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Destiny666
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Hoffentlich kommt jetzt kein Gesetz, wo die StA verpflichtet sind, den Abwahnanwälten Auskunft zu geben für ihre Zivilsachen.

Der Zypries traue ich jeden Mist zu.
Alt 29. 03. 2008, 01:19 Destiny666 is offline #51
hyperterminal
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von Destiny666
Hoffentlich kommt jetzt kein Gesetz, wo die StA verpflichtet sind, den Abwahnanwälten Auskunft zu geben für ihre Zivilsachen.

Der Zypries traue ich jeden Mist zu.
Vielleicht irre ich mich aber wurde nicht bereits ein Gesetz verabschiedet, mit dem den Urhebern ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider eingeräumt wurde?
Alt 29. 03. 2008, 02:05 hyperterminal is offline #52
schmonses
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von vbgd2
...unser Freiherr...
Was so mancher hier an Sympathie dem Gravenreuth gegenüber zutage bring, ist mir schleierhaft und jenseits von gut und böse, also meiner ist es jedefalls nicht!
Per sie, wie hier viele vermeintlich schreiben, sind wir hier auch nicht.
Gravenreuth ist Mitglied! Mehr nicht.
Alt 29. 03. 2008, 02:35 schmonses is offline #53
one
 
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Sie tuen mir leid, GvG, nein - doch ned. Wie kann man... Nee, doch, ich halt mein Maul.

g:b schwenkt in eine Richtung.... isn't it? :P

Sie reissen ihr Mundwerk immer so auf... aber ich lasse das.

Ich danke der neuen g:b-Administration. Vielleicht wissen sie ja warum.

Sie jedenfalls haben ihre Rückendeckung hier verloren, nicht wahr? (wurde Zeit)

Grüssen sie Mario von mir. Oder soll ich das tun?
Alt 29. 03. 2008, 06:18 #54
Destiny666
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von hyperterminal
Vielleicht irre ich mich aber wurde nicht bereits ein Gesetz verabschiedet, mit dem den Urhebern ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider eingeräumt wurde?

Na hoffentlich nicht! Das wäre ja noch mieser, wenn Privatfirmen an unsere Daten rankommen würden. (Oder generell leicht an Daten von Kunden, auch wenn z.B. die IP von drei Leutings geteilt wird, wie bei Alice.)
Alt 29. 03. 2008, 07:37 Destiny666 is offline #55
Hadron
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von hyperterminal
aber wurde nicht bereits ein Gesetz verabschiedet, mit dem den Urhebern ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider eingeräumt wurde?
Es wurde noch nicht verabschiedet. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ist aber in Arbeit und wird wohl auch demnächst kommen. Auch wenn die Abmahner im Moment von einigen Staatsanwaltschaften Dämpfer verpasst bekommen: Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch könnte das Abmahngeschäft wieder zu neuer Blüte verhelfen.

Für die Abmahner könnte es dann jedoch erforderlich sein, die 40,-€ Auskunftsgebühr des Providers erstmal vorzuschießen. Da kommen bei den Massenabmahnungen einige Sümmchen zusammen. Man wird dann versuchen, diese vom Abgemahnten zurückzuholen, was aber nicht ganz einfach sein könnte.

Schließlich ist die aktuelle Empfehlung im Abmahnwahn: Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, nichts zahlen. Wir lassen uns nicht schröpfen. Wenn sie Geld haben wollen, sollen sie klagen. Was sie in der Regel aber nicht tun.

Das Problem, ja die Seuche der aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen könnte sich dann aber endlich erledigt haben. Die gibt es im Zivilrecht nicht.

Zitat:
Zitat von Destiny666
Na hoffentlich nicht! Das wäre ja noch mieser, wenn Privatfirmen an unsere Daten rankommen würden.
Ja, das wird ziemlich mies werden. Mir gefällt das überhaupt nicht, aber ich bin sicher, dass es so kommen wird. Und sollte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verbieten, dann wird man auch die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zur Erfüllung dieses zivilrechtlichen Auskunftanspruches nutzen. (Betonung liegt hier auf "nutzen", was nicht "übermitteln" bedeutet!)

Dann wird man wieder einmal feststellen können: Frau Zypries hat gelogen.
Alt 29. 03. 2008, 09:19 Hadron is offline #56
Destiny666
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Wenn es so kommt, dass sie auch von den Providern einfach mal so die Daten kriegen, kann es uns passieren, dass die Boards auch nicht mehr sicher sind. Einfach die Seiten wie gulli hacken, die IPs der Requester und Uploader herausfinden, beim Provider anfragen und Abmahnen.

Obwohl sie ja eigentlich nicht wissen können, ob man wirklich gedownloaded und selber geuppt hat. Weil: Ein Request an sich ist ja nicht illegal.
Alt 29. 03. 2008, 09:46 Destiny666 is offline #57
Sajeth
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Und welcher Depp gibt Günni auch noch eine Plattform, seine Hirnwichse hier zu publizieren?
Alt 29. 03. 2008, 09:56 Sajeth is offline #58
Killer-Plautze
Dreck-Schwein
 
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Ich plädiere dafür, dass die Staatsanwaltschaften von Bagatelldelikten entlastet werden, damit richtig kriminelle Subjekte, z.B. Betrüger, schnell ermittelt, abgeurteilt und aus dem Verkehr gezogen werden können.
Alt 29. 03. 2008, 10:02 Killer-Plautze is offline #59
mboettcher
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Dann kann man z.B. wohl auch die massenhaft verteilten Strafzettel wegen Falschparkens vergessen, damit die Staatsanwälte "die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten können".

(Ich würde es allerdings nicht darauf ankommen lassen, denn wegen der nicht bezahlten € 10,- kommt es

a) mit Sicherheit und
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )

Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!
Quatsch Mit 10 EUR werden nicht Straftaten sondern Ordungswidrigkeiten sanktioniert, deren Verfolgung mit einer Anklage durch den StA kaum verhältnismäßig wäre. Ordnungswidrigkeiten sind in der Bewertung des Schuldvorwurfs unterhalb der Strafvorschriften des Strafgesetzbuches angesiedelt. Und das ist auch gut so. Es ist ja nicht so, dass Strafverfahren für den Staat ein Geschäft sind. Strafverfahren werden nur eingeleitet, wenn der Betroffene gegen Strafvorschriften verstoßen hat, was bei einer mit 10 EUR zu büssenden Handlung regelmäßig nicht der Fall ist. Es ist eben nicht so, dass ein Falschparker mit jemandem auf gleicher Stufe steht, der z. B. als Anwalt Mandantengelder veruntreut.

Nach §47 des OWiG kann die Behörde das Vergehen auch einstellen. In der Regel kommt erst einmal ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter ins Haus. Und der kommt nicht vom StA. Darin kann der Halter Stellung zum Vorwurf nehmen. Wird in der Stellungnahme ausgeführt dass der Halter keine Übertretung gemacht hat und ist diese plausibel (z. B. weil er nicht Führer des Kfz war), so wird das Verfahren häufig schon an dieser Stelle eingestellt. Gegen einen im Prinzip möglichen Bussgeldbescheid ist zudem Widerspruch möglich. Das gilt auch für einen Strafbefehl, wobei ich einen über 10 EUR gern 'mal sehen möchte. Wie schon gesagt gibt es den bei diesem Fall aber gar nicht. Käme es zu einem Prozess, - nur denkbar bei deutlich höher sanktionierten Fällen - so kann auch das Gericht die Sache einstellen. Den mit der Bemerkung "da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß" unterstellten "kurzen Prozess", der den betroffenen Autofahrer hilf-/rechtlos machen würde, gibt es also definitiv nicht.

M. Boettcher
Alt 29. 03. 2008, 10:15 mboettcher is offline #60
Destiny666
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Das hätte der Anwalt auch eigentlich wissen müssen, als er den Vergleich startete.

Und jetzt hat er - wo er vorher schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilt wurde - Strafanzeige wegen Strafvereitelung gestellt.
Alt 29. 03. 2008, 12:32 Destiny666 is offline #61
ztrump
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

wie von Ihnen gewohnt, werfen Sie gerne Birnen und Äpfel in einen Korb, verühren das Ganze und was dabei heraus kommt, ist Ihre leicht verschobene Rechtsauffassung.
Über einen Strafzettel oder Ordnungsgeld, kann man sich aufregen wie man möchte.
Es wird aber zumeist der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten- oder der Halter weiß wer der Schuldige ist.

Sie aber vertreten (wie üblich) die Meinung eines "Winkeladvokaten" dessen Hauptverdienst im lukrativen Abmahngewerbe zu finden ist.
Jedoch sind es in diesem Fall meist die ahnungslosen Eltern, die für die Missetaten Ihrer Kleinen von Leuten wie Ihnen zur Kasse gebeten werden.

Und nun weigert sich eine Staatsanwaltschaft Wuppertal- übrigens genau den Auflagen des Verfassungsgerichtes entsprechend.
Dies nicht als "schweres Verbrechen" zu sehen- und somit nicht nicht weiter zu verfolgen.
Oder wie war das mit dieser Vorratsdatenspeicherungsgeschichte in Karlsruhe?

Na offensichtlich funktioniert doch noch einiges in diesem Land.

http://www.rp-online.de/public/artic...et_sub=politik
Alt 29. 03. 2008, 12:35 ztrump is offline #62
~Executer~
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Hach ist das herrlich. Habe mich, da ich ja noch recht neu hier im Board bin, immer gefragt was von diesem Gravenreuth zu halten ist. Diese News und der Verweis hier im Topic zu rotglut.org haben diesen Missstand nun beseitigt

Zudem konnte ich mich köstlich amüsieren:

Zitat:
Die vom Autor im Gerichtsaal so gesehene desolate Verfassung Gravenreuths kann gesundheitlich bedingt sein aber auch Folge der anstehenden strafrechtlichen Verfahren: Günter Günter Freiherr von Gravenreuth drohen bei der dem Autor sehr wahrscheinlich erscheinenden Abweisung seiner Berufungen gegen die Urteile des AG Berlin-Tiergarten und des AG München bis zu 15 Monaten Haft - mindestens drei weitere Anzeigen wegen Betrugs werden von der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Zitat:
Diese modernen Telefonanlagen mit Freisprechfunktion haben einen wunderbaren Vorteil: Man hört nicht allein, was von wem gesprochen wird.

Ohne einen echten Grund dafür zu haben antwortete Günter Freiherr von Gravenreuth auf die Frage nach einer Stellungsnahme bezüglich der zu erwartenden Haftdauer mit:

"Ich sage Ihnen: Sie sind ein Arschloch!"

Es ist sicherlich ein qualifizierter, vorbildlicher Jurist, eine geistige Leuchte und eine hochgradig dem Recht und der Pflicht verbundene Person, die sich vollkommen im Griff hat und so etwas Kluges sagt.

Quelle rotglut.org

Köstlich
Alt 29. 03. 2008, 15:25 ~Executer~ is offline #63
Gravenreuth
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von mboettcher
Nach §47 des OWiG kann die Behörde das Vergehen auch einstellen. In der Regel kommt erst einmal ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter ins Haus. Und der kommt nicht vom StA. Darin kann der Halter Stellung zum Vorwurf nehmen. Wird in der Stellungnahme ausgeführt dass der Halter keine Übertretung gemacht hat und ist diese plausibel (z. B. weil er nicht Führer des Kfz war), so wird das Verfahren häufig schon an dieser Stelle eingestellt. Gegen einen im Prinzip möglichen Bussgeldbescheid ist zudem Widerspruch möglich.

Bis hierher formal richtig.

Zitat:
Das gilt auch für einen Strafbefehl, wobei ich einen über 10 EUR gern 'mal sehen möchte.

Da kommt dann auch schon deutlich mehr raus!

Zitat:
Wie schon gesagt gibt es den bei diesem Fall aber gar nicht. Käme es zu einem Prozess, - nur denkbar bei deutlich höher sanktionierten Fällen - so kann auch das Gericht die Sache einstellen.

Nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft!

Zitat:
Den mit der Bemerkung "da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß" unterstellten "kurzen Prozess", der den betroffenen Autofahrer hilf-/rechtlos machen würde, gibt es also definitiv nicht.

M. Boettcher

Dann machen Sie doch einen Selbstversuch.

Sie Parken (ohne Behinderung Anderer) falsch und wollen es dann "aussitzen". Wenn Ihre Theorie richtig wäre bräuchte man Parkzettel, Anhörungsbogen, Strafbefehle etc. nicht beachten, da - nach Ihrer Theorie - einem nicht spassieren kann.
Alt 29. 03. 2008, 16:00 Gravenreuth is offline #64
RA Neuber
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von ~Executer~
Hach ist das herrlich. Habe mich, da ich ja noch recht neu hier im Board bin, immer gefragt was von diesem Gravenreuth zu halten ist. Diese News und der Verweis hier im Topic zu rotglut.org haben diesen Missstand nun beseitigt

Zudem konnte ich mich köstlich amüsieren:





Quelle rotglut.org

Köstlich

RESPEKT ! Da hat er sich bei dem anonymen Pöbelanruf mit sächsischen Unterton aber echt zurückgehalten.
Alt 29. 03. 2008, 16:07 RA Neuber is offline #65
Gravenreuth
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von Destiny666
Hoffentlich kommt jetzt kein Gesetz, wo die StA verpflichtet sind, den Abwahnanwälten Auskunft zu geben für ihre Zivilsachen.

Das steht schon seit Jahrzehnten in der StPO!

§ 475 StPO
(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden. Auf Antrag können dem Rechtsanwalt, soweit Akteneinsicht gewährt wird und nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.


Als Vertreter anderer Verfahrensbeteiligter hat ein Rechtsanwalt einen Anspruch auf Einsichtnahme, und zwar als Prozessbevollmächtigter des Privatklägers (§ 385 Abs. 3 StPO), des Nebenklägers (§ 397 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 385 Abs. 2 StPO), der Einziehungs- oder Verfallsbeteiligten (§§ 434 Abs. 1 S. 2, 442 Abs. 1 StPO) sowie der bußgeldbeteiligten juristischen Person oder einer Personenvereinigung (§ 444 Abs. 2 S. 2 StPO), sowie des Verletzten (§ 406e StPO).

Für sonstige Nichtverfahrensbeteiligte galten früher die Nrn. 182 ff. RiStBV. Inzwischen ist auch für diese das Akteneinsichtsrecht nicht mehr bloß durch Verwaltungsvorschriften geregelt (vgl. dazu u. a. OLG Hamm NStZ 1986, 236; OLG Koblenz NJW 1986, 3093 und BVerfG NStZ 1987, 286), sondern in den §§ 474 ff. StPO. Für eine Privatperson erhält ein Rechtsanwalt Auskunft, wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 475 StPO; vgl. dazu OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 349).

Wer mir nicht glaubt: http://www.123recht.net/Einsicht-in-...e__f48429.html
Alt 29. 03. 2008, 16:09 Gravenreuth is offline #66
Destiny666
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Oh well, ich amüsiere mich hier gerade. Immer diese Owi Sachen. Und dann hat auch noch jemand so viel Freizeit (dürfen die Angestellten wieder Überstunden machen?), dass hier auch noch ganz viele fantasievolle Dinge zu Tage kommen.

Ach ja, mit Owi's nimmt man übrigens auch Geld ein, aber lieber nen paar Kiddies im Knast sehen, wah?

Und wegen der Auskunft: Das gilt doch nur, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Wenn die StA aber jetzt diesen Mist ablehnen, kann auch kein Anwalt mal eben so Daten vom Provider erfahren. (Hierum ging es ja.)
Alt 29. 03. 2008, 16:13 Destiny666 is offline #67
blackdruid
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von ~Executer~
Hach ist das herrlich. Habe mich, da ich ja noch recht neu hier im Board bin, immer gefragt was von diesem Gravenreuth zu halten ist. Diese News und der Verweis hier im Topic zu rotglut.org haben diesen Missstand nun beseitigt

Zudem konnte ich mich köstlich amüsieren:





Quelle rotglut.org

Köstlich

Danke für den Link, manch' ein Artikel gehört sich mal GvG unter die Nase gerieben ^^
Und an GvG: Sie sind DER Held ! Immer weiter so, jeder hier bewundert Ihre glorreichen Taten !

-im Ernst, ich möchte einst genauso ein Verbrechensbekämpfer werden wie Sie es sind, würden Sie mir da einige Ratschläge vermitteln ? Vielleicht per Email ? PN ? Morsecode ?!
Alt 29. 03. 2008, 16:24 blackdruid is offline #68
hoppla3000
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Das Problem, ja die Seuche der aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen könnte sich dann aber endlich erledigt haben. Die gibt es im Zivilrecht nicht.

Erstens das und zweitens müsste in solchen Verfahren dank fehlenden Angstmachfaktors der entstandene Schaden deutlich auf Heller und Pfennig nachgewiesen werden, wenn überhaupt erst einmal festgestellt worden ist, wer es war.

Beonders spannend wird die Frage unabhängig der Bereitstellung des urheberrechtlich geschützten Materials, wieviele Uploads und zu welchem Anteil des Gesamtstückes es tatsächlich gab!

Aber, aber... unabhängig all dieser Problemstellungen muss auch ich die Verweigerung der Anzeigenbearbeitung als unrechtmäßig bezeichnen.
Natürlich freut der Umstand dieses "Streiks" der StA nicht wenige. Aber es ist ein Spiel auf Zeit, dann muss die Bearbeitung wieder aufgenommen werden.

Mir ist auch nicht ganz klar, warum Ihr auf Gravenreuth rumhackt.
Ihr seid doch nicht wirklich abhängigvon dem Schrott, der Euchvon de rMusikindustrie präsentiert wird?
Nein... oder doch? Ist Letzteres zutreffend, dann müsst Ihr Euer Leben lang mit Menschen wie Gravenreuth rechnen, die Euch abhängig machen, um Euch dann abzuziehen.

Weder kauft, noch ladet Euch diesen Dreck runter und diese Dealer-Allüren können Euch gestohlen bleiben.
Alt 29. 03. 2008, 16:55 hoppla3000 is offline #69
Mister Dry
St.Pauli wird Weltmeister
 
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Dann kann man z.B. wohl auch die massenhaft verteilten Strafzettel wegen Falschparkens vergessen, damit die Staatsanwälte "die etwas delikateren Strafttaten abarbeiten können".

(Ich würde es allerdings nicht darauf ankommen lassen, denn wegen der nicht bezahlten € 10,- kommt es

a) mit Sicherheit und
b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl. )

Da verstehen deutsche Staatsanwälte keinen Spaß!


Man kann aber die massenhaften verfahren schlicht und einfach liegen lassen.
Quasi auf "Halde" bis die dinnger verjährt sind.
Von daher schon ein wenig blöd herauszuposauen man werde die verfahren nicht mehr verfolgen.
Hey, wenn ich schon kriminellle aus der U-haft entlassen muß weil die verfahren nicht rechzeitig eröffnet wurden. So bleiben eben auf copyrightdelikte liegen.
Es ist ja schon fast Justizbehinderung was die musikindustrie betreibt.
Alt 29. 03. 2008, 17:03 Mister Dry is offline #70
mboettcher
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Zitat:
Zitat von mboettcher
Das gilt auch für einen Strafbefehl, wobei ich einen über 10 EUR gern 'mal sehen möchte.
Da kommt dann auch schon deutlich mehr raus!
Nein! Aus einer Ordungswidrigkeit wegen Falschparkens wird keine Straftat, die mit einem Strafbefehl geandet wird. Schon gar nicht kommt es b) schnell zu einer Anklage/einem Strafbefehl.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft!
Bei den von Ihnen in Spiel gebrachten 10 EUR? Für die wird der StA gar nicht zuständig. Wegen Falschparkens mit einem 10 EUR Verwarnungsgeld kommt es nicht zum Strafbefehl. Man muss höchstens damit rechnen, dass die Forderung um Mahngebühren erhöht wird. Für einen Strafbefehl müsste man zudem den Täter eindeutig identifizieren. Was bei Falschparkern ja nicht leicht gelingt. Schließlich steht nicht dran, wer das Fahrzeug abstellte.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Dann machen Sie doch einen Selbstversuch.

Sie Parken (ohne Behinderung Anderer) falsch und wollen es dann "aussitzen". Wenn Ihre Theorie richtig wäre bräuchte man Parkzettel, Anhörungsbogen, Strafbefehle etc. nicht beachten, da - nach Ihrer Theorie - einem nicht spassieren kann.
Ein besonderer Selbstversuch ist nicht nötig, da er in einer Stadt wie Hamburg quasi regelmäßig und mangels Parkplätzen nahezu automatisch passiert. Ich habe übrigens nicht vom Ignorieren des Anhörungsbogens geschrieben, sondern von einer plausiblen Erklärung in demselben, die zur Einstellung führen kann.

Und nun zeigen Sie 'mal ein Beispiel, wo aus 10 EUR Verwarnung ein Strafbefehl wurde.

M. Boettcher
Alt 30. 03. 2008, 12:51 mboettcher is offline #71
A John
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von mboettcher
Nein! Aus einer Ordungswidrigkeit wegen Falschparkens wird keine Straftat, die mit einem Strafbefehl geandet wird.
Zuerst müsste Günni mal den grundlegenden Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat verstehen.
Erst wenn er das begriffen hat, dürfte eine weitere Diskussion darüber Sinn machen.
Wie Du weißt, räumt er ja selbst einen Mangel an Rechtskenntnis ein und dass er gerade in Sachen Strafrecht nicht der Fitteste ist, dürfte ebenfalls bekannt sein.
Alt 30. 03. 2008, 13:26 A John is online now #72
mboettcher
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von A John
Wie Du weißt, räumt er ja selbst einen Mangel an Rechtskenntnis ein und dass er gerade in Sachen Strafrecht nicht der Fitteste ist, dürfte ebenfalls bekannt sein.
Wenn ich richtig informiert bin, erhält er in dieser Disziplin direkten Nachhilfeunterricht . Für jemanden, der öffentlich eine ziemlich dicke Lippe riskiert, wenn es gilt andere zu kriminalisieren, steht er ziemlich oft als Angeklagter vor Gericht. Noch dazu mit einer verdammt ungünstigen Sozialprognose. Heisst es doch in einem Urteil: "Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird."

M. Boettcher
Alt 30. 03. 2008, 13:36 mboettcher is offline #73
A John
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere

Zitat:
Zitat von mboettcher
Wenn ich richtig informiert bin, erhält er in dieser Disziplin direkten Nachhilfeunterricht .
Ja, so eine Art Crashkurs mit Praktikum im "Internat".
Tragisch nur, dass der Zugewinn an Rechtskenntnis höchst wahrscheinlich mit dem Verbot verbunden wird, diese b