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gullinews
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Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht

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Alt 19. 03. 2008, 09:07 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
muck13
Dummschwätzer
 
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Da die Speicherung weiterhin erlaubt ist frage ich mich wo da ein Sieg sein soll?
Alt 19. 03. 2008, 09:24 muck13 is offline Mit Zitat antworten #2
deadmen1942
Battlefield 1942 Veteran
 
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Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1.055
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Die Frage ist nun, ob man sich freuen kann überhaupt. Klar, auf der einen Seite sind die Bürgerrechte endlich wieder gestärkt worden, aber was für Politiker sitzen den dort in Berlin? Wirklich freuen kann man sich darüber echt nicht...
Alt 19. 03. 2008, 09:25 deadmen1942 is offline Mit Zitat antworten #3
mokmok
 
Beiträge: n/a
Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Ich betrachte das als einen ersten, wichtigen Schritt und Teilerfolg, das es noch ein langer Weg ist, bis dieses verfassungswidrige Gesetz endgültig ad acta gelegt wird, ist zweifellos richtig. Dennoch ein denkwürdiger Tag und in Zeiten des systematischen Demokratieabbaus ein deutliches Signal an unsere "Volksvertreter". Ich freu mich.
Alt 19. 03. 2008, 09:28 Mit Zitat antworten #4
braegler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Naja, ist schon ein kleiner Sieg

Die Speicherung an sich ist nicht verfassungswidrig, da ja noch kein Eingriff in die Privatsphäre hierdruch entsteht, sondern erst durch den Abdruf der Daten.
Und das nun eine richterliche Entscheidung und eine Straftat nach § 100a StPO nötig sind, ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung...denn viele Sachen, wie z.b. das gute alte Filesharing gehören nicht zu den gelisteten Straftaten, die da sind:
Zitat:
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89, 94 bis 100a,
b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e,
c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3,
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2. aus der Abgabenordnung:
a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3. aus dem Arzneimittelgesetz:

Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:

Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6,
7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz: Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
11. aus dem Waffengesetz:
a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.
Alt 19. 03. 2008, 09:34 braegler is offline Mit Zitat antworten #5
deadmen1942
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat von mokmok 
Ich freu mich.
DU freust dich, das von dir gewälten "Vertreter" dir deine Freiheit einschränken und "du" sie dann wieder auf den richtigen Weg bringen muss? Ich weiß ja nicht... Freuen wohl nicht, man kann aber das weinen aufhören, was man seit dem 1.1.08 getan hat.
Alt 19. 03. 2008, 09:35 deadmen1942 is offline Mit Zitat antworten #6
Bodkov
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Endlich mal wieder eine eher erfreulichere Meldung und ich erfreue mich an der Tatsache, dass es doch noch genug Deutsche gibt denen das Thema nicht egal ist und was dagegen tun... im Gegensatz zu manch anderen
Alt 19. 03. 2008, 09:35 Bodkov is offline Mit Zitat antworten #7
Maturin
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Ich sehe in der Entscheidung auch keinerlei Sieg, denn nach wie vor wurde mit der Speicherung nicht ausgesetzt.
Alt 19. 03. 2008, 09:43 Maturin is offline Mit Zitat antworten #8
mokmok
 
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat von deadmen1942 
DU freust dich, das von dir gewälten "Vertreter" dir deine Freiheit einschränken und "du" sie dann wieder auf den richtigen Weg bringen muss? Ich weiß ja nicht... Freuen wohl nicht, man kann aber das weinen aufhören, was man seit dem 1.1.08 getan hat.

Ich denke, Du hast mich schon richtig verstanden. Abgesehen davon habe ich diejenigen gewählt, die "nein" gesagt haben. Aber ich gebe Dir natürlich Recht, dass es nicht angehen kann, dass unsere Herren und Damen Politiker erstmal fleißig vorpreschen, um dann im Nachhinein vom höchsten Gericht gebremst zu werden. Traurig ist das allemal, und man wird das Gefühl nicht los, dass hier folgende Strategie verfolgt wird: "Erstmal hoch pokern um dann im Anschluss nach Klage, Gesetzesänderung usw. immer noch mit der Hälfte durch zu kommen"
Alt 19. 03. 2008, 09:45 Mit Zitat antworten #9
Loddafnir
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zum Jubeln ist die Entscheidung nicht wirklich.

Zitat:
Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.

Zitat:
Der Verdacht muss begründet und die Ermittlungen im Sachverhalt auf andere Art wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.

Das Ganze ist sehr schwammig. Gerade nachdem man die Gesetze zur "Bildung einer terroristischen Vereinigung" sehr verschärft hat. Wenn ich mir den Umgang mit G8 Gegnern und die Überwachung der Linken durch den Verfassungschutz so ansehe, bekomme ich starke Zweifel. Letztendlich kann man über diese Regelung jegliche Systemkritiker überwachen. Generell ist diese Formulierung "schwere Straftaten" ein sehr vager Begriff. Es kommt immer darauf an, welche Werte in der Gesellschaft herrschen. Was bei uns eine schwere Straftat sein kann, muss es in anderen Ländern nicht unbedingt sein und auch umgekehrt. Beispiel: Man könnte den Schutz des "geistigen Eigentums" als gesellschaftlichen Wert auf eine hohe Stufe stellen. Damit wäre die Verletzung dessen eben auch plötzlich eine schwere Straftat. usw..

Stichwort "begründeter Verdacht" - ok, es muss also ein Anfangsverdacht vorliegen. Ist in sofern in Ordnung, dass eben nicht mal eben die Daten per Rastersystem durchforscht werden dürfen, in der Hoffnung einen Übeltäter zu finden. Allerdings ein Anfangsverdacht lässt sich immer leicht konstruieren, gerade wenn es um politische motivierte Personen geht.

Erschwerte Ermittlung im Sachverhalt? Das wird darauf hinauslaufen, dass "echte" Ermittlungsarbeit, die ja durchaus sehr aufwändig sein kann, in sehr frühem Stadium als "aussichtslos" deklariert wird und man den Zugriff auf die Daten verlangen wird.

Wir wissen auch aus der Erfahrung, dass wenn Datensammlungen ersteinmal da sind, sie auch zu allen anderen Zwecken missbraucht werden. Früher oder später..

Ich hätte mir eine klare Ablehnung der VDS gewünscht mit dem Verweis auf alternative Methoden, die es ja gäbe (Quick Freeze) o.ä. Auch unter dem Aspekt des großen Lauschangriffs wäre eine vorrübergehende Speicherung der Kommunikation denkbar.

Letztendlich ein Teilerfolg, ja, aber auch kein Grund zu Jubeln, denn die Daten aller Bürger werden doch gespeichert. Was man auch immer damit in Zukunft anstellt.

Gruß
Loddafnir
Alt 19. 03. 2008, 09:57 Loddafnir is offline Mit Zitat antworten #10
deadmen1942
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat von mokmok 
Ich denke, Du hast mich schon richtig verstanden. Abgesehen davon habe ich diejenigen gewählt, die "nein" gesagt haben.
Jop, leider habe ich dies nicht gemacht, habe damals sogar noch jemanden gewählten der bei der Anhörung im Bundestag eine Rede für die VDS gehalten hat Wenn ich das vorher gewusst hätte..
Aber ich glaube da liegt das große Problem momentan, die Politiker beschließen erstmal und schauen dann obs okey. Die Frage, was oder wen man überhaupt nich wählen kann, möchte ich mir momentan gar nicht stellen.
Aber 2 Fragen habe ich dennoch:
1)
Wie siehts mit der am 1.1.09 eintretenden Speicherung der Provider aus? Das gilt weiterhin? Oder wurde dies auch erstmal auf Eis gelegt?
2)
Falls dies erstmal auch auf Eis gelegt wurde, dürfen diese dann auch erst Namen etc. herraus geben, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder wie momentan, das zB. auch bei Urheberrechtsverletzungen rausgegeben wird?

Danke schonmal
MfG deadmen

€dit:
Ich schließe mich da Loddafnir voll und ganz an.
Alt 19. 03. 2008, 09:57 deadmen1942 is offline Mit Zitat antworten #11
Tigger Spender
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

es ist doch schon seit geraumer zeit das gleiche trauerspiel zu beobachten...schäuble und konsorten legen gesetze vor die nicht verfassungskonform sind...und karlsruhe muss sie in die schranken weisen....


na ja...es besteht noch hoffnung:

Zitat:
Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.

Quelle: Spiegel/Online


seeya Tigger
Alt 19. 03. 2008, 10:03 Tigger is offline Mit Zitat antworten #12
deadmen1942
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat:
Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.

Naja ich glaube da hat Spiegel online mal wieder bissle was durcheinander gebracht *g*
Beim illegalen laden, bezieht sich ja alles auf die Provider, d.h. die geben die Namen etc. raus, dazu habe ich aber nirgendsetwas gefunden, was dies belegt. Nur bisher über die Tel. und Handydaten. Aber wird schwer sich darüber illegal Musik zu laden :P
Nun ist natürlich die Frage, was gilt für die Provider?!
Alt 19. 03. 2008, 10:10 deadmen1942 is offline Mit Zitat antworten #13
WeirdMusicMafia
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Eindeutig mal wieder ein doch positiv zu sehendes Urteil vom BVG - immerhin scheinen da noch ein paar Leute zu sitzen, die nicht dem Terrorismuswahn verfallen sind (und vor allem nicht bereit sind, unter diesem Vorwand andauernd Bürgerrechte einschränken zu lassen). Seid froh, daß wir eine Verfassung haben, in der die Freiheitsrechte doch einigermaßen deutlich ein Fundament besitzen.
Alt 19. 03. 2008, 10:16 WeirdMusicMafia is offline Mit Zitat antworten #14
Korrupt
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Mal nochmal drauf hingewiesen: wir reden grade von einer einstweiligen Verfuegung, nicht von einem abschliessenden Urteil. EVs haben es an sich, dass sie *vorlaeufig* sind.
Alt 19. 03. 2008, 10:17 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #15
Chromos
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Durchaus möglich, dass die Verfügung verlängert wird. Jedenfalls so lang, wie der Fall untersucht wird. Ich bin recht optimistisch, was Karlsruhe angeht
Alt 19. 03. 2008, 10:19 Chromos is offline Mit Zitat antworten #16
muck13
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Alt 19. 03. 2008, 10:22 muck13 is offline Mit Zitat antworten #17
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Es ist kein Urteil sondern eine einstweilige Anordnung. (Hab wohl wieder zu lange gebraucht. ) Aber auch im Urteil wird diese Linie beibehalten. Eigentlich ändert sich nichts. Wenn bei polizeilichen Ermittlungen Telefonverbindungen eine Rolle spielen, können sie auch jetzt schon angefordert werden. Wer geglaubt hat, daß es bei Internetverbindungen völlig anders geregelt würde, muß wohl geträumt haben.

Die Daten sind genauso vor Zugriff geschützt, wie es nach den letzten Urteilen zu erwarten war. Das Gericht hat seine grundsätzliche Linie beibehalten. Wie bei Haussuchungen und Telefonüberwachungen braucht es einen dringenden Tatverdacht und einen Gerichtsbeschluß. Das war vorhersehbar und paßt auch ins Gefüge.

Diese grundsätzliche Linie wird auch im Urteil nicht anders aussehen.
Alt 19. 03. 2008, 10:22 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #18
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

wenn erst einmal gespeicherte verbindungsdaten vorhanden sind, dann interessiert es auch keinen ermittler od sonst einen staatsmann, ob er diese daten einsehen darf od nicht.

wenns da is dann wirds auch genutzt

wege dies zu erreichen findet man immer

unsere bürgerrechte jucken die reichlich wenig - wenns neue möglichkeiten der ermittlung gibt dann nutzten die herren selbstverständlich

daher glaube ich nicht an einen positiven verlauf zu unseren gunsten
Alt 19. 03. 2008, 10:24 20hz is offline Mit Zitat antworten #19
Destiny666
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat von muck13 

Ach du scheiße. Hoffentlich passiert das nicht, sonst haben wir wirklich bald Stasi + 1984 zusammen.

Die Frau soll bitte weg bleiben vom BVG.

Das Urteil finde ich soweit gut, aber auch nicht wieder wirklich, da es a) nur vorläufig ist und b) die VDS nicht glänzlich abgeschmettert hat bzw. die Aufführungen sind zu schwammig. Da braucht man echt nur was ändern und schon ist ein Bagatell Fall (Laden von Musik illegal) schon eine schwerstwiegende Straftat.

Ich krieg Angst.
Alt 19. 03. 2008, 10:34 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #20
DasFragezeichen
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Mal ganz direkt und frech gefragt: Tauschbörsen anwerfen und anbieten und ziehen was die Leitung hergibt bleibt (vorerst) ohne Konsequenz, weil p(r)oMedia und co. und auch Staatsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen nicht mehr auf die Daten zugreifen dürfen oder habe ich das falsch aufgefasst?

Edit: Ich bin dafür, dass es Politikern verboten sein sollte ein solch hohes Amt wie beim Bundesverfassungsgericht anzunehmen. Das da alte Beziehungen immernoch eine Rolle spielen ist doch logisch und was will man machen, wenn das höchste deutsche Gericht ein Urteil fällt? Sieht man ja beim Schröder und seinen Russlandbeziehungen die er sich während seiner Regierungszeit aufgebaut hat.
Alt 19. 03. 2008, 10:39 DasFragezeichen is offline Mit Zitat antworten #21
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Die Sozis haben eben nur noch geringqualifiziertes Hartz-Personal.

Frau Z hat ja schon beim Vaterschaftstest ihre Dummheit unter Beweis gestellt. Als konservatives U-Boot bei den Sozis hat sie gute Chancen. Auch die CDU ist hochzufrieden mit ihr.

Shit happens.
Alt 19. 03. 2008, 10:41 Der Rebell is offline Mit Zitat antworten #22
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Ich wage mal zu orakeln, daß Karlsruhe in der Hauptsache letztlich ähnliche Grenzen setzen wird, wie es schon bei der Online-Durchsuchung und der Wohnraumüberwachung geschehen ist.

Anzunehmen, daß gar nichts gepeichert werden und zu überhaupt keiner Strafverfolgung genutzt werden darf, wäre wohl mehr als blauäugig. Bei wirklich schweren Straftaten (Mord, Raub, Bombenanschlägen usw.) wird auch Karlsruhe den Zugriff auf die Daten erlauben, was ja irgendwie auch nachvollziehbar ist.

Was mit Sicherheit gekippt werden dürfte, ist dieser Gummi-Passus "mittels Kommunikation begangene Straftaten", da dabei jede Verhältnismässigkeit fehlt.

Karlsruhe hat ja auch ganz klar erkannt:

Zitat:
.......Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen

...........

Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung"


.................
(Quelle: Heise)

Genau das hatten sich Schäuble, Zypries und Co. nämlich anscheinend gewünscht, daß die VDS derartige Auswirkungen hat und so umfassend genutzt werden darf.

Wenn man schon nichts bzgl. des eigentlichen Deliktes (was man ursprünglich verfolgen wollte) findet, kann man, wenn man nur ein wenig "stochert" , bestimmt noch irgendwas anderes finden, aus den letzen 6 Monaten, womit man dem Verdächtigen wenigstens noch ein bischen ans Bein pissen kann.

Mal abwarten, wann sich die ersten "Sicherheitspolitiker" beschweren, daß das BVerfG mit dieser Entscheidung die "Verbrechensbekämpfung praktisch unmöglich macht" und "grünes Licht für Terroristen" gibt.

Oder sie reden es wieder schön und versuchen es dem Stimmvieh als "Erfolg" zu verkaufen.

Jedenfalls bin ich auch gespannt auf den angeforderten Bericht der Bundesregierung zur Effizienz der VDS, das wird bestimmt noch lustig.

MfG Andy
Alt 19. 03. 2008, 10:49 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #23
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Re: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassu

Zitat:
Zitat von Destiny666 
. Da braucht man echt nur was ändern und schon ist ein Bagatell Fall (Laden von Musik illegal) schon eine schwerstwiegende Straftat.



Guck mal in die StPO, § 100a , Absatz 2. Da steht drin, was schwere Straftaten sind. Und dann vergleich damit mal das Runterladen eines Tokio-Hotel-Albums.

MfG Andy
Alt 19. 03. 2008, 10:53 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #24