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Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.342
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StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzern einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.
Die Wuppertaler Arbeitsverweigerung ist nicht ohne Beispiel: Der Provider Versatel ging bereits erfolgreich gegen die in der Regel massenweise eingereichten Anzeigen gegen Filesharer vor. Bereits Anfang 2006 gab die StA Karlsruhe Richtwerte bekannt, nach denen Verfahren eingeleitet oder sofort eingestellt werden sollten - was indessen die anschließende Zivilklage immer noch möglich machte. Die Wuppertaler sind damit die ersten, die auch die Ermittlung der Userdaten von vorneherein verweigern und damit eine Zivilklage gegen Filesharer praktisch verhindern.
Die P2P-Community jubelt, einige Rechteverwerter und Verbände dürften mit den Zähnen knirschen, und ein guter Bekannter erstattet Strafanzeige
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28. 03. 2008, 11:50
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#1
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J. Blish Leser
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 9
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Nun ja wenn wunderts dass die Staatsanwälte überlastet sind, wenn solche Aktionen immer wieder querschießen. Eine Möglichkeit die Arbeitsbelastungen in den Griff zu bekommen ist Fälle von geringfälliger Schwere (eben das tauschen von MP3's) einfach nicht zu bearbeiten um so die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten zu können. Aber wenn dann immer einer querschießt, um sich zu ...
Naja war irgendwie doch klar.
Da bleibt nur die alte Weißheit für die StA Wuppertal: "Keine gute Tat bleibt ungesühnt!"
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28. 03. 2008, 12:10
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#2
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ist überqualifiziert
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 874
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Gravenreuth ist einfach der Geilste! Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Hape Kerkeling zugibt hinter dieser Figur zu stecken...
Soviel Comedy kann gar nicht unfreiwillig produziert werden.
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28. 03. 2008, 12:14
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#3
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www.pnw.de
Registrierungsdatum: Apr 2007
Ort: Krefeld
Beiträge: 98
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Auch die Staatsanwaltschaft Krefeld macht das Spielchen nicht mehr mit und verweist die Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg.
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28. 03. 2008, 12:15
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#4
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WebHustler
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: Prenz'l Berg, Berlin
Beiträge: 356
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Gravenreuth sieht den Rechtsstaat in Gefahr!
Was für einen Rechtsstaat bzw. welchen Rechtsstaat meint er denn? Seinen oder den der Anderen?
Günni macht das doch nur aus Publicity,...
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28. 03. 2008, 12:15
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von rerik
Nun ja wenn wunderts dass die Staatsanwälte überlastet sind, wenn solche Aktionen immer wieder querschießen. Eine Möglichkeit die Arbeitsbelastungen in den Griff zu bekommen ist Fälle von geringfälliger Schwere (eben das tauschen von MP3's) einfach nicht zu bearbeiten um so die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten zu können.
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Dann kann man z.B. wohl auch die massenhaft verteilten Strafzettel wegen Falschparkens vergessen, damit die Staatsanwälte " die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten können".
(Ich würde es allerdings nicht darauf ankommen lassen, denn wegen der nicht bezahlten € 10,- kommt es
a) mit Sicherheit und
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )
Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!
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28. 03. 2008, 12:17
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von RA Neuber
Auch die Staatsanwaltschaft Krefeld macht das Spielchen nicht mehr mit und verweist die Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg.
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Den man dann aber auch beschreiten sollte!
Einige Blogger waren z.B. reichlich überrascht, dass sie nach einer Privatklagewegverweisung wegen Beleidigung, dann auch eine Privatanklage kam.
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28. 03. 2008, 12:19
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 25
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
es geht voran:
Nachricht vom 27.03.2008
IP-Adresse reicht nicht
Schlappe für Musikindustrie
(bm) Hoffnung für Tauschbörsennutzer: Die Zuordnung einer Adresse zu einer IP-Adresse soll laut LG Hamburg nicht als Beweismittel ausreichen. Auch nicht "Protokolle", die Häscher im Auftrag der Musikindustrie anfertigen.
Geklagt hatte ein Musiklabel, das die Rechte an den Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Gruppe "Silbermond" besitzt. Protokolle der Häscher, vermutlich von Logistep, sowie der Staatsanwaltschaft wurden vom Gericht abgelehnt. Sie sollten die IP-Adresse dem Beklagten zuordnen. Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
link: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=703684
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28. 03. 2008, 12:22
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 2
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
(Ich würde es allerdings nicht darauf ankommen lassen, denn wegen der nicht bezahlten € 10,- kommt es
a) mit Sicherheit und
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )
Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!
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Da muß ich Ihnen recht geben
wegen 5€ (falsch parken) wurde ich vor das Gericht gezogen!!!
Das ist eine Schweinerei!
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28. 03. 2008, 13:14
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 159
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von oliotb
es geht voran:
Nachricht vom 27.03.2008
IP-Adresse reicht nicht
Schlappe für Musikindustrie
(bm) Hoffnung für Tauschbörsennutzer: Die Zuordnung einer Adresse zu einer IP-Adresse soll laut LG Hamburg nicht als Beweismittel ausreichen. Auch nicht "Protokolle", die Häscher im Auftrag der Musikindustrie anfertigen.
Geklagt hatte ein Musiklabel, das die Rechte an den Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Gruppe "Silbermond" besitzt. Protokolle der Häscher, vermutlich von Logistep, sowie der Staatsanwaltschaft wurden vom Gericht abgelehnt. Sie sollten die IP-Adresse dem Beklagten zuordnen. Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
link: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=703684
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italien hats doch vor gemacht das das sammeln der ip ned rechts gültig is, hab mich auch mit nem freund in cz unterhalten und ihm mal die abmahn idnustrie erläuert er meinte auch das es nich sein kann das ne ip von nen zwielichten unternehmen ausreicht für ne strafanzeige
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28. 03. 2008, 13:18
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 35
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
Und Günni macht sich mal wieder lächerlich  Selten so gelacht. Bitte mehr davon!
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28. 03. 2008, 13:24
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#11
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
...
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )
Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!
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Joh, immer schön mit dem Säbel rasseln. Und wenn der Strafbefehl genauso ausgesetzt wird wie bei Herrn G.: Was kümmert's den Mond, wenn ihn der Hund anbellt!
Oder gibt es seit neustem Internetanschluss im Knast.
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Einige Blogger waren z.B. reichlich überrascht, dass sie nach einer Privatklagewegverweisung wegen Beleidigung, dann auch eine Privatanklage kam. 
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Er meint wohl diese hier. Und wie merkte der Richter in etwa doch gleich an: "Die Gesellschaft müsse vor ihm geschützt werden". Und Entschuldigung, wenn mich mein Erinnerungsvermögen hier trügt. Aber es war doch so, oder?
Und dann hier wochenlang sich in der Signatur auf das Grundgesetz berufen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ..." Wir alle kennen den Rest. Ich hätte kotzen können vor lachen. Meine Antwort darauf war dieser Tage diese:
Non seulement noblesse, mais aussi propriété obligé. Art. 14, Abs. 2 GG
Bezeichnenderweise wurde die Signatur Tags darauf, durch zweifelhafte Tibet Sympathiebekundung ersetzt.
Und wahrscheinlich lässt man den Herrn G. hier auch nur gewähren, damit er seine offenkundigen Unverschämtheiten weiterhin zur Schau stellen kann.
Und jetzt warte ich auf die Privatklage. Nur zu!
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28. 03. 2008, 13:31
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 769
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
IMO sollte jede Strafanzeige in dieser Art, die nach Ermittlung der Personendaten zurückgezogen werden, mit einer guten Rechnung in Richtung des Klägers beantwortet werden. Jede Minute Arbeitszeit, die die STAs darin verbraten sollte in Rechnung gestellt werden und zwar dem Kläger bzw. dessen Anwalt.
Oder am besten gleich die Zulassung entziehen?!?!?
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28. 03. 2008, 13:33
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 58
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
Ohh, dem Günther sein Rechtsstaat ist in Gefahr ? Hoffentlich reisst das unseren nicht mit rein !
Komisch das besonders Abmahnanwälte sofort den Staat in Gefahr sehen, wenn einer an Ihr täglich Brot will !!!
Ich sage richtig so, die Ermittlungsbehörden und Staatsanwälte sollten Ihre Zeit darauf verwenden Raubmörder, Kinderschänder und dergleichen dingfest zu machen.
Herr GvG kann sich, wenn er das solche Sorge hat, das Musik geklaut wird ja in den Plattenladen stellen und Ladendiebe schnappen !  Das ist Analog, billiger und auch sehr spannend ( hoffe ich für ihn ! ). Ich hoffe nur er hört auf unsere Steuergelder zu verschwenden auf der Suche nach dem einen oder anderen Mp3 Song.
Dieser Staat hat sehr viel grössere Probleme, als solche Fälle aufzubauschen. Diese Kopfgeldjagt , die wir Arbeitnehmer von unseren Steuergeldern zu zahlen haben, nützt keinem ausser dem Auslöser. Ich kann nicht sehen, warum ich dieses Katz und Mausspiel mit meinen Steuern und meiner Arbeit unterstützen sollte, solange es soviel bedeutendere Themen in diesem Land gibt. Ich sage ja nicht, das die gewerblich aggierenden Straffrei ausgehen sollen, aber die Hexenjagten bei denen für x 1000 Euro dann 2 geklaute CD´s rauskommen , führen uns doch wohl einmal mehr vor Augen , wie rücksichtslos diese Menschen das Geld was WIR verdienen zum Fenster rauswerfen. Es sollte schnell ein Gesetz kommen, das die Aktionen der Lobyisten auf kosten des Steuerzahlers unterbindet
Ich schliesse mich der Meinnung an, das Leute wie Herr GvG diese ganzen Ermittlungskosten selber tragen sollten und vorher in glaubhafter Form das öffentliche Interesse belegen müssen.
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28. 03. 2008, 13:39
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 584
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Dann kann man z.B. wohl auch die massenhaft verteilten Strafzettel wegen Falschparkens vergessen, damit die Staatsanwälte "die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten können".
(Ich würde es allerdings nicht darauf ankommen lassen, denn wegen der nicht bezahlten € 10,- kommt es
a) mit Sicherheit und
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )
Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!
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Wobei man aber auch bedenken sollte, daß die Staatsanwälte nicht erst mal dazu beschäftigt werden müssen, um die Fahrzeughalter zu ermitteln. Für die evtl. 10 von 1000 Fahrzeughaltern die dann nicht bezahlen gibt es zwar evtl. einen Strafbefehl, der ist aber nur reine Formalie weil die Daten und der Fakt als solches unbestritten und von der Polizei vorermittelt vorhanden sind. Wie viele Filesharer wurden denn wirklich durch die Staatsanwaltschaft angeklagt, gemessen an der Anzahl der ermittelten Adressen?
Technisch gesehen ist es auch (und sogar mit wesentlich weniger Kostenaufwand als für die Ermittlung des Besitzers einer IP-Adresse) möglich, ein gestohlenes Handy anhand der IMEI-Nummer zu lokalisieren und wiederzubeschaffen, aber für normalsterbliche wird es nicht gemacht weil der Kostenaufwand zu hoch ist. Wenn man mal gegenüberstellt: 1 Euro oder so für ein Musikstück bei musicload zu 200-500 Euro für ein Handy+ dabei evtl. sogar noch einen wirklichen Dieb festzusetzen...
Im zweiteren Fall betrifft es aber nur einen einzelnen Menschen wo nicht groß Geld hintersteckt, wird sich also kein Anwalt finden der wegen Strafvereitelung klagen würde.
Hier werden doch Äpfel mit Birnen verglichen....
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28. 03. 2008, 13:46
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#15
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Kernenergie Rockt!
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 664
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Die kleinen Ladendiebe 'hängt man', die Betreiber großer p2p-Tauschbörsen lässt man laufen."
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Pfff, da hätte ich aber was intelligenteres erwartet. Hier wird deutlich wo der ausdruck (rechts)verdreher herkommt. Schwache leistung master g.
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28. 03. 2008, 13:49
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von aweiss1975
Da muß ich Ihnen recht geben
wegen 5€ (falsch parken) wurde ich vor das Gericht gezogen!!!
Das ist eine Schweinerei!
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Wenn Wuppertal nicht so weit weg wäre, dann würde ich dort einen Parkverstoß ohne Verkehrsbehinderung provozieren und es auf eine Anklage ankommen lassen. Da ich keine Punkte in Flensburg habe, kann nicht viel dabei rauskommen.
Die Staatsanwaltschaft hätte dann die Möglichkeit Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit zwischen
a)
Eigentumverletzungen und
b)
einem Parkverstoß ohne Verkehrsbehinderung
zu machen, insbesondere dazu warum man nicht die "die etwas delikateren Strafttaten abarbeitet".
Die Formulierung von rerik: "e twas delikateren Strafttaten" finde ich eine nette Wortschöpfung.
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28. 03. 2008, 13:53
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#17
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Nihilist.
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Playstation-Network
Beiträge: 1.641
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
mcbierle, der herr g ist wohl opfer der GEMA und GVU werbung
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28. 03. 2008, 13:56
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#18
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Kristallschädelpolierer
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 567
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Mal ne OT-Frage: Weiss jemand was aus dem Dolzer (1md) geworden ist?
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28. 03. 2008, 14:11
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2004
Beiträge: 4.195
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
Die Blutsauger sehen den Rechtsstaat gefährdet den sie selbst seit Jahren genüsslich aussaugen 
Was soll man sonst noch dazu sagen: Dieser *** (ich schreib lieber nicht was ich schreiben wollte) fühlt sich durch Kritik an seiner "Person" doch nur bestätigt. Doch gerade in letzter Zeit sind schon einige Anwälte, die sich auf spezielle Abzockmethoden spezialisiert hatten kräftig auf die Schnauze gefallen
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28. 03. 2008, 14:13
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Marco 001
Mal ne OT-Frage: Weiss jemand was aus dem Dolzer (1md) geworden ist?
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Ja - er lebt noch.
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28. 03. 2008, 14:29
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#21
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Bundestrojaner
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: /home/trojan
Beiträge: 4.934
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von herr-k
...Meine Antwort darauf war dieser Tage diese:
Non seulement noblesse, mais aussi propriété obligé. Art. 14, Abs. 2 GG
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musst du mir mal erklären was du damit aussagen willst und wie es gemeint ist
Zitat:
nicht nur die vornehmheit/der adel, aber auch das anwesen/ das eigentum/ das gesetz sind pflicht
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28. 03. 2008, 14:38
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#22
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Nordpol
Beiträge: 96
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
War ja nur eine frage der zeit. Die beschlagnamten Pc´s/Festplatten werden in manchen stäten ja schon gelagert. Weil die herrn von der polizei ja gar nicht mehr nachkommen. Da kann man schon froh sein wenn man nur 1 Jahr auf das Urteil warten muss.
Edit: Und der Musikindustrie geht es ja gerad so gut http://www.chip.de/news/Sony-BMG-wegen-Raubkopie-verklagt_31296274.html
Wer ist hier MORDKOPIERER
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28. 03. 2008, 14:40
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: Berlin
Beiträge: 397
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Ja - er lebt noch. 
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Nur wo?
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28. 03. 2008, 14:55
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 584
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
a)
Eigentumverletzungen und
b)
einem Parkverstoß ohne Verkehrsbehinderung
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hmm....
a) strittige Eigentumsverletzungen, wo man sowohl Tatbestand und Täter (umstrittene Vorgehensweise, umstrittene Beweise) als auch Vorsatz erst mal nachweisen müßte --> verdammt viel Arbeit und schwer zu beweisen
b) unstrittige Verkehrsgesetze + eindeutige Beschilderungen (ansonsten kann man Widerspruch einlegen), unstrittige Gesetzeskunde durch Führerscheininhaber, eindeutige Haftung durch Fahrzeughalter bei Parkvergehen gesetzlich verankert. Keine Ermittlungsarbeit durch Staatsanwaltschaft sondern alles schon durch Ordnungsamt/Polizei, Polizeipräs./Landrat oder wen immer erledigt und abgestraft
--> es handelt sich nur um eine routinemäßige Unterschrift zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen
Also der Arbeitsaufwand für Staatsanwaltschaft sieht schon mal verdammt unterschiedlich aus.
Der Kostenaufwand für die Staatskasse dürfte auch sehr unterschiedlich ausfallen, da Staatsanwälte sich sicher ihre Unterschrift auf vorgefertigten Schriftstücken nicht mit 1000 Euro oder mehr vergüten lassen um dann nur 30-40 Euro Gebühren auf den Fahrzeughalter abzuwälzen...
Wenn es sich nur um 100-200 Anzeigen handeln würde, würden sich die Staatsanwaltschaften auch nicht sturstellen, denke ich mal. Das Problem ist einfach, daß diese Massenabmahnungen den normalen Ablauf blockieren, verdammt viel Zeit und Geld kosten, dann wegen Nichtigkeit eingestellt werden und die Staatsanwaltschaften einfach keine Lust mehr darauf haben, sich als kostenlosen Adressenorganisator für Massenabmahnungen (nur kostenlos für die Abmahnanwälte durch Einstellung der Verfahren, die nicht geringen Kosten der Ermittlungen zahlt der Steuerzahler) mißbrauchen zu lassen.
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28. 03. 2008, 15:09
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#25
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