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12. 02. 2008, 10:59 #1
Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
Nach Frankreich plant nun auch die Insel ein "Three Strikes"-Gesetz: Wer dreimal beim illegalen Download erwischt wird, muss vom Provider gekickt werden. ISPs, die wiederholte Filesharer nicht rauswerfen, sollen ihrerseits mit Strafverfolgung rechnen. Ein britischer Gesetzesentwurf, der kommende Woche vorgestellt werden soll, leckte an die Presse.
Das Grünbuch zum "Dreimal laden, dann Internetsperre"-Gesetzesentwurf wurde von der britischen Regierung erstellt und wird aktuell mit Medienindustrie und Providern diskutiert. Ein Sprecher des zuständigen Ministeriums lehnte jede Stellungnahme zu dem bekannt gewordenen Dokument ab.
Vorgesehen ist, dass tauschende Kunden beim ersten Verstoß von ihrem Provider ... weiterlesen
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01. 03. 2008, 20:05 #41WandangGast
Re: Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
wenn man nun die rechtslage akzeptiert, dann muss man dir wohl oder übel zustimmen, da "verletzung des urheberrechts" eine straftat darstellt (oder nicht?).
Zitat von Chummer
du denkst aber zu kurz. wenn ich über eine rote ampel beispielsweise fahre, weiss jeder, wer ich bin und was ich grad getan habe.
wenn ich allerdings "linux xtra small distri 1.28" herunterlade welches lediglich 80 mb groß ist und dahinter verbirgt sich ein album von linkin park, wer ist dann das opfer der justiz???
das beispiel birgt zweierlei probleme:
1. wie angesprochen, konnte man den inhalt nicht erahnen und hat unbeabsichtigt eine straftat begangen
2. wird einem vllt sogar vorgeworfen, man hätte ja extra solche archive heruntergeladen, weil ja heutzutage alles "falsch" benannt wird.
es ist in der technisierten welt einfach nichts so, wie es scheint! da gibt es keine klaren strukturen, welche man immer eiskalt nachvollziehen kann, während ich durch spurensicherung und co nahezu immer erwischt werde, wenn ich etwas getan habe, zb: mord.
mir fällt grad was ein, was meinen letzten pkt etwas negiert. wenn man folgende situation hat:
täter hält einem polizisten eine waffe an den kopf. von hinten kommt ein weiterer polizist, welcher vom täter frühzeitig entdeckt wird. der täter dreht sich daraufhin um und wird dabei vom polizisten erschossen, weil der täter gerade abdrücken wollte.
es stellt sich nun aber heraus, dass der täter keine echte waffe benutzt hat... -> polizei kriegt recht.
würde man das im netz so handhaben, wären viele dem untergang (strafe zahlen, etc) geweiht
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01. 03. 2008, 21:15 #42Gesperrt
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Re: Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
Äh, wieso? Woran erkennt man das denn? Am Auto ja nicht.wenn ich über eine rote ampel beispielsweise fahre, weiss jeder, wer ich bin und was ich grad getan habe.
Nein hat man nicht. Die Unwissenheit schützt dich hier. Das Problem ist es glaubhaft zu machen (besser: zu beweisen). Und dann gilt eben im Strafrecht, dass die Schuld erst bewiesen werden muss.1. wie angesprochen, konnte man den inhalt nicht erahnen und hat unbeabsichtigt eine straftat begangen
In der Hoffnung WAS dafür zu erhalten?2. wird einem vllt sogar vorgeworfen, man hätte ja extra solche archive heruntergeladen, weil ja heutzutage alles "falsch" benannt wird.
Klar ist mir auch schon passiert, dass ich IceAge haben wollte und ein schöner Porno mit EisDildos dabei rumkam (beides wäre illegal gewesen).
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02. 03. 2008, 00:21 #43WandangGast
Re: Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
naja am nummernschild.. welches nicht so einfach zu fälschen ist wie ip adressen...
Zitat von Chummer
seit wann den das? also ich kenne nur: "unwissenheit schützt vor strafe nicht". die schuld wurde ja quasi schon bewiesen, man hat das file ja heruntergeladen.
Zitat von Chummer
wenn ich in anderen situationen wirklich nicht wusste, das zb etwas strafbar ist, werde ich doch generel trotzdem bestraft, wegen dem oben genannten satz.
wäre mir auch generell neu, dass eltern nicht bestraft werden, wenn die kleinkinder (4 jahre) lieder ziehen. beide teile haben keine ahnung: eltern wissen nicht immer was kinder machen. kinder wissen nicht umbedingt das lieder über p2p illegal sind. (extremes beispiel). dennoch werden die eltern belangt. gut hierbei sind die files vllt "offensichtlich" benannt. aber "unwissenheit schützt vor strafe nicht", gell? bitte klär mich auf ....
1. ja mein 2ter pkt war eher son gedankenblitz ohne hand und fuss.
Zitat von Chummer
nur könnte es ja sein, dass man demnächst davon ausgeht, dass jeder bürger mit hintergedanken dinge läd und sozusagen p2p nutzer allgemein als kirminelle gelten... sagen wir mal ein gewisser "status" herrscht, wenns nach der industrie geht.
das würde dazu führen, dass man einfach kein p2p betreiben sollte, sonst macht man sich, auch wenn man es nicht wollte, strafbar nach dem motto : "man muss damit rechnen, das nicht jeder dateiname den inhalt verrät... du hast damit aber dennoch linkin park verbreitet".
ist jetz aber nur nen gedanke.... ohne hand und fuss
2. ich wüsste nicht, ob ich dann noch nach ice age gesucht hätte
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02. 03. 2008, 02:13 #44Gesperrt
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Re: Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
Es ist genauso wenig auf eine Person bezogen wie eine IPadresse... Also ob du nun den Anschlußinhaber oder den Fahrzeughalter nimmst ist doch egal.naja am nummernschild.. welches nicht so einfach zu fälschen ist wie ip adressen...
Das ist halt so einer der x Rechtsirrtümer. Natürlich schützt dich die Unwissenheit vor Strafe wenn es sich dabei um einen Tatbestandsirrtum handelt. Sie schützt nur nicht beim Verbotsirrtum.also ich kenne nur: "unwissenheit schützt vor strafe nicht"
Wenn du beim verlassen des Frisörs einen fremden Schirm mitnimmst und der Meinung bist es wäre deiner, ist das kein Diebstahl. Nur wenn du absichtlich den fremden Schirm mitnimmst und der Meinung bist, man dürfe das.
"Eltern haften für ihre Kinder" ist ebenfalls ein solcher Rechtirrtum. Jetzt mal von dem speziellen Beispiel weg, da ein 4jähriger sicher am Rechnerwäre mir auch generell neu, dass eltern nicht bestraft werden, wenn die kleinkinder (4 jahre) lieder ziehen.
Nicht vor dem Gesetz. Und selbst wenn irgendein kleines Gericht soetwas entscheidet, würde das in einer höheren Instanz sehr schnell wieder aufgehoben. Von einer Schuld ausgehen ist in einem Rechtsstaat nicht drin.könnte es ja sein, dass man demnächst davon ausgeht, dass jeder bürger mit hintergedanken dinge läd und sozusagen p2p nutzer allgemein als kirminelle gelten
Inzwischen könnte ich dann damit rechnen, dass mir ein Brief ins Haus flattert ich hätte "Omas eiskalte ... ... " gezogen. Da wäre aber jemand hier gar nicht begeistert..2. ich wüsste nicht, ob ich dann noch nach ice age gesucht hätte
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04. 03. 2008, 10:57 #45
Re: Großbritannien: Dreimal Warez laden, dann sperrt der Provider, die zweite
ich möchte nur mal sagen, dass die MI einfach das internetzeitalter richtig schön verpennt haben. das gleiche problem hatten sie damals als die ersten cd-brenner rauskammen, da haben sie versucht brenner und rohlinge verbieten zu lassen und wie man heute sieht mit wenig erfolg.
genauso sehe ich das auch heute wenn sie versuchen ip zu sperren bzw von den providern sperren zulassen dann steht eine milliarden schwere lobby der anderen gegenüber!
klar kann die eine lobby nichts dagegen machen, wenn das vom staat per gesetz verlangt wird! dann sollte sich der staat aber über eine noch mehr verarmende gesellschaft einen kopf machen (ich hoffe die denken soweit).
denn nehmen wir einmal das beispiel england, wo angeblich jeder 5te engländer musik zieht, das wären von ca 40 mio einwohner, 2 mio, die dann:
1. keinen internet anschluss mehr haben dürfen/sollen
2. die RIAA wird es sicher nicht auf sich beruhen lassen und sie wegen den geladenen oder zum download bereitgehalten daten abmahnen, was dann mindestens 2000€ kostet (umgerechnet in pfund natürlich).
so jetzt sollen also 2 mio bürger einfach mal so 2000 € zahlen, ich weiß zwar nicht wie es euch geht aber ich hab keine 2000 € auf dem konto!
um deutschland zu kommen muss ich sagen, kann die regierung gar nicht von den providern verlangen ip zu sperren. denn es gibt die bestrebung, dass man ein großteil der bevölkerung seine steuererklärung nur noch über das inet versendet!
und jetzt mal ne doofe frage wie soll das gehen ohne inet anschluss, "rauchzeichen" vielleicht!


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