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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Ein geleaktes Video zu Schulungs- und Trainingszwecken sorgt für Erheiterung im Netz: Die RIAA indoktriniert ihre Mitarbeiter und Anwärter offenbar mit Gruselgeschichten von CDs mit der Extraportion Crack, den Verbindungen zwischen Software- und Medienpiraterie mit Waffen- Frauen und Drogenhandel und - natürlich - den Verbindungen zum internationalen Terrorismus. Einige Minuten gibts auf YouTube, das volle Programm auf dem Torrenttracker der Wahl.

    Dass die "Musikpiraterie" Terrorismus, Prostitution und Drogenhandel unterstützt, ist nichts neues: regelmäßig werden hier Verbindungen behauptet. Offenbar hofft die RIAA, wenn die Behauptungen oft genug aufgestellt werden, wird sich das Ganze irgendwann als offizielle "Wahrheit" etablieren. Die Drastik im nun veröffentlichten Video eröffnet aber neue Horizonte.
    Musikpiraterie habe nicht nur organisatorische Verbindungen unter anderem zum harten Drogenhandel, es gebe inzwischen auch eine, nun, nennen wir es "Durchdringung der Märkte"

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  2. #41
    DasFragezeichen
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    LOL. Als ich das gelesen habe dachte ich zuerst an "Crack", also diese kleinen nützlichen *.exe-Dateien, die Programme von so lästigen Dingen wie Kopierschutz, Webcheck und so befreien. Erst nach dem Ende des Texts war mir klar, dass die ja Drogen meinen. Naja, lange Leitung eben

  3. #42
    -|Serious|- Avatar von Toronto
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Zitat Zitat von Marco 001
    Dabei ist das "Raub" in Raubkopien auch noch total unpassend. Unter einem Raub versteht man normal das stehlen (oft mit Gewalt) eines Gegenstandes, also dass ihn der Rechtmässige Besitzer nicht mehr besitzt und somit der Gegenstand den Besitzer wechselt. "Illegale Vervielfältigung" oder "Illegale Kopie" wäre passender.
    Nicht 100%ig richtig: Raub wird IMMER (zumindest in D) unter Ausübung oder Androhung von Gewalt ausgeführt (sieh weiter unten).
    Diebstahl ist übrigens auch das falsche Wort: Die "Sache" ist nicht beweglich im Sinne des StGB und sie wird einem Dritten nicht weggenommen!

    Richtig ist dagegen die Bezeichnung "Urheberrechtsverletzung", alles andere ist schlichtweg falsch


    Es gibt eine klare, juristische Abtrennung zwischen Diebstahl und Raub:

    Diebstahl:
    § 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:

    Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Raub:
    § 249 Abs. 1 StGB definiert einen Raub wie folgt:

    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    In der Regel können "Raubkopierer" auch nicht sofort in den Knast geworfen werden (soviel zu: Kinderficker 3 und Raubkopierer 5 Jahre Haft, totaler Unsinn):

    §97 Abs. 1 u. 2 UrhG sieht vordergründig, bei der Erstellung "illegaler Kopien", einen Schadensersatz vor:

    (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. 2An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
    (2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.

  4. #43
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Juhu. Jetzt bin ich also schon n Drogensüchtiger. Schließlich benutze ich regelmäßig Cracks. Wer hat denen eigendlich ins Gehirn geschissen. Wie dämlich muss man eigendlich sein und das zu glauben??

  5. #44
    ----- Avatar von rrrrr
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Zitat Zitat von mr.jauch
    das video ist "not longer available"
    http://www.youtube.com/watch?v=O2DwT...eature=related

  6. #45
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    "Schwarzfahrer sind Verbrecher"
    btt: beängstigend !

  7. #46
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Kann vllt. jemand das komplette Ding uppen?

  8. #47
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    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Jetzt musste ich so lachen, dass ich geweint hab.

    Ich hab ja schon etliche taube Nüsse reden gehört, aber das hier schießt den Vogel ab.

  9. #48
    bitbrain2101
    Gast

    Standard Re: RIAA-Propagandavideo: Vorsicht, CD-Kopien mit Crack drin

    Die RIAA Leute haben sich wahrscheinlich schon selbst mit der gehörigen Portion Cr**k das Gehirn weggeblasen, deshalb kommt da so ein Müll raus wenn die den Mund aufmachen.

    MfG, bitbrain2101

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