Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA veröffentlicht. Aus der Klage geht hervor, dass sowohl die Fluggastdatensammlung in den USA wie auch die von den EU-Staaten aktuell geplante Aufzeichnung des Reiseverhaltens der Bürgerinnen und Bürger grundrechtswidrig ist. Vor dem Hintergrund der nun veröffentlichten Papiere wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Verhandlungen über eine europäische Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten in der jetzigen Form abzubrechen.
SPD und Union müssen nach Ansicht der Organisation sofort eine entsprechende Bundestagsentschließung auf den Weg bringen, um den drohenden Verfassungsverstoß zu verhindern. Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung erläutert: "Die Klagebegründung des Europäischen Parlaments könnte praktisch 1:1 übernommen werden, um das europäische Vorhaben zu Fall zu bringen. Das Verhältnismäßigkeitsgebot verbietet es, die Daten unschuldiger Passagiere über die Einreisekontrolle hinaus auf Vorrat zu speichern, nur weil die Informationen dem Staat in seltenen Fällen einmal nützlich werden könnten. Bei der Einreise stehen die erforderlichen Daten schon heute zur Verfügung. Das neue Vorhaben ist überflüssig und unter der Geltung der europäischen Grundrechte nicht zu realisieren. In seinem Urteil zum Kfz-Massenabgleich hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass die Daten von Bürgern, nach denen nicht gefahndet wird, sofort wieder gelöscht werden müssen".
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