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davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von 1bast4 
entschuldige bitte, dann gib ihm recht.

du hast das beworben:


und du hast ihm das verkauft:


auch wenn man den thumbnails folg und die bilder vergrössert betrachtet, ich seh da kein unterschied. das 1. ist top das 2. flop.

ist doch sein gutes recht dagegen anzugehen.

danke für deine meinung. aber in groß sieht man auf beiden bildern die kratzer. groß meine ich jetzt die 5 megapixel in denen die aufgenommen wurden.

hab ihm ja paar fotos noch gemailt. da sieht man dass meine beschreibung völlig stimmte. nur mit dem ebay-bild war das nicht klar das stimmt.

also mal sehen was wird. wenn er immernoch zurücktreten will, soll er es machen.
es hat sich inzwischen schon einer auf die anzeige bei kijiji gemeldet. auf dieses von dir ja so nett benannte "und nicht so offensichtlich zerlumpt wie auf dem unteren bild.". Gleicher Preis. Also egal wenn der erste abspringt.
Alt 05. 04. 2008, 19:56 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #26
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
2005 wurde das Teil gekauft und 2006 an mich verkauft.

Ach so... in der Auktion kommt das irgendwie anders rüber.

Zitat:
Zitat von davekingfm 
Rücknahme hab ich doch in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen.

Meinst Du das?
Zitat:
Da es sich um eine Privatauktion handelt, übernehme ich wie immer keine Garantie.

Das reicht wohl nicht aus, schau Dir mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genauer an:


Zitat:

...................

4. # Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(

.................


Quelle , da steht alles dazu, was man wissen sollte.

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 19:57 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #27
1bast4
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
hab ihm ja paar fotos noch gemailt. da sieht man dass meine beschreibung völlig stimmte.
was du vorher nicht erwähnt hast.
Alt 05. 04. 2008, 20:01 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #28
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Meinst Du das?

Das reicht wohl nicht aus, schau Dir mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genauer an:




Quelle , da steht alles dazu, was man wissen sollte.

MfG Andy

danke für den hinweis. hatte das immer so geschrieben bisher gabs keine probleme bei 160+ käufen/verkäufen.

also in zukunft einfach schreiben "keine garantie und gewährleistung"?
Alt 05. 04. 2008, 20:03 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #29
bin_nur_gast
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Wenn öfers Sachen verkaufst ist folgende Fomulierung ratsam:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Liegt ganz einfach daran, dass wenn du die selbe Formulierung öfters (2 mal kann schon ausreichen) verwendest, dann ist das eine AGB und in AGB darf man die oben aufgezählten Dinge nicht ausschließen und deshalb wäre der ganze Gewährleistungsausschluß eigentlich unwirksam.
Alt 05. 04. 2008, 20:26 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #30
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
danke für den hinweis. hatte das immer so geschrieben bisher gabs keine probleme bei 160+ käufen/verkäufen.

also in zukunft einfach schreiben "keine garantie und gewährleistung"?

Wenn Du in Zukunft reinschreibst, "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", dürfte das genügen.

http://www.pcwelt.de/news/recht/122563/

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 20:33 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #31
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Wenn Du in Zukunft reinschreibst, "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", dürfte das genügen.

Andy bezieht sich auf ein 3 Jahre alte Aussage, die definitiv heute nicht mehr zutrifft.
Alt 05. 04. 2008, 20:51 24versandhaus24 is offline Mit Zitat antworten #32
titus_shg
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von 24versandhaus24 
Andy bezieht sich auf ein 3 Jahre alte Aussage, die definitiv heute nicht mehr zutrifft.

Was trifft dann zu?

Bei Ebay steht dazu das hier : http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Die Formulierung von bin_nur_gast (Beitrag 30) dazu dürfte demnach wohl exakt zutreffen.

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 20:58 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #33
Karnigals
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Ausserdem hast Du, und das ist ganz wichtig und für Dich wahrscheinlich nachteilig, die Rücknahme in der Artikelbeschreibung nicht ausgeschlossen!
MfG Andy

Wan kapieren eigentlich die Leute endlich das das ein Märchen ist ...
Mit irgendwlechen lächelrichen Texten von irgnedwo aus dem Internet kann man sich nciht von jeder verpflichtung befreien, Gewährleistung kann bei Endverbrauchergeschäften nicht komplett ausgeschlossen werden, wer eine Ware Verkauft die nicht dem Angebot entspricht kann schreiben was er will, er wird rechtlich immer den kürzeren ziehen.

Abgesehen davon in dem Fall hier wird wohl sowohl Gewährleistung als auch eine Irrtumsanfechtung möglich sein, das Produkt entspricht nicht der beschreibung und undeutliche Beschreibungen werden zulasten dessen ausgelegt der diese tätigt, abgesehen davon ist deine beschreibung wirklcih extrem beschönigt und das Bild völlig irreführend.


Hier nochmal ein wenig genauer zum nachlesen zm "Gewährleistungsausschluss", ich finde es einfach schon nervtötend wenn ich auf Ebay was kaufen will und überall diesen Schwachsinn lesen muss, es ist schon erstaunlich wie hartnäckig und weit sich so ein rechtlicher nonsens verbreiten kann ...
http://www.123recht.net/Ebay-Gew%C3%...m__a24066.html


@TS
Von dem was ich in dem Thread so gelesen und gesehen habe hast du rechtlich keine Chance, lass ihn vom KV zurücktreten und Verkauf den Laptop an den anderen der ihn troz des 2ten Bildes haben möchte.

mfg
Alt 05. 04. 2008, 21:58 Karnigals is offline Mit Zitat antworten #34
bin_nur_gast
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von 24versandhaus24 
Andy bezieht sich auf ein 3 Jahre alte Aussage, die definitiv heute nicht mehr zutrifft.

Jup genauso ist es, da es nämlich Ende 2006 dazu ein Urteil gab, aus dem man das obengenannten theorisch für alle Ebayauktionen ableiten könnte.
Alt 05. 04. 2008, 22:00 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #35
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von RevanZ 
Wan kapieren eigentlich die Leute endlich das das ein Märchen ist ...
Mit irgendwlechen lächelrichen Texten von irgnedwo aus dem Internet kann man sich nciht von jeder verpflichtung befreien, Gewährleistung kann bei Endverbrauchergeschäften nicht komplett ausgeschlossen werden, wer eine Ware Verkauft die nicht dem Angebot entspricht kann schreiben was er will, er wird rechtlich immer den kürzeren ziehen.

Fakt ist aber wohl, daß der Hinweis auf "keine Garantie" nun mal ganz bestimmt nicht ausreicht, um als privater Verkäufer irgendeine Gewährleistung auszuschliessen, oder?

Auf der Ebay-Seite ist die aktuelle rechtliche Situation wohl auch ganz gut beschrieben.

Und in diesem Fall hat der TS ganz schlechte Karten, aus besagten Gründen.

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 22:20 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #36
bin_nur_gast
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Fakt ist aber wohl, daß der Hinweis auf "keine Garantie" nun mal ganz bestimmt nicht ausreicht, um als privater Verkäufer irgendeine Gewährleistung auszuschliessen, oder?

Kommt auf den Richter an
Hab auch mal ein paar Urteile gelesen in denen der Richter auch den "keine Garantie nach neuen EU-Recht"-Blödsinn als wirksamen Gewährleistungsausschluß angesehen hat - da der Richter davon ausging, dass der Verkäufer nicht die Garantie sondern die Gewährleistung ausschliessen wollte
Alt 05. 04. 2008, 22:31 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #37
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von bin_nur_gast 
Kommt auf den Richter an
Hab auch mal ein paar Urteile gelesen in denen der Richter auch den "keine Garantie nach neuen EU-Recht"-Blödsinn als wirksamen Gewährleistungsausschluß angesehen hat - da der Richter davon ausging, dass der Verkäufer nicht die Garantie sondern die Gewährleistung ausschliessen wollte

Das ist alles viel zu wischi-waschi im Gesetz geregelt, als daß sich jemand wirklich rechts-sicher sein kann. Egal, wie er das formuliert....

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 22:40 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #38
bin_nur_gast
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Gesetze sind in der Regel nur Auslegungssache und es gibt selten ein richtig oder falsch. Sondern nur eine Auslegung mit einer guten Begründung und eine mit einer schlechten.
Alt 05. 04. 2008, 23:04 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #39
Karnigals
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 
Fakt ist aber wohl, daß der Hinweis auf "keine Garantie" nun mal ganz bestimmt nicht ausreicht, um als privater Verkäufer irgendeine Gewährleistung auszuschliessen, oder?

Auf der Ebay-Seite ist die aktuelle rechtliche Situation wohl auch ganz gut beschrieben.

Und in diesem Fall hat der TS ganz schlechte Karten, aus besagten Gründen.

MfG Andy

Es ist doch völlig egal ein Garantieausschluss ist genauso sinnfrei und dumm wie ein genereller Gewährleistungsausschluss, das viele scheinbar nichtmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen zeigt durch nur noch mehr wie absurd dieses gegenseitige klauen von Floskeln ohne rechtlicher relevanz ist.

@bin_nur_gast
Das halte ich für Blödsinn, das ist wieder genau das Hörensagen was dann zu solchen Orgien von sinnlosem Textspam auf Ebay führt. Ich meine teilweise ist sowas ja ganz amüsant (wenn ich zurückdenke als Leute dachten sie könnten mithilfe von Disclaimern sich selbst von jeder Haftung für ihre Warez-Seite oder was auch immer ausschließen ...) aber mittlerweile nervt es schon ziemlich.

mfg
Alt 05. 04. 2008, 23:18 Karnigals is offline Mit Zitat antworten #40
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

das finde ich aber schon schlimm, dass es mir als privatem Verkäufer nicht überlassen bleibt, was ich mit dem Käufer vereinbare, innerhalb eines bestimmten Rahmens. (Betrug, arlistige Täuschung usw. sind ohnehin vom Gesetz erfasst.)

Die mischen sich ja wirklich in jeden Dreck ein und machen das unnötig kompliziert, so dass letztlich niemand mehr durchblickt. Die einzigen, die davon profitieren, sind dann noch die Abmahn-Geier.

MfG Andy
Alt 05. 04. 2008, 23:39 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #41
bin_nur_gast
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von RevanZ 
@bin_nur_gast
Das halte ich für Blödsinn, das ist wieder genau das Hörensagen was dann zu solchen Orgien von sinnlosem Textspam auf Ebay führt. Ich meine teilweise ist sowas ja ganz amüsant...

Tja, leider gibts solche Richter, die das anders sehen. Kannst ja selber mal das Urteil nachlesen: http://www.jurpc.de/rechtspr/20050124.htm
Alt 05. 04. 2008, 23:46 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #42
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von bin_nur_gast 
Tja, leider gibts solche Richter, die das anders sehen. Kannst ja selber mal das Urteil nachlesen: http://www.jurpc.de/rechtspr/20050124.htm

Abgesehen davon, das das von einem niederen Gericht ist, welche leider oft dazu tendieren schwachsinnige Urteile zu fällen, hat das ganze auch nicht wirklcih eine so großartige Aussage, da die Auslegung zu einer Sittenwiedrigkeit führt -> ein gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung ist nicht möglich. Und ich bezweifle stark, dass der OGH auch nur ansatzweise in diese Richtung argumentieren würde, da man damit dem Verkäufer wesentlich mehr Schutzwürdigkeit zumaßen würde als dem Käufer was ja eigentlich der völlig falsche weg wäre.

mfg
Alt 06. 04. 2008, 01:24 Karnigals is offline Mit Zitat antworten #43
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Also man sollte das ganze nicht sooo dramatisieren.

Fakt:
Du hast erwähnt, dass das Gerät Gebrauchsspuren hat.
Da man diese auf den bei ebaY eingestellten Fotos aufgrund der niedrigen Auflösung nicht gleich erkennen kann, sollte der Käufer, wenn er wirklich Interesse hat, sich einfach per Mail von Dir die Originalbilder schicken lassen, was ist dabei das Problem ??

Keiner will doch die Katze im Sack kaufen ...

Wenn es gar nicht anders geht, versuch es doch mit einer einvernehmlichen Regelung, evtl beim erzielten Preis, oder den Versandkosten ... dabei musst Du ja nicht gleich eine Schuld eingestehen, die ich hier wohlgemerkt auch nicht unbedingt erkenne.
Alt 06. 04. 2008, 09:54 hossa21 is offline Mit Zitat antworten #44
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

weiß jemand wie ich bei ebay einen streitfall melden kann ?
denn nur so kann man sich ja darauf einigen, dass der kauf storniert werden kann.
Alt 06. 04. 2008, 16:09 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #45
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von davekingfm 
weiß jemand wie ich bei ebay einen streitfall melden kann ?
denn nur so kann man sich ja darauf einigen, dass der kauf storniert werden kann.

http://pages.ebay.de/help/sell/credits.html

Zitat:

...............
Option 2: „Wir haben einvernehmlich vereinbart, die Transaktion nicht abzuschließen.“ Bei der Auswahl dieser Option wird Ihnen die Verkaufsprovision gutgeschrieben, sobald der Käufer die einvernehmliche Einigung bestätigt hat und Sie den Streitfall beigelegt haben.

Hinweis: Diese Option können Sie auch wählen, wenn ein Käufer von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat, und Sie anschließend die Verkaufsprovision erstattet bekommen möchten.
....................


MfG Andy
Alt 06. 04. 2008, 16:48 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #46
davekingfm
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von titus_shg 

danke damit hat es sich erledigt.
Alt 06. 04. 2008, 17:15 davekingfm is offline Mit Zitat antworten #47
Chummer
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
hatte das immer so geschrieben bisher gabs keine probleme bei 160+ käufen/verkäufen.
Damit bist du ziemlich sicher gewerblicher Händler (und wenn du noch so oft beteuerst nur deinen Keller auszuräumen) und damit gelten ganz andere Maßstäbe (kommt natürlich noch auf die Art der Waren und den Zeitraum an, aber bei 160 ist es wohl recht klar).
Z.B was den Ausschluß der Gewährleistung betrifft.. Immer wieder verwendete Auschluße gelten als AGB und damit haben sie den entsprechenden Bestimmungen zu genügen.

normalerweise reicht der einfach Ausschluß mit:"eine Garantie und keine Gewährleistung" bei (tatsächlich) privaten Händlern. Bei mehmaliger Aerwendung (damit Stellenwert einer AGB) allerdings reicht das nicht (wie oft genau weiß ich allerdings auch nicht). Urteil vom BGH.
Alt 06. 04. 2008, 17:39 Chummer is online now Mit Zitat antworten #48
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Re: Ebay - Gebrauchszustand eines Artikels

Zitat:
Zitat von Chummer 
Damit bist du ziemlich sicher gewerblicher Händler (und wenn du noch so oft beteuerst nur deinen Keller auszuräumen) und damit gelten ganz andere Maßstäbe (kommt natürlich noch auf die Art der Waren und den Zeitraum an, aber bei 160 ist es wohl recht klar).

Nee, ist es nicht. Es kommt auch auf den Zeitr