Moin,
hab da mal ne Frage aus einer meiner Aufgaben:
Angenommen mit einer Kundin deiner Bank wurde eine Zinsbindung von 3,5% ausgemacht ab dem 03.04.2007
Durch ein technisches Problem wurde aber nur 2,5 berechnet.
Davor bekam die Kundin 2% Zinsen
Am 01.01.08 wurden 362,26€ Zinsen auf das Konto gebucht, weitere Umsätze gab es nicht.
Saldo am 01.01.07
15271.24
Zinssatz vom 01.01.07 bis 03.04.07 2% Danach ein Jahr 2,5
Da hab ich dann raus:
01.01-03.04 92 Tage: Zinsen 78.05
03.04-31.12 268 Tage: Zinsen 397,90
Damit sollten insgesamt 475,95 gebucht werden, es kamen aber nur 362,26
Damit ergibt sich eine Zinsdifferenz von 113,69.
Das müsste der Kundin für das Jahr 2007 erstattet werden.
Für 2008 muss erst mal das neue Startkapital ausgerechnet werden (glaub ich):
das wäre dann Startkapital von 07 (15271,24) + die Zinsen für 3,5% (475,95)
Das ergibt dann: 15747,19 €
Da der Zinsfehbetrag manuell eingegeben werden muss, muss man erstmal 2,5 für das 08 Jahr ausrechnen, dann 3,5, und davon die Differenz manuell eintragen.
Für 2,5% wären das 100,60 €
Für 3,5% 140,84 €
Davon die Differenz: 40,24 €
Damit ist der gesamte Ersattungsbetrag: 153,93 €
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Soweit so gut.
Das hab ich raus, bin mir aber nicht sicher, vor allem nicht ob ich die Rewchung nicht mit Zinseszins rechnen muss...
Vllt ist ja ein Matheprofi hier der mir helfen kann
MfG