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Pflanzenfresser
innovativer Platzhalter
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Die Lehrerin kann immernoch uasinegatorischen Beseitigungsanspruch erheben, womit ich wieder Recht hätte.

*Außerdem könne er wegen § 33 KunstUrhG immernoch mächtig ärger bekommen, da angenommen werden könnte[Trifft hier nicht zu], dass er das Material kopiert,zur Show stellt.*

Das heißt die Lehrerin könnte den Zivilrechtsweg vorgehen und Schadenersatz wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitrechts verlangen.

Kurz und knapp hat wrz recht, dass die Anzeige bei der Löschung des Materials fallen gelassen wird.

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass deine Lehrerin dich anzeigen würde, sondern Ihre Aussage dich lediglich dazu bewegen solle, das Video/Photo zu löschen.

Und das Video uploaden, damit wir Uns ein Bild davon machen können, ist eine ganzzzzzzzz blöde Idee.
Alt 11. 02. 2008, 17:09 Pflanzenfresser is offline Mit Zitat antworten #26
Vine8Zman
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von knuffl 
ich hätte dir eine in die fresse geschlagen,oder zumindest deine Kamera/Handy kaputt gemacht
da kommst mit ner anzeige noch klimpflich weg

jah genau. Und jetzt erklärst du uns noch allen wer oder was ein "klimpflich" ist und wir sind alle glücklich =)

Ich denke ma du solltest mit deiner Lehrerin reden, sagen es war nur ein Spaß und dich entschuldigen (Video natürlich löschen!), dann wird das auch wieder...mit der anzeige hätte sie wohl eh kein erfolg (siehe vorposter)
Alt 11. 02. 2008, 17:16 Vine8Zman is offline Mit Zitat antworten #27
Lychee
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Takwurm 
Hallo,



Ich dreh die Frage mal um: Wie würdest Du reagieren, wenn man Dich einfach so filmen würde ?
Macht die Polizei vor meiner Haustür ungefragt jeden Tag mit mir. Die filmen sogar in mein Wohnzimmer rein. Da hat mich auch keiner gefragt.
Alt 11. 02. 2008, 17:21 Lychee is offline Mit Zitat antworten #28
hanstenff
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Hoffentlich zeigt sie dich an - so eine schei*e macht man auch einfach nicht!
Alt 11. 02. 2008, 17:21 hanstenff is offline Mit Zitat antworten #29
Pflanzenfresser
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Lychee 
Macht die Polizei vor meiner Haustür ungefragt jeden Tag mit mir. Die filmen sogar in mein Wohnzimmer rein. Da hat mich auch keiner gefragt.

Warum den das ? Wohnste an ner Schnellstraße wegen dem geblitze ?
Alt 11. 02. 2008, 17:22 Pflanzenfresser is offline Mit Zitat antworten #30
corsab
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Evtl. lebt er in einer Einzelzelle und wird Videoüberwacht

corsab
Alt 11. 02. 2008, 17:24 corsab is offline Mit Zitat antworten #31
PhocuZ
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Takwurm 
Die Lehrerin kann immernoch uasinegatorischen Beseitigungsanspruch erheben, womit ich wieder Recht hätte.
Nö, wo wird ein absolutes Recht eingeschränkt?

Zitat:
Zitat von Takwurm 
*Außerdem könne er wegen § 33 KunstUrhG immernoch mächtig ärger bekommen, da angenommen werden könnte[Trifft hier nicht zu], dass er das Material kopiert,zur Show stellt.*
Dass die Veröffentlichung strafbar ist, wurde schon gesagt und hat keiner bestritten...

Zitat:
Zitat von Takwurm 
Das heißt die Lehrerin könnte den Zivilrechtsweg vorgehen und Schadenersatz wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitrechts verlangen.
Welcher Bereich des Persönlichkeitsrechts wird denn verletzt? Keiner, damit auch keine Klage, sei es zivil- oder strafrechtlich.

Zitat:
Zitat von Takwurm 
Kurz und knapp hat wrz recht, dass die Anzeige bei der Löschung des Materials fallen gelassen wird.
Wird sie auch so....
Alt 11. 02. 2008, 17:24 PhocuZ is offline Mit Zitat antworten #32
Lychee
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

nö. googled mal nach "Magdeburg, Hasselbachplatz"
Alt 11. 02. 2008, 17:26 Lychee is offline Mit Zitat antworten #33
Demi159
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

omg was hast du so schiss... sag einfach du hast es gelöscht und gut ist. wenn die fragen wo dein handy sein --->VERKAUFT/VERLOREN/WEG
Alt 11. 02. 2008, 17:30 Demi159 is offline Mit Zitat antworten #34
Vine8Zman
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Lychee 
nö. googled mal nach "Magdeburg, Hasselbachplatz"

jetzt können die bullen in madeburg bezahlt spannen xD mein beileid^^
Alt 11. 02. 2008, 17:34 Vine8Zman is offline Mit Zitat antworten #35
tOmAtEl
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Erm... Der Threadersteller wird der Pöbelei beschuldigt.

Von Persönlichkeitsrechten hat niemand was gesagt.
Ich weiß allerdings nicht, in weit Pöbelei als Straftat angesehen wird, evtl. wäre das schon Beleidigung?
Alt 11. 02. 2008, 17:41 tOmAtEl is offline Mit Zitat antworten #36
vatan_77
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

sieht die auch geil aus wie alt ist denn die?
oder stehst du auf alte????
Alt 11. 02. 2008, 18:05 vatan_77 is online now Mit Zitat antworten #37
Gemeinesau
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von tOmAtEl 
Erm... Der Threadersteller wird der Pöbelei beschuldigt.

Von Persönlichkeitsrechten hat niemand was gesagt.
Ich weiß allerdings nicht, in weit Pöbelei als Straftat angesehen wird, evtl. wäre das schon Beleidigung?
Dann zeig ich morgen mal die ganzen bettelnden Punks an weil die mich auch immer anstupsen und nach nem Müden Euro fragen...
Das is ja Pöbelei!
Alt 11. 02. 2008, 18:11 Gemeinesau is offline Mit Zitat antworten #38
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Ich denke mal das wird als Bagatelldelikt angesehen und kaum weiter vertieft. Das ändert allerdings nichts daran, dass du schuldig bist und die Lehrerin dich absofort auf dem kieker hat
Alt 11. 02. 2008, 18:11 Lead-Cenobite is offline Mit Zitat antworten #39
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Her mit dem Video, wir müssten erstmal schauen, ob es nun wirklich eine Straftat ist..
^^

Ziehs dir einfach auf den PC erstmal und zeig ihr morgen, das du es löscht.. vor ihren Augen..
Alt 11. 02. 2008, 18:14 Mit Zitat antworten #40
Mace
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

@Threadstarter:

Ich habe es mir gespart, den Threadverlauf zu lesen und nehme daher nur zum Eingangsposting Stellung.

Das von dir gezeigte Verhalten unterliegt keiner straf- oder ordnungsrechtlichen Sanktion. Insbesondere die Vorschriften der §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG oder §201a StGB sind nicht geeignet, eine Strafbarkeit zu begründen.

Zivilrechtliche Folgen sind nicht zu erwarten, da das von dir gezeigte Verhalten zwar eine formelle (wegen der mangelnden Grundrechtsgebundenheit von Privatpersonen nicht strafbare) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellt, die Intensität dieser Verletzung allerdings nicht für die Begründung eines zivilrechtlichen Unterlassungs- oder gar Schadensersatzanspruchs ausreicht.

Du kannst dich daher zurücklehnen und entspannen.


Viele Grüße
Mace

btw: Unserem (Neben-)Strafrecht ist ein Tatbestand der "Pöbelei" fremd; es handelt sich also offensichtlich nur um einen (für mich pädagogisch völlig misslungenen) Einschüchterungsversuch der Lehrerin.

edit: Jetzt hab ich eben doch noch den folgenden Beitrag gesehen:

Zitat:
Zitat von Pro4Life 
Her mit dem Video, wir müssten erstmal schauen, ob es nun wirklich eine Straftat ist..
^^

Wenn der Threadstarter das Video hier veröffentlichen würde, wäre er plötzlich direkt in die Strafbarkeit aus §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG gerutscht. Es ist ihm also dringend zu raten, eine Veröffentlichung des Videos tunlichst zu unterlassen!
Alt 11. 02. 2008, 18:15 Mace is offline Mit Zitat antworten #41
tOmAtEl
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Das Pöbelei an sich keine Straftat ist ist mir schon klar, schon allein deshalb, weil es eigentlich keine Pöbelei gibt, allerhöchstens pöbelhaftes Verhalten.

Darum frage ich ja auch, wie man das strafrechtlich ansehen könnte. Beleidigung, Belästigung?
Alt 11. 02. 2008, 18:23 tOmAtEl is offline Mit Zitat antworten #42
Americanseagle
Hier steht nix
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

ich warte seit 7 jahren auf einer anzeige...

meine schwester wurde mit 14 vergewaltigt von einen farbigen, sie bekam das kind und mit familienunterstützung wurde es auch erzogen. ich war eine klassenstufe unter meiner schwester. an der schule war es normal das jede klasse 2 klassenlehrer hatte. meine schwester hatte 2 lehrerinnen, wo eine folgende bemerkung zu meiner schwester geäussert hat:

"selbst schuld du negerschlampe wenn du dich schwängern lässt"

eines tages war es soweit, dass meine klasse diese lehrerin zur vertrettung bekommen haben. die halbe klasse stand hinter mir, und ich habe die lehrerin mehr oder weniger knall vor kopf damit belastet. sie ist daraufhin sofort hoch zum direktor, ich musste auch dahin, lehrerin stritt es ab.. direktor ermahnte mich und das wars. aufm weg zum klassenraum versicherte mir die lehrerin noch das ich eine anzeige bekommen würde.. darauf warte ich heute, nach 7 jahren, noch
Alt 11. 02. 2008, 19:29 Americanseagle is offline Mit Zitat antworten #43
LinkinParkBot
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Beiträge: 93
Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Ich wird sagen sie kann dich nicht wegen wegen einer Pöbelei oder hast du sie bedrängt, gegen ihren Willen berührt oder bist Handgreiflich geworden?

Sie kann dich aber anzeigen wegen Verletztung der Privatsphäre.
Aber wie schon gesagt löst eine Entschuldigung und das Löschen wahrscheinlich das Problem!
Alt 11. 02. 2008, 19:34 LinkinParkBot is offline Mit Zitat antworten #44
kmk
Mensch
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von Mace 
@Threadstarter:

Ich habe es mir gespart, den Threadverlauf zu lesen und nehme daher nur zum Eingangsposting Stellung.

Das von dir gezeigte Verhalten unterliegt keiner straf- oder ordnungsrechtlichen Sanktion. Insbesondere die Vorschriften der §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG oder §201a StGB sind nicht geeignet, eine Strafbarkeit zu begründen.

Zivilrechtliche Folgen sind nicht zu erwarten, da das von dir gezeigte Verhalten zwar eine formelle (wegen der mangelnden Grundrechtsgebundenheit von Privatpersonen nicht strafbare) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellt, die Intensität dieser Verletzung allerdings nicht für die Begründung eines zivilrechtlichen Unterlassungs- oder gar Schadensersatzanspruchs ausreicht.

Du kannst dich daher zurücklehnen und entspannen.


Viele Grüße
Mace

btw: Unserem (Neben-)Strafrecht ist ein Tatbestand der "Pöbelei" fremd; es handelt sich also offensichtlich nur um einen (für mich pädagogisch völlig misslungenen) Einschüchterungsversuch der Lehrerin.

edit: Jetzt hab ich eben doch noch den folgenden Beitrag gesehen:



Wenn der Threadstarter das Video hier veröffentlichen würde, wäre er plötzlich direkt in die Strafbarkeit aus §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG gerutscht. Es ist ihm also dringend zu raten, eine Veröffentlichung des Videos tunlichst zu unterlassen!

Nachdem ich den Thread hier gelesen hab und ne bissl drüber nachgedacht habe, stimme ich mace voll und ganz zu. Seine Argumentation deckt sich mit meinen Erinnerungen zum Persönlichkeitsrecht usw.

Ich würde der Sache sehr locker entgegen sehen.
Alt 11. 02. 2008, 20:36 kmk is offline Mit Zitat antworten #45
Don Bommel
Der Bommel bommler
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Ich würde der Sache sehr locker entgegen sehen.

Rechtlich schon, aber auch dem nächsten Zeugnis?
Alt 11. 02. 2008, 22:14 Don Bommel is offline Mit Zitat antworten #46
serenity999
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Thumbs up Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Es ist nun so, dass ich mitgekriegt habe das die Lehrerin mich nicht wegen dem filmen anzeigen will, sondern weil ich sie "angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann". meiner Meinung nach ist das nur ein verzweifelter versuch von der Lehrerin sich respekt zu erlangen, denn sie ist das Gespött der Schule. meine Lehrer sind normal auch alle locker. Ach ja und: Ich habe das Video 30 Sekunden später gelöscht. Bei den zeugnisskonferenzen hat sied as eingebracht, und alle Lehrer die bis jetzt mit mir darüber geredet haben sehen das auch nicht so wild^^
Ich verarsche diese Lehrerin immer, und meine Freunde auch. Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt, wie sie heute mitteilte als ich während der pause mit ihr redete.(Um das mal noch anzuhängen: Sie hat nicht den geringsten Grund meine 2 Freunde anzuzeigen, oder kann man seit neuestemangezeigt werden, wenn man im Unterricht stört?)
Ich glaube, dass ich sie sogar vor dem Rektor "anschwärzen" könnte, weil sie mich vor der ganzen Klasse als "Riesenbaby" bezeichnete (ein Spitzname der mir von jemandem gegeben wurde weil ich sehr groß für mein Alter bin.)
Ich danke euch allen für eure Mühe,

Grüße

Serenity
Alt 12. 02. 2008, 19:03 serenity999 is offline Mit Zitat antworten #47
Don Bommel
Der Bommel bommler
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann
Zitat:
Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt,

Zitat:
"Riesenbaby"

Riesenbaby du hast einen riesen Knall.

Wenn du so sprichst wie du schreibst ist die Anzeige berechtigt.
Alt 12. 02. 2008, 19:49 Don Bommel is offline Mit Zitat antworten #48
loopusman
leidender 1860 Fan
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von serenity999 
Es ist nun so, dass ich mitgekriegt habe das die Lehrerin mich nicht wegen dem filmen anzeigen will, sondern weil ich sie "angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann". meiner Meinung nach ist das nur ein verzweifelter versuch von der Lehrerin sich respekt zu erlangen, denn sie ist das Gespött der Schule. meine Lehrer sind normal auch alle locker. Ach ja und: Ich habe das Video 30 Sekunden später gelöscht. Bei den zeugnisskonferenzen hat sied as eingebracht, und alle Lehrer die bis jetzt mit mir darüber geredet haben sehen das auch nicht so wild^^
Ich verarsche diese Lehrerin immer, und meine Freunde auch. Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt, wie sie heute mitteilte als ich während der pause mit ihr redete.(Um das mal noch anzuhängen: Sie hat nicht den geringsten Grund meine 2 Freunde anzuzeigen, oder kann man seit neuestemangezeigt werden, wenn man im Unterricht stört?)
Ich glaube, dass ich sie sogar vor dem Rektor "anschwärzen" könnte, weil sie mich vor der ganzen Klasse als "Riesenbaby" bezeichnete (ein Spitzname der mir von jemandem gegeben wurde weil ich sehr groß für mein Alter bin.)
Ich danke euch allen für eure Mühe,

Grüße

Serenity

Deine Eltern sind sicher stolz auf dich. Geh am besten zurück in die Höhle, aus der du kommst und lass die Leute in deiner Umgebung in Zukunft in Ruhe. Zu meiner Schulzeit wärst du nicht Riesenbaby sonder einfach nur Loser betitelt worden, das würde heute auch noch besser passen. Einfach peinlich.
Alt 12. 02. 2008, 20:02 loopusman is offline Mit Zitat antworten #49
aerosoljunkie
Mau...
 
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!

Zitat:
Zitat von DragonB_Z 
Lehrer haben doch alle nen Knall - wird doch nur ausgelacht auf dem Revier od.?

mich stellt sich eher die frage wie man das wort "oder" noch weiter abkürzen kann? ist es nicht schon kurz genug um es ganz auszuschreiben?
Alt 12. 02. 2008, 20:05 aerosoljunkie is offline Mit Zitat antworten #50
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