http://www.verbraucherrechtliches.de...chotten-dicht/
Az. werden da nicht erwähnt. Aber Sie können ja mal selbst klicken.
Die Formulierung "der einschlägig bekannte Rechtsanwalt (mit adligem Namen) hat in der mündlichen Verhandlung den Unterlassungsanspruch des vzbv anerkannt." könnte die Vermutung nahelegen, daß sich die Akte in Ihrer Kanzlei befindet. Falls nicht, hilft die Kripo ggfs. gerne beim Suchen.
Ich habe den Eindruck, daß da versucht wird, die Masche der Schmidtleins, keine (nicht anderswo kostenlos erhältliche) "Leistung" dadurch zu verkaufen, daß man Suchmaschinen sabotiert und die Kosten möglichst versteckt.
Und das Bäumchen-wechsle-Dich-Spiel mit Burat, Neugeboren, Dutschkowitza (oder so) und Adamca kommt mir irgendwie bekannt vor
Falk
P.S.: Für morgen hoffe ich das Beste