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#1 |
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gulli:News Redaktion
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat: "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar." Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht weiterlesen |
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# 2 |
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Dummschwätzer
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 138
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Da die Speicherung weiterhin erlaubt ist frage ich mich wo da ein Sieg sein soll?
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# 3 |
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Battlefield 1942 Veteran
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.286
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Die Frage ist nun, ob man sich freuen kann überhaupt. Klar, auf der einen Seite sind die Bürgerrechte endlich wieder gestärkt worden, aber was für Politiker sitzen den dort in Berlin? Wirklich freuen kann man sich darüber echt nicht...
Fuck this place, burn it down. Everything I've loved is gone.
This is not my home, I've played my final song. Tear us down, `free` us all. (©Walls of Jericho - The American Dream 2008) |
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# 4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich betrachte das als einen ersten, wichtigen Schritt und Teilerfolg, das es noch ein langer Weg ist, bis dieses verfassungswidrige Gesetz endgültig ad acta gelegt wird, ist zweifellos richtig. Dennoch ein denkwürdiger Tag und in Zeiten des systematischen Demokratieabbaus ein deutliches Signal an unsere "Volksvertreter". Ich freu mich.
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# 5 | |
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2004
Beiträge: 1.456
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Naja, ist schon ein kleiner Sieg
Die Speicherung an sich ist nicht verfassungswidrig, da ja noch kein Eingriff in die Privatsphäre hierdruch entsteht, sondern erst durch den Abdruf der Daten. Und das nun eine richterliche Entscheidung und eine Straftat nach § 100a StPO nötig sind, ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung...denn viele Sachen, wie z.b. das gute alte Filesharing gehören nicht zu den gelisteten Straftaten, die da sind: Zitat:
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# 6 | |
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Battlefield 1942 Veteran
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Fuck this place, burn it down. Everything I've loved is gone.
This is not my home, I've played my final song. Tear us down, `free` us all. (©Walls of Jericho - The American Dream 2008) |
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# 7 |
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Der Güldene
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 51
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Endlich mal wieder eine eher erfreulichere Meldung und ich erfreue mich an der Tatsache, dass es doch noch genug Deutsche gibt denen das Thema nicht egal ist und was dagegen tun... im Gegensatz zu manch anderen
O'Reilly Head First Bücher |
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# 8 |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 52
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Ich sehe in der Entscheidung auch keinerlei Sieg, denn nach wie vor wurde mit der Speicherung nicht ausgesetzt.
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# 9 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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# 10 | ||
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 216
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Zum Jubeln ist die Entscheidung nicht wirklich.
Zitat:
Zitat:
Stichwort "begründeter Verdacht" - ok, es muss also ein Anfangsverdacht vorliegen. Ist in sofern in Ordnung, dass eben nicht mal eben die Daten per Rastersystem durchforscht werden dürfen, in der Hoffnung einen Übeltäter zu finden. Allerdings ein Anfangsverdacht lässt sich immer leicht konstruieren, gerade wenn es um politische motivierte Personen geht. Erschwerte Ermittlung im Sachverhalt? Das wird darauf hinauslaufen, dass "echte" Ermittlungsarbeit, die ja durchaus sehr aufwändig sein kann, in sehr frühem Stadium als "aussichtslos" deklariert wird und man den Zugriff auf die Daten verlangen wird. Wir wissen auch aus der Erfahrung, dass wenn Datensammlungen ersteinmal da sind, sie auch zu allen anderen Zwecken missbraucht werden. Früher oder später.. Ich hätte mir eine klare Ablehnung der VDS gewünscht mit dem Verweis auf alternative Methoden, die es ja gäbe (Quick Freeze) o.ä. Auch unter dem Aspekt des großen Lauschangriffs wäre eine vorrübergehende Speicherung der Kommunikation denkbar. Letztendlich ein Teilerfolg, ja, aber auch kein Grund zu Jubeln, denn die Daten aller Bürger werden doch gespeichert. Was man auch immer damit in Zukunft anstellt. Gruß Loddafnir |
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# 11 | |
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Battlefield 1942 Veteran
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Wenn ich das vorher gewusst hätte..Aber ich glaube da liegt das große Problem momentan, die Politiker beschließen erstmal und schauen dann obs okey. Die Frage, was oder wen man überhaupt nich wählen kann, möchte ich mir momentan gar nicht stellen. Aber 2 Fragen habe ich dennoch: 1) Wie siehts mit der am 1.1.09 eintretenden Speicherung der Provider aus? Das gilt weiterhin? Oder wurde dies auch erstmal auf Eis gelegt? 2) Falls dies erstmal auch auf Eis gelegt wurde, dürfen diese dann auch erst Namen etc. herraus geben, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder wie momentan, das zB. auch bei Urheberrechtsverletzungen rausgegeben wird? Danke schonmal ![]() MfG deadmen €dit: Ich schließe mich da Loddafnir voll und ganz an.
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This is not my home, I've played my final song. Tear us down, `free` us all. (©Walls of Jericho - The American Dream 2008) |
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# 12 | |
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With Racing Stripes
Registriert seit: Mar 2000
Ort: C-57D
Beiträge: 2.545
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es ist doch schon seit geraumer zeit das gleiche trauerspiel zu beobachten...schäuble und konsorten legen gesetze vor die nicht verfassungskonform sind...und karlsruhe muss sie in die schranken weisen....
na ja...es besteht noch hoffnung: Zitat:
seeya Tigger |
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# 13 | |
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Battlefield 1942 Veteran
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Beim illegalen laden, bezieht sich ja alles auf die Provider, d.h. die geben die Namen etc. raus, dazu habe ich aber nirgendsetwas gefunden, was dies belegt. Nur bisher über die Tel. und Handydaten. Aber wird schwer sich darüber illegal Musik zu laden :P Nun ist natürlich die Frage, was gilt für die Provider?!
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# 14 |
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 169
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Eindeutig mal wieder ein doch positiv zu sehendes Urteil vom BVG - immerhin scheinen da noch ein paar Leute zu sitzen, die nicht dem Terrorismuswahn verfallen sind (und vor allem nicht bereit sind, unter diesem Vorwand andauernd Bürgerrechte einschränken zu lassen). Seid froh, daß wir eine Verfassung haben, in der die Freiheitsrechte doch einigermaßen deutlich ein Fundament besitzen.
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# 15 |
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Boeses junges Fleisch
Registriert seit: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.328
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Mal nochmal drauf hingewiesen: wir reden grade von einer einstweiligen Verfuegung, nicht von einem abschliessenden Urteil. EVs haben es an sich, dass sie *vorlaeufig* sind.
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# 16 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 189
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Durchaus möglich, dass die Verfügung verlängert wird. Jedenfalls so lang, wie der Fall untersucht wird. Ich bin recht optimistisch, was Karlsruhe angeht
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# 17 |
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Dummschwätzer
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 138
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Bis das passiert:
http://www.focus.de/politik/deutschl...id_113970.html |
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# 18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Es ist kein Urteil sondern eine einstweilige Anordnung. (Hab wohl wieder zu lange gebraucht.
) Aber auch im Urteil wird diese Linie beibehalten. Eigentlich ändert sich nichts. Wenn bei polizeilichen Ermittlungen Telefonverbindungen eine Rolle spielen, können sie auch jetzt schon angefordert werden. Wer geglaubt hat, daß es bei Internetverbindungen völlig anders geregelt würde, muß wohl geträumt haben.Die Daten sind genauso vor Zugriff geschützt, wie es nach den letzten Urteilen zu erwarten war. Das Gericht hat seine grundsätzliche Linie beibehalten. Wie bei Haussuchungen und Telefonüberwachungen braucht es einen dringenden Tatverdacht und einen Gerichtsbeschluß. Das war vorhersehbar und paßt auch ins Gefüge. Diese grundsätzliche Linie wird auch im Urteil nicht anders aussehen. |
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# 19 |
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2007
Ort: R-Pott
Beiträge: 321
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wenn erst einmal gespeicherte verbindungsdaten vorhanden sind, dann interessiert es auch keinen ermittler od sonst einen staatsmann, ob er diese daten einsehen darf od nicht.
wenns da is dann wirds auch genutzt wege dies zu erreichen findet man immer unsere bürgerrechte jucken die reichlich wenig - wenns neue möglichkeiten der ermittlung gibt dann nutzten die herren selbstverständlich daher glaube ich nicht an einen positiven verlauf zu unseren gunsten |
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# 20 | |
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Mitglied
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 2.432
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Zitat:
Die Frau soll bitte weg bleiben vom BVG. Das Urteil finde ich soweit gut, aber auch nicht wieder wirklich, da es a) nur vorläufig ist und b) die VDS nicht glänzlich abgeschmettert hat bzw. die Aufführungen sind zu schwammig. Da braucht man echt nur was ändern und schon ist ein Bagatell Fall (Laden von Musik illegal) schon eine schwerstwiegende Straftat. Ich krieg Angst. |
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# 21 |
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Widerständler
Registriert seit: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 3.192
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Mal ganz direkt und frech gefragt: Tauschbörsen anwerfen und anbieten und ziehen was die Leitung hergibt bleibt (vorerst) ohne Konsequenz, weil p(r)oMedia und co. und auch Staatsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen nicht mehr auf die Daten zugreifen dürfen oder habe ich das falsch aufgefasst?
Edit: Ich bin dafür, dass es Politikern verboten sein sollte ein solch hohes Amt wie beim Bundesverfassungsgericht anzunehmen. Das da alte Beziehungen immernoch eine Rolle spielen ist doch logisch und was will man machen, wenn das höchste deutsche Gericht ein Urteil fällt? Sieht man ja beim Schröder und seinen Russlandbeziehungen die er sich während seiner Regierungszeit aufgebaut hat.
"Und ich bin mir ziemlich sicher dass manche Bürgerinnen und Bürger die für CDU/CSU und FDP gewählt haben sich die Augen reiben werden." (Peer Steinbrück im RTL-Nachtjournal vom 27.09.2009)
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# 22 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die Sozis haben eben nur noch geringqualifiziertes Hartz-Personal.
![]() Frau Z hat ja schon beim Vaterschaftstest ihre Dummheit unter Beweis gestellt. Als konservatives U-Boot bei den Sozis hat sie gute Chancen. Auch die CDU ist hochzufrieden mit ihr. Shit happens. |
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# 23 | |
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Ein Herz für Katzen
Registriert seit: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 8.219
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Ich wage mal zu orakeln, daß Karlsruhe in der Hauptsache letztlich ähnliche Grenzen setzen wird, wie es schon bei der Online-Durchsuchung und der Wohnraumüberwachung geschehen ist.
Anzunehmen, daß gar nichts gepeichert werden und zu überhaupt keiner Strafverfolgung genutzt werden darf, wäre wohl mehr als blauäugig. Bei wirklich schweren Straftaten (Mord, Raub, Bombenanschlägen usw.) wird auch Karlsruhe den Zugriff auf die Daten erlauben, was ja irgendwie auch nachvollziehbar ist. Was mit Sicherheit gekippt werden dürfte, ist dieser Gummi-Passus "mittels Kommunikation begangene Straftaten", da dabei jede Verhältnismässigkeit fehlt. Karlsruhe hat ja auch ganz klar erkannt: Zitat:
Genau das hatten sich Schäuble, Zypries und Co. nämlich anscheinend gewünscht, daß die VDS derartige Auswirkungen hat und so umfassend genutzt werden darf. Wenn man schon nichts bzgl. des eigentlichen Deliktes (was man ursprünglich verfolgen wollte) findet, kann man, wenn man nur ein wenig "stochert" , bestimmt noch irgendwas anderes finden, aus den letzen 6 Monaten, womit man dem Verdächtigen wenigstens noch ein bischen ans Bein pissen kann. Mal abwarten, wann sich die ersten "Sicherheitspolitiker" beschweren, daß das BVerfG mit dieser Entscheidung die "Verbrechensbekämpfung praktisch unmöglich macht" und "grünes Licht für Terroristen" gibt. Oder sie reden es wieder schön und versuchen es dem Stimmvieh als "Erfolg" zu verkaufen. Jedenfalls bin ich auch gespannt auf den angeforderten Bericht der Bundesregierung zur Effizienz der VDS, das wird bestimmt noch lustig. MfG Andy |
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# 24 | |
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Ein Herz für Katzen
Registriert seit: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 8.219
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Zitat:
Guck mal in die StPO, § 100a , Absatz 2. Da steht drin, was schwere Straftaten sind. Und dann vergleich damit mal das Runterladen eines Tokio-Hotel-Albums. MfG Andy |
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# 25 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die Musik-Diebe sind natürlich nicht zufrieden. Das ist doch klar.
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