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05. 04. 2008, 02:08 #1
Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Hab grad auf Bild.de (nein, ich glaub nich was da steht, mich amüsierts nur die Lügen zu lesen) rumgesurft und folgendes gefunden.
Es geht um den Holzblock-von-der-Brücke-Werfer.
"Kann der Täter so nicht gefunden werden, plant die Polizei Massen-Gentests. Nach Angaben der „Nordwest-Zeitung“ müssten 1200 Jugendliche Speichelproben abgeben."
Nun meine Frage (sofern das nich wieder eine Bildhalbwahrheit ist):
Mit welcher Rechtsgrundlage könnte mich jemand dazu zwingen, meinen Speichel abzugeben.
Es gilt doch die Unschuldsvermutung, oder etwa nicht?
Fänd ich mal interessant...
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05. 04. 2008, 02:18 #2BillieJoelGast
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Niemand zwingt dich deinen Speichel abzugeben, im Grunde hast du schon recht. Da du unverdächtig bist gilst du als unbescholtener Bürger.
Aber weil du auch ein mitfühlender Bürger bist willst du natürlich das dass Verbrechen aufgeklärt wird, deshalb nimmt praktisch jeder an dem Test teil, schließlich wissen die Leute ja obs sie's gewesen sind oder nicht.
Jedenfalls hat die Polizei dann ne Liste von Leute die an dem Test nicht freiwillig teilgenommen haben und die sind dann wiederrum verdächtig.
Gab schon einige Sexualstrafttaten die so aufgeklärt wurden. Ich finds ne gute Sache
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05. 04. 2008, 02:29 #3
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Dann hat sich die Frage doch eh erledigt?
Zitat von bloodage
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05. 04. 2008, 02:37 #4MaledictvmGast
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Du hälst es für eine gute Sache, dass du deine Unschuld "beweisen" musst, um nicht verdächtigt zu werden?
Was ist denen, die im angegeben Zeitraum nicht in der Stadt sind, die wichtigeres (Arbeit, Pauken, Fach-/Doktorarbeit, etc) zutun haben oder von dem DNA-Test gar nichts mitbekommen, weil sie sich nicht für Lokalnachrichten interessieren und dementsprechend nicht darüber informiert sind?
Gerät man dadurch nicht direkt in einen großen Pool der Verdächtigen? Natürlich wird nicht jeder direkt beschattet, der sich dort nicht blicken lässt, aber mir ist bei solchen Vorgängen nicht ganz wohl.
Gibt es generelle Vorschriften, was mit den entnommenen Proben nach Abschluss der Ermittlungen geschieht und wer überwacht, dass diese - sofern vorhanden - eingehalten werden? Was, wenn jemand kleinere Delikte begangen hat und dadurch zufällig ins Fahnungsraster für einen dieser Fälle gerät? Werden die Proben nach einer Prüfung sogar gleich vor den Augen der Freiwilligen wieder vernichtet?
Vielleicht bin ich ja paranoid. Bei den Nachrichten der letzten Jahre bin ich darüber aber ganz und gar nicht verwundert. Die Tat möchte ich nicht banalisieren und auch die Effizienz der Ermittlungsmethode nicht in Frage stellen, aber es hat eben alles seine Schattenseiten und solange ich nicht weiß, was mit den Proben geschieht, würde ich es nichtmal für Fälle mit größeren Opferzahlen in Betracht ziehen, daran teilzunehmen. Das kommt davon, wenn man dem eigenen Staat nicht mehr trauen kann.
Übirgens, bild.de auch nur zu lesen, bringt dem Laden doch Werbeeinnahmen. Wenn du den Siff ohnehin nicht für voll nimmst, lass es bleiben. Lieber Bildblog lesen.
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05. 04. 2008, 05:00 #5
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat von Steph-Christopf
ja und nein...
du hast recht, niemand zwingt dich am gentest freiwillig teilzunehmen. wenn dann alle freiwilligen getestet wurden und negativ waren, wird der rest "fast freiwillig" mit richterlichem beschluss getestet.
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05. 04. 2008, 07:00 #6
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Freiwillige Speichelprobe = Kreis der Verdächtigen wird eingeschränkt. Richterlich wirst du sicher nur geprüft, wenn dann sehr dringender Verdacht besteht bei dir?
Sag mir eine bessere Möglichkeit die Täter zu finden!
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05. 04. 2008, 07:10 #7
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat von cyberius
Die 1200 Jungendliche ... erstmal alle in den Knasst stecken ...
So dan jeden einzeln verhören ... Und wenn sie nicht reden wollen Ja dan
Scherz ^^
Naja dan mit dem Test find ich Ok weill sie ja versuchen die Typen zu schnapen ....
Ich würde da aber auch nicht hingehen
Zwecks der Datensicherheit ...
mFg
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05. 04. 2008, 07:48 #8
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Ich glaub, bei mir hakt's aus -eine Mutter wird vor den Augen ihrer Kinder brutal ermordet und jemand kommt hier mit so einem Satz. Unglaublich, wie viele emotionale Krüppel heute herumlaufen
Zitat von Maledictvm
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05. 04. 2008, 07:54 #9
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
nein,
Zitat von cyberius
bei mir hier wurde vor einigen jahren auf grund von einbrüchen mit vergewaltigungen so ein gentest durchgeführt.
alle männer im alter zwischen 22 und 60 oder so aus dem bezirk sollten eine probe abgeben. ausdrücklich hiess es "blabla..SIe sind nicht verdächtigt, der test ist freiwllig blabla"...auch wurde ausdrücklich im schreiben erwähnt, dass man natürlich nicht dadurch mehr verdächtiger wird, nur weil man völlig legitim diesen test verweigert..wer nicht da war(wie ich und viele andere), den wurde solange hinterhertelefoniert und besuche abgestattet, bis man ihn abgab...
die letzten, die dann noch über waren, wurde mit richterlichem beschluss "überzeugt"...darunter auch der täter.
es ist natürlich eine sehr gute methode, welche ich auch prinzipiell ok finde.
Zitat von cyberius
allerdings sollte man dann doch gleich mit offenen karten spielen und das ganze gleich als "zwangsmassnahme" durchführen, denn letztendlich ist es das, da du entweder zur "freiwilligen" oder zur richterlich beschlossenen abgabe gezwungen bist.
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05. 04. 2008, 08:34 #10Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Soweit ich weiß, werden die Daten bei solchen Massengentests ja umgehend gelöscht und dürfen glaube ich auch nur für die Aufklärung des isolierten Falls genommen und nicht für etwaige andere Verbrechensaufklärungen parallel verwendet werden.
Unter diesen Auflagen würde ich auch "freiwillig" an solchen Gentests teilnehmen. Sofern aber irgendwas gespeichert wird, würde ich mich dem verweigern. Ich seh mich als Bürger auch nicht in Zugzwang, denn das Verbrechen wurde ja bereits begangen und wird durch so einen Gentest nicht mehr verhindert.
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05. 04. 2008, 09:18 #11Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Irgendwie muss ich bei der Diskussion hier direkt an Voratsdatenspeicherung denken...
Wir schränken einfach mal so ein paar Grundrechte bei 1000 Unschuldigen ein um (vielleicht) 1 Täter zu finden.
Wieso nicht gleich einen ortbaren Chip in den Kopf implantieren lassen und Kameras in die Wohnung hängen?
Etwa was zu verbergen!?
Ich würde den Test verweigern, die Frau ist bereits tot. Um den (oder die) Täter zu finden so massiv durchzugreifen finde ich völlig überzogen und sicher lässt sich die Sache auch so aufklären (aber dann müsste man ja arbeiten
)
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05. 04. 2008, 09:55 #12
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Wenn diesem Drecksack von Täter der Datenschutz etwas bedeuten würde, dann könnte er sich stellen und dieses Rumgespeichle vermeiden.
Aber nee...denkt mal wieder nicht an andere...Mistkerl, damischer...
Gruss
Tim
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05. 04. 2008, 11:08 #13
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Ahja, woher nimmst du deine These?Ich würde den Test verweigern, die Frau ist bereits tot. Um den (oder die) Täter zu finden so massiv durchzugreifen finde ich völlig überzogen und sicher lässt sich die Sache auch so aufklären (aber dann müsste man ja arbeiten )
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05. 04. 2008, 11:53 #14
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Das ist dein Problem: Du kannst nicht zwischen emotionaler und rationaler Logik unterscheiden (oder du willst es nicht). Die Holzblockattacke war natürlich schlimm. Absolut bescheuerte Aktion einiger degenerierter Affen, die Strafe verdient haben.
Zitat von MauMau
Trotzdem ist es nicht richtig, dass durch solche Verbrechen der formaljuristische Grundsatz der "Unschuldsvermutung", immerhin ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, außer Kraft gesetzt werden soll.
Wenn das in meiner Region passiert wäre und ich zum Gentest "eingeladen" werden würde, würde ich garantiert nicht freiwillig daran teilnehmen...
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05. 04. 2008, 11:55 #15
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden im VORAUS Daten gespeichert (eigentlich logisch, oder?) Insofern natürlich nicht vergleichbar. Vielleicht verstehst du das mal, wenn du erwachsen wirst.
Zitat von Gyorn
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05. 04. 2008, 12:20 #16Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Vermessen?
Zitat von Pringle
Ein Totschlag, nicht einmal Mord, der in den Medien breitgetreten wird braucht nunmal keine 20 Ermittler & auch keinen 1200-Leute-Gentest - wenn andere ihn nicht bekommen.
Wäre es die Tat eines Überzeugungs- oder Wiederholungstäters gewesen & diente die Aktion dem Schutz der Gesellschaft wäre das was anderes, aber so?
Abgesehen davon finanziere ich diesen Scheiß auchnoch
Solch ein Test gehört allein schon des Prinzips wegen verweigert.
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05. 04. 2008, 12:33 #17
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Uwe: Ich meinte die "These", dass sich der Fall auch ohne DNA-Analyse aufklären ließe, wenn man denn nur "arbeiten würde"...
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05. 04. 2008, 12:33 #18
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
@Pringle: Gesetzt den Fall, dass der Staat sich, wie in so vielen Dingen, nicht an die Anordnung hält, die Proben nach der Überprüfung zu vernichten und nicht zu speichern, wäre es schon so etwas wie eine Vorratsdatenspeicherung, denn du bist ja somit schon mal erfasst, obwohl du (noch) gar nichts verbrochen hast. Nichts anderes tut doch auch die Vorratsdatenspeicherung, oder nicht? Wenn solche Aktionen flächendeckend durchgeführt werden würden, wäre bald jeder Bürger registriert.
Wenn ich ein Alibi für den Zeitpunkt habe, wie kann mich dann ein Gericht dazu verdonnern, trotzdem noch eine Probe abgeben zu müssen?
Wenn ich weiss, ich bin unschuldig, würde ich mich mit Händen und Füßen gegen einen Gentest wehren, auch wenn ich dann automatisch in den Kreis der Verdächtigen geraten würde. Da bin ich ziemlich stumpf.
Und da muss ich mir auch nichts vorwerfen lassen, denn ich behindere ja nicht die Ermittlungen oder so, meine Probe würde ihnen schließlich eh nicht weiterhelfen- ich war's ja nicht.
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05. 04. 2008, 12:34 #19
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Ich glaube eher, dass solche Schlagzeilen dazu dienen sollen, dass der Täter, vor lauter Angst dann doch noch gefasst zu werden, sich freiwillig stellt.
Was soll denn die DNA-Spur am Holzklotz beweisen? Vielleicht ist eine DNA-Spur von dem dran, der den Klotz gesägt hat. Vielleicht ist eine DNA-Spur, von dem dran der den Klotz aufgestapelt hat. Vielleicht ist eine DNA-Spur daran, von dem der mit dem Klotz Fußball oder was weiß ich gespielt hat.
Es könnten theoretisch Hunderte von Spuren an dem Klotz sein.
Meiner Meinung nach, werden bei dem "freiwilligen DNA-Test" zu viele Rechte der unbescholtenen Bürger verletzt.
Trotz alledem bin ich auch der Meinung, dass das Arschloch, welches den Klotz geworfen hat sich doch bitte endlich stellen sollte. Zumindest könnte ja mal einer der Freunde welcher evtl. mit dem Werfer auf der Brücke stand, der Polizei einen heißen Tip geben.
Ich würd wahrscheinlich auch zu dem freiwilligen Massentest gehen, da ich ja nichts zu verbergen habe, trotzdem halte ich von solchen Praktiken der Ermittlungsbehörden nichts.
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05. 04. 2008, 12:50 #20
Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat von Tawnie
dann wären die dnaspuren vor gericht nicht gültig.
ach ja, und ein gericht wird betsimmt keinen gentest anordnen, wenn du nen alibi hast


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