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03. 04. 2008, 21:41 #21OxenfroschGast
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie jetzt sagen kann und wird bei Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt usw. blablabla
Jemand aus unserem Ort hatte auch mal ein Verhör bei der Polizei, war wegen dem brennen von DVDs. Er hat sich keinen Anwalt mitgenommen, hatte kein Bock darauf das Geld aus dem Fenster rauszuwerfen...
Das Verhör war um 14:00 Uhr, weil er zu spät gekommen ist und man ihn hat warten lassen ging es dann aber erst um 19:00 Uhr los. Um 22:00 Uhr wurde ihm mitgeteilt dass das Verhör auf den nächsten Tag verschoben wird. Da aber angeblich Fluchtgefahr aufgrund seiner bisherigen Aussage bestand, hatte wohl zugegeben für den privaten Gebrauch ein paar DVDs aus der Videothek gebrannt zu haben, würde er wohl über Nacht im Polizeirevier übernachten müssen. Die Polizisten haben ihm erzählt das sich mal jemand in der Ausnüchterungszelle aufgehängt hat indem er sich aus seinem Unterhemd einen Strick gebastelt hat. Kurz, er musste sämtliche Klamotten ausziehen in einen Karton packen vor die Tür stellen, dann wurde abgeschlossen...
Glühbirne war auch rausgedreht, weil er sich mit den Glasscherben angeblich die Pulsadern aufschneiden hätte können. Pünktlich um 7:00 Uhr Morgens durfte er dann aus seiner Zelle, musste noch das unterschreiben was er einen Tag vorher ausgesagt hat, andernfalls hätte er auf die zuständigen Beamten warten müssen, natürlich in seiner Zelle...Es ist nie zu einer Verhandlung vor Gericht gekommen, das ganze wurde wegen Geringfügigkeit oder so eingestellt. Die Polizei hat aber sicher ihren Spaß gehabt und soweit ich weiß hat der Typ alle seine gebrannten DvDs und CDs zerstört muss also ein einprägsames Erlebnis gewesen sein
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03. 04. 2008, 22:12 #22Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Naja, manchen hier würde wohl ne Nacht in so einer Zelle nicht mal schaden...

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03. 04. 2008, 22:28 #23
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
@ oxenfrosch
Das hört sich mehr als erfunden an
1. wenn fluchtgefahr besteht wird man sofort einem Haftrichter vorgeführt der dann Untersuchungshaft anordnet.
2. werden einem die Schnürsenkel, Schmuck und scharfe Gegenstände abgenommen, nicht die gesammte Kleidung. Das dürfen die auch garnicht, das verstösst nämlich gegen die Menschenwürde!
3. MUSS man NIEMALS eine Aussage unterschreiben, dies kann man selbst entscheiden und das kann einem keiner befehlen!
Versuch doch nicht Horrorgeschichten zu erzählen
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03. 04. 2008, 22:41 #24Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Also sowohl ich als auch ein Bekannter vor mir waren schon bei der Polizei vorgeladen.
Ich war damals angezeigt worden wegen Störung des öffentlichen Friedens und Waffenbesitz, bis auf den Waffenbesitz alles schrott.
Ich war zu der Zeit noch minderjährig und meine Erziehungsberechtigten wurden nichtmal informiert, zudem wurde ich dort wie der letzte Dreck behandelt.
Sie brüllten mich sofort an und meine Schultasche (ja ich wurde von der SCHULE abgeholt wo ALLE es sehen konnten) wurde durch den halben raum geworfen. Das ich nichts sagen MUSS (was ich zu der Zeit nicht wusste) wurde mir natürlich nicht gesagt.
Was ich damit sagen will? Polizisten können manchmal wirklich RICHTIGE Schweine sein, tut mir Leid wegen der Ausdrucksweise aber es stimmt.
Das sie eine Hausdurchsuchung machen glaube ich auch nicht würde ja nix bringen du weißt ja bescheid und kannst alle beweise vernichten. Nur dein PC wird vermutlich eingezogen und das kann dauern bis du den kriegst, bei mir warens 6 wochen.
Aber ich kann die Tipps der anderen nur bestätigen, schalte nen Anwalt ein (wenn du es dir leisten kannst, wär auf jeden fall besser), und gestehe bei der Polizei NICHTS, wenn es vor Gericht kommt dann vllt aber das solltest du dann mit dem Anwalt besprechen.
Achja und was eigentlich selbstverständlich ist aber von vielen vergessen wird:
Ruhig bleiben, lass dich nicht provozieren^^
Grüße
Dedales
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03. 04. 2008, 23:25 #25Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
2. werden einem die Schnürsenkel, Schmuck und scharfe Gegenstände abgenommen, nicht die gesammte Kleidung. Das dürfen die auch garnicht, das verstösst nämlich gegen die Menschenwürde!
völlig falsch - in möglichen ausnahmesituationen darf man das (ich habe damit des öfteren zu tun, arbeite in einem ähnlichenbereich und haft- bzw. isolationszellen bzw. das prozedere kenne ich zur genüge.
geht man von einer erhöhten suizidalität aus gibt es nichts außer einer reissfesten matratze und vielleicht einer reissfesten decke! das höchste der gefühle ist eine unterhose. also nicht über materie urteilen von der man keine oder kaum ahnung hat
aber davon abgesehen, der beschriebene (erlogene?) fall war sicher meilenweit weg von erhöhter fremd- oder eigengefährung
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03. 04. 2008, 23:32 #26
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Frage an de TE: Welches Filesharing-Netzwerk nutzt du? Wenn BT, bist du auf ALTs?
Oder bist du public? Gehts konkret um einen bestimmten Film? Hast du den auch selber reingetsellt?
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04. 04. 2008, 00:01 #27
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
ich glaube eher dass der liebe te wiedermal son typ der musikindustrie ist der versucht panik zu schüren ....
das verhalten ist seeehhr untypisch für die polizei
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04. 04. 2008, 00:25 #28Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
hi,
hingehen halte ich für eine gute Sache, Der Mann wird dir Fragen stellen... erstmal zu deiner Person später zu den dir vorgeworfenen Sachen, die atmosphäre da ist zwar etwas gedrückt aber durchaus interessant
Er fragt ... tippt ... fragt .... tippt und so weiter. Im Endeffekt legt er dir dann deine "Aussage" vor und du darfst gegenlesen (was du auf jedenfall tun solltest...) und unterschreiben. Ist erstmal nur routineverfahren. Mach dir im Vorfeld mal Gedanken wie deine Antworten ausfallen bzw. ob du überhaupt was dazu sagen möchtest. Genaugenommen bist du ja der einzige Zeuge 
guter cop wird anscheind immer gespielt
(böser cop hab ich nocht erlebt, selbst wenn ich nicht informativ war: war zeuge bei schutzgelderpressung im recht grossen fall wo ein cagefighter in sozialen brennpunkten ddorfs aktiv war) als unescholtener bürger möchtest du ja nur wissen wie es zu ner anzeige kommen kann und welche beweise gegen dich vorliegen.
Auf jedenfall nen anwalt nehmen (VOR dem Termin) je nachdem welchen verdienst du hast gibts da zumindest gute und billige beratungsmöglichkeiten.
wenn die jungs bei der polzei dir zu rabiat sind kannst du das auch jederzeit abbrechen nichts unterschreiben und übern anwalt weitermachen, du bist immerhin aus freien stücken dort.
GROß- kleinschreibung ... ToLl ... und nicht nach 01:00
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04. 04. 2008, 06:47 #29
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Völliger Quatsch man muss nie zur Polizei gehen, weder als Zeuge noch als beschuldigter!
Zitat von Garfield9992003
gruß
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04. 04. 2008, 06:57 #30
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Du bist nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen! Du brauchst den Termin auch nicht absagen! Es hat für Dich keinen Nachteil, wenn Du nicht zu den Bullen gehst. Im Gegenteil. Wenn Du nicht hingehst, kannst Du auch keine unüberlegten Aussagen machen, die Dir im weiteren Verfahren schaden könnten. Einige Leute meinen, wenn sie sich zu Hause eine schöne Geschichte ausdenken und diese der Polizei erzählen, wird schon alles gut gehen. Falsch! Das geht meistens nach hinten los. Bullen haben Ihren Job gelernt und wissen, mit welchen Methoden sie die Antworten bekommen, die sie haben möchten! Ich rate Dir deshalb nicht zu den Cops zu gehen! Bullen sind nicht Deine Freunde, wenn Du Beschuldigter bist. Sie sind daran interessiert Dir die Tat nachzuweisen und das werden sie mit allen Mitteln versuchen!
Also:
1. Nimm Dir sofort einen Anwalt
2. Gehe nicht zu den Bullen
3. Verschlüssel alle Festplatten die Du hast mit TrueCrypt (!)
4. Alle gebrannten CD´s, DVD´s oder sonstige Datenträger, auf denen sich Sachen befinden, die Du besser nicht haben solltest, lagerst Du bei einer Person Deines Vetrauens. Nicht im Deiner Wohnung!
5. Schau Dir die Doku Richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen unbedingt an.
6. Kein Panik! Keine Aussage bei Bullen! Nichts unterschreiben.
7. siehe 1.
Viel Erfolg!
BB
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04. 04. 2008, 10:23 #31
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Wollte er jemals zu einem Bauernhof gehen?
Zitat von BlackBloc

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04. 04. 2008, 10:40 #32
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Ich kenne da jemand, der einen kennt, ja nee ist klar.
Zitat von Oxenfrosch
@Oxenfrosch
Informiere dich doch bitte vorher, was der Gesetzgeber sagt, wann Fluchtgefahr besteht und verinnerliche dieses Wissen erst einmal bevor du hier Grimms Märchen erzählst.
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04. 04. 2008, 12:41 #33Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Ich versuche keine Panik zu machen, ich habe Panik !
Zitat von NORR
Habe mich Aufgrund dieser Vorladung über das Thema durchgegoogled und bin hier auf das Forum gestossen. Da die Lage sehr kurzfristig ist, konnte ich mich ja schliesslich nicht früher anmelden, oder ?
Programm: emule
Zitat von Snow1
Netzwerk: eD2K
Der Film wurde im "Incoming"-Ordner abgelegt. Man wirft mir vor, den Film verbreitet zu haben.
Mit dem Urheberrecht stellt sich mir die Frage, wie man einen Film mit solchen Rechten erkennen soll.
Unter dem Titel "Private.Lustschweine.Wasser.Marsch.smx-pl." kann man sich auch ein Verarschungsvideo (wie z.B. Staplerfahrer Horst) für Feuerwehrbestimmungen vorstellen. Man wird es mir jetzt nicht glauben, aber ich habe tatsächlich nach solchen Filmen gesucht.
Ich bin recht neu hier und verstehe eure Abkürzungen zum Teil nicht (TE, BT, ALT´s ?) Bitte um kurze Info, Danke
Nein, bin kein Typ der Musikindustrie, der versucht Panik zu schüren.
Zitat von tankard666
Der Brief ist tatsächlich von der Polizei gekommen und ganz sicher echt.
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04. 04. 2008, 15:32 #34
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
das im dateinamen das wort "privat" auftaucht, könnte im verlauf des verfahrens noch von vorteil sein, aber wenn du kein grosser redner bist, solltest du trotzdem nicht alleine auf die wache gehen...
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04. 04. 2008, 15:58 #35
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Es ist nunmal leider so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Zitat von ossihessi
Zitat von ossihessi
- TE = Threadersteller
- BT = Bittorrent
- ALT = Anti Leech Tracker
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04. 04. 2008, 19:06 #36
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Hast Du Dir schon die Abmahn-FAQ angeschaut?
Zitat von ossihessi
Ziffer 3.2 Fragen zur Vernehmung durch die Polizei
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04. 04. 2008, 20:27 #37
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Zitat von tomyhlfger
- Lerne erstmal, wann man den Zitat-Button verwendet und wann nicht.
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04. 04. 2008, 22:49 #38OxenfroschGast
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
@ Alle die meine Geschichte angezweifelt haben
Ich habe vergessen zu erwähnen das der Typ aus unserem Ort im Iran auf die Polizeiwache musste, wie ihm später jemand geschildert hat ist die Anzahl der Leute welche die Polizeiwache betreten wohl auffällig höher als die welche sie später wieder verlassen...
Nein, ganz im Erst, ich kenne die Person nur sehr flüchtig und alles was ich wirklich bestätigen kann ist das er tatsächlich alles was er innerhalb von fünf Jahren harter Freizeitarbeit geladen und gebrannt hat innerhalb von wenigen Stunden vernichtet hat.
Die Geschichte mit dem Horror Polizeirevier wurde von ihm als Grund dafür genannt. In wie fern das wahr oder übertrieben ist kann man wirklich nur vermuten. Ich persönlich denke das da schon irgendetwas auf diesem Revier war was ihm ziemlich erschreckt hat. Wie viel Prozent dieser Geschichte wahr sind ist schwer zu sagen, ich bin allerdings davon überzeugt das wenn er wirklich in so eine Zelle gekommen ist dann lag das vermutlich an seiner Eigenschaft ständig auszurasten und rumzubrüllen und nicht daran dass das Verhör auf den nächsten Tag verschoben worden ist.
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04. 04. 2008, 23:42 #39
Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Also..Bei Polizeilichen Vorladungen muss keiner hingehen..Man kann dich auch nicht zwingen...Anrufen absagen..Ohne i-welchen Grund...
Man MUSS nur bei einem Termin erscheinen wenn dieser Termin vom Gericht her kommt (Gerichtliche Vorladung).
Mensch...schaut denn keiner von euch Stern TV
LG Janna
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05. 04. 2008, 00:55 #40Mitglied
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Re: Vorladung zur Polizei, was nun ?
Stimmt schon... ist ne Sache der Selbsteinschätzung, wenn man rethorisch auf der höhe ist und das ganze selbstbewusst glaubwürdig auf den punkt bringen kann, sollte so ne "kleine" (durchaus stunde bis zwei ;P ) Ansprache einem nur Vorteile bringen. Da der TE aber schon im Vorfeld zu Panik neigt würde ich meinen ersten Tip in seinem fall lieber widerrufen
ich persönlich würde hingehen (ist mein ernst)
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