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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
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Zitat von Gyorn
Es gibt Daten bei denen es sinnvoll ist, dass die Polizei sie hat, aber irgendwo ist Schluss. Sonst haben wir bald wieder 1984.
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Dies haben wir schon, zumindest wird sehr stark daraufhin gearbeitet.
Zum Topic: Ich würde auch hingehen, wenn man nichts zu verbergen hat, dann muss man auch nicht wegen Datenschutz rumheulen. Jeder gibt täglich persönliche Daten preis und hier wird wieder ein riesen Trara gemacht.
Die Daten werden gespeichert, ausgewertet und bei negativem Ergebnis wieder gelöscht. Wo ist also das Problem? Ich könnte es mir theoretisch sogar vorstellen, dass in naher Zukunft neben Fingerabdrücken auch noch die DNA der Personen gespeichert wird. Unser lieber Herr Schäuble ist doch für solche Aktionen immer gern zu haben.
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05. 04. 2008, 14:50
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#26
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Stiller Mitleser
Registrierungsdatum: Jan 2006
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Also auch wenn es ein wirklich schlimmer Fall ist und die Täter bestraft werden müssen, würde ich nicht freiwillig zu einem DNA-Test gehen. Wenn dann eine richterliche Anordnung vorliegt, klar würde ich mich fügen müssen, aber davor sehe ich es nicht ein
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05. 04. 2008, 15:06
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#27
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
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Zitat von blubblee
Also auch wenn es ein wirklich schlimmer Fall ist [...]
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Das ist ein wirklich schlimmer Fall?
So wie ich das sehe haben ein paar Jugendliche (riesen) Scheisse gebaut und durch Zufall ist jemand gestorben.
Ist das schlimmer als eine Vergewaltigung mit anschliesendem Mord?
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05. 04. 2008, 15:21
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#28
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RIP 27.11.2008
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Zitat von MauMau
Ich glaub, bei mir hakt's aus -eine Mutter wird vor den Augen ihrer Kinder brutal ermordet und jemand kommt hier mit so einem Satz. Unglaublich, wie viele emotionale Krüppel heute herumlaufen 
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Ich glaub, bei dir hakt so einiges, aber das tut nicht viel zur Sache.
Wenn ich für *mich* und meine Zukunft in besagtem Zeitraum Dinge zutun habe, die mir (!) wichtiger sind und die einen Einfluss auf mein weiteres Leben haben, dann ziehe ich das mit einer egoistischen Selbstverständlichkeit der Aufklärung eines mich nicht betreffenden Verbrechens vor. Erspare mir in Zukunft deine dümmliche Moralpredigt und fass dir an die eigene Nase.
Wenn ich ohnehin weiß, dass ich zur Zeit des Verbrechens keinen Kontakt zu Holzklötzen hatte, bringt meine DNA-Probe den Ermittlern ohnehin nichts - mir aber den Nachteil, dass ich eventuell in einer Liste von Verdächtigen auftauche, die keine Probe abgegeben haben.
Wäre ich Zeuge gewesen und behaupte, mein Zeit sei mir zu schade, eine Aussage zu machen, ist deine Reaktion ok - ohne Frage. So aber bist du nur einer von vielen, die anderen ihre Moral aufdrängen möchten.
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05. 04. 2008, 15:31
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#29
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-=<[Internet-Junkie]>=-
Registrierungsdatum: Aug 2001
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Zitat von Gyorn
Gehst du morgen früh freiwillig zur Polizei und hinterlässt DNA, Fingerabdrücke, Verhaltensmuster, Autokennzeichen, Blutgruppe, Sexuelle Vorlieben und Gedanken auch der Polizei damit man Verbrechen schneller aufklären kann? Nein? Aber wieso denn?
Willst du etwa nicht deinen Teil zur Aufklärung beitragen? Was zu verbergen!?
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Glaub mal, weder dem Staat, noch der Polizei interessieren Deine Sexuellen vorlieben.
Aber "Ja", wenn bei uns in der Gegend dazu aufgerufen werden würde einen Gentest machen zu lassen, um ein Verbrechen aufzuklären würde ich hingehen, ich habe nichts zu verbergen.
Ich wette du würdest anders reden, wenn du bzw. deine Fammilie betroffen wäre.
Ganz ehrlich, ich bin sogar der Meinung das gleich bei der Geburt ein Gentest gemacht wird. Damit so welche Dreckskerle die Mordent und Vergewaltigend durch das Land ziehen schneller in den Knast wandern.
Vor ein paar jahren hab ich auch noch anders gedacht, aber wenn es so eine Datenbank geben würde, wäre alleine die Abschreckung schon gewalltig.
Jaja, gleich kommt bestimmt einer daher und meint "du bist für soetwas, aber überwachung der Mitarbeiter findest du verkehrt" das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Datenschutz ist schon wichtig, aber wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens geht, sollte man die courage haben die persönlichen Interessen zurück zu stellen und etwas zur Aufklärung beizutragen.
1984, man da sind wir doch schon lange. Wir kaufen uns Notebooks mit Fingerabdruckscanner und vertrauen darauf dass das BS (oder das Notebook an sich) die Daten nicht doch heimlich via Internet an eine Zentrale Sammelstelle schickt. Servicekarten, damit wir Punkte und ein bisschen Rabatt bekommen, die Daten werden ja nicht anders verwendet. Blutspenden für die Allgemeinheit, es werden ja keine Daten erfasst womit nicht schon in irgendwelchen Labors tests damit durchgeführt werden können. Letzten hab ich ein Kaugummie in eine öffentliche Mülltonne geschmissen, kann auch sein das da jetzt tausende Staatsbedienstete dabei sind und den Müll der Leute nach verwertbaren spuren durchsuchen.
Das sind nur ein paar beispiele.
Naja, alles etwas übertieben!?!
Traurig aber die Gesellschaft ist nun mal so. Alles soll gemacht werden, aber man selber will natürlich in ruhe gelassen werden. Sollen die anderen doch machen.
Ja, ich finde jeder der da nicht zum Gentest geht, und kein wirklich Wasserdichtes Alibi hat (und damit meine ich nicht ne Gruppe von 5 Leuten die sich gegenseitig ein Alibi geben, das ist nicht wirklich Wasserdicht), ist verdächtig es gewesen zu sein.
Man kann bestimmt mit den Behörden einen "Termin" für den Gentest absprechen, so das man mit seinen "wichtigen" Terminen nicht in bedrängnis kommt.
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05. 04. 2008, 15:36
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#30
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Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Zitat von Lashor
Glaub mal, weder dem Staat, noch der Polizei interessieren Deine Sexuellen vorlieben.
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Sicher? Wenn sie eine Kinderleiche finden könnte man dann doch gleich erstmal alle Pädos deutschland- (europa?) weit unter die Lupe nehmen...
Zitat:
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Zitat von Lashor
ich habe nichts zu verbergen.
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Ich habe auch nichts zu verbergen. Auser meine Privatsphäre!
Wenn das bei dir nicht gilt stell eine Webcam in dein Schlafzimmer mit Lifestream. Könnte dir schliesslich für den nächsten Unfall/Mord ein Alibi besorgen. Und ein paar Spannern machst du auch ne Freude
Zitat:
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Zitat von Lashor
Ganz ehrlich, ich bin sogar der Meinung das gleich bei der Geburt ein Gentest gemacht wird. Damit so welche Dreckskerle die Mordent und Vergewaltigend durch das Land ziehen schneller in den Knast wandern.
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Es geht hier weder um Vergewaltigung noch Mord. Bisher deutet alles auf einen Unfall = totschlag hin. In meinen Augen ein gewaltiger Unterschied.
Wer auch immer das mit dem Holzklotz war, er/sie/es wird es garantiert nicht nochmal tun. Egal ob er/sie/es erwischt wird oder nicht, es gibt in beiden Fällen keine weiteren Toten.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Vor ein paar jahren hab ich auch noch anders gedacht, aber wenn es so eine Datenbank geben würde, wäre alleine die Abschreckung schon gewalltig.
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Abschrekung hilft nicht immer. In dem aktuellen Fall z.b. garnicht. Es war schliesslich (mit sehr grosser Warscheinlichkeit) nicht geplant, dass jemand stirbt.
Dein Argument ist ähnlich wie das der Überwachungskameras in England. Abschreckung, schön und gut. Aber praktisch gesehen fast nutzlos, weil die meisten Straftaten nicht geplant sind sondern in Rage, Suff, Drogenrausch, Übermut...
Iirc stand das sogar mal in den Gulli-news als Ergebniss einer Studie.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Jaja, gleich kommt bestimmt einer daher und meint "du bist für soetwas, aber überwachung der Mitarbeiter findest du verkehrt" das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
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Wo ist der Unterschied? Glaubst du ein Supermarkt ist das Paradies auf Erden und frei von Sünde? Keine Verbrechen, keine Idioten?
Wenn wir alle unsere Daten brav abgeben und allem zustimmen um "Straftaten zu verhindern" hängen bald in jedem Haus Kameras. Auch in jedem Supermarkt.
Wo ziehst du die Grenze?
Zitat:
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Zitat von Lashor
Traurig aber die Gesellschaft ist nun mal so. Alles soll gemacht werden, aber man selber will natürlich in ruhe gelassen werden. Sollen die anderen doch machen.
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Es geht mir nicht darum in Ruhe gelassen zu werden. Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat kann sie gerne mit mir reden. Aber einfach so ein paar tausend Leute präventiv verdächtigen? Ohne mich.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Ja, ich finde jeder der da nicht zum Gentest geht, und kein wirklich Wasserdichtes Alibi hat (und damit meine ich nicht ne Gruppe von 5 Leuten die sich gegenseitig ein Alibi geben, das ist nicht wirklich Wasserdicht), ist verdächtig es gewesen zu sein.
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Wann ist ein Alibi für dich wasserdicht?
Aussagen kann man kaufen, Videos kann man fälschen. Muss ich grade mit Angela Merkel als Liveübertragung Kaffee getrunken haben um sicher zu sein?
Bin ich für dich jetzt verdächtig? Denkst du ich bin es gewesen, weil ich den Test verweigern würde? Leider (zum Glück?) ist dann das halbe Gulliboard schuldig.
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05. 04. 2008, 15:58
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#31
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 2.622
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Es geht hier weder um Vergewaltigung noch Mord. Bisher deutet alles auf einen Unfall = totschlag hin. In meinen Augen ein gewaltiger Unterschied.
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Angeblich wird wegen Mordes ermittelt. Wie kommst du darauf, dass es eindeutig um Totschlag geht? Anscheinend kennst du noch nicht einmal den Unterschied. Kauf dir mal das Lexikon der Rechtsirrtümer, lies dich bei Wikipedia ein oder schau dir mal § 211 StGB an, Depp. Danke.
Zitat:
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Wer auch immer das mit dem Holzklotz war, er/sie/es wird es garantiert nicht nochmal tun. Egal ob er/sie/es erwischt wird oder nicht, es gibt in beiden Fällen keine weiteren Toten.
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Tolle Argumentation. Damit disqualifizierst du dich selbst!
Übrigens: Schonmal was von Abschreckung gehört?
Mann, Mann, Mann, was wieder für geistige Tiefflieger heute hier unterwegs sind.
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05. 04. 2008, 16:11
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#32
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C-Hörnsche
Registrierungsdatum: Jul 2004
Ort: inner Tüte Maltesers
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
@Lashor: Omg, was ist bloß los mit dir?
Wenn es meine Familie betreffen würde, würde ich nicht verlangen, dass alle Unschuldigen zu einem Test gehen (denn, der Schuldige ist mit wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht darunter), sondern, dass der Täter gefasst wird.
Was hilft es denn, wenn jemand einen Test macht, der es nicht war?
Da würde ich es bevorzugen, die Leute geben ihre Alibis an, welche anschließend überprüft werden und alles was dann übrig bleibt genauer unter die Lupe nehmen. Und wenn dann, nach allen Ermittlungen immer noch ein kleiner Kreis Verdächtiger übrig bleibt, kannst du immer noch einen Test anlegen- dann fände ich es auch gerechtfertigt, denn in dieser Situation hilft dir ja der Test, dich vom Tatverdacht zu befreien, was dir aufgrund eines fehlenden oder nicht eindeutigem Alibis nicht möglich gewesen war.
Bevor ich alle Bürger von Geburt an als potentielle Straftäter abstempel, versuche ich doch erst einmal die Ursachen von Gewalttaten/Verbrechen zu entfernen oder einzuschränken.
Ich bin der Ansicht viele Verbrechen hätten schon im Vorfeld verhindert werden können- ganz ohne 24h-Überwachung oder Datensammelwut, wenn nicht die Regierung und das Volk so gerne die Augen vor dem Offensichtlichen verschließen würden, um sich dann hinterher gegenseitig ständig den schwarzen Peter zuzuschieben.
Denk mal weiter als bis zu deiner Nasenspitze- dein genetischer Fingerabdruck wäre sicherlich nicht nur auf Gebieten der Verbrechensbekämpfung wie Mord, Vergewaltigung etc. von Nutzen- damit könnte man sicherlich noch ganz andere tolle Sachen anstellen, und ob die dir so gefallen würden- ich weiss nicht.
Ich hab ja nichts zu verbergen-
Ich finde es interessant, dass die Menschen, die diesen Satz vom Stapel lassen, häufig auch jene sind, die die Stasi verurteilen.
Aber jetzt, wo sie verhindern könnten, dass sich das wiederholt (wobei es schon fast zu spät ist), tun sie nichts.
Warum?
Und komm mir nicht mit, es ginge ja um unsere Sicherheit. Dann schreib mal Stasi aus.
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05. 04. 2008, 16:12
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#33
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Gesperrt
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
Wenn es meine Familie betreffen würde, würde ich nicht verlangen, dass alle Unschuldigen zu einem Test gehen, sondern, dass der Täter gefasst wird.
Was hilft es denn, wenn jemand einen Test macht, der es nicht war?
Da würde ich es bevorzugen, die Leute geben ihre Alibis an, welche anschließend überprüft werden und alles was dann übrig bleibt genauer unter die Lupe nehmen. Und wenn dann, nach allen Ermittlungen immer noch ein kleiner Kreis Verdächtiger übrig bleibt, kannst du immer noch einen Test anlegen- dann fände ich es auch gerechtfertigt, denn in dieser Situation hilft dir ja der Test, dich vom Tatverdacht zu befreien, was dir aufgrund eines fehlenden oder nicht eindeutigem Alibis nicht möglich gewesen war.
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Und wo ist nun der Unterschied, ob alle 1200 potentiell Verdächtigen einzeln zum Verhör geladen werden oder ob gleich eine DNA-Analyse durchgeführt wird?
Beim Massenverhör gibt es deiner Meinung nach also keinen "Generalverdacht"?
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05. 04. 2008, 16:14
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#34
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C-Hörnsche
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
So gesehen nein.
Denn, wenn absolut kein Anhaltspunkt gegeben ist, grenzt man halt den Umkreis ein.
Nur, ein Verhör, was ich gemacht habe zu genau diesem und jenem Zeitpunkt ist mir lieber, als meine DNA speichern zu lassen. Ich meine, es ist eine Vertrauensfrage an den Staat und seine "Handlanger"- und dem traue ich keine 2cm über den Weg.
Mit ein bisschen Logik, sollte sich schnell herauskristallisieren, welche Alibis widerspruchsfrei sind und welche nicht.
Da sollte es doch wohl möglich sein, den Kreis der Verdächtigen auf wenige einzuschränken.
Und wie weiter oben schon mal geschrieben wurde- du weisst nicht, wer alles vorher schon mal die Hände an dem Holz hatte- und wem würde die Polizei mehr glauben- dem Ergebnis eines Gentests oder den Aussage der jetzt erfolgreich überführten "Täter".
Dadurch, dass auch die Medien so marktschreierisch in die Sache involviert sind, muss ich häufig an Fahrenheit 451 denken. Wer das Buch kennt, weiss vllt, was ich meine.
Und ja, ich finds nicht abwegig in der heutigen Zeit. Unsere Gesellschaft ist gestört und zu beinahe allem fähig, je weiter man nach oben blickt.
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05. 04. 2008, 16:28
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#35
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Mir ist relativ egal was das Gesetz dazu sagt. Für mich war das Mord, kein Unfall mit Todesfolgen. und ob er/sie/es das nicht nochmal machen würden, wer weiß. Wenn die aber behaupten würden, sie wußten nicht was da passieren kann, lügen die. Ist ja nicht das erstemal das einer was von der Brücke schmeißt.
Ob nun geplant oder nicht, wenn ich von einer Autobahnbrücke was runterschmeiße muß ich damit rechnen etwas zu treffen, und das dann jemand zu Schaden kommt sollte dem dümmsten in den Sinn kommen können. Aus welchen Grund nun jemand die Tat begangen hat, ist sein Problem, davon darf nicht die Strafe abhängen.
Ich denke das in diesem Fall (Gentest) die Abschreckung doch sehr hoch wäre. man hinterläßt zu 99% Genetische Spuren bei so einem Verbrechen. Bei Kameraüberwachung wie in England ist die Wahrscheinlichkeit um einiges geringer erwischt zu werden.
Meine Privatphäre wird dadurch nicht angetastet, soviel sagt der Gentest nun doch nicht aus.
Zitat:
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Sicher? Wenn sie eine Kinderleiche finden könnte man dann doch gleich erstmal alle Pädos deutschland- (europa?) weit unter die Lupe nehmen...
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Ist ne gute Idee. Obwohl deutschlandweit würde wohl ausreichen
Unterschied zwischen Kameraüberwachung der Mitarbeiter und Gentest? Muß ich das wirklich erklären? Nun gut. Mal ganz einfach. Der Gentest zeigt nicht wann ich aufs Klo gegangen bin, oder wann ich mich mal mit einem Kolegen unterhalten habe.
Ic h ziehe die Grenze da, wo es hilft Verbrechen aufzuklären. Eine Kamera hilft nicht wirklich, wenn ich jemanden umbringen will, mache ich es da wo keine Kameras sind. Die dienen der Überwachung, sekundär der Aufklärung.
Zitat:
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Bin ich für dich jetzt verdächtig? Denkst du ich bin es gewesen, weil ich den Test verweigern würde? Leider (zum Glück?) ist dann das halbe Gulliboard schuldig.
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Nein ich halte weder Dich noch das halbe board für verdächtig. Ich finde es erschreckend wie wenig interesse daran besteht das die Täter gefaßt werden. Um es anders auszudrücken. Warum hilft man der Polizei nicht dabei die Sache Auzuklären? Wenn da 1200 "verdächtige" sind, davon 1000 zum Gentest gehen und bei denen nichts gefunden wird, braucht sich die Polizei nur nioch um 200 Personen kümmenr, anstatt um 1200. Das erspart ne menge Arbeit und kostbare Zeit. Ist nen Unterschied ob 1200 Alibis bis ins detail geprüft werden müßen oder nur 200.
Warum wird sich so dagegen geweigert beim aufklären eines verbrechens zu helfen?
Wenn ich eingeladen werden würde, würde ich mich nicht als potentieller verdächtigen sehen, sondern als jemanden der hilft etwas aufzuklären.
Zitat:
Bevor ich alle Bürger von Geburt an als potentielle Straftäter abstempel, versuche ich doch erst einmal die Ursachen von Gewalttaten/Verbrechen zu entfernen oder einzuschränken.
Ich bin der Ansicht viele Verbrechen hätten schon im Vorfeld verhindert werden können- ganz ohne 24h-Überwachung oder Datensammelwut, wenn nicht die Regierung und das Volk so gerne die Augen vor dem Offensichtlichen verschließen würden, um sich dann hinterher gegenseitig ständig den schwarzen Peter zuzuschieben.
Denk mal weiter als bis zu deiner Nasenspitze- dein genetischer Fingerabdruck wäre sicherlich nicht nur auf Gebieten der Verbrechensbekämpfung wie Mord, Vergewaltigung etc. von Nutzen- damit könnte man sicherlich noch ganz andere tolle Sachen anstellen, und ob die dir so gefallen würden- ich weiss nicht.
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In diesen Punkten gebe ich Dir recht.
Naja, wie man nun nen Gentest mit der Stasi vergleichen kann ist mir ein Rätsel. Aber du wirst schon wissen wie.
Ich kann ja auch nicht den kleinen Sicherheitsdienst um die Ecke mit dem Secret Service der USA vergleichen.
Zitat:
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Zitat von Tawnie
Und wie weiter oben schon mal geschrieben wurde- du weisst nicht, wer alles vorher schon mal die Hände an dem Holz hatte- und wem würde die Polizei mehr glauben- dem Ergebnis eines Gentests oder den Aussage der jetzt erfolgreich überführten "Täter".
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Der Gentest darf natürlich nicht alleine entscheident sein, daß ist klar. Die Aussagen müßen von denen die durch den Gentest ermittelt wurden trotzdem noch geprüft werden.
EDIT
Ja ok, Gentest gleich bei der Geburt ist wirklich übertrieben, habt ihr ja recht.
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05. 04. 2008, 16:34
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#36
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Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
@Tawnie: Wenn wirklich jeder einzelne der 1200 Personen zum Verhör geladen wird, dann würde sich die Befragung über Wochen hinziehen. Außerdem werden auch alle möglichen Daten von Dir gespeichert, wenn du zum mündlichen Verhör gehst. Ein DNA-Test lässt sich wesentlich leichter und schneller durchführen und grenzt die Anzahl der Verdächtigen viel schneller ein, als wenn jede Aussage eines "Zeugen" überprüft werden muss.
DNA-Test = Negativ (Person ist raus aus dem Fall)
Person hat ein Alibi = Überprüfung, danach eventuell weitere Fragen usw...
Desweiteren verstehe ich nicht, wo bei dir der Unterschied ist, also ab wann man als Verdächtiger gilt oder nicht. Wenn ich von der Polizei verhört werde und mich rechtfertigen muss, wo ich zur Tatzeit war, bin ich also weniger verdächtig, als wenn ich eine DNA-Probe abgeben muss?! Sorry, aber da versteh ich deine Logik nicht.
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05. 04. 2008, 17:05
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#37
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Gesperrt
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
PersonaNonGrata: Stimme dir zu 100 % zu! Aber manche Leute hier scheinen leider nicht weiterzudenken...
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05. 04. 2008, 17:08
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#38
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Zitat von Pringle
Angeblich wird wegen Mordes ermittelt. Wie kommst du darauf, dass es eindeutig um Totschlag geht? Anscheinend kennst du noch nicht einmal den Unterschied. Kauf dir mal das Lexikon der Rechtsirrtümer, lies dich bei Wikipedia ein oder schau dir mal § 211 StGB an, Depp. Danke.
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Mord = vorsätzlich. Wenn jemand von einer Brücke ein Stück Holz wirft muss er wirklich seeeeehr genau wissen was er tut um absichtlich einen Menschen zu töten.
Schau dir bitte § 212 an, danke.
Und wenn du beleidigend werden willst können wir auch gleich aufhören zu diskutieren. Dann ist mir meine Zeit zu schade.
Möglich, dass ich es nicht ganz klar vormuliert hab, aber mit etwas gutem Willen ist es sicher zu verstehen.
Zitat:
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Zitat von Pringle
Tolle Argumentation. Damit disqualifizierst du dich selbst!
Übrigens: Schonmal was von Abschreckung gehört?
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Wieso disqualifiziere ich mich selbst? Mal angenommen ich habe Recht und es war nicht Mord. Glaubst du etwa der/die Täter wird/werden es nochmal tun?
Abschreckung: Abschreckung hilft nur wenn man vor der Tat nachdenkt. Glaubst du wirklich jemand der ein Stück Holz auf eine Strasse wirft hat auch nur eine Sekunde nachgedacht?
Zitat:
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Zitat von Lashor
Mir ist relativ egal was das Gesetz dazu sagt. Für mich war das Mord, kein Unfall mit Todesfolgen. und ob er/sie/es das nicht nochmal machen würden, wer weiß.
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Wenn dass deine Meinung ist...allerdings finde ich es macht einen Unterschied, ob jemand bewusste ermordet wird oder durch einen Unfall mit Todesfolge stirbt.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Wenn die aber behaupten würden, sie wußten nicht was da passieren kann, lügen die. Ist ja nicht das erstemal das einer was von der Brücke schmeißt.
Ob nun geplant oder nicht, wenn ich von einer Autobahnbrücke was runterschmeiße muß ich damit rechnen etwas zu treffen, und das dann jemand zu Schaden kommt sollte dem dümmsten in den Sinn kommen können.
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Wieder das gleiche Problem wie oben: Man müsste (vorher) nachdenken.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Ich denke das in diesem Fall (Gentest) die Abschreckung doch sehr hoch wäre. man hinterläßt zu 99% Genetische Spuren bei so einem Verbrechen. Bei Kameraüberwachung wie in England ist die Wahrscheinlichkeit um einiges geringer erwischt zu werden.
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Probleme über Probleme...
Wenn jemand nicht nachdenkt wirkt Abschreckung nicht.
Wenn jemand nachdenkt und es trotzdem tut kann er auch einfach Handschuhe anziehen.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Meine Privatphäre wird dadurch nicht angetastet, soviel sagt der Gentest nun doch nicht aus.
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Präventivsammeln von DNA gibts nicht alleine, sondern im Packet mit der ganzen restlichen Überwachung und VDS. Siehe Grenze weiter unten.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Unterschied zwischen Kameraüberwachung der Mitarbeiter und Gentest? Muß ich das wirklich erklären? Nun gut. Mal ganz einfach. Der Gentest zeigt nicht wann ich aufs Klo gegangen bin, oder wann ich mich mal mit einem Kolegen unterhalten habe.
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Der Gentest kann auch zeigen auf welcher Toilette ich saß, welchem Kollegen ich die Hand gegeben habe, welche Türen ich geöffnet habe...
Eine Kamera kann auch einen Mord aufzeichnen (für Supermartk etwas drastisch, aber auch dort passieren Verbrechen z.B. Diebstahl).
Es ist nicht alles Schwarz - Weiß...
Zitat:
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Zitat von Lashor
Ic h ziehe die Grenze da, wo es hilft Verbrechen aufzuklären. Eine Kamera hilft nicht wirklich, wenn ich jemanden umbringen will, mache ich es da wo keine Kameras sind. Die dienen der Überwachung, sekundär der Aufklärung.
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Wenn ich intelligent genug bin alle Kameras zu vermeiden bin ich auch intelligent genug keine DNA zu hinterlassen. Wie man DNA überträgt ist immerhin offensichtlich, wo überrall Kameras hängen nicht.
Kameras in Banken können helfen Bankräuber zu fassen = Verbrechen aufklären. Wieso nicht auch in Supermärkten? Und wieso nur einen kleinen Teil beobachten wenn vielleicht sogar Diebe unter den Angestellten sind? Man kann sicher eine Menge Verbrechen damit aufklären, auch wenn es nur kleinere sind.
Bei deiner Grenze kann ich keine Grenze erkennen...Um Einbrüche aufzuklären eine Kamera ins Haus stellen wäre also für dich völlig in Ordnung?
[quote=Lashor]
Warum wird sich so dagegen geweigert beim aufklären eines verbrechens zu helfen?
Wenn ich eingeladen werden würde, würde ich mich nicht als potentieller verdächtigen sehen, sondern als jemanden der hilft etwas aufzuklären.
[/QUOTE
Ich würde mich nicht weigern bei der Aufklärung zu helfen, sondern gegen die grundlose Verdächtigung und die Datensammelwut. Das die Daten wirklich gelöscht werden kann ich nicht glauben.
Zitat:
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Zitat von Lashor
Naja, wie man nun nen Gentest mit der Stasi vergleichen kann ist mir ein Rätsel. Aber du wirst schon wissen wie.
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Die Stasi hatte Geruchsproben. Nicht so hoch entwickelt aber ähnlicher Effekt. Hund zum Holz, Hund zu den Proben, Täter gefunden. Toll, oder? Schick noch heute ein ungewaschenes Kleidungsstück deiner Wahl an...
Natürlich nur damit alle schön sicher sind.
Meine Güte gehts hier zu...kaum liest man ein zwei andere Threads kann man schon wieder eine Seite antworten
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05. 04. 2008, 17:20
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#39
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2001
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Zitat von Lashor
Ich wette du würdest anders reden, wenn du bzw. deine Fammilie betroffen wäre..
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Einen dämlicheren Spruch konntest du wohl jetzt nicht mehr bringen, emotional befangene Menschen sind ja bekannt dafür rationale/objektive und gute Entscheidungen zu treffen ..
Und was soll dieser ganze Blödsinn von wegen "potentiell Verdächtig" die Polizei hat offensichtlich keinen Plan und geht wegen der Tat da sie nichts anderes haben von einem Jugendlichen aus und testen planlos über 1000 vermutlich unschuldige nur weil sie sich in dem "vermuteten" Alter befinden und in einem gewissen Umkreis ohnen.
Abgesehen davon für mich hört sich das nicht nach einem Jugendstreich an, folglich vermute ich wird der Täter auch kaum so blöd gewesen sein soetwas in seiner näheren Umgebung zu machen. Ja, die Tat ist schlimm, aber der Sinn des Rechtssystems ist es unsere Gesellschaft davon abzuhalten wieder in Urzeitliche Muster zu verfallen, was hier geschieht ist blinder Aktionismus auf kosten von Grundlegenden Rechten. Wer keine klaren Grenzen setzt die man nicht überschreiten darf braucht sich nicht wundern wenn er bald in der nächsten Diktatur samt Stasi aufwacht, bei Grundrechten darf es keine Ausnahmen geben!
mfg
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05. 04. 2008, 17:22
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#40
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Mitglied
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Wenn ich intelligent genug bin alle Kameras zu vermeiden bin ich auch intelligent genug keine DNA zu hinterlassen
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Bei Leuten, die es lustig finden Holzblöcke von Brücken auf Autos zu werfen ist wohl nicht allzuviel Intelligenz zu vermuten.
Falls DNA - Spuren gesichert werden konnten ist es allerdings auch nicht zwingend notwendig, dass diese von Täter bzw. Täterin stammen. Jedenfalls dürfte es sehr schwierig sein, eine Tätereigenschaft anhand solcher DNA - Spuren nachzuweisen.
Ob die sicher nicht ganz niedrigen Kosten einer Massen - DNA - Test Aktion da gut angelegt sind, wage ich zu bezweifeln.
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05. 04. 2008, 17:43
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#41
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Gesperrt
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
Mord = vorsätzlich. Wenn jemand von einer Brücke ein Stück Holz wirft muss er wirklich seeeeehr genau wissen was er tut um absichtlich einen Menschen zu töten.
Schau dir bitte § 212 an, danke.
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Den kenn ich. Danke.
Schau du dir lieber, wie schon gesagt 211 an, das Lexikon der Rechtsirrtümer und Wikipedia. Anscheinend begreifst du's immer noch nicht.
Anscheinend weißt du auch besser Bescheid als die Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes ermittelt, gell?
Übrigens: Sowas als "Unfall" zu bezeichnen - köstlich.
Springt da auch die Haftpflicht ein?
Zitat:
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Abschreckung: Abschreckung hilft nur wenn man vor der Tat nachdenkt. Glaubst du wirklich jemand der ein Stück Holz auf eine Strasse wirft hat auch nur eine Sekunde nachgedacht?
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Keine Ahnung. Aber vielleicht werden andere nachdenken!?
Zitat:
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Wenn dass deine Meinung ist...allerdings finde ich es macht einen Unterschied, ob jemand bewusste ermordet wird oder durch einen Unfall mit Todesfolge stirbt.
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s.o.
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05. 04. 2008, 17:50
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#42
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
jaybeeone:
Genau das is das Problem...ich zitier mich einfach mal schamlos selber:
Zitat:
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Zitat von Gyorn
Wenn jemand nicht nachdenkt wirkt Abschreckung nicht.
Wenn jemand nachdenkt und es trotzdem tut kann er auch einfach Handschuhe anziehen.
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Bei dummen/zugedröhnten/wütenden Leuten wirkt es nicht abschreckend, bei intelligenten hilft es weder als Abschreckung noch bei der Aufklärung.
Nur die wenigsten Strafttaten lassen sich dadurch verhindern und auch lange nicht alle aufklären.
EDIT: Einfach einen neuen Post erstellen während ich grade tipp....grmpf
Wenn du schon unbedingt willst, dass ich etwas nachschlag dann bitte keine Bücher die ich mir kaufen soll und nächste Woche irgendwann bekomme...
Zitat:
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Zitat von Strafgesetzbuch §211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
* aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
* heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
* um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
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Also gut, unter gemeingefährliche Mittel könnte es fallen. Ich kenn leider nicht das ganze Strafgesetzbuch auswendig. Trotzdem ändert das praktisch nichts, meine Behauptung, dass der oder die Täter das sicher nicht nochmal tun bleibt.
Unfall: So kann man es auch machen. Wenn man nichts zu sagen hat einfach mal auf Spitzfindigkeiten rumreiten. Ich bin kein Rechtsanwalt, ich besitze kein Fachjargon. Trotzdem sollte jedem klar sein, was ich mit Unfall meine. Wenn du den "korrekten" Ausdruck dafür weist her damit.
Wenn man mich allerdings absichtlich falsch verstehen will um sich hinter suboptimal gewählten Wörtern zu verstecken...bittesehr.
Mein Angebot steht noch: Wenn du nicht normal mit mir diskutieren willst können wir es bleiben lassen.
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05. 04. 2008, 17:50
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#43
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Der Bommel bommler
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Daheim
Beiträge: 1.041
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
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Wer auch immer das mit dem Holzklotz war, er/sie/es wird es garantiert nicht nochmal tun. Egal ob er/sie/es erwischt wird oder nicht, es gibt in beiden Fällen keine weiteren Toten.
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Du kennst den/die Täter, das du das abschließend beurteilen kannst?
Wenn nicht ist es geistiger Durchfall.
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05. 04. 2008, 18:07
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#44
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 457
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Re: Massen-Gentest - Mit welcher Rechtsgrundlage?
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