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01. 03. 2008, 14:10 #1
Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar mahnte gegenüber den Journalisten vom Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" an, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Online-Durchsuchung "sehr viel mehr Dinge betrifft", als zunächst angenommen wurde.
In seiner Pressemitteilung bezeichnet Schaar das Urteil als die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) seit dem Volkszählungsurteil von 1983. Nachdem das BVG jüngst ein Grundrecht auf Schutz der Computernutzung geschaffen hat, sei die Politik laut Schaar jetzt "gehalten, zu fragen, wo die gesetzlichen Schutzlücken im Umgang mit den Nutzungsdaten im Internet sind". Auch bezüglich herkömmlicher Durchsuchungen und Beschlagnahmen habe er "keinen Zweifel", dass es künftig einen Unterschied mache, ob die Polizei einen Computer oder ein Buch beschlagnahmt. Schaar weiter: "Da muss der Gesetzgeber ran."
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01. 03. 2008, 14:18 #2Evil .__.
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
also.. wenn man die ganze Sache jetzt nich falsch verstanden hat, dann hat das BvG den 'Gesetzgeber' ganz schön gef***t, oder? oO'..
und im Prinzip war das dann auch ein wichtiger Sieg für Datenschützer, Gegner der Vorratsdatenspeicherung, etc?
falls ich falsch liege, wärs nett, wenn mich jemand berichtigt.. nicht das man frohlockt und sich freut und am Ende bleibt doch eh alles beim alten o__oich bin der Keks, der die Welt bedeutet =D
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01. 03. 2008, 14:39 #3Mitglied
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
... tjoa, die Herren aus Karlsruhe haben halt noch ein wenig Verstand. Die haben schon viel Unsinn ablitzten lassen z.B. das mit dem Passagierflugzeugen abschießen.
Schäuble roll back
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01. 03. 2008, 14:57 #4-PG @ work-Gast
Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Großartig. Jetzt bleibt abzuwarten wie sich das in der Realität auswirkt. Auf jeden Fall endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung
Bravo!
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01. 03. 2008, 14:59 #5Mitglied
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
freut euch nicht zu früh, wir bekommen gerade gewaltsam ein EU-Recht aufgedrückt, mit dem dann alles durchsetzbar ist, was mit nationalem recht nicht machbar ist.
die herren in karlsruhe werden nicht vom volk in amt und würden gesetzt sondern von der politikerkaste, und die haben nicht das interesse des volkes im sinn, sondern zuerst denken sie an sich und die belange der strippenzieher die im hintergrund arbeiten.
abgeordnete die in mehr als 20 aufsichtsräten sitzen, wessen interessen vertreten die wohl? wer noch ein wenig logisches denkvermögen besitzt und sieht was in der realität in diesem land täglich abgeht, kann unmöglich noch auf gerechtigkeit vertrauen, jedenfalls nicht von oben.
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01. 03. 2008, 16:16 #6Ripping apart
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Wenigstens tut sich mal irgendwas.
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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01. 03. 2008, 20:49 #7
Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Ich sehe das nicht so als ob sich hier was tut ...
Die drehen das schon so wie sie es brauchen und verkaufen es uns als Zucker ...
Wir hatten doch schonmal eine Privatspähre die geschützt war .....
mFg
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01. 03. 2008, 22:20 #8
Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Na immerhin hat Deutschland diesbezüglich ein Vetorecht und kann dieser Dreistigkeit der EU-Richtlinien entgegenwirken.
Zitat von schallundrauch
Jedoch dürfen wir nicht vergessen, dass wir in Deutschland über - weit über dem Standard leben. Denn sobald die Norm der EU auch diese Gesetze angleicht, fallen unsere Rechte drastisch in den Keller.
Wie auch immer - dieses Urteil war für Mitverfolgende, bzw. Interessenten absehbar, von daher keine Überraschung. - trotzdem hört und liest man es gerne.
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01. 03. 2008, 22:41 #9Mitglied
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
zieh dir das rein und träume weiter!Na immerhin hat Deutschland diesbezüglich ein Vetorecht und kann dieser Dreistigkeit der EU-Richtlinien entgegenwirken.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden...tschneider.pdf
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01. 03. 2008, 23:27 #10
Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Die News geht mir runter wie Öl.
Ich dachte schon, ich wäre der einzige, der so etwas in dem Urteil liest.
Denn die Reaktion vom Schäuble hatte mich doch sehr irritiert.
"Prima, dann können wir die Online-Durchsuchung ja durchpeitschen".
Mein Eindruck ist bisher, dass die Politiker einfach das Urteil ignorieren.
Mal sehen ob es was nützt, wenn Peter Schaar die Konsequenzen jetzt anmahnt.
Es hat den Anschein, dass die Politiker wirklich Ohrfeigengesichter haben.
Die brauchen noch mehr solcher Watschen, bis sie kapieren, dass sie so nicht weiter machen dürfen.
Oder wir müssen uns halt neue Politiker suchen.
Gruss Moses
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01. 03. 2008, 23:41 #11Der RebellGast
Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Es gibt für den EU-Gerichtshof keine Möglichkeit, Urteile des BVerfG bezüglich Grundrechten zu ändern oder aufzuheben.
Der EU-Gerichtshof ist nicht das übergeordnete Gericht des BVerfG. Im aktuellen Fall kann also der EU-Gerichtshof das Urteil nicht "überspielen" weil die Würde des Menschen als unveräußerliches Grundrecht herangezogen wurde, um private Daten vor dem Zugriff des Staates zu schützen.
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02. 03. 2008, 05:44 #12Mitglied
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Neue EU-Verfassung hebelt UNO-Charta und Grundgesetz aus
http://linkszeitung.de/content/view/152184/47/
is ja noch etwas zeit..
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02. 03. 2008, 10:36 #13Logiker
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Re: Peter Schaar: Neues Grundrecht schützt auch ungesicherte Daten
Das BVerfG hat Maßstäbe gesetzt. Löchrig zwar - aber immerhin. Das EuGH wird dies zur Kenntnis genommen haben. So viele grundsätzlichen Urteile oberster Gerichte gibt es auch innerhalb der EU nicht zu lesen - und viele andere Gerichte in der EU geben derartiges gleich an das EuGH weiter.
Wir werden ggfs. im Falle der VDS einen weiteren Schlag in diese Kerbe erleben. Ich gehe nach wie vor davon aus, das das EuGH sich aus der Sache heraushält und entscheidet, das der Einwand Irlands korrekt ist und über die Richtlinie selbst nicht zu entscheiden ist. Das BVerfG wird dann die Lage selbst ähnlich in Angriff nehmen wie die Online-Durchsuchung.
Schachtschneiders Einlassung:
ist so nicht ganz korrekt. Das BVerfG schreibt von einer generellen Gewährleistung der Grundrechte durch die EU und vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen. Das ist nicht exakt das gleiche wie das, was er als verpflichtenden Nachweis ausführt. Er nimmt lediglich den nächsten Teilsatz her.Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich eine Art Widerstandsgrenze gezogen, deren Voraussetzungen, nämlich die allgemeine Mißachtung des Wesensgehalts der Grundrechte, so gut wie unnachweisbar ist.
Derzeit haben wir bei den Grundrechten um Art. 1 und 2GG noch einen Schutz durch das BVerfG. Aber nicht mehr lange.Ein Zyniker ist ein enttäuschter Romantiker. Die Realität ist ausreichend Zynisch.
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