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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

    Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

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  2. #2
    Propylon
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Schade dass es nur die Online-Durchsuchung betrifft und nicht auch noch die Vorratsdatenspeicherung.
    Bin mal gespannt was mit der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung wird und wann die zu erwarten ist.

  3. #3
    ★★★
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    das urteil wird die GVU als Sieg feiern.

    Begründung: die gvu darf jetzt online durchsuchen lassen, da die raubkopierer ja die finanzquelle der terroristen sind und diese wollen ja dem staat schaden...


  4. #4
    Mitglied Avatar von Tomato_of_Death
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Tja, offenbar geht es nun doch los. Unser Spitzelminister Schäube meinte:
    "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann."
    [Quelle: heute.de]

    Auch wenn in NRW das momentane Gesetz gekippt worden ist, wird auf der Grundlage des Urteils wohl nun bundesweit ein neues Gesetz geschaffen werden. Wie lange es dauert bis das dann ausgeweitet wird, das kann man sich ja denken. Schöner Mist!

  5. #5
    Mitglied Avatar von Ökopax
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von nONEtro
    das urteil wird die GVU als Sieg feiern.

    Begründung: die gvu darf jetzt online durchsuchen lassen, da die raubkopierer ja die finanzquelle der terroristen sind und diese wollen ja dem staat schaden...

    Ich weiß nicht, ob Du das ernst gemeint hast, aber die Gefahr besteht wohl kaum. Unsere Verfassungsrichter sind zum Glück keine Dummies, die auf jedes Ammenmärchen hereinfallen. Der GVU dürfte das klar sein.
    Auf das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung darf man wirklich gespannt sein und Däumchen drücken...

  6. #6
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Immerhin kennen die noch den Wert eines Grundgesetztes Ob das Schäuble mit seinen wahnwitzigen aufhalten wird ist jedoch fraglich.

  7. #7
    Freak Avatar von geomaster
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Tschuldigung das ich frage aber hat das irgendeine Auswirkung auf die Vorratsdatenspeicherung? Kommt die ist die schon da und wenn nein wann kommt da die Entscheidung?

    MfG Geomaster

  8. #8
    Der stille Mitleser Avatar von TAB
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von geomaster
    Tschuldigung das ich frage aber hat das irgendeine Auswirkung auf die Vorratsdatenspeicherung? Kommt die ist die schon da und wenn nein wann kommt da die Entscheidung?

    MfG Geomaster

    Auswirkungen auf die VDS hat das Urteil nicht.
    Diese ist gesetzlich bereits da und es gibt auch einige
    Provider die bereits jetzt schon speichern, obwohl es
    theoretisch erst ab Neujahr wirklich getan werden müsste
    (Laut diversen Seiten 1&1, Versatel und freenet)


    Es gibt jedoch auch dort Hoffnung, da bereits Verfassungsbeschwerde
    eingereicht worden ist und das Thema nicht sofort von Gericht abgewiesen wurde,
    weil es ja eigentl. EU Richtlinien sind, die umgesetzt werden mussten.
    Soll heissen, dass auch hier Karlsruhe die Sache ernst nimmt.

  9. #9
    -|Serious|- Avatar von Toronto
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Also... ich bin total verwirrt gerad:
    Was genau bedeutet das nun für den Bürger?

    Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Online-Durchsuchung in weiten Teilen verboten ist, es sei denn es gibt konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des deutschen Rechtsgutes.

    Soweit korrekt?
    Warnung: mindestens 50% meiner Beiträge bestehen aus Ironie und/oder Sarkasmus.
    Abmahnanwälte gehören aufgeknüpft

  10. #10
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Ich habs im fernsehn live gesehen und hab mich sehr gefreut über das urteil^^...
    Das gibt einem ein bischen hoffnung für deutschland...
    Ma sehen was es wirklich ändert^^...
    Und was alles gefahren für rechtsgüter sind und so^^...
    @bl4ze
    Diesen Minister aufzuhalten versuchen einige http://www.schaeuble-wegtreten.de/ ^^..
    Man kann nur hoffen das andere aktionen auch erfolgreich enden^^...

  11. #11
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von gullinews
    [b]Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck.

    Es sind wohl alle zufrieden.

    Die Erwartung der Politiker:

    "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."

    SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte der Zeitung: "Ich wäre überrascht, wenn das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen für prinzipiell unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären würde." Bei einer entsprechenden Entscheidung der Karlsruher Richter werde sich die SPD "mit der Union relativ zügig - das heißt innerhalb der ersten Jahreshälfte - inhaltlich einigen können" Schneller gehe es kaum, weil neben den rechtlichen auch eine Reihe technischer Probleme von Online-Durchsuchungen noch ausgeräumt werden müssten.

  12. #12
    Der Rebell
    Gast

    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Glaubt denn jemand,

    Schäuble würde zugeben, daß er abgewatscht wurde? Er kann seine ganzen Fantasien eimotten. Davon bleibt nicht mehr übrig als auch bei der Telefonüberwachung erlaubt war; eher noch weniger.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...538092,00.html

    Demnach dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters.
    Und der Bestand des Staates ist noch nichtmal durch ein Flugzeug gefährdet, daß auf ein AKW stürzt.

    Die Entscheidungen des BVerfG kann man sehr gut im Zusammenhang sehen. Sie passen zueinander. Ihre Linie ist eine ganz andere, als sie dieser Schäuble mit seiner vorgetäuschten technokratischen Sicherheit dem Volk verkaufen will.

  13. #13
    Der stille Mitleser Avatar von TAB
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von Toronto
    Also... ich bin total verwirrt gerad:
    Was genau bedeutet das nun für den Bürger?

    Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Online-Durchsuchung in weiten Teilen verboten ist, es sei denn es gibt konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des deutschen Rechtsgutes.

    Soweit korrekt?



    Richtig verstanden. Die Möglichkeit einer Online Durchsuchung zwar offen gelassen,
    aber die Hürden sind so dermaßen hoch, dass du nur noch als offensichtlicher Mörder bzw. Terrorist, Angst vor einer solchen Online Durchsuchung haben musst.
    Und dafür brauchen die Ermittler konkrete Verdachtsmomente und müssen
    diese vor einem Richter vorbringen.

  14. #14
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von TAB
    Auswirkungen auf die VDS hat das Urteil nicht.
    Diese ist gesetzlich bereits da und es gibt auch einige
    Provider die bereits jetzt schon speichern, obwohl es
    theoretisch erst ab Neujahr wirklich getan werden müsste
    (Laut diversen Seiten 1&1, Versatel und freenet)
    Sogar HEISE speichert ein wenig "für die Polizei". (Zumindest wenn die mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe stehen.)

  15. #15
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Im Grunde hat das BVG das getan, was es immer getan hat, wenn es darum ging, Bürgerrechte auszuhölen. Augenwischerei. Es heist dann immer: formuliert Euren Gestzesentwurf nur ein wenig um, so daß wir 'formal-jurustisch' nix mehr dagegen sagen können - der Bürger folgt dann dieser Beurteilung blindlings, sind ja unsere Verfassungshüter, und die anfägliche Empörung ist verflogen.
    Wieso müssen eigentlich unsere Verfassungshüter ständig unsere Verfassung gegenüber unseren 'Führern' verteidigen???

  16. #16
    WWAAD? Avatar von alter_Bekannter
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von nONEtro
    das urteil wird die GVU als Sieg feiern.

    Begründung: die gvu darf jetzt online durchsuchen lassen, da die raubkopierer ja die finanzquelle der terroristen sind und diese wollen ja dem staat schaden...

    vergewaltigungskopien triffts aber besser

    kommt also etwa aufs selbe raus ob ich jetzt an der straße frauen oder raubkopien verkaufe...

    mord ist noch zu böse

  17. #17
    Das hab ich kommen sehen Avatar von Serfania
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat Zitat von Toronto
    Also... ich bin total verwirrt gerad:
    Was genau bedeutet das nun für den Bürger?

    Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Online-Durchsuchung in weiten Teilen verboten ist, es sei denn es gibt konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des deutschen Rechtsgutes.

    Soweit korrekt?
    Grundrecht nicht schrankenlos
    Die Verfassungshüter entwickelten zudem ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne "weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen".


    Nur bei Gefahr für Leib und Leben
    Diese Schutzlücke soll das neue Grundrecht nun schließen. Dem Urteil zufolge ist es immer dann anzuwenden, wenn der Staat in Systeme eingreift, "die alleine oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten des Betroffenen in einem Umfang und einer Vielfalt enthalten können, dass ein Zugriff auf das System es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten".


    "Gefahr für wichtiges Rechtsgut"
    Das neue Recht auf Schutz des Computers und anderer Systeme wie Handys oder vernetzbarer Terminplaner ist laut Urteil so bedeutsam, dass Eingriffe nur zulässig sind, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Dazu zählen neben Leib, Leben und Freiheit der Bestand des Staates und die Gefährdung "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

    Bleibt abzuwarten ob das praxisnah angewandt werden kann:

    Antiviren-Software schützt vor Bundestrojaner

    Was bedeutet das für PC-Nutzer? Auch für den Fall, dass der Trojaner zum Einsatz kommt, bleiben Computer-Nutzern voraussichtlich die gleichen Möglichkeiten, sich davor zu schützen wie vor gängigen Schadprogrammen von Internet-Kriminellen. "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird dies keinen Einfluss haben", so Magnus Kalkuhl, Virus-Experte des Sicherheitsunternehmens Kaspersky Labs. "Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen als potentiell gefährlich gemeldet."
    Wer später bremst, bleibt länger schnell

  18. #18
    Der Rebell
    Gast

    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Schön,

    daß Du die C&P-Technik beherrschst.

  19. #19
    WWAAD? Avatar von alter_Bekannter
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    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    der bundestrojaner ist bestimmt eh für windoof, und das man damit nicht onlin gehen sollte müsste eh jeder wissen

    nfo:

    Spoiler: 


    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    hier bieten Wir Ihnen nun endlich den schon aus Funk & Fernsehen bekannten Bundestrojaner zum Download an.
    Der Download ist derzeit noch kostenlos erhältlich*. Laden Sie noch heute den Bundestrojaner herunter und gewinnen Sie so ein Stück innere Sicherheit für Sich !

    Viel Spass mit dem Bundestrojaner inc. Bürgercontrol 2.0

    Euer Innenminister.

    Spoiler: 

    * Bundestrojaner kostenlos - Über das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz ziehen wir Ihnen trotzdem unbemerkt via Telefonrechnung einen geringen Betrag ab.


    links:

    Spoiler: 

    bundestrojaner ddl:
    Bundestrojaner 0.8.15
    W32.germanGOV.1
    Bürgercontrol 2.0
    RS.COM Mirror per pn

  20. #20
    GaGa81
    Gast

    Standard Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

    Zitat:
    Auswirkungen auf die VDS hat das Urteil nicht.
    Diese ist gesetzlich bereits da und es gibt auch einige
    Provider die bereits jetzt schon speichern, obwohl es
    theoretisch erst ab Neujahr wirklich getan werden müsste
    (Laut diversen Seiten 1&1, Versatel und freenet)


    Hier mal nen Link für Provider die Speichern und die die nicht speichern! http://piratenpartei-hamburg.de/?q=node/72

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