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28. 03. 2008, 12:50 #1
StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzern einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.
Die Wuppertaler Arbeitsverweigerung ist nicht ohne Beispiel: Der Provider Versatel ging bereits erfolgreich gegen die in der Regel massenweise eingereichten Anzeigen gegen Filesharer vor. Bereits Anfang 2006 gab die StA Karlsruhe Richtwerte bekannt, nach denen Verfahren eingeleitet oder sofort eingestellt werden sollten - was indessen die anschließende Zivilklage immer noch möglich machte. Die Wuppertaler sind damit die ersten, die auch die Ermittlung der Userdaten von vorneherein verweigern und damit eine Zivilklage gegen Filesharer praktisch verhindern.
Die P2P-Community jubelt, einige Rechteverwerter und Verbände dürften mit den Zähnen knirschen, und ein guter Bekannter erstattet Strafanzeige
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04. 04. 2008, 16:05 #161KolonGast
Re: Fastix und Günni
Macht ja nix. Aber wenn Fastix dem Günni seine "Nähe" zur Mafia vorwirft, nennt da nicht ein Spatz den anderen "Dachscheisser" ? Oder ist es nur Dummheit von Fastix, dass er es nicht gewußt hat ?
Zitat von A John
Die anderen Parallelen zum Doktor sind doch frappierend :
- beide "opfer" von Anwälten
- beide unschuldig heftig vorbestraft
- beide Vielschreiber im Internet
Über weitere Parallelen will ich gar nicht nachdenken, wenn die sich jetzt noch optisch ähnlich sehen, werd ich verrückt
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04. 04. 2008, 16:17 #162Mitglied
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Re: Fastix und Günni
Die Vorgeschichte, ob und seit wann Herr Dr. Niehenke ggfs. vorbestraft ist, entzieht sich meiner Kenntnis - und daher werde ich dazu ohne weiterführendes Material nichts sagen ... ABER: Wenn ein "Rechtsanwalt" gegenüber unbeteiligten Dritten jemanden mit einer evtl. vorhandenen Vorstrafe (egal welche Tat zu Grunde liegt bzw. liegen soll) in Mißkredit bringt, würde mir auch der Kragen platzen!
Zitat von Kolon
Schon mal etwas von "Resozialisierung" gehört? Mit solchem Verhalten wird die ja nicht gerade gefördert ... oder? Was sagen die Herrn Neuber und von Gravenreuth denn dazu? Sicherlich will Herr von Gravenreuth, sollte da am 16. April irgendetwas bei seiner Verteidigung nicht so ganz funktionieren, auch irgendwann mal in den Genuss derselbigen kommen ...
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04. 04. 2008, 16:20 #163Casanova
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Re: Fastix und Günni
Na, DU hast doch den EINEN Grund angedeutet.
Zitat von Kolon
Was meintest du denn damit nun?
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04. 04. 2008, 16:20 #164Mitglied
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Was ist das genau? Der Begriff "Wochende" ist mir gerade nicht geläufig? Bayrischer Spezialbegriff, den die Preussen nicht verstehen?
Zitat von Gravenreuth
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04. 04. 2008, 16:25 #165Casanova
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
Es gibt sogar Menschen, die sagen WE dazu.
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04. 04. 2008, 16:30 #166
Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Zitat aus dem verlinkten Artikel:
Zitat von Gravenreuth
Die beste Antwort darauf könne eventuell nur sein, "anonym aus dem Ausland zu bloggen".
Es wird wohl so kommen. Und nein, Ausland ist nicht nur das Elsas.
Antigua z.B. wäre durchaus eine Überlegung wert.
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04. 04. 2008, 16:46 #167Mitglied
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Wochenende ist dann, wenn sonst nichts Wichtiges zu tun ist.
Zitat von koelnmedia
Manche haben erstaunlich oft Wochenende, um hier privat im Gulli schreiben zu können.
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04. 04. 2008, 16:48 #168
Re: Fastix und Günni
Auch ich habe auf Abzockwelle.de auf www.adressbuchbetrug.info verlinkt.
Zitat von koelnmedia
Offensichtlich hat Frau Anwältin auf dieser Seite nichts gefunden, was rechtlich angreifbar ist. (Ich übrigens auch nicht).
Dass sie als Organ der Rechtspflege nun Niehenke in ganz anderem Zusammenhang diskreditiert, halte ich aus standesrechtlicher Sicht für mindestens problematisch.
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04. 04. 2008, 16:53 #169
Re: Fastix und Günni
Ja ja - man spricht aus eigener Erfahrung.
Zitat von A John
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04. 04. 2008, 17:00 #170Mitglied
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Den Begriff "Wochenende" kenne ich sogar - beginnt auch gleich, jedenfalls bei mir!
Zitat von -deckel-
Nur "Wochende" ist mir nicht geläufig ...
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04. 04. 2008, 17:17 #171Mitglied
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Hallo Herr Gravenreuth
wie man sieht bin ich ja nicht der Megaposter und so dürfen Sie sich geehrt fühlen, dass Sie mein Interesse und meine Neugier geweckt haben
Ich habe natürlich schon einiges über Sie gehört und Ihre Postings manchmal mit gemischten Gefühlen oder mit einem Schmunzeln gelesen. Seit neusten haben Sie ein neues Benutzerbild und eine neue Signatur, was mich etwas gewundert hat. Warum dass so ist liegt daran, dass man sich ja ein Bild von einer Person oder einer Situation ect. macht die auf den Informationen beruhen die man hat. Um der Oberflächkeit zu entkommen, würde ich gerne ein paar Fragen stellen.
Verbindet Sie mit Tibet auch die Erkenntnislehre des Buddhismus oder ist Ihr Statement ausschließlich den ignorieren der Menschenrechten und der illegalen Besetzung Tibets zuzuordnen?
Sind Sie ein Freund des Satzes "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Drücken Sie auch mal ein oder zwei Augen zu im rechtlichen Sinne? oder hängt die von der "Kosten-Nutzenrechnung" ab?
Sehe ich es richtig, dass Sie ein "Fan des Gesetztes" sind und es Ihnen manchmal über das berufliche Maß hinaus Spass macht "Recht" zu haben?
Die letzte Frage ist evtl. ja schon durch Ihre Webaktivitäten beantwortet, da Sie ja aus meiner Sicht gerne etwas provokant schreiben und kleine Wortschamützel zu schätzen wissen.
Ich bin mir sicher ehrliche Antworten zu erhalten, da Sie ja nie ein Blatt vor dem Mund nehmen. Ist dieser Satz jetzt paradox?
Grüsse chefsalat
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04. 04. 2008, 17:18 #172KolonGast
Re: Fastix und Günni
Nö, auf den ersten Blick ist dort nichts angreifbares zu sehen.
Zitat von A John
Aber dieser Herr hier hat ja auch "nicht" angreifbare Sachen gemacht und war gut zu den Schäferhunden :
http://images.google.de/images?hl=de&q=skizzen+adolf+hitler&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wi
By the way : War der Brief also an dich und du hast ihn an Fastix weitergeleitet ? Benutzt du ihn jetzt auch als willfähriges Sprachrohr ?
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04. 04. 2008, 17:33 #173
Re: Fastix und Günni
Nein, war er nicht. Wenn ich einen solchen erhalte, werde ich auf Abzockwelle.de in der mir eigenen Deutlichkeit dazu Stellung nehmen.
Zitat von Kolon
Ich kann sehr gut für mich selbst sprechen und brauche ganz sicher kein Sprachrohr.
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04. 04. 2008, 17:53 #174Mitglied
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Re: Fastix und Günni
An Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten!
Zitat von Kolon
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04. 04. 2008, 22:56 #175
Re: Fastix und Günni
???
Zitat von Kolon
Und seit wann genau ist fastix angebl. "heftig vorbestraft"?
Ich weiß von 1x Ordnungshaft (was keine Vorstrafe ist) und - aber nur vom Hörensagen via GvG-Postings - von irgendeiner Verleumdungsgeschichte, für die ich bisher aber keine wirkliche Quelle, geschweige denn Hintergrundinfos sehe.
"Heftig vorbestraft" klingt mir da doch sehr nach übler Nachrede...
Heftig vorbestraft könnte eher bald einer seiner Gegner sein - falls zwei (weitere) Urteile rechtskräftig werden.
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04. 04. 2008, 23:17 #176
Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
es ist äusserst amüsant, den thread hier duchzulesen....
auch wenn ich fastix´s "kampf" nicht immer ganz nachvollziehen konnte, ist die diese aussage wohl ziemlich "interessant".....
Zitat von Gravenreuth
da Sie und herr dolzer, immer so gut auf fastix zu sprechen ist, werden unglaubwürdige gerüchte, welche ANGEBLICH von einem "fastix" in die welt gesetzt wurden, vom dolzer kritiklos weiterverbreitet??
dann scheint fastix ja doch eine unglaubliche glaubwürdigkeit und gewisse kompetent bei ihnen beiden zu besitzen??
sollte man den genuss der glaubwürdigkeit des fastnix bei dolzer und Ihnen bezweifeln, ist dagegen die vermutung nicht unwahrscheinlich, dass Sie auf billige art und weise versuchen, dumme unwahre gerüchte, welche von dolzer zumindest weiterverbreitet wurden, einem "fastix" zu unterstellen.
ps: was ist das überhaupt für ein avatar, günni....
sind Sie jetzt unter die gutmenschen und taz-leser gegangen...
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05. 04. 2008, 10:20 #177
Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvere
Angesichts der erkennbaren Freude, mit der hier letztlich rein persönliche Informationen verbreitet werden, darf ich vielleicht eine Wette anbieten: ich wette nämlich, dass jedes Urteil in einem Strafprozess, das gegen Sie ergeht, ob rechtskräftig oder nicht, bundesweit zigfach mehr Zustimmung auslöst, als jeder "Erfolg" gegen Jörg R. Ich wette ebenfalls, dass der Tag, an dem man Ihnen die Anwaltszulassung entzieht, zu wahrer, sich überschlagender Begeisterung in der Netzwelt führen wird und nicht wenige Internetnutzer in Deutschland dann eine gute Flasche köpfen werden.
Zitat von Gravenreuth
Sollte es sogar dazu kommen, dass Sie ebenfalls "gesiebte Luft" geniessen dürfen, wird das zu einem geradezu brachialen Jubelsturm führen, der Server zusammenbrechen läßt, Webseiten werden umdekoriert und die Leute tanzen auf der Strasse. In jeder Kneipe wird man das Gericht loben, sich wechselseitig Auszüge aus dem Urteilstext vorlesen. Das Vertrauen in die Justiz wird schlagartig enorm steigen und selbst hartnäckige Skeptiker wie ich werden das Gericht ob seiner Weitsicht feiern
M. Boettcher
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05. 04. 2008, 11:43 #178
Re: Fastix und Niehenke, die Solidargemeinschaft
Und gegen diesen Blogger wollen Sie eine EV erwirken? Ich seh da nichts, was verwerflich ist oder nach Beleidigung klingt.
Zitat von Gravenreuth
Peter N. => nicht mal der vollständige Name!
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05. 04. 2008, 12:00 #179
Re: Fastix und Günni
Zitat von Dialerwatch
Das "heftig" stammt nicht von mir. Ansonsten können Sie gerne bei der Pressestelle des AG Kassel nachfragen - so was machen Sie doch ansonsten auch so gerne. Mir sind folgende Strafurteile gegen ihn bekannt:
a)
Verurteilung wegen Verleumdung - rechtskräftig.
b)
Verurteilung wegen falscher eidesstattlicher Versicherung. Noch nicht rechtskräftig, da die Staatsnwaltschaft Berufung eingelegt hat.
Weitere Strafverfahren laufen noch.
Das eine Ordnungshaft zu keiner Vorstrafe führt ist, richtig. Ansonsten waren Ihrer journalistischen Recherchen auch schon mal besser - werden Sie alt? Dann werden Sie unter Umständen beim TAGESSPIEGEL ausrangiert.Ich weiß von 1x Ordnungshaft (was keine Vorstrafe ist) .
Insgesamt wurden gegen Herrn Reinholz in jüngerer Zeit, allein soweit mir bekannt, folgende Sanktionen wegen Nichtbeachtung gerichtlicher Verfügungen ausgesprochen:
• OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2006, 11 W 28/05: Ordnungsgeld i.H.v. € 3.000,00 (ersatzweise: 6 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• AG München, Beschluss vom 05.01.2006, 161 C 31253/05: Ordnungsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 8 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung. Zwar hatte in diesem Fall der dortige Gläubiger in der II. Instanz den Verfügungsantrag zurück genommen, was aber nichts daran ändert, dass der Schuldner auch in diesem Fall objektiv und schuldhaft gegen eine Unterlassungsverfügung verstoßen hatte.
• LG Kassel, Beschluss vom 04.08.2006, 6 0 1294/06 Zwangsgeld i.H.v. € 1.500,00 (ersatzweise 6 Tage Zwangshaft) wegen Nichtbefolgen einer Gebotsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vorn 14.08.2006, 9 0 1391/06, Zwangsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 5 Tage Zwangshaft) wegen Nichtbefolgen einer Gebotsverfügung.
• LG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2006, 324 0 438/06, Ordnungsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 5 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vom 15.11.2006, 9 0 1935/06, Ordnungsgeld i.H.v. € 3.000,00 (ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vom 17.01.20076, 9 0 1935/06, kein Ordnungsgeld sofort Ordnungshaft von einer Woche wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung
Somit mussten im Zeitraum von nur einem Jahr insgesamt Ordnungs- und Zwangsgelder in Höhe von € 10.500,00 oder 43 Tage Ordnungs- und Zwangshaft verhängt werden.
Bezüglich weiterer Ordnungsmittel steht in kürze wohl die Ersatzhaft an.
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05. 04. 2008, 12:06 #180Nihilist.
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Re: StA Wuppertal will nicht gegen Filesharer ermitteln: Strafanzeige wegen Strafvereitelung
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