten #22
chicken1750
...AND THE BATTLE BEGUN
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

ich glaub auch nichts das du was zu befürchten hast solang du das bildmaterial nicht veröffentlichst. würd halt das video, wie auch schon angesprochen wurde, vor den augen der lehrerin löschen und nochmal in ruhe mit ihr darüber reden.

PS: man bin ich froh, dass meine lehrer alle ganz locker sind
Alt 11. 02. 2008, 17:02 chicken1750 is offline Mit Zitat antworten #23
exibo
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Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 123
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

hmm die letzten posts hab ich nicht gelesen
aber lösch einfach das video fertig
kein beweis keine straftat
wobei das echt lächerlich ist von der lehrerin also ...
Eric Cartman würde sagen, dass die ganz schön viel "Sand in ihrer Vagina" hat
Alt 11. 02. 2008, 17:04 exibo is offline Mit Zitat antworten #24
wrz
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Die Anzeige würde so oder so fallen gelassen
Alt 11. 02. 2008, 17:06 wrz is offline Mit Zitat antworten #25
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