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BierwagenHuber
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Schulaufgaben

Hi. Wollte mal fragen ob ein Lehrer eine Schulaufgabe ohne ankündigung schreiben darf???
Alt 06. 03. 2008, 21:21 BierwagenHuber is offline #1
raziafarG!
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Re: Schulaufgaben

Nein darf er nicht.
Alt 06. 03. 2008, 21:30 raziafarG! is offline #2
RustySpoon
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
Zitat von raziafarG!
Nein darf er nicht.
Doch darf er.

Solche Sätze helfen niemandem! Schreibt doch bitte die Quellen dazu oder wenigstens, warum ihr euch bei dem, was ihr schreibt so sicher seid.
Alt 06. 03. 2008, 21:32 RustySpoon is offline #3
Fiech
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Re: Schulaufgaben

Wieso sollte er nicht dürfen?
Weils unfair ist?

Sowas nennt man "unangekündigt"...
Alt 06. 03. 2008, 21:41 Fiech is offline #4
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

Seit wann schreiben Lehrer Schulaufgaben? Zu meiner Zeit haben die Schüler schreiben müssen.

BierwagenHuber, du fauler Sack, anstatt nach den Rechten des Lehrers zu fragen, nimm du doch dein Recht auf Bildung wahr und lerne auch dann, wenn der Lehrer dir nicht mit Tests droht.
Alt 07. 03. 2008, 00:39 AllesBeschiss is offline #5
agrarbayer
tötet Pantomimen
 
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Re: Schulaufgaben

Extemporalien/Stegreifaufgaben dürfen ohne Ankündigung geschrieben werden (ist auch sinn der Sache) dürfen aber nur den aktuellen Stoff behandeln. (Aus der Stunde zuvor + Hausaufgabe soweit ich weiß)

Schulaufgaben gehen über einen viel größeren Bereich (normal mehrere Monate) und müssen 7 Tage im Voraus angekündigt werden.

So war es zumindest bei uns am Gymnasium (Bayern)

Für Quellen kuck in deine Schulordnung, da müsste das drinstehen. (sollte jeder mal gelesen haben)
Alt 07. 03. 2008, 00:53 agrarbayer is online now #6
Killcreep
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Re: Schulaufgaben

Bei uns hieß das immer schriftliche mitarbeitskontrolle und wurde prinzipiell nie angekündigt, wurde dann 30% in der gesamtnote gewertet.
Wenn um den stoff aus den letzten paar stunden geht darf der lehrer unangekündigt eine schriftliche prüfung durchführen. Kannst dich ja mal mit dem Schulunterrichtsgesetz vertraut machen, da steht das sicher genauer drin X)
Alt 07. 03. 2008, 01:52 Killcreep is offline #7
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Hausaufgaben Überprüfung (HÜ) nannte man das noch bei mir. Und die waren nie angekündigt. Würde auch keinen Sinn machen sie anzukündigen.

Weiß aber nicht ob du das mit "Schulaufgaben" meinst.
Schulaufgaben nannte man zu meiner Zeit das, was man zu Hause zu erledigenden hatte.
Alt 07. 03. 2008, 03:10 Chummer is offline #8
bratesel
Evolutionsmuffel
 
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Re: Schulaufgaben

Schulaufgaben (in der Ober- bzw Kollegstufe dann Klausuren genannt) wurden bei uns früher immer schon viele Wochen vorher angekündigt. Darin sollte, wie schon erwähnt, der Stoff von Wochen oder sogar Monaten abgefragt werden. Darauf sollte man sich natürlich gut vorbereiten können. Daher die frühzeitige Bekanntgabe. Die Note wurde/wird dann doppelt gewertet. Ex-Noten (unangekündigte Leistungsabfragen) nur einfach.

Bundesland: Bayern.

Glaube kaum, dass sich da in ein paar Jahren recht viel geändert hat.
Alt 07. 03. 2008, 03:42 bratesel is offline #9
BierwagenHuber
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Re: Schulaufgaben

@bratesel genau das hab ich gemeint, nur mein Lehrer meint das es da ein neues Gesetz gäbe das besagt, dass Schulaufgaben auch unangesagt geschrieben werden dürfen. Stimmt das jetzt oder nicht
Alt 07. 03. 2008, 12:21 BierwagenHuber is offline #10
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

@Bierwagenhuber

Auf jeden Fall gibt es kein Gesetz, dass dich zum Lernen zwingt. Vielleicht solltest du bei unangekündigten Tests immer darauf pochen und notfalls den Schulleiter herbeirufen.
Alt 07. 03. 2008, 12:35 AllesBeschiss is offline #11
Chummer
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Re: Schulaufgaben

@AllesBeschiss
Vielleicht solltest du die Beiträge auch lesen bevor du sie kommentierst.
Eine Überprüfung des Stoffes der letzten Stunde ist eine Sache, aber eine Klausur beinhaltet Stoff aus Wochen oder sogar Monaten. Das ist nicht jederzeit abrufbar zu halten.
Zitat:
Zitat:
Schulaufgaben (in der Ober- bzw Kollegstufe dann Klausuren genannt)
Zitat:
@bratesel genau das hab ich gemeint,
Klausuren und gleichwertige Leistungsnachweise müssen mehrere Wochen vorher angekündigt werden. Es muss den Schülern die Möglichkeit gegeben werden sich vorzubereiten. Außerdem ist das nötig um nicht mehrere Klausuren an einem Tag zu schreiben (was nur in Ausnahmefällen erlaubt ist).
Ist aber abhängig vom Bundesland
Beispiel aus einem Schulgesetz:
Zitat:
Termine für Klausuren müssen mindestens drei Wochen vorher angekündigt worden sein. Über die Grundsätze der Verteilung im Schulhalbjahr entscheidet die Schulkonferenz gemäß § 91 Abs. 2 Nr. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Es ist unzulässig, dass Schülerinnen und Schüler an einem Tag mehr als eine Klausur schreiben.

Lies also einfach das Schulgesetz deines Bundeslandes bzw lass dir das Gesetz zeigen auf das der Lehrer meint verweisen zu können.
Alt 08. 03. 2008, 13:21 Chummer is offline #12
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

@Chummer

Anderen mangelndes Lesevermögen zu unterstellen, ist in einer Diskussion meist nur wenig ergiebig, vor allem dann, wenn man direkt im Anschluss das eigene mangelnde Lesevermögen demonstrativ zur Schau stellt.

Zitat:
Zitat von bratesel
Schulaufgaben (in der Ober- bzw Kollegstufe dann Klausuren genannt) ... Ex-Noten (unangekündigte Leistungsabfragen) ...

Zitat:
Zitat von Bierwagenhuber
@bratesel genau das hab ich gemeint...

Welches von beiden hat er denn gemeint?

Im übrigen würde mich nun mal interessieren, wo ich denn etwas falsch oder gar nicht gelesen haben sollte. Erklär doch mal. Bin schon gespannt...
Alt 08. 03. 2008, 15:31 AllesBeschiss is offline #13
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
vor allem dann, wenn man direkt im Anschluss das eigene mangelnde Lesevermögen demonstrativ zur Schau stellt.
Habe ich nicht. Wieso sollte er Ex-Noten meinen wenn er 3mal!!! "Schulaufgaben" sagt die auch noch im von dir zitierten Beitrag erklärt werden?

Zitat:
Welches von beiden hat er denn gemeint?
Lesen!
Zitat:
ob ein Lehrer eine Schulaufgabe ohne ankündigung schreiben darf
Und gleich nochmal:
Zitat:
dass Schulaufgaben auch unangesagt geschrieben werden dürfen
Alt 08. 03. 2008, 15:35 Chummer is offline #14
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Re: Schulaufgaben

Wie ist denn die offizielle Definition von "Schulaufgabe"? Bitte mit Quellenangabe!
Alt 08. 03. 2008, 15:38 AllesBeschiss is offline #15
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
Wie ist denn die offizielle Definition von "Schulaufgabe"? Bitte mit Quellenangabe!
Er bezieht sich auf:
Zitat:
Schulaufgaben (in der Ober- bzw Kollegstufe dann Klausuren genannt)
Quelle
Ansonsten, um nochmal ein Schulgesetz zu verlinken:
Gesetz
Und jetzt hör auf zu spammen!
Alt 08. 03. 2008, 15:40 Chummer is offline #16
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

@Chummer

Ich dachte eigentlich eher an eine offizielle Definition des Begriffs "Schulaufgabe", z.B. anhand eines Schulgesetzes. Du hast hier die Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg verlinkt, seltsamerweise taucht aber in dem ganzen Gesetzestext nicht einmal der Begriff "Schulaufgabe" auf. Was soll ich mit diesem Link also anfangen?
Alt 08. 03. 2008, 15:51 AllesBeschiss is offline #17
amaQ
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Re: Schulaufgaben

in Bayern gelten folgende Regelungen:

Schulaufgaben MÜSSEN! mind. 2 wochen vorher angekündigt werden mit Inhalt

Exen oder Stegreifaufgaben muessen nicht angekündigt werden , Stoff bezieht sich auf max letzten 3 stunden + grundwissen , max dauer : 20min

fuer die G8ler kann ich nicht garantieren ob diese infos zutreffen
Alt 08. 03. 2008, 20:34 amaQ is offline #18
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
eher an eine offizielle Definition des Begriffs "Schulaufgabe"
Warum? Kein Mensch spricht über irgendwelche offiziellen Definitionen. Wenn bei denen Klausuren, 10h Tests oder wie auch immer man die Dinger nennt eben Schulaufgaben heißen, brauchst du niemandem erzählen, dass es keine "offizielle Definition" gibt. Das interessiert nämlich keinen.
Zitat:
Was soll ich mit diesem Link also anfangen?
Hättest du die Beiträge die du selbst zitierst auch mal ordentlich gelesen wäre dir folgender Punkt aufgefallen:
Zitat:
Schulaufgaben (in der Ober- bzw Kollegstufe dann Klausuren genannt)
Und "Klausuren" (oder allgemein "Schriftliche Prüfungen") findest du im Text.
Alt 08. 03. 2008, 21:35 Chummer is offline #19
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

Wenn sich "Schulaufgaben" dadurch definieren, dass man sie vorher ankündigen muss, dann wäre BierwagenHubers Frage, ob man Schulaufgaben unangekündigt schreiben darf, in sich völlig unsinnig. Erschwerend kommt hinzu, dass er in seinen beiden knappen Äußerungen sinnentstellende Formulierungsfehler eingebaut hat. Insofern halte ich es aufgrund der spärlichen Angaben für sehr fragwürdig, was BierwagenHuber nun konkret meint.

Mir vorzuwerfen, ich könne nicht lesen, ist nicht nur eine Frechheit sondern einfach nur unangebracht und dumm.


Und noch ein Hinweis zum Zitieren:

Zitat:
Zitat von Chummer
Und "Klausuren" (oder allgemein "Schriftliche Prüfungen") findest du im Text.

"Schriftliche Prüfungen" tauchen in dem genannten Text nicht auf. Wenn man schon lange Gesetzestexte verlinkt, dann sollte das nicht ohne Sinn und Verstand geschehen, denn sonst kann man ebenso irgendwas verlinken.
Alt 09. 03. 2008, 00:27 AllesBeschiss is offline #20
xxbinichnichxx
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Re: Schulaufgaben

also ich kann nur sagen: bei uns (htbla) ist es so, dass test 2 tage vorher angekündigt werden müssen, schriftliche mitarbeitsüberprüfungen, oder mündliche mitarbeitsüberprüfungen jederzeit stattfinden dürfen. jedoch ist es so, dass bei uns in einigen fächern, wie zb elektrotechnik, digitaltechnik,... immer das ganze, gerade behandelnde, oft über ein ganzes jahr reichende stoffgebiet zu können ist!
Alt 09. 03. 2008, 01:35 xxbinichnichxx is offline #21
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
"Schriftliche Prüfungen" tauchen in dem genannten Text nicht auf. Wenn man schon lange Gesetzestexte verlinkt, dann sollte das nicht ohne Sinn und Verstand geschehen, denn sonst kann man ebenso irgendwas verlinken.
Abschnitt 3 Bewertungsbereiche.
12.
Dass du dich an einzelnen Worten aufhängst zeigt, dass du mal wieder nur um der Disskussion Willen hier diskutierst. Alter Spammer.

Zitat:
Wenn sich "Schulaufgaben" dadurch definieren, dass man sie vorher ankündigen muss,
Hat niemand behauptet. Kein Mensch außer dir spricht von Definitionen. Wenn bei den beiden "Schulaufgaben" gleichbedeutend mit (Oberstufe) "Klausuren" ist, dann brauchst du nicht mit irgendewelchen hier völlig unbedeutenden Definitionen ankommen.
Alt 09. 03. 2008, 11:04 Chummer is offline #22
AllesBeschiss
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Re: Schulaufgaben

@Chummer

"Schriftliche Prüfungen" tauchen auch im Abschnitt 3 nicht auf, dort ist nur die Rede von "schriftlichen Arbeiten". Wenn du zwischen Prüfungen und Arbeiten nicht unterscheiden willst, dann vielleicht auch nicht zwischen angekündigten und unangekündigten Arbeiten, und dann ist in der Tat die Definitionsfrage von Schulaufgaben hinfällig, denn so kann man keine Klärung der ursprünglichen Frage herbeiführen.

Wer seinen Diskussionspartnern mangelndes Lesevermögen und Spam vorwirft, ist wohl auch nicht ernsthaft an inhaltlichen Fragen interessiert.
Alt 09. 03. 2008, 11:30 AllesBeschiss is offline #23
Chummer
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Re: Schulaufgaben

Zitat:
dann ist in der Tat die Definitionsfrage von Schulaufgaben hinfällig
Die war noch nie interessant! Wen interessiert die allgemeine Definition? Kein Schwein.

Zitat:
denn so kann man keine Klärung der ursprünglichen Frage herbeiführen.
Die Frage war, ob Schulaufgaben unangekündigt geschrieben werden dürfen oder nicht. Was eine Schulaufgabe ist wurde beantwortet (nämlich das, was in der Oberstufe dann Klausuren genannt wird). Und wo du dazu regeln findest (Im Gesetz) wurde auch gesagt. Also warum hältst du dich nicht einfach aus Diskussionen raus zu denen du nichts sinnvolles beizutragen hast?
Dein dummes Geschwafel interessiert keinen. Kapierst du das nicht?
Alt 09. 03. 2008, 15:13 Chummer is offline #24
BierwagenHuber
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Re: Schulaufgaben

Also ich find ja eurere Streiterei echt lustig mit spamer usw...^^ aber nun zum Thema. Ich wohne in Bayern und habe mit Schulaufgabe (oder auch Probe genannt) stoff von ungefähr 3 oder 4 Wochen gemeint. Deshalb trifft das von @amaQ zu.
Zitat:
in Bayern gelten folgende Regelungen:

Schulaufgaben MÜSSEN! mind. 2 wochen vorher angekündigt werden mit Inhalt

Exen oder Stegreifaufgaben muessen nicht angekündigt werden , Stoff bezieht sich auf max letzten 3 stunden + grundwissen , max dauer : 20min
Aber ich würde gerne eine offizielle Bestätigung durch das jeweilige Gesetz haben. Die Zeit wie @amaQ geschrieben hat würd mich auch interessieren, ob das wirklich 2 Wochen sind. Könntet ihr mir da bitte das Gesetz zeigen, weil bei meinem Freund Google hab ich da iwie nixx gefunden. Vielleicht habt ihr ja was gefunden. Danke schon mal im vorraus
Alt 09. 03. 2008, 17:23 BierwagenHuber is offline #25
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