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innovativer Platzhalter
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 613
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Die Lehrerin kann immernoch uasinegatorischen Beseitigungsanspruch erheben, womit ich wieder Recht hätte.
*Außerdem könne er wegen § 33 KunstUrhG immernoch mächtig ärger bekommen, da angenommen werden könnte[Trifft hier nicht zu], dass er das Material kopiert,zur Show stellt.*
Das heißt die Lehrerin könnte den Zivilrechtsweg vorgehen und Schadenersatz wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitrechts verlangen.
Kurz und knapp hat wrz recht, dass die Anzeige bei der Löschung des Materials fallen gelassen wird.
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass deine Lehrerin dich anzeigen würde, sondern Ihre Aussage dich lediglich dazu bewegen solle, das Video/Photo zu löschen.
Und das Video uploaden, damit wir Uns ein Bild davon machen können, ist eine ganzzzzzzzz blöde Idee.
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11. 02. 2008, 17:09
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#26
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...lebt wireless
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 521
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von knuffl
ich hätte dir eine in die fresse geschlagen,oder zumindest deine Kamera/Handy kaputt gemacht
da kommst mit ner anzeige noch klimpflich weg 
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jah genau. Und jetzt erklärst du uns noch allen wer oder was ein "klimpflich" ist und wir sind alle glücklich =)
Ich denke ma du solltest mit deiner Lehrerin reden, sagen es war nur ein Spaß und dich entschuldigen (Video natürlich löschen!), dann wird das auch wieder...mit der anzeige hätte sie wohl eh kein erfolg (siehe vorposter)
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11. 02. 2008, 17:16
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#27
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: six feet under
Beiträge: 21
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von Takwurm
Hallo,
Ich dreh die Frage mal um: Wie würdest Du reagieren, wenn man Dich einfach so filmen würde ?
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Macht die Polizei vor meiner Haustür ungefragt jeden Tag mit mir. Die filmen sogar in mein Wohnzimmer rein. Da hat mich auch keiner gefragt.
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11. 02. 2008, 17:21
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#28
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Dummbatz
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.675
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Hoffentlich zeigt sie dich an - so eine schei*e macht man auch einfach nicht!
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11. 02. 2008, 17:21
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#29
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innovativer Platzhalter
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 613
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von Lychee
Macht die Polizei vor meiner Haustür ungefragt jeden Tag mit mir. Die filmen sogar in mein Wohnzimmer rein. Da hat mich auch keiner gefragt.
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Warum den das ? Wohnste an ner Schnellstraße wegen dem geblitze ?
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11. 02. 2008, 17:22
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#30
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Mustang, nothing else!
Registrierungsdatum: Mar 2006
Ort: Motorraum
Beiträge: 3.860
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Evtl. lebt er in einer Einzelzelle und wird Videoüberwacht
corsab
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11. 02. 2008, 17:24
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#31
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2002
Beiträge: 723
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von Takwurm
Die Lehrerin kann immernoch uasinegatorischen Beseitigungsanspruch erheben, womit ich wieder Recht hätte.
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Nö, wo wird ein absolutes Recht eingeschränkt?
Zitat:
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Zitat von Takwurm
*Außerdem könne er wegen § 33 KunstUrhG immernoch mächtig ärger bekommen, da angenommen werden könnte[Trifft hier nicht zu], dass er das Material kopiert,zur Show stellt.*
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Dass die Veröffentlichung strafbar ist, wurde schon gesagt und hat keiner bestritten...
Zitat:
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Zitat von Takwurm
Das heißt die Lehrerin könnte den Zivilrechtsweg vorgehen und Schadenersatz wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitrechts verlangen.
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Welcher Bereich des Persönlichkeitsrechts wird denn verletzt? Keiner, damit auch keine Klage, sei es zivil- oder strafrechtlich.
Zitat:
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Zitat von Takwurm
Kurz und knapp hat wrz recht, dass die Anzeige bei der Löschung des Materials fallen gelassen wird.
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Wird sie auch so....
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11. 02. 2008, 17:24
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#32
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: six feet under
Beiträge: 21
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
nö. googled mal nach "Magdeburg, Hasselbachplatz"
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11. 02. 2008, 17:26
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#33
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 387
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
omg was hast du so schiss... sag einfach du hast es gelöscht und gut ist. wenn die fragen wo dein handy sein --->VERKAUFT/VERLOREN/WEG
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11. 02. 2008, 17:30
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#34
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...lebt wireless
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 521
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von Lychee
nö. googled mal nach "Magdeburg, Hasselbachplatz"
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jetzt können die bullen in madeburg bezahlt spannen xD mein beileid^^
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11. 02. 2008, 17:34
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#35
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Pausenpolizeihähnchen
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.435
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Erm... Der Threadersteller wird der Pöbelei beschuldigt.
Von Persönlichkeitsrechten hat niemand was gesagt.
Ich weiß allerdings nicht, in weit Pöbelei als Straftat angesehen wird, evtl. wäre das schon Beleidigung?
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11. 02. 2008, 17:41
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#36
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Bald Millionär
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 350
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
sieht die auch geil aus wie alt ist denn die?
oder stehst du auf alte????
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11. 02. 2008, 18:05
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#37
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 97
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von tOmAtEl
Erm... Der Threadersteller wird der Pöbelei beschuldigt.
Von Persönlichkeitsrechten hat niemand was gesagt.
Ich weiß allerdings nicht, in weit Pöbelei als Straftat angesehen wird, evtl. wäre das schon Beleidigung?
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Dann zeig ich morgen mal die ganzen bettelnden Punks an weil die mich auch immer anstupsen und nach nem Müden Euro fragen...
Das is ja Pöbelei!
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11. 02. 2008, 18:11
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#38
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User aus der Hölle
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 13
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Ich denke mal das wird als Bagatelldelikt angesehen und kaum weiter vertieft. Das ändert allerdings nichts daran, dass du schuldig bist und die Lehrerin dich absofort auf dem kieker hat
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11. 02. 2008, 18:11
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#39
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Her mit dem Video, wir müssten erstmal schauen, ob es nun wirklich eine Straftat ist..
^^
Ziehs dir einfach auf den PC erstmal und zeig ihr morgen, das du es löscht.. vor ihren Augen..
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11. 02. 2008, 18:14
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#40
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
@Threadstarter:
Ich habe es mir gespart, den Threadverlauf zu lesen und nehme daher nur zum Eingangsposting Stellung.
Das von dir gezeigte Verhalten unterliegt keiner straf- oder ordnungsrechtlichen Sanktion. Insbesondere die Vorschriften der §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG oder §201a StGB sind nicht geeignet, eine Strafbarkeit zu begründen.
Zivilrechtliche Folgen sind nicht zu erwarten, da das von dir gezeigte Verhalten zwar eine formelle (wegen der mangelnden Grundrechtsgebundenheit von Privatpersonen nicht strafbare) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellt, die Intensität dieser Verletzung allerdings nicht für die Begründung eines zivilrechtlichen Unterlassungs- oder gar Schadensersatzanspruchs ausreicht.
Du kannst dich daher zurücklehnen und entspannen.
Viele Grüße
Mace
btw: Unserem (Neben-)Strafrecht ist ein Tatbestand der "Pöbelei" fremd; es handelt sich also offensichtlich nur um einen (für mich pädagogisch völlig misslungenen) Einschüchterungsversuch der Lehrerin.
edit: Jetzt hab ich eben doch noch den folgenden Beitrag gesehen:
Zitat:
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Zitat von Pro4Life
Her mit dem Video, wir müssten erstmal schauen, ob es nun wirklich eine Straftat ist..
^^
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Wenn der Threadstarter das Video hier veröffentlichen würde, wäre er plötzlich direkt in die Strafbarkeit aus §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG gerutscht. Es ist ihm also dringend zu raten, eine Veröffentlichung des Videos tunlichst zu unterlassen!
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11. 02. 2008, 18:15
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#41
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Pausenpolizeihähnchen
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.435
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Das Pöbelei an sich keine Straftat ist ist mir schon klar, schon allein deshalb, weil es eigentlich keine Pöbelei gibt, allerhöchstens pöbelhaftes Verhalten.
Darum frage ich ja auch, wie man das strafrechtlich ansehen könnte. Beleidigung, Belästigung?
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11. 02. 2008, 18:23
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#42
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Hier steht nix
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 495
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
ich warte seit 7 jahren auf einer anzeige...
meine schwester wurde mit 14 vergewaltigt von einen farbigen, sie bekam das kind und mit familienunterstützung wurde es auch erzogen. ich war eine klassenstufe unter meiner schwester. an der schule war es normal das jede klasse 2 klassenlehrer hatte. meine schwester hatte 2 lehrerinnen, wo eine folgende bemerkung zu meiner schwester geäussert hat:
"selbst schuld du negerschlampe wenn du dich schwängern lässt"
eines tages war es soweit, dass meine klasse diese lehrerin zur vertrettung bekommen haben. die halbe klasse stand hinter mir, und ich habe die lehrerin mehr oder weniger knall vor kopf damit belastet. sie ist daraufhin sofort hoch zum direktor, ich musste auch dahin, lehrerin stritt es ab.. direktor ermahnte mich und das wars. aufm weg zum klassenraum versicherte mir die lehrerin noch das ich eine anzeige bekommen würde.. darauf warte ich heute, nach 7 jahren, noch
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11. 02. 2008, 19:29
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#43
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 93
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Ich wird sagen sie kann dich nicht wegen wegen einer Pöbelei oder hast du sie bedrängt, gegen ihren Willen berührt oder bist Handgreiflich geworden?
Sie kann dich aber anzeigen wegen Verletztung der Privatsphäre.
Aber wie schon gesagt löst eine Entschuldigung und das Löschen wahrscheinlich das Problem!
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11. 02. 2008, 19:34
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#44
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Mensch
Registrierungsdatum: Apr 2000
Ort: im Haus
Beiträge: 2.385
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von Mace
@Threadstarter:
Ich habe es mir gespart, den Threadverlauf zu lesen und nehme daher nur zum Eingangsposting Stellung.
Das von dir gezeigte Verhalten unterliegt keiner straf- oder ordnungsrechtlichen Sanktion. Insbesondere die Vorschriften der §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG oder §201a StGB sind nicht geeignet, eine Strafbarkeit zu begründen.
Zivilrechtliche Folgen sind nicht zu erwarten, da das von dir gezeigte Verhalten zwar eine formelle (wegen der mangelnden Grundrechtsgebundenheit von Privatpersonen nicht strafbare) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellt, die Intensität dieser Verletzung allerdings nicht für die Begründung eines zivilrechtlichen Unterlassungs- oder gar Schadensersatzanspruchs ausreicht.
Du kannst dich daher zurücklehnen und entspannen.
Viele Grüße
Mace
btw: Unserem (Neben-)Strafrecht ist ein Tatbestand der "Pöbelei" fremd; es handelt sich also offensichtlich nur um einen (für mich pädagogisch völlig misslungenen) Einschüchterungsversuch der Lehrerin.
edit: Jetzt hab ich eben doch noch den folgenden Beitrag gesehen:
Wenn der Threadstarter das Video hier veröffentlichen würde, wäre er plötzlich direkt in die Strafbarkeit aus §33 i.V.m. §22 S. 1 KUG gerutscht. Es ist ihm also dringend zu raten, eine Veröffentlichung des Videos tunlichst zu unterlassen!
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Nachdem ich den Thread hier gelesen hab und ne bissl drüber nachgedacht habe, stimme ich mace voll und ganz zu. Seine Argumentation deckt sich mit meinen Erinnerungen zum Persönlichkeitsrecht usw.
Ich würde der Sache sehr locker entgegen sehen.
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11. 02. 2008, 20:36
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#45
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Der Bommel bommler
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Daheim
Beiträge: 1.011
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Ich würde der Sache sehr locker entgegen sehen.
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Rechtlich schon, aber auch dem nächsten Zeugnis?
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11. 02. 2008, 22:14
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#46
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Psycho(loge)
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 157
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Es ist nun so, dass ich mitgekriegt habe das die Lehrerin mich nicht wegen dem filmen anzeigen will, sondern weil ich sie "angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann". meiner Meinung nach ist das nur ein verzweifelter versuch von der Lehrerin sich respekt zu erlangen, denn sie ist das Gespött der Schule. meine Lehrer sind normal auch alle locker. Ach ja und: Ich habe das Video 30 Sekunden später gelöscht. Bei den zeugnisskonferenzen hat sied as eingebracht, und alle Lehrer die bis jetzt mit mir darüber geredet haben sehen das auch nicht so wild^^
Ich verarsche diese Lehrerin immer, und meine Freunde auch. Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt, wie sie heute mitteilte als ich während der pause mit ihr redete.(Um das mal noch anzuhängen: Sie hat nicht den geringsten Grund meine 2 Freunde anzuzeigen, oder kann man seit neuestemangezeigt werden, wenn man im Unterricht stört?)
Ich glaube, dass ich sie sogar vor dem Rektor "anschwärzen" könnte, weil sie mich vor der ganzen Klasse als "Riesenbaby" bezeichnete (ein Spitzname der mir von jemandem gegeben wurde weil ich sehr groß für mein Alter bin.)
Ich danke euch allen für eure Mühe,
Grüße
Serenity
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12. 02. 2008, 19:03
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#47
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Der Bommel bommler
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Daheim
Beiträge: 1.011
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann
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Zitat:
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Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt,
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Riesenbaby du hast einen riesen Knall.
Wenn du so sprichst wie du schreibst ist die Anzeige berechtigt.
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12. 02. 2008, 19:49
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#48
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leidender 1860 Fan
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Süden
Beiträge: 465
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von serenity999
Es ist nun so, dass ich mitgekriegt habe das die Lehrerin mich nicht wegen dem filmen anzeigen will, sondern weil ich sie "angeschrien habe und sie jetzt nicht mehr so gut hören kann". meiner Meinung nach ist das nur ein verzweifelter versuch von der Lehrerin sich respekt zu erlangen, denn sie ist das Gespött der Schule. meine Lehrer sind normal auch alle locker. Ach ja und: Ich habe das Video 30 Sekunden später gelöscht. Bei den zeugnisskonferenzen hat sied as eingebracht, und alle Lehrer die bis jetzt mit mir darüber geredet haben sehen das auch nicht so wild^^
Ich verarsche diese Lehrerin immer, und meine Freunde auch. Meine zwei Freunde werden von ihr nun auch angezeigt, wie sie heute mitteilte als ich während der pause mit ihr redete.(Um das mal noch anzuhängen: Sie hat nicht den geringsten Grund meine 2 Freunde anzuzeigen, oder kann man seit neuestemangezeigt werden, wenn man im Unterricht stört?)
Ich glaube, dass ich sie sogar vor dem Rektor "anschwärzen" könnte, weil sie mich vor der ganzen Klasse als "Riesenbaby" bezeichnete (ein Spitzname der mir von jemandem gegeben wurde weil ich sehr groß für mein Alter bin.)
Ich danke euch allen für eure Mühe,
Grüße
Serenity
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Deine Eltern sind sicher stolz auf dich. Geh am besten zurück in die Höhle, aus der du kommst und lass die Leute in deiner Umgebung in Zukunft in Ruhe. Zu meiner Schulzeit wärst du nicht Riesenbaby sonder einfach nur Loser betitelt worden, das würde heute auch noch besser passen. Einfach peinlich.
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12. 02. 2008, 20:02
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#49
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Mau...
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 359
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Re: Lehrerin will mich anzeigen!
Zitat:
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Zitat von DragonB_Z
Lehrer haben doch alle nen Knall - wird doch nur ausgelacht auf dem Revier od.? 
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mich stellt sich eher die frage wie man das wort "oder" noch weiter abkürzen kann? ist es nicht schon kurz genug um es ganz auszuschreiben?
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12. 02. 2008, 20:05
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#50
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