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19. 03. 2008, 10:07 #1
Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht
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19. 03. 2008, 10:24 #2Dummschwätzer
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Da die Speicherung weiterhin erlaubt ist frage ich mich wo da ein Sieg sein soll?
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19. 03. 2008, 10:25 #3
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Die Frage ist nun, ob man sich freuen kann überhaupt. Klar, auf der einen Seite sind die Bürgerrechte endlich wieder gestärkt worden, aber was für Politiker sitzen den dort in Berlin? Wirklich freuen kann man sich darüber echt nicht...
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19. 03. 2008, 10:28 #4mokmokGast
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Ich betrachte das als einen ersten, wichtigen Schritt und Teilerfolg, das es noch ein langer Weg ist, bis dieses verfassungswidrige Gesetz endgültig ad acta gelegt wird, ist zweifellos richtig. Dennoch ein denkwürdiger Tag und in Zeiten des systematischen Demokratieabbaus ein deutliches Signal an unsere "Volksvertreter". Ich freu mich.
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19. 03. 2008, 10:34 #5Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Naja, ist schon ein kleiner Sieg
Die Speicherung an sich ist nicht verfassungswidrig, da ja noch kein Eingriff in die Privatsphäre hierdruch entsteht, sondern erst durch den Abdruf der Daten.
Und das nun eine richterliche Entscheidung und eine Straftat nach § 100a StPO nötig sind, ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung...denn viele Sachen, wie z.b. das gute alte Filesharing gehören nicht zu den gelisteten Straftaten, die da sind:
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89, 94 bis 100a,
b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e,
c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3,
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2. aus der Abgabenordnung:
a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3. aus dem Arzneimittelgesetz:
Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:
Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6,
7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz: Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
11. aus dem Waffengesetz:
a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.
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19. 03. 2008, 10:35 #6
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
DU freust dich, das von dir gewälten "Vertreter" dir deine Freiheit einschränken und "du" sie dann wieder auf den richtigen Weg bringen muss? Ich weiß ja nicht... Freuen wohl nicht, man kann aber das weinen aufhören, was man seit dem 1.1.08 getan hat.
Zitat von mokmok
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19. 03. 2008, 10:35 #7BodkovGast
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Endlich mal wieder eine eher erfreulichere Meldung und ich erfreue mich an der Tatsache, dass es doch noch genug Deutsche gibt denen das Thema nicht egal ist und was dagegen tun... im Gegensatz zu manch anderen
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19. 03. 2008, 10:43 #8Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Ich sehe in der Entscheidung auch keinerlei Sieg, denn nach wie vor wurde mit der Speicherung nicht ausgesetzt.
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19. 03. 2008, 10:45 #9mokmokGast
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Ich denke, Du hast mich schon richtig verstanden. Abgesehen davon habe ich diejenigen gewählt, die "nein" gesagt haben. Aber ich gebe Dir natürlich Recht, dass es nicht angehen kann, dass unsere Herren und Damen Politiker erstmal fleißig vorpreschen, um dann im Nachhinein vom höchsten Gericht gebremst zu werden. Traurig ist das allemal, und man wird das Gefühl nicht los, dass hier folgende Strategie verfolgt wird: "Erstmal hoch pokern um dann im Anschluss nach Klage, Gesetzesänderung usw. immer noch mit der Hälfte durch zu kommen"
Zitat von deadmen1942
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19. 03. 2008, 10:57 #10
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Zum Jubeln ist die Entscheidung nicht wirklich.
Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.Das Ganze ist sehr schwammig. Gerade nachdem man die Gesetze zur "Bildung einer terroristischen Vereinigung" sehr verschärft hat. Wenn ich mir den Umgang mit G8 Gegnern und die Überwachung der Linken durch den Verfassungschutz so ansehe, bekomme ich starke Zweifel. Letztendlich kann man über diese Regelung jegliche Systemkritiker überwachen. Generell ist diese Formulierung "schwere Straftaten" ein sehr vager Begriff. Es kommt immer darauf an, welche Werte in der Gesellschaft herrschen. Was bei uns eine schwere Straftat sein kann, muss es in anderen Ländern nicht unbedingt sein und auch umgekehrt. Beispiel: Man könnte den Schutz des "geistigen Eigentums" als gesellschaftlichen Wert auf eine hohe Stufe stellen. Damit wäre die Verletzung dessen eben auch plötzlich eine schwere Straftat. usw..Der Verdacht muss begründet und die Ermittlungen im Sachverhalt auf andere Art wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.
Stichwort "begründeter Verdacht" - ok, es muss also ein Anfangsverdacht vorliegen. Ist in sofern in Ordnung, dass eben nicht mal eben die Daten per Rastersystem durchforscht werden dürfen, in der Hoffnung einen Übeltäter zu finden. Allerdings ein Anfangsverdacht lässt sich immer leicht konstruieren, gerade wenn es um politische motivierte Personen geht.
Erschwerte Ermittlung im Sachverhalt? Das wird darauf hinauslaufen, dass "echte" Ermittlungsarbeit, die ja durchaus sehr aufwändig sein kann, in sehr frühem Stadium als "aussichtslos" deklariert wird und man den Zugriff auf die Daten verlangen wird.
Wir wissen auch aus der Erfahrung, dass wenn Datensammlungen ersteinmal da sind, sie auch zu allen anderen Zwecken missbraucht werden. Früher oder später..
Ich hätte mir eine klare Ablehnung der VDS gewünscht mit dem Verweis auf alternative Methoden, die es ja gäbe (Quick Freeze) o.ä. Auch unter dem Aspekt des großen Lauschangriffs wäre eine vorrübergehende Speicherung der Kommunikation denkbar.
Letztendlich ein Teilerfolg, ja, aber auch kein Grund zu Jubeln, denn die Daten aller Bürger werden doch gespeichert. Was man auch immer damit in Zukunft anstellt.
Gruß
Loddafnir
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19. 03. 2008, 10:57 #11
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Jop, leider habe ich dies nicht gemacht, habe damals sogar noch jemanden gewählten der bei der Anhörung im Bundestag eine Rede für die VDS gehalten hat
Zitat von mokmok
Wenn ich das vorher gewusst hätte..
Aber ich glaube da liegt das große Problem momentan, die Politiker beschließen erstmal und schauen dann obs okey. Die Frage, was oder wen man überhaupt nich wählen kann, möchte ich mir momentan gar nicht stellen.
Aber 2 Fragen habe ich dennoch:
1)
Wie siehts mit der am 1.1.09 eintretenden Speicherung der Provider aus? Das gilt weiterhin? Oder wurde dies auch erstmal auf Eis gelegt?
2)
Falls dies erstmal auch auf Eis gelegt wurde, dürfen diese dann auch erst Namen etc. herraus geben, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder wie momentan, das zB. auch bei Urheberrechtsverletzungen rausgegeben wird?
Danke schonmal
MfG deadmen
€dit:
Ich schließe mich da Loddafnir voll und ganz an.Fuck this place, burn it down. Everything I've loved is gone.
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19. 03. 2008, 11:03 #12
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
es ist doch schon seit geraumer zeit das gleiche trauerspiel zu beobachten...schäuble und konsorten legen gesetze vor die nicht verfassungskonform sind...und karlsruhe muss sie in die schranken weisen....
na ja...es besteht noch hoffnung:
Quelle: Spiegel/OnlineEinen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.
seeya Tigger
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19. 03. 2008, 11:10 #13
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Naja ich glaube da hat Spiegel online mal wieder bissle was durcheinander gebracht *g*Zitat:
Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.
Beim illegalen laden, bezieht sich ja alles auf die Provider, d.h. die geben die Namen etc. raus, dazu habe ich aber nirgendsetwas gefunden, was dies belegt. Nur bisher über die Tel. und Handydaten. Aber wird schwer sich darüber illegal Musik zu laden :P
Nun ist natürlich die Frage, was gilt für die Provider?!Fuck this place, burn it down. Everything I've loved is gone.
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19. 03. 2008, 11:16 #14Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Eindeutig mal wieder ein doch positiv zu sehendes Urteil vom BVG - immerhin scheinen da noch ein paar Leute zu sitzen, die nicht dem Terrorismuswahn verfallen sind (und vor allem nicht bereit sind, unter diesem Vorwand andauernd Bürgerrechte einschränken zu lassen). Seid froh, daß wir eine Verfassung haben, in der die Freiheitsrechte doch einigermaßen deutlich ein Fundament besitzen.
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19. 03. 2008, 11:17 #15
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Mal nochmal drauf hingewiesen: wir reden grade von einer einstweiligen Verfuegung, nicht von einem abschliessenden Urteil. EVs haben es an sich, dass sie *vorlaeufig* sind.
Greetz Korrupt
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19. 03. 2008, 11:19 #16Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Durchaus möglich, dass die Verfügung verlängert wird. Jedenfalls so lang, wie der Fall untersucht wird. Ich bin recht optimistisch, was Karlsruhe angeht

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19. 03. 2008, 11:22 #17Dummschwätzer
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Bis das passiert:
http://www.focus.de/politik/deutschl...id_113970.html
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19. 03. 2008, 11:22 #18Der RebellGast
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Es ist kein Urteil sondern eine einstweilige Anordnung. (Hab wohl wieder zu lange gebraucht.
) Aber auch im Urteil wird diese Linie beibehalten. Eigentlich ändert sich nichts. Wenn bei polizeilichen Ermittlungen Telefonverbindungen eine Rolle spielen, können sie auch jetzt schon angefordert werden. Wer geglaubt hat, daß es bei Internetverbindungen völlig anders geregelt würde, muß wohl geträumt haben.
Die Daten sind genauso vor Zugriff geschützt, wie es nach den letzten Urteilen zu erwarten war. Das Gericht hat seine grundsätzliche Linie beibehalten. Wie bei Haussuchungen und Telefonüberwachungen braucht es einen dringenden Tatverdacht und einen Gerichtsbeschluß. Das war vorhersehbar und paßt auch ins Gefüge.
Diese grundsätzliche Linie wird auch im Urteil nicht anders aussehen.
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19. 03. 2008, 11:24 #19
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
wenn erst einmal gespeicherte verbindungsdaten vorhanden sind, dann interessiert es auch keinen ermittler od sonst einen staatsmann, ob er diese daten einsehen darf od nicht.
wenns da is dann wirds auch genutzt
wege dies zu erreichen findet man immer
unsere bürgerrechte jucken die reichlich wenig - wenns neue möglichkeiten der ermittlung gibt dann nutzten die herren selbstverständlich
daher glaube ich nicht an einen positiven verlauf zu unseren gunsten
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19. 03. 2008, 11:34 #20
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Ach du scheiße. Hoffentlich passiert das nicht, sonst haben wir wirklich bald Stasi + 1984 zusammen.
Zitat von muck13
Die Frau soll bitte weg bleiben vom BVG.
Das Urteil finde ich soweit gut, aber auch nicht wieder wirklich, da es a) nur vorläufig ist und b) die VDS nicht glänzlich abgeschmettert hat bzw. die Aufführungen sind zu schwammig. Da braucht man echt nur was ändern und schon ist ein Bagatell Fall (Laden von Musik illegal) schon eine schwerstwiegende Straftat.
Ich krieg Angst.
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