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11. 03. 2008, 08:32 #1
Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet heute um zirka 10 Uhr sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Auslöser war die Klage dreier Autofahrer gegen die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins. Sie sehen ihr Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung verletzt und befürchten, dass die Behörden mit Hilfe der gespeicherten Daten Bewegungsbilder der Bürger erstellen könnten.
Der Vorwurf der Kläger: Der elektronische Abgleich der Nummernschilder mit Fahndungsdatenbanken, der in insgesamt acht Bundesländern zulässig ist, würde eine "lückenlose Kontrolle" ermöglichen und betrifft so die gesamte Bevölkerung. Die Vertreter der Länder sehen dagegen den Datenschutz kaum betroffen, weil nur die Treffer aus der Fahndungsdatenbank gespeichert und die Kennzeichen nach eigenen Angaben unverzüglich wieder gelöscht werden. Das automatische Scannen aller Autokennzeichen ist der Polizei bereits in jedem zweiten Bundesland der Republik erlaubt. Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg wollte diesen Sommer ebenfalls nachziehen. Darüber hinaus existieren auch auf Bundesebene vergleichbare Pläne.
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11. 03. 2008, 08:43 #2
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Ich bin mir sicher dass alle Daten wieder gelöscht werden.
So wie bei den DNA-Massentest’s

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11. 03. 2008, 09:15 #3Mitglied
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
natürlich wird alles brav wieder gelöscht
eh klar...
sieht man ja derzeit in österreich recht gut, dass die polizei (bzw. das innenministerium) sich brav an die vorschriften und bürgerrechte hält....

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11. 03. 2008, 10:14 #4Zvgtyvrq
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
www.tagesschau.de:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein sind damit nichtig.
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11. 03. 2008, 10:39 #5
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Man gut das es das letzte Bollwerk der Bürger noch in dieser Form gibt.
So oft wie die Politik in letzter Zeit abgewatscht wird lässt das hoffen auf Zukünftige Enscheidungen. Wobei das BFG wahrscheinlich nach diesen zügeln wie in amerika durch linientreue "genossen" unterwandert werden wird.
http://www.faz.net/s/Rub594835B67271...~Scontent.html
aber noch sind se schön unbequem
Lange wird aber auch das Bfg nicht mehr die EU - Vorgaben abmildern können ...
iss schon komisch wie vom volk gewählte politiker einer instanz untergeordnet sind, der EU, die keinerlei direkte legitimation[wahl] vom Volk hat ...
Ein schelm wer böse kennt ...
mfg
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11. 03. 2008, 11:13 #6Lebensechte Animation
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
hab mir grad die 11Uhr Nachrichten zum Thema reingezogen.
Kurzer knapper Bericht , der ungefähr so endete(Gedankenprotokoll):"....Drei Autofahrer hatten dagegen geklagt.Die Terrororganisation Al Quaida....")
Ohne S*heiß , keine Pause im Text , im selben Atemzug vorgetragen!
Da frag ich mich doch:
Ist das Absicht?
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11. 03. 2008, 11:37 #7Mitglied
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Hier der Link zum vollständigen Urteil
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11. 03. 2008, 11:43 #8DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Und einmal mehr kann ich nur auf meine Signatur verweisen.

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11. 03. 2008, 13:07 #9Chefredakteur
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Urteil ist raus, News wurden einem Update unterzogen. ;-)
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11. 03. 2008, 15:27 #10
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Nach diesem Urteil bin ich mir fast sicher, dass es der VDS ebenso an den Kragen gehen wird, wenn die neuen Richter da nicht irgendeine wichtige Rolle spielen sollten...
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11. 03. 2008, 15:34 #11
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
http://www.tagesschau.de/inland/autokennzeichen8.html
Also mal schauen was die draus machen...
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11. 03. 2008, 15:51 #12
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Ich bin gespannt was als nächstes an Unheimlichen Machenschaffen der Innenministerien zu Tage kommt.
Was es noch für bagatellartige Grundrechtsverletzungen geben soll.
Kann es den Bagatellen geben, wenn es um Grundrechte geht?
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12. 03. 2008, 08:04 #13Logiker
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Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Hier im übrigen die Leitsätze des Gerichtes. Ich habe lediglich "Kennzeichen" durch "IP´s" ersetzt.
# Die bloße Benennung des Zwecks, das IP´s mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht.
# Die automatisierte Erfassung von IP´s darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von IP´s ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der IP´s geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.
Das nenne ich eine klare Ansage!
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12. 03. 2008, 17:21 #14
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
Warum nicht öfters solche Urteile?
Cu
Verbogener
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12. 03. 2008, 23:08 #15
Re: Automatische Kennzeichenerfassung legal?: Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet
@Aloa,
das erste # passt nicht so ganz.
Noch werden die IPs ja nicht abgeglichen.
Aber an das 2. # musste ich heute Morgen auch sofort denken, als der Richter das Urteil verlas.
VDS könnte damit die 3. grosse Ohrfeige vom BVG werden.
Gruss Moses
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