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Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.347
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Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Am 11. April wird der Deutsche Bundestag über den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt.
Derzeit ist die Lage für die Urheberrechtsinhaber kompliziert: Wollen sie ihnen nur als IP-Nummer bekannte Tauschbörsennutzer abmahnen oder auf Schadensersatz verklagen, müssen sie zuerst Anzeige gegen den unbekannten Inhaber der IP stellen. Daraufhin kann die Staatsanwaltschaft mit einem Richterbeschluss die persönlichen Daten der Person anfordern, die hinter dieser IP steht. Auf diese Weise erfährt dann auch der Urheberrechtsinhaber die Kontaktdaten des Filesharers. Die Strafprozesse werden später meistens eingestellt, den Urheberrechtsinhabern geht es eigentlich nur um die Daten für den lukrativen Zivilprozess. Weil das mittlerweile auch die Gerichte mitbekommen haben, weigern sich mittlerweile einige, die Klagen der Urheberrechtsinhaber zu bearbeiten.
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08. 04. 2008, 04:21
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#1
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 175
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Und wieder ein Gesetz, wenn es denn Verabschiedet wird, was klagen vor dem Verfassungsgericht hervorrufen wird.
Die Industrie lernt auch kein bisschen dazu, als ob auch nur ein abgemahnter sich jemals wieder eine CD Legal kaufen würde
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08. 04. 2008, 05:04
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#2
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Marvel Villain
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1.143
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Die armen unschuldigen die dabei zum Opfer werden tun mir jetzt schon leid, gibt genug offene W-Lans dann besucht man einfach mal kurz dem nächsten Access Point.
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08. 04. 2008, 05:24
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#3
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secured.su
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 434
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
wurden die Daten, die wegen Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden vom BVerfG nur auf schwere Straftaten beschränkt?
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08. 04. 2008, 05:43
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 41
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Und wie war das mit den Beteuerungen, dass genau das nicht passieren sollte?
Aja, so kann man den deutschen Politikern also glauben, nicht von 12 bis Mittag
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08. 04. 2008, 05:44
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 175
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Du vergisst das Motto eines jeden Politikers:
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern"
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08. 04. 2008, 05:47
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#6
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secured.su
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 434
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Politik ist die Kunst des Lügens.
Das beschreibt das Wort Politk sehr gut.
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08. 04. 2008, 05:51
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Hier wird mal wieder blind kommentiert. Hab mal selbst nur kurz drübergeschaut aber was genau findet ihr an den Änderungen des URHG schlecht?
Findet jemand "§97a Abmahnungen" im Vergleich zu heute schlecht? Oder vielleicht "§ 101 Anspruch auf Auskunft"?
Heißt es doch in Punkt 9:
Zitat:
Kann die Auskunft nur unter Verwendung von
Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes)
erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige
richterliche Anordnung über die Zulässigkeit
der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die
von dem Verletzten zu beantragen ist.
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08. 04. 2008, 06:17
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.468
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Die Musikindustrie möchte übrigens keinen Zugriff auf die Verkehrsdaten. Sie möchte Zugriff auf Bestandsdaten.
Entscheidend hierbei ist aber, dass der Provider zur Herausgabe dieser Bestandsdaten einen Zugriff auf Verkehrsdaten durchführen muss, was ihm zur Zeit vom BVerfG untersagt ist, wenn hierbei auf die Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen wird.
Die T-Com führt allerdings noch einen 7-tägigen zusätzlichen (Verbindungs)Datenbestand, den sie laut eigenen Angaben "zur Bekämpfung von schadhaftem Code (Spam, Viren, Würmer, etc.)" benötigt. Dieser ist vom BVerfG nicht betroffen, aus diesem Pool können Abfragen der Musikindustrie ohne Probleme bedient werden.
Bemerkenswert erscheint mir, dass die T-Com offenbar nicht mehr von einer "Speicherung zu Abrechnungszwecken" redet, die ja im Fall von Flaterate-Beitzern rechtswidrig wäre, sondern den Datenbestand jetzt als "Notwendig zur Spam-Bekämpfungs, also im Sinne des Kunden" deklariert. (gemäß einer T-Com Antwort-E-Mail)
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08. 04. 2008, 07:26
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 11
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Zitat von Hadron
Die Musikindustrie möchte übrigens keinen Zugriff auf die Verkehrsdaten. Sie möchte Zugriff auf Bestandsdaten.
Entscheidend hierbei ist aber, dass der Provider zur Herausgabe dieser Bestandsdaten einen Zugriff auf Verkehrsdaten durchführen muss, was ihm zur Zeit vom BVerfG untersagt ist, wenn hierbei auf die Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen wird.
Die T-Com führt allerdings noch einen 7-tägigen zusätzlichen (Verbindungs)Datenbestand, den sie laut eigenen Angaben "zur Bekämpfung von schadhaftem Code (Spam, Viren, Würmer, etc.)" benötigt. Dieser ist vom BVerfG nicht betroffen, aus diesem Pool können Abfragen der Musikindustrie ohne Probleme bedient werden.
Bemerkenswert erscheint mir, dass die T-Com offenbar nicht mehr von einer "Speicherung zu Abrechnungszwecken" redet, die ja im Fall von Flaterate-Beitzern rechtswidrig wäre, sondern den Datenbestand jetzt als "Notwendig zur "Spam-Bekämpfungs, also im Sinne des Kunden" deklariert. (gemäß einer T-Com Antwort-E-Mail)
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ich wechsle am 15 April zu Netcologne und hab bei denen 3 mal nachgefragt und auch drei Antworten bekommen!!!  :
1) Sie speichern nicht
2) Sie speichern 7 Tage
3) Sie speichern 80 Tage
und 80 Tage ist auch das was in den AGBs steht. Wie die Daten deklariert werden; wußte niemand denn das ist ja das endscheidende ob als Verkehrs- oder als Bestandsdaten.
Normalerweise sollte es ja dem Provider egal sein was der Kunde mit seiner Flat macht, aber es scheint mir das die auf der Seite der MI und deren Anwälte stehen bekommen ja auch 40€ vom Staat pro IP!
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08. 04. 2008, 08:11
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.468
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Zitat von musassi
Normalerweise sollte es ja dem Provider egal sein was der Kunde mit seiner Flat macht, aber es scheint mir das die auf der Seite der MI und deren Anwälte stehen bekommen ja auch 40€ vom Staat pro IP!
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Dass die Telekom/T-Online ein eigenes Interesse an der Filesharer-Verfolgung hat, könnte auch daran liegen, dass sie musicload.de betreibt, die (glaube ich) größte legale Downloadplattform Deutschlands.
Und 40,-€ pro IP lohnt sich ja auch so richtig, denn der Arbeitsaufwand, der für eine solche Auskunft nötig ist, dürfte minimal sein. Im Idealfall ist das ein SQL-Befehl und das Übertragen des Ergebnisses in eine Excel-Tabelle.
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08. 04. 2008, 08:41
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 153
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Das ist eine ganz miese Machsche, was hier läuft. Nachdem die Staatsanwaltschaften nicht mehr die Lakaien der MI sein wollten und vor Arbeit ächzten und man erkannt hat, welche Kosten (Steuergelder) die ganzen Aktionen der MI verursachen, knickt die Politik ein und erlaubt den direkten Zugriff auf Bestandsdaten, statt dem eigentlichen Übel an die Wurzel zu gehen. Der richterliche Beschluss ist ein Hohn, eine Formsache. Da wird eh nur durchgewunken werden.
Die MI wird nur der Anfang sein. Andere Interessensgruppen werden kommen und sagen:"Wenn die das dürfen, wollen wir das auch". Da hat man ein Faß aufgemacht, ohne die Konsequenzen zu beachten. Wichtige Teile unseres Rechtssystems werden auf ausserdem auf den Kopf gestellt.
Bravo, liebe Politik, da habt ihr wieder einmal ganz im Sinne eurer Bürger gehandelt.
Ihr könnt stolz auf euch sein. Möge euche der Blitz beim Sch****en treffen!
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08. 04. 2008, 08:44
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#12
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Antibürger
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: Bodensee
Beiträge: 366
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Da habt ihr euren 'Sieg' gegen die VDS; wir wußten alle daß es soweit kommen würde.
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08. 04. 2008, 09:02
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Zitat von gullinews
Am 11. April wird der Deutsche Bundestag über den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt.
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Gute Idee! - Warum aber nur die Inhaber Schutzrechten und nicht jene Personen, die von durchgeknallten Bloggern und/oder in den zugehörigen Kommentaren beleidigt und verleumdet werden ?
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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08. 04. 2008, 09:18
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.433
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Zitat von kilobyte
Und wieder ein Gesetz, wenn es denn Verabschiedet wird, was klagen vor dem Verfassungsgericht hervorrufen wird.
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Wenn der Auskunftanspruch auch gegen Beleidiger und Verleumder gilt, gebe ich so einer Klage wenige Chancen:
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Zitat:
Die Industrie lernt auch kein bisschen dazu, als ob auch nur ein abgemahnter sich jemals wieder eine CD Legal kaufen würde
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Lerner Blogger und/oder ihre Kommentartoren dazu?
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08. 04. 2008, 09:22
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 19
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Muß ich den Zusammenhang jetzt verstehen ?
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08. 04. 2008, 09:31
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#16
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Stehwelle
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: R-Pott
Beiträge: 281
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
"Am 11. April wird der Deutsche Bundestag über den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt."
oh man wenn das durchkommt dann gehts aber los hier....
ich wußte es doch, das früher od später die daten weitergegeben werden - freunde, bekannte glaubten das nie - vds pro terrorismusbekämpfung/ rechts/ staatsgut das passt ja auch nicht zusammen
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08. 04. 2008, 10:04
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Entscheidend hierbei ist aber, dass der Provider zur Herausgabe dieser Bestandsdaten einen Zugriff auf Verkehrsdaten durchführen muss, was ihm zur Zeit vom BVerfG untersagt ist, wenn hierbei auf die Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen wird.
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Wo steht das?
Zitat:
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Bemerkenswert erscheint mir, dass die T-Com offenbar nicht mehr von einer "Speicherung zu Abrechnungszwecken" redet, die ja im Fall von Flaterate-Beitzern rechtswidrig wäre,
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Die Abrechnungszwecke müssen ja nicht die gleichen Daten betreffen. Wenn ich Daten x zu Abrechnungszwecken von Daten Y brauche ist das genauso legal. Und wenn ich die Daten von Flatrates speichern muss um Volumen oder Zeittarife abzurechnen, ist das wohl im Rahmen des Gesetzes möglich. Und so war das zumindest bisher bei der T.
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08. 04. 2008, 10:32
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#18
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Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 932
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
He Chummer, bist Du der aus dem IRCnet?
btw: hat das Thema ernsthaft wen überascht? Copyright-Polizei... wobei nicht mal die Polizei hat Zugriff auf diese Daten, nur die Musikindustrie. Ganz toll... meiner Meinung nach geb ich lieber jedem Polizist Zugriff als diesem korrupten Schweinehaufen in der Musikindustrie.
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08. 04. 2008, 10:35
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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He Chummer, bist Du der aus dem IRCnet?
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sicher nicht!
Zitat:
Der richterliche Beschluss ist ein Hohn, eine Formsache. Da wird eh nur durchgewunken werden.
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Ähm. wie ist es denn deiner Meinung nach heute?
Nochmal meine Bitte zu beschreiben, welcher Teil des Gesetzesentwurf hier angegriffen wird. Diese Pauschalaussagen sind einfach nur sinnloses Stammtisch Gegröhle.
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08. 04. 2008, 10:36
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 389
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Zitat von Hadron
Die T-Com führt allerdings noch einen 7-tägigen zusätzlichen (Verbindungs)Datenbestand, den sie laut eigenen Angaben "zur Bekämpfung von schadhaftem Code (Spam, Viren, Würmer, etc.)" benötigt. Dieser ist vom BVerfG nicht betroffen, aus diesem Pool können Abfragen der Musikindustrie ohne Probleme bedient werden.
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Nein, dürfen sie nicht! Sollte dies T-Com dieses durchführen, machen die Herren sich strafbar!
Zitat:
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Zitat von Hadron
Bemerkenswert erscheint mir, dass die T-Com offenbar nicht mehr von einer "Speicherung zu Abrechnungszwecken" redet, die ja im Fall von Flaterate-Beitzern rechtswidrig wäre, sondern den Datenbestand jetzt als "Notwendig zur "Spam-Bekämpfungs, also im Sinne des Kunden" deklariert. (gemäß einer T-Com Antwort-E-Mail)
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Auch diese Ausrede dürfte im Zweifelsfall vor Gericht keinen Bestand haben!
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08. 04. 2008, 10:57
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#21
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Catarrhini
Registrierungsdatum: Nov 2005
Ort: ESC .gov
Beiträge: 154
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Ich finde das Gesetz ganz, ganz, toll. Das ist ein ganz, ganz gutes Gesetz. Oh wie toll, toll das ist. Da kann ich endlich gegen die ganz, ganz bösen Menschen vorgehen, die Fotos von gewöhnlichem Brie ins Internet stellen und Camembert drunter schreiben...
... das Problem liegt grundsätzlich nicht bei diesen aktuellen Entwürfen zu zusätzlichen Möglichkeiten bestimmter, dann privilegierter Industriezweige, sondern schon an den ausufernden Schutzrechten. Angefangen von dem Blödsinn sich ganz normale Wörter wie "Winzerfrühstück" als Wortmarke (nicht Bildmarke) schützen lassen zu können oder bestimmte Farben schützen zu lassen (wann verklagt die T-Com den Regen wegen des Magenta-Streifens im Regenbogen?), über die Möglichkeit der Übertragung von Urheberrechten oder ihre zeitliche Begrenzung, bedarf es doch einer grundlegenden Neufassung der Schutzrechte geistigen Eigentums.
Angefangen damit, dass Entdeckungen im Gegensatz zu Erfindung nie geistiges Eigentum waren oder sein können, Wörter aus dem Wörterbuch der allgemeinen Sprachgemeinschaft der Menschen gehören, natürliche Farben oder Genkombinationen höchstens geistiges Eigentum des FSM oder irgendeines Gottes sein könnten, stellt sich die Frage wessen Ignoranz und Arroganz grösser ist: die der Möchte-Gern-Geistige-Schöpfer, der handlangernden Juristen oder der willfährigen Gesetzgeber?
Solange die Schutzrechte vor Absurdität strotzen, bedürfen sie keiner erweiterten Schutzmöglichkeiten. Solange das Grundgesetz den Grundsatz auf Gleichheit vor dem Recht nicht aufgibt, kann es diese Zugriffsmöglichkeiten entweder für alle Branchen und Schutzrechte geben oder für keine.
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08. 04. 2008, 11:22
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#22
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Dreck-Schwein
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: im Arsch
Beiträge: 203
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen Provider keine Daten speichern, die sie nicht für Abrechnungszwecke oder aus technischen Gründen benötigen. Sollten solche Daten rechtwidrig gespeichert sein, dürften sie weder herausgegeben noch verwendet werden, richtig?
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Daten aus der VDS nur unter bestimmten Bedingungen abgerufen werden dürfen, Filesharing gehört definitiv nicht dazu. Wenn also ein Provider einerseits Daten im Zusammenhang mit der VDS speichert und andererseits genau die gleichen Daten zurecht für interne Zwecke (z.B. Abrechnung einer Nicht-Flat-Rate) speichert, dann erhalten Behörden nur unter restriktiven Auflagen Zugriff, während jeder Wald-, Wiesen- und Betrüger-Anwalt im Auftrag der MI Zugriff erhalten soll? Kann das mal jemand für mich auseinander dividieren?
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08. 04. 2008, 11:26
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#23
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| still blazin |
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Mi Yard
Beiträge: 191
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
kann mich jemand aufklären, denn irgendwie steige ich nicht mehr ganz durch...
erst wird per eilbeschluss des BVerfG die nutzung der verbindungsdaten aus der vds nur auf schwerstdelikte limitiert und auch dann nur mit richterlichem beschluss. man räumt der union eine frist bis zum jahresende (oder war es schon september?) ein, um ihr gesetz zu novellieren. damit war doch eigentlich das thema nutzung der daten für die interessenvertretung der musikindustrie vom tisch,oder?
jetzt soll plötzlich am 11. april darüber abgestimmt werden, ob die musikindustrie nun vielleicht doch an die daten darf? schließt der eilbeschluss des BVerfG nicht zwangsläufig den o.g. neuen regierungsentwurf aus, oder verstehe ich das alles komplett falsch?
vielleicht kann mir das jemand erklären, der sich mit sowas auskennt...?
gruß
mokmok
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08. 04. 2008, 11:33
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten
Zitat:
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Nein, dürfen sie nicht! Sollte dies T-Com dieses durchführen, machen die Herren sich strafbar!
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Nach welchem Gesetz? Das TKG erlaubt dafür die Speicherung.
Zitat:
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dürfen Provider keine Daten speichern, die sie nicht für Abrechnungszwecke oder aus technischen Gründen benötigen.
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Richtig. Siehe TKG §§ 96, 97, 99, 100 und 101.
Aber Flatratedaten können für die Abrechnung von nicht-Flatratedaten nötig sein. So war es bei der T. KA ob das immernoch so ist.
Zitat:
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Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Daten aus der VDS nur unter bestimmten Bedingungen abgerufen werden dürfen
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Nein! Das hat es nicht entschieden. Es hat entschieden, dass !!Verkehrsdaten!! nur noch bei schweren Straftaten !!übermittelt!! werden dürfen. Wie Hadron aber weiter oben schon sagte, ist an den Verkehrsdaten niemand interessiert.
Und die Bestandsdaten, auf die es die Musikindustrie abgesehen hat, können weiterhin ganz normal bei Anfrage durch den STA übermittelt werden. Das BVerfG hat auch über die Verwendung der Verkehrsdaten durch den Provider kein Wort verloren. Sodass der Provider anhand der Verkehrsdaten durchaus Bestandsdaten ermitteln und weitergeben darf.. wenn nicht sogar MUSS.
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08. 04. 2008, 11:34
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