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davekingfm
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Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Hallo.

Ich habe bei Ebay mein Notebook verkauft. In der Beschreibung habe ich die Gebrauchsspuren am Deckel erwähnt die man nur bei genauem Hinsehen sieht. Ich hatte das Notebook vorher bei Kijiji reingestellt und durch die höhere Auflösung der Produktbilder dort, erkannte man die Kratzer genauer. Nach dem Kauf, und nach der Zahlungsbestätigung schreibt der Käufer mich nun an und will vom Kauf zurücktreten weil ich die Mängel nicht richtig beschrieben hätte.

Meiner Meinung nach habe ich doch alles richtig beschrieben.
Wie ist das jetzt rechtlich? Ich hab doch Anspruch drauf wenn er gekauft und den Kauf bestätigt hat, oder?
Alt 05. 04. 2008, 16:33 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #1
Hydrant
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Wenn die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat, ist sie mangelfrei.

Dem Käufer steht dann kein Rücktrittsrecht zu und du kannst den Kaufpreis einfordern.
Alt 05. 04. 2008, 16:39 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #2
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Wenn die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat, ist sie mangelfrei.

Dem Käufer steht dann kein Rücktrittsrecht zu und du kannst den Kaufpreis einfordern.

Soll ich vieleicht die Fotos mal posten damit du das beurteilen kannst? Wie gesagt meiner Meinung nach habe ich es richtig beschrieben...
Alt 05. 04. 2008, 16:43 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #3
Spoomy
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Privat oder Gewerblich?
Hast du die Ebay-Beschreibung noch?
Poste mal die Bilder.
Alt 05. 04. 2008, 16:47 Spoomy is offline Mit Zitat antworten #4
Hydrant
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
Soll ich vieleicht die Fotos mal posten damit du das beurteilen kannst? Wie gesagt meiner Meinung nach habe ich es richtig beschrieben...
Kannst du machen. Ich werd dir aber wohl auch keine eindeutige Antwort liefern können.
Alt 05. 04. 2008, 16:48 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #5
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Kannst du machen. Ich werd dir aber wohl auch keine eindeutige Antwort liefern können.

ja ich dachte nur weil ja jeder ne andere ansicht hat.
ich glaub aber das ist schwer zu definieren.

Zitat:
Zitat von Spoomy 
Privat oder Gewerblich?
Hast du die Ebay-Beschreibung noch?
Poste mal die Bilder.

privat.
Zitat:
"Es ist in sehr gutem Zustand hat aber einige Gebrauchsspuren am Deckel die aber nur bei genauem Hinsehen sichtbar sind (siehe Foto)."



das obere war bei Ebay drin.
Alt 05. 04. 2008, 16:51 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #6
Hydrant
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Auf dem ebay-Bild sind die Kratzer zwar nicht wirklich zu erkennen. Du hast aber ausdrücklich auf Gebrausspruren hingewiesen.

Also meiner Meinung nach bist du im Recht. Aber wie du selber schon sagst: da kann man uU auch anderer Meinung sein.
Alt 05. 04. 2008, 17:00 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #7
ShaDoW-SolDiER
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

also wenn ich mir das untere Bild anschaue , sieht es meiner Meinung nach echt schrott aus ... du hast geschrieben ,dass er in einem guten Zustand ist und nur leichte Gebrauchtsspuren wenn man GENAUER hinguckt... wozu sollte man genauer hingucken ? man sieht deutlich die tausenden Kratzer und ich würde sowas als schrott bezeichnen und nich als guter Zustand mit gebrauchsspuren ,die man nich sieht ...

der Käufer hat recht ...
Alt 05. 04. 2008, 17:05 ShaDoW-SolDiER is offline Mit Zitat antworten #8
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von ShaDoW-SolDiER 
also wenn ich mir das untere Bild anschaue , sieht es meiner Meinung nach echt schrott aus ... du hast geschrieben ,dass er in einem guten Zustand ist und nur leichte Gebrauchtsspuren wenn man GENAUER hinguckt... wozu sollte man genauer hingucken ? man sieht deutlich die tausenden Kratzer und ich würde sowas als schrott bezeichnen und nich als guter Zustand mit gebrauchsspuren ,die man nich sieht ...

der Käufer hat recht ...

nimm es mal nicht so persönlich bitte. das klingt so verurteilend als ich wäre ich von grundauf böse.

also fotos zeigen ja auch mängel die das auge sonst nicht sieht.
wenn ich das notebook vor mir habe zum beispiel sehe ich die kratzer gar nicht.
schaue ich dagegen direkt unter starkem licht direkt auf das notebook sehe ich die kratzer.

aber ich werde wohl nachgeben müssen. allein schon weil ich, wenn ich in der situation des käufers wäre, auch auf die nachsicht des verkäufers hoffen würde.

da zahlt man 2200€ für das notebook, der hersteller prahlt mit kratzfester magnesiumoberfläche, und nach einem jahr arbeit mit dem notebook hat es soviele kratzer. echt spitze...
Alt 05. 04. 2008, 17:11 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #9
Karnigals
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Vllt kann man dir Ratschläge geben, aber nicht so:

1) Welche Mängel hast du in der Produktbeschreibung explizit aufgezählt?
2) Um welche Mängel geht es dem Kunden?

Fallen Mängel von 2) explizit unter Kategorie 1) sind es keine Mängel. Fallen Mängel von 2) unter "Gebrauchtzustand" ist fraglich was hier genau darunter fällt, sind es kleine Kratzer? Schlgschäden? Je nach schwere und Anzahl wird eine Einordnung in diese Kategorie zunehmend unwahrscheinlicher.

Ohne diese 2Punkte genau zu kennen kann man dir nichts sagen.

mfg
Alt 05. 04. 2008, 17:35 Karnigals is offline Mit Zitat antworten #10
Hydrant
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von RevanZ 
1) Welche Mängel hast du in der Produktbeschreibung explizit aufgezählt?
Hat er doch oben geschrieben.
Alt 05. 04. 2008, 17:37 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #11
Karnigals
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Hat er doch oben geschrieben.

Wegen gebrauchsspuren am Deckel die man schon auf den Bildern erkennt wird wohl niemand reklamieren.

mfg
Alt 05. 04. 2008, 17:40 Karnigals is offline Mit Zitat antworten #12
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

@ TS

Poste doch mal den Link zur Auktion, den findest Du über die Auktionsnummer nach Auktionsende, aber das weisst Du ja wahrscheinlich selbst.

Dann wissen wir wenigstens, was genau drin stand.

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 17:44 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #13
Hannes2k
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
da zahlt man 2200€ für das notebook, der hersteller prahlt mit kratzfester magnesiumoberfläche, und nach einem jahr arbeit mit dem notebook hat es soviele kratzer. echt spitze...

Du hast 2200 für ein Samsung X20 bezahlt? Außerdem hat Samsung nicht mit kratzfester Oberfläche geworben, sondern mit robuster...
Alt 05. 04. 2008, 17:56 Hannes2k is offline Mit Zitat antworten #14
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
@ TS

Poste doch mal den Link zur Auktion, den findest Du über die Auktionsnummer nach Auktionsende, aber das weisst Du ja wahrscheinlich selbst.

Dann wissen wir wenigstens, was genau drin stand.

MfG Andy

ist nicht nötig weil alles oben steht.

Zitat:
"Es ist in sehr gutem Zustand hat aber einige Gebrauchsspuren am Deckel die aber nur bei genauem Hinsehen sichtbar sind (siehe Foto)."

Mehr als dieser Satz ist nicht interessant weil es darum geht.

Zitat:
Zitat von Hannes2k 
Du hast 2200 für ein Samsung X20 bezahlt? Außerdem hat Samsung nicht mit kratzfester Oberfläche geworben, sondern mit robuster...

Samsung X1 ist es. Kostete damals (2005) 2200€. Auch robust ist das meiner Meinung nach nicht gerade wenn es so schnell Kratzer bekommt.

Zitat:
Zitat von RevanZ 
Wegen gebrauchsspuren am Deckel die man schon auf den Bildern erkennt wird wohl niemand reklamieren.

Nur das obere Foto war im Ebayangebot. Das untere hatte ich in einer Online-Kleinanzeige verwendet.
Alt 05. 04. 2008, 17:59 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #15
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
ist nicht nötig weil alles oben steht.

..........

Mehr als dieser Satz ist nicht interessant weil es darum geht.


So siehst Du das vielleicht, aber wenn jemand objektiv beurteilen soll, ob der Käufer im Recht sein könnte, sollte man schon die ganze Auktion kennen. Aber mach mal ruhig so, wie Du denkst. Mir kann´s wurscht sein.

Sollte das vor Gericht landen, stelle ich mir gerade vor, wie der Richter reagiert, wenn Du nur diesen Satz als "Beweisantrag" vorbringst und ihm erzählst, der Rest sei uninteressant....

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 18:23 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #16
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
So siehst Du das vielleicht, aber wenn jemand objektiv beurteilen soll, ob der Käufer im Recht sein könnte, sollte man schon die ganze Auktion kennen. Aber mach mal ruhig so, wie Du denkst. Mir kann´s wurscht sein.

Sollte das vor Gericht landen, stelle ich mir gerade vor, wie der Richter reagiert, wenn Du nur diesen Satz als "Beweisantrag" vorbringst und ihm erzählst, der Rest sei uninteressant....

MfG Andy

omg -.-
es geht nur um den satz weil es um den gebrauchszustand geht. mehr steht dazu im angebot nicht. dazu noch das bild vom deckel. was willst du mit technischen daten und beschreibungen zu den fähigkeiten vom gerät? ist doch unwichtig.

vor gericht ist alles wichtig ist schon klar. aber völlig hirnrissiger vergleich.

es geht nur darum ob meine beschreibung "kratzer nur bei genauem hinsehen zu sehen" mit den fotos übereinstimmt. und ob der käufer rechtlich überhaupt zurücktreten darf.
Alt 05. 04. 2008, 18:30 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #17
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
omg -.-
es geht nur um den satz weil es um den gebrauchszustand geht. mehr steht dazu im angebot nicht. dazu noch das bild vom deckel. was willst du mit technischen daten und beschreibungen zu den fähigkeiten vom gerät? ist doch unwichtig.

vor gericht ist alles wichtig ist schon klar. aber völlig hirnrissiger vergleich.

es geht nur darum ob meine beschreibung "kratzer nur bei genauem hinsehen zu sehen" mit den fotos übereinstimmt. und ob der käufer rechtlich überhaupt zurücktreten darf.


Blödsinn. Überhaupt nicht hirnrissig, denn letztlich wird nämlich ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob er vom Vertrag zurücktreten darf oder nicht. Du kannst dem erzählen, was Du willst wenn der bockt, bleibt Dir nur der Klageweg. Hab aber den kompletten Anzeigentext (bei Kijiji) inzwischen eh gefunden, wenn das der gleiche ist, wie bei Ebay.

Hauptsache, Du hast auch die Rücknahme explizit ausgeschlossen.

Die Kratzer auf dem Deckel sehen jedenfalls (auf dem Bild) heftig aus, aber wenn es genau die Kratzer sind, die man auf dem Foto erkennt, die er bemängelt, und nicht noch irgendwas anderes, wird er wohl zahlen müssen. Sehe ich zumindest so.

MfG Andy

EDIT: Sorry, hatte gemeint, das untere Bild (was bei Kijiji drin war) hätte der Käufer vorher gesehen. Aber hab gerade noch mal nachgelesen, du hattest ja das andere da drin, wo man die Kratzer fast nicht sieht. Das wird schwierig dann für Dich.
Alt 05. 04. 2008, 18:54 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #18
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Blödsinn. Überhaupt nicht hirnrissig, denn letztlich wird nämlich ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob er vom Vertrag zurücktreten darf oder nicht. Du kannst dem erzählen, was Du willst wenn der bockt, bleibt Dir nur der Klageweg. Hab aber den kompletten Anzeigentext (bei Kijiji) inzwischen eh gefunden, wenn das der gleiche ist, wie bei Ebay.

Hauptsache, Du hast auch die Rücknahme explizit ausgeschlossen.

Die Kratzer auf dem Deckel sehen jedenfalls (auf dem Bild) heftig aus, aber wenn es genau die Kratzer sind, die man auf dem Foto erkennt, die er bemängelt, und nicht noch irgendwas anderes, wird er wohl zahlen müssen. Sehe ich zumindest so.

MfG Andy

ja ok stimmt. soweit dachte ich noch nicht.
ja es geht nur um die kratzer. sonst würde er zahlen, sagt er zumindest.
jedenfalls habe ich noch ein paar fotos gemailt. mal sehen vieleichts wirds ja doch noch was.
Alt 05. 04. 2008, 19:06 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #19
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
Nur das obere Foto war im Ebayangebot. Das untere hatte ich in einer Online-Kleinanzeige verwendet.
und bei dem oberen foto erkennt man auch bei genauerem hinsehen keine kratzer, also darf doch der verkäufer davon ausgehen das sein erworbenes notebook auch genau so aussieht wie auf dem bild erkennbar, schliesslich hast du es ja auch so beworben.

und nicht so offensichtlich zerlumpt wie auf dem unteren bild.
denn da sind die kratzer offensichtlich nicht so einfach zu übersehen wie du versprochen hast.

Zitat:
es geht nur darum ob meine beschreibung "kratzer nur bei genauem hinsehen zu sehen" mit den fotos übereinstimmt.
es ist doch völlig irrelevant ob die beschreibung mit dem foto übereinstimmt, wichtig ist wie es in echt ausschaut...
wenn du schreibst es sieht aus wie auf dem foto, auf dem kein kratzer zu erkennen ist, kannst du nicht teile vom kratzbaum deiner katze verschicken...

das sieht für mich eher so aus, da du mit dem "schlechten" bild im anzeigenmarkt verständlicher weise keinen käufer gefunden hast, hast du schlichtweg ein "hübscheres" foto gemacht um es dann mit ner geschönten zustandsbeschreibung bei ebay zu verkaufen.

bei ebay wird sich schon ein dummer finden und wenn sich einer beschwert, dann weine ich mich eben im gulli aus...
Alt 05. 04. 2008, 19:24 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #20
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
ja ok stimmt. soweit dachte ich noch nicht.
ja es geht nur um die kratzer. sonst würde er zahlen, sagt er zumindest.
jedenfalls habe ich noch ein paar fotos gemailt. mal sehen vieleichts wirds ja doch noch was.

Schon ok..., hoffe für Dich, daß es klappt. Hat der das Teil denn schon? War doch gestern erst zuende, die Auktion.

Hat zwar nix mit den Bildern und Kratzern zu tun, aber das ist mir gerade noch aufgefallen

Zitat:
Zitat von davekingfm 

Samsung X1 ist es. Kostete damals (2005) 2200€. Auch robust ist das meiner Meinung nach nicht gerade wenn es so schnell Kratzer bekommt.

während bei Ebay steht /stand

Zitat:
Es wurde im April 2006 gekauft und nur wenig benutzt.

Was denn nun?

Ausserdem hast Du, und das ist ganz wichtig und für Dich wahrscheinlich nachteilig, die Rücknahme in der Artikelbeschreibung nicht ausgeschlossen!

Zitat:
Rücknahme
Keine Angaben zur Rücknahme.
Lesen Sie die Artikelbeschreibung, um mehr über Widerruf und Rücknahme zu erfahren

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 19:25 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #21
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Schon ok..., hoffe für Dich, daß es klappt. Hat der das Teil denn schon? War doch gestern erst zuende, die Auktion.

Hat zwar nix mit den Bildern und Kratzern zu tun, aber das ist mir gerade noch aufgefallen



während bei Ebay steht /stand



Was denn nun?

Ausserdem hast Du, und das ist ganz wichtig und für Dich wahrscheinlich nachteilig, die Rücknahme in der Artikelbeschreibung nicht ausgeschlossen!



MfG Andy

2005 wurde das Teil gekauft und 2006 an mich verkauft.

Rücknahme hab ich doch in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen.

Zitat:
Zitat von 1bast4 
bei ebay wird sich schon ein dummer finden und wenn sich einer beschwert, dann weine ich mich eben im gulli aus...

danken für diesen dummen kommentar.
ich frage nach meinem recht und du nennst es heulen.
hättest du dir sparen können, wenn du nicht objektiv bleiben kannst dann brauchste nich antworten.
Alt 05. 04. 2008, 19:37 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #22
1bast4
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
danken für diesen dummen kommentar.
soso, und den rest beachten wir gar nicht was? ach ich vergaß, du willst ja was über deine rechte wissen und keinesfalls was über deine pflichten einem käufer gegenüber...

ich gratuliere ihm herzlichst, das er sich gegen leute wie dich wehrt.
Alt 05. 04. 2008, 19:40 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #23
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von 1bast4 
soso, und den rest beachten wir gar nicht was? ach ich vergaß, du willst ja was über deine rechte wissen und keinesfalls was über deine pflichten einem käufer gegenüber...

ich gratuliere ihm herzlichst, das er sich gegen leute wie dich wehrt.

habe den rest beachtet.
ich will nur wissen ob der käufer das recht hat einspruch einzulegen.
und meine pflichten als verkäufer habe ich nach bestem gewissen erfüllt.
meiner meinung nach ist es so wie beschrieben. das bild wurde durch die verkleinerung qualitativ schlechter und deshalb sieht man die kratzer auch weniger als in der originalgröße.

wenn du mal mitgelesen hättest wüsstest du, dass ich wegen nem schlechten gewissen dem käufer recht geben wollte. also verdreh nicht die tatsachen und stell mich