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19. 03. 2008, 10:07 #1
Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht
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01. 04. 2008, 18:13 #221
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu
Wieso derart weit vom Thema entfernt?
Zitat von antiMahn
Ist doch eindeutig: Vorratsdaten nur wegen Filesharing und Filesharing nur wegen nicht arbeiten wollen, demnach kein Grund mehr Daten auf Vorrat zu speichern, wenn jeder arbeitet und kauft, statt faul rumzuhängen und Filesharing zu betreiben.....
Siehe hier!
Noch Fragen?
MfG Andy
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17. 07. 2008, 14:34 #222Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Kleines Update zu dem Thema:
Wer etwas fundiertes über die aktuelle Rechtslage (insb. auch in Bezug auf Provider) rund um die Vorratsdatenspeicherung nach der einstweiligen Verfügung des BVerfG lesen will, wird hier fündig.


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