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27. 02. 2008, 11:35 #1
FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
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27. 02. 2008, 19:15 #41
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
oder WIKIPEDIA, oder gewisse Blogger?
Zitat von verifyme

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27. 02. 2008, 19:17 #42
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Klasse is ja wie sie allesamt das urteil als erfolg betrachten (genau wie bei wahlen).
Schäuble, Gysi, Zypris, Datenschützer usw. alle hatten recht und sehen sich bestätigt.... KOTZ
Ich würde es gerne EINMAL erleben das so ne schwachbirne sagt er hat mist gemacht oder es war ein mißerfolg. Politiker.... tststs
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27. 02. 2008, 19:49 #43Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Jeder einigermaßen mit Hirn ausgestattete PC-User, nutzt für seine Internet-Aktivitäten, eine virtuelle Maschine.
Zitat von Serfania
Wie also sollte ein Trojaner (selbst der ach so tolle Bundestrojaner) aus dem virtuellen Umkreis ausbrechen und in das tatsächliche Betriebssystem eindringen können?
Diese ganze Aufregung um den Bundestrojaner ist absoluter Nonsens.
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27. 02. 2008, 20:05 #44Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Ich finde, diese ganzen Bedenken sind nicht so weit hergeholt, wie einige hier meinen und als Verschwörungstheorien kann man sie, wenn man ehrlich ist, schon gar nicht abtun. Schließlich basieren sie ja nicht auf rein spekulativem Weiterdenken in die schlimmstmögliche Richtung, sondern auf der Annahme, dass sich bestehende/vergangene Prozesse in ähnlicher Weise wiederholen werden.
Ein paar Beispiele:
- Raubkopierer irgendwann als Terroristen sehen: Klingt beim ersten Lesen wahnsinnig übertrieben und idiotisch, aber vor 10 Jahren wurde eine Kopie (Raub- gab's da noch kaum bis gar nicht) noch als Bagatellverbrechen abgetan. Heute kann sie laut Gesetz als Straftat gesehen werden. Damit steht sie nur noch eine Stufe unter Verbrechen, also Vergewaltigungen, (Raub)Morden etc. und auf dem selben Niveau wie Straftaten, also schwerer Diebstahl, schwere Betrugsdelikte, schwere Körperverletzung ... Interessanter Wandel bisher oder?
Tja und laut der MI/FI-Propaganda sind Raubkopierer ja schon lange Verbrecher, Drogendealer und sonst was. Ehrlich gesagt warte ich schon 'ne ganze Weile auf das "Raubkopierer unterstützen/sind Terroristen"-Video vor nem Kinofilm, in dem die Kinder dann fragen: (Schussgeräusch) "Und kommt Papa irgendwann mal wieder?" - Nur bei schwersten Vergehen gegen höchste Güter blablabla...: Na dann schaut euch doch mal an, was via Propaganda so alles als "schweres Vergehen" definiert werden kann. Und da muss man auch nicht in Richtung DDR oder gar NS-Diktatur schauen. Was wird denn in den USA alles so wegen der "Gefärdung der nationalen Sicherheit und der Idee des American way of life und der Freiheit der Amerikaner etc. durchgepaukt? Wenn man sich diese Verordnungen durchliest, gehen IMHO 90% davon aber so was von Meilen* weit an dem vorbei, wofür Amerika ursprünglich mal stehen sollte. Ich denke, wenn die an der Ausarbeitung der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung beteiligten Leute davon wüssten, würden die in ihren Gräbern schneller rotieren, als in ner Waschmaschine.
In diesem Sinne: Nettes Urteil, hat zumindest seine Wirkung nicht verfehlt. Alle sind erst mal glücklich, vor allem die (wir) Datenschützer und Bürgerrechtler. Aber Euphorie ist IMHO ziemlich unangebracht. Vll. zeigt es eine positive Richtung, aber dass immer noch Möglichkeiten offen bleiben, finde ich alarmierend. Es kann eben, wie gesagt, auch reine Augenwischerei und Beruhigungstaktik (oder auch Beschwichtigungspolitik) sein.
Deshalb wäre jetzt sich zurücklehnen und freuen vollkommen falsch. Ich würde es höchstens als Motivation nehmen, dass es in den höheren Ämtern auch noch Leute gibt, die sich zumindest teilweise Volk und Grundgesetz verpflichtet fühlen. <traeum>Jetzt müsste man bloß noch einen signifikanten Anteil eben dieses Volkes dazu bekommen, die vielen anderen zu echten.</traeum>
jm2c
AOM
* passt hier viel besser als Kilometer
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27. 02. 2008, 20:20 #45Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
terrorismus wird doch mitlerweile nur noch als vorwand genannt. die GG wollen sie verändern ein neues kommt schon dazu welches
einem am besten noch vorschreibt wie man seine persönliche gestaltung zu gestallten hat.
das es überhaupt zu einer großen koalition kommen konnte war mir schon schleierhafft (warscheinlich medienterror).
den behörden guckt doch keiner über die schultern also werden bürger nie richtig sicher sein (man muss ja erstmal was verdächtiges finden um jemanden zu verdächtigen). jedoch
werden sie nicht jeden den sie bespitzeln belangen können, da sie ja nur nach verdächtigen terroristen suchen dürfen.
damals nach dem 2. weltkrieg haben sich schlaue köpfe zusammen gesetzt und gesetzte verabschiedet damit es nicht wieder möglich ist eine
diktatur auf die beine zu stellen, klar soweit? Terror entsteht durch unterdrückung und unterordnung des volkes, dabei muss man vom terrorismus unterscheiden können.
denn jeden in deutschland (zZ nrw) zu kontrollieren kostet erstmal steuergelder und zweitens gibt es innerhalb deutschlands eigentlich keine potenziellen bedrohung (da kein anschlag auf deutschland stattgefunden hat), denn am 11. sep. wurde lediglich die usa
angegriffen (laut medienberichten) aber das würde hier zu weit führen... nachher habe ich noch nen mysteriösen unfall man weiß heutzutage einfach nichtmehr wer der terrorist ist
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27. 02. 2008, 20:35 #46
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
nein, wir mögen unsere ordentlich mit qualifizierten fachtrotteln bestückte scheindemokratie
Zitat von klaral

@AOM
lies meinen ersten post hier
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27. 02. 2008, 20:56 #47Der RebellGast
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
So ein Quatsch,
den hier einige Spontis schreiben. Als ob das einfach so durch einen Federstrich umzudeuten wäre. Man kann nicht einfach Raubkopierer als Terroristen bezeichnen, weil es ein Minister so möchte.
Das sind wirklich kindische Argumente.
Das BVerfG hat den Rahmen vorgegeben und da ist für Raubkopierer wirklich kein Platz. Eine Staatsanwaltschaft würde sich lächerlich machen, wenn sie bei Gericht einen Schnüffelantrag stellt (und das ist notwendig) und dann dem Gericht beibiegen will, daß ein Raubkopierer so gefährlich ist wie BinLaden.
Könnt Ihr Kindsköpfe derartige Argumente nicht mal in die Tonne treten?
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27. 02. 2008, 21:43 #48
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Es ist auch lustig, wie die CDU das Urteil kommentiert....
http://www.presseportal.de/pm/6518/1...u_deutschlands
Soviel Realitätsverlust in einer einzigen Pressemitteillung habe ich auch selten gelesen
und im Vergleich dazu hier mal der Stern :
http://www.stern.de/politik/deutschl...2482.html?vs=1
In beiden Artikeln geht es wirklich um die gleiche Entscheidung!
MfG Andy
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27. 02. 2008, 21:57 #49Der RebellGast
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Es geht sogar um dieselbe Entscheidung.

Die CDU übt sich zur Zeit im Frontallügen.
Wie sagte das Mädel? "Der Aufschwung kommt bei den Menschen an." Welches Land sie damit wohl meinte?
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27. 02. 2008, 22:22 #50
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Zitat von verifyme
Ok, dieselbe, hast Recht.
Aber sowas von peinlich, die Darstellung von diesem Pofalla.
Bin wirklich gespannt, was Schäuble jetzt daraus macht, und ob auch dagegen eine Verfassungsbeschwerde erforderlich sein wird. Zutrauen tue ich dem alles. Zumal er ja, egal, was er da verzapft, absolut nichts zu verlieren hat.
Ich finde das andererseits aber auch bezeichnend für die "Unberechenbarkeit" der FDP, daß Gerhart Baum und Burkart Hirsch gegen ein Gesetz geklagt (und letztlich gewonnen) haben, für das Mit-FDPler Ingo Wolf verantwortlich ist. Sowas gibt einem schon ganz schön zu denken, bei der Beurteilung dieser Partei.
MfG Andy
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27. 02. 2008, 22:50 #51Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Jedenfalls darf Deutschland dankbar sein, dass es Leute wie Burkhard Hirsch und Gerhard Baum noch gibt.
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27. 02. 2008, 23:00 #52
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Absolut! Es ist schon erstaunlich, wie Pokriecher Pofalla das Urteil als etwas für die CDU begrüssenswertes darstellt.
Zitat von titus_shg
Das klingt fast so, als hätte die CDU selbst geklagt, um sich das Vorhaben bestätigen zu lassen. Lustig.Damit ist die Auffassung der Union bestätigt, dass Online-Durchsuchungen [...] möglich sind. [...] Das ist ein Erfolg für Wolfgang Schäuble. Wenn jetzt die SPD endlich mitzieht, dann [...]
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28. 02. 2008, 10:05 #53Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Propylon
Warum gibt es, oder wird es gegen unterschiedliche Arten von Datenspeicherung Gesetze geben?Schade dass es nur die Online-Durchsuchung betrifft und nicht auch noch die Vorratsdatenspeicherung.
Bin mal gespannt was mit der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung wird und wann die zu erwarten ist.
Es ist in jedem Fall ein Zugriff in die Privatsphäre, egel unter welchem Vorwand ein Rechner ausspioniert wird.
Wenn ein Mensch zusammengeschlagen oder brutal zusammengeschlagen wird ist es Körperverletzung oder schwere Körperverletzung, es bleibt aber immer Körperverletzung.
Somit wird ein zweites Gesetz auch nicht durch kommen, bzw. erst recht nicht durchgesetzt werden können, da der Hintergrund labidarer als Terror ist.
Sollte da zugestimmt werden, würden dann auch Online-Durchsuchungen bei Terrorgefahr durchgeführt werden, der Vorwand wär Vorratsdatensicherung.
Alles Blödsinn.
Ich glaub nicht, dass das oberste Gericht sich Online auspionieren lassen würde.
Niemand würde dafür stimmen.
Ich hoffe ich behalte Recht, wenn nicht, ist mein Glaube an dieses Rechtssyytem und diesen Staat komplett dahin.
Dr Sommer
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28. 02. 2008, 15:26 #54Mitglied
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Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Auszug aus einem Interview der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Ausgabe vom 28.02.2008) mit NRW Innenminister Ingo Wolf (FDP)
Frage der WAZ:
Warum halten Sie es denn für notwendig, dem Verfassungsschutz die heimliche Computer-Durchsuchung zu erlauben?
Antwort Ingo Wolf:
Wir wollten nie heimlich Computer durchsuchen.
Private Tagebücher waren immer tabu.
Was uns interessiert:
Das Hinterlegen von Nachrichten eines Terroristen, der einen Anschlag vorbereitet sowie Anleitungen zum Bau von Bomben aus dem Internet.
Es darf nicht sein, dass wir keine Chance haben, Terroristen bei ihrer Anschlagsplanung zu beobachten.
Frage der WAZ:
Ein Parteitagsbeschluß Ihrer Partei, verbietet jegliche heimliche Online-Durchsuchung.
Danach dürften Sie dem Verfassungsschutz garkeine Computerüberwachung erlauben.
Werden Sie diesen Beschluß ignorieren?
Antwort Ingo Wolf:
Die heutige Entscheidung in Karlsruhe ist richtungsweisend für die Gesetzgebung im Bund und in den Ländern.
Wir müssen auch in Zukunft eine Diskussion darüber führen, was den Sicherheitsbehörden in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein soll, um uns vor terroristischen Anschlägen zu schützen.
Soweit das Interview - weiterer Kommentar erübrigt sich wohl
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28. 02. 2008, 15:50 #55
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Zitat von antiMahn
Hmm, dann hat das völlig rechtsunkundige BVerfG die edlen Absichten des lieben Herrn Wolf ja wohl absolut missverstanden....
Nein, sowas aber auch.
MfG Andy
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28. 02. 2008, 22:18 #56
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Wenn der Pofalla den Mund aufmacht, besteht da überhaupt die theoretische Möglichkeit, dass etwas Sinnvolles rauskommen könnte.
Im Gegenteil, die haben die Argumentation sogar besonders wörtlich genommen. Dass nur unter besonderen Umständen bei konkretem Verdacht für schwerste Straftaten onlinedurchsucht werden soll, haben doch alle immer betont. Und das dürfen sie jetzt ja auch. Peinlich ist nur, dass in dem NRW-Gesetz etwas vollständig anderes drinstand. D.h. entweder haben die Politiker schamlos gelogen und verschleiert oder der komplette Gesetzgebungsapparat ist von vorne bis hinten katastrophal unfähig. Darauf will jetzt natürlich keiner das Interesse lenken...
Zitat von titus_shg
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28. 02. 2008, 22:56 #57
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Hatte das auch eher ironisch gemeint.............
Zitat von Brother-John
Schon gestern hab ich ja irgendwo hier geschrieben, daß die Schäuble und Co. jetzt beim Wort genommen haben.
Tjaaa, und jetzt dürfen sie es auch nur zu den Zwecken (Kampf gegen den Terror) nutzen, zu denen sie immer behauptet haben, es "nur" nutzen zu wollen. Und für nix anderes.
Und dann muss auch noch in jedem Einzelfall ein Richter das genehmigen.
Ich kann mir schon vorstellen, daß sich der eine oder andere darüber jetzt richtig schwarz ärgert, daß die BVerfG-Richter das geschnallt haben, was da nicht stimmte, im Gesetz.
Es würde mich auch nicht wundern, wenn bei der Entscheidung über die VDS ähnlich hohe Hürden gesteckt würde, so daß wir uns noch auf ne Menge lange Gesichter in den Reihen des Gesetzgebers freuen dürfen.
MfG Andy
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29. 02. 2008, 01:00 #58
Re: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
Mein Reden :
http://board.gulli.com/thread/102274...schwerde/3/#51
und nun das :
http://www.n-tv.de/926043.html?280220081100
und was tun alle überforderten Menschen...
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Im Mom. kann ich kaum einschätzen, ob es nicht doch ein Pluspunkt für die AudioBörse (im weitläufigen Sinne) ist.
Ja vllt. "rudere" ich mit meiner Meinung sogar etwas zurück. Dennoch, ein Schlupfloch ist der offentsichliche Richterschwund allemale.
LG
Chris
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