gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.512
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Chummer 
Hadron hat es mit seinem letzten Edit selbst erklärt.
Der Beitrag hat ein wenig gebraucht, bis er zur Ruhe gekommen ist. Jetzt hat er aber aufgehört, zu zucken.
Alt 08. 04. 2008, 14:52 Hadron is offline Mit Zitat antworten #51
xxUnkaputtbarxx
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 82
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Wenn das soweit kommt, dann dürfte jeder Deutsche, der nur ein Programm erstellt hat, welches 1€ wert ist auch auf die Datenspeicherung zugreifen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss irgendeiner dagegen klagen, dass es die Musikindustrie darf, man selbst aber nicht. In Deutschland ist immerhin Gleichberechtigung ! So einfach kommen die nicht an unsere E-Mails usw. heran. Die müssen ja unseren ganzen Verkehr anschauen, damit die etwas brauchbares finden.
Alt 08. 04. 2008, 14:53 xxUnkaputtbarxx is offline Mit Zitat antworten #52
rockbaby
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 213
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

am besten ein billig proggi erstellen, für nen euro anbieten und in tauschbörsen als was wahnsinniges ankündigen und schön saugen lassen. dann den leuten nen schrieb vom anwalt schicken und teure abmahnungen schicken. so werden wir noch reich.
Alt 08. 04. 2008, 15:01 rockbaby is offline Mit Zitat antworten #53
Gravenreuth
Mitglied
 
Benutzerbild von Gravenreuth
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.699
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von xyxDennisxyx 
Wenn das soweit kommt, dann dürfte jeder Deutsche, der nur ein Programm erstellt hat, welches 1€ wert ist auch auf die Datenspeicherung zugreifen.


Anknüpfungspunkt nach dem UrhG ist nicht der Verkaufpreis eines Werkes, sondern ob überhaupt eine Werksqualität vorliegt. Somit kann auch PD-Software urheberrechtliche Werksqualität besitzen, eine Programm für mehrer hundert-€ unter Umständen jedoch nicht. Bei Software sind die Anforderungen zur Erreichung einer Werksqualität relativ hoch (vgl. BGH "Inkassoprogramm"). Bei Werken der Musik ist dies meist leichter.
Alt 08. 04. 2008, 15:04 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #54
xxUnkaputtbarxx
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 82
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von rockbaby 
am besten ein billig proggi erstellen, für nen euro anbieten und in tauschbörsen als was wahnsinniges ankündigen und schön saugen lassen. dann den leuten nen schrieb vom anwalt schicken und teure abmahnungen schicken. so werden wir noch reich.
Dann singt man eben irgendein schwachsinniges Lied, das lustig ist. Mir geht es hierbei nur ums Prinzip!
Alt 08. 04. 2008, 15:07 xxUnkaputtbarxx is offline Mit Zitat antworten #55
zappelRW
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 23
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Ich glaube ich erleide Hirnaussetzter?
Tut mir leid wenn hier schon alles tausendmal durchgekaut, aber ich raff´s einfach nicht mehr...
Bitte, für so verwirrte, juristisch vollkommen unterbelichtete Menschen wie mich, bitte noch einmal das Problem:
Verkehrsdaten sagen aus, wann jemand mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war, also das Kommunikationsverhalten?
Das Verfassungsgericht schützt nun diese Verkehrsdaten, im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung, nicht aber im Sinne einer z.B. Systemsicherung ala Telekom? Sehe ich das soweit richtig?
Aber es interessieren doch eh nur die Bestandsdaten, sprich wer steckt hinter den Verkehrsdaten?
Also die MI will nun zugriff auf was? Verkehrsdaten, welche im zuge des Verfassungsgerichtes vorläufig "geschützt" wurden?
Ich versteh´s gerade echt nicht...
Alt 08. 04. 2008, 15:36 zappelRW is offline Mit Zitat antworten #56
Philipus II
seit 2 Jahren dabei...
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 4.864
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Ich vertraue da mal gnz auf das Bundesverfassungsgericht...
Alt 08. 04. 2008, 16:07 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #57
Oburi
AHHH ERROR!
 
Benutzerbild von Oburi
 
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Paderborn
Beiträge: 371
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

War doch klar das die das Gesetz jetzt wieder ausdehnen wollen ohne Ende...
Immerhin haben sies durchbekommen, also kann man auch weitergehen, auch wenn vorher geschworen wurde das mans nicht macht...
Scheiß Land.
Alt 08. 04. 2008, 16:23 Oburi is offline Mit Zitat antworten #58
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.512
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von zappelRW 
Verkehrsdaten sagen aus, wann jemand mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war
Yep, die Internet-Verkehrsdaten sagen aus, von wann bis wann welche IP einem Anschluss X zugeordnet wurde. Die Bestandsdaten wiederum sagen aus, wem der Anschluss X nun konkret gehört, welche Adresse diese Person hat, usw.
Zitat:
Das Verfassungsgericht schützt nun diese Verkehrsdaten, im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung, nicht aber im Sinne einer z.B. Systemsicherung ala Telekom? Sehe ich das soweit richtig?
Ja. Nur die Daten der VDS sind geschützt, die Daten zur Systemabsicherung nicht. Irgendwie schräg, das ist aber so.
Zitat:
Aber es interessieren doch eh nur die Bestandsdaten, sprich wer steckt hinter den Verkehrsdaten?
Genau. Die MI interessiert sich in der Tat nur für die Bestandsdaten.
Zitat:
Also die MI will nun zugriff auf was? Verkehrsdaten, welche im zuge des Verfassungsgerichtes vorläufig "geschützt" wurden?
Nein, die MI will Auskunft über Bestandsdaten. Sie will keinen Zugriff auf Verkehrsdaten, die interessieren sie nicht. Die Überschrift dieses Threads ist falsch. Um diese Bestandsdatenauskunft aber erfüllen zu können, muss der Provider hilfsweise auf die Verbindungsdaten zugreifen.

Musikindustrie (IP, Zeitpunkt) -> [BLACKBOX (Provider)] -> Name, Adresse

Aus Sicht der Musikindustrie (und auch nach der Auffassung unseres Gesetzgebers) ist das eine Bestandsdatenauskunft. Wenn man aber in die Blackbox hineinschaut:

[BLACKBOX] := [Verbindungsdatenzugriff -> Bestandsdatenzugriff]

Dann sieht man, dass der Provider zur Erfüllung dieser Bestandsdatenauskunft auf Verbindungsdaten zugreifen muss. Dies ist nötig, da einem Anschluss ja ständig wechselnde dynamische IP-Adressen zugeordnet werden. Diese Zuordnung läßt sich nur mit Hilfe von Verbindungsdaten auflösen. Die MI rückt mit erschnüffelter IP-Adresse und mit einem Zeitpunkt an. Der Provider benötigt einen Verbindungsdatenzugriff, um daraus die Anschlusskennung X zu ermitteln. Mit dieser Anschlusskennung X greift er dann anschließend auf die Bestandsdaten zu und erhält endlich den Namen und die Adresse des chreklich pösen Übeltäters.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich? Ich halte es für wichtig, diese Auffassung unserer Regierung verstanden zu haben, dann lassen sich die Argumente unserer Politiker viel besser einordnen.
Alt 08. 04. 2008, 16:31 Hadron is offline Mit Zitat antworten #59
fexbest
Gullianer
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 266
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

es geht ja hier nun nur um die Daten aus der VDS oder?
Da hat das Bundesverfassungsgericht doch schon klar geregelt, dass die Daten nur für schwere Straftaten und nur mit richterlichem Bescheid herausgegeben werden dürfen oder??
Dieser Gesetzentwurf widerspricht doch dann eindeutig unserem Verfassungsgericht, also auch unserer Verfassung, da Urheberrechtsverletzungen keine schweren Straftaten sind. Also handelt die Bundesregierung deswegen prinzipiell illegal, da sie sich gegen unsere Verfassung stellt. Bin dafür die mal anzuzeigen, so wie in der Türkei, sonst werden wir die nie los... Werden damit zwar wohl keinen Erfolg haben, aber mal schauen, was dann los ist!
Alt 08. 04. 2008, 16:40 fexbest is online now Mit Zitat antworten #60
Destiny666
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 832
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

War doch klar, dass unseren Politikern scheiß egal ist, was das BVG entscheidet.

Ich weiß jetzt nicht, welche direkte Verbindung unsere Politiker zur Musikindustrie haben. Sitzen da einige im Vorstand oder sind Spendengelder in netter Höhe geflossen? (Ich schreib extra Spendengelder, meine aber noch was anderes. )

Hoffentlich kriegen sie das nicht durch, dass eine private Firma Zugriff auf Daten der Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhält.
Alt 08. 04. 2008, 16:46 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #61
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.512
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von fexbest 
Dieser Gesetzentwurf widerspricht doch dann eindeutig unserem Verfassungsgericht
Diese Meinung kann man durchaus vertreten, siehe zum Beispiel:
Zitat:
Zitat von RA Gulden 
Erstaunlich ist vor allen Dingen, dass der Entwurf im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des BVerfG steht. Die Einräumung eines eigenen Auskunftsanspruchs der Musikindustrie gegenüber den Providern dürfte schwerlich mit unserer Verfassung zu vereinbaren sein. Insoweit dürfte der Entwurf neben den Verfahren zur Begriffsbestimmung gleichsam Anlass für erfolgsversprechende Verfassungsbeschwerden geben.
(Quelle) (unten)
Alt 08. 04. 2008, 16:52 Hadron is offline Mit Zitat antworten #62
BillieJoel
 
Beiträge: n/a
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Kann mir denn mal jemand einen Link zu einem Interview geben in dem einer der wichtigen Politiker gesagt hat, dass die Daten der VDS wirklich nur für besonders schwere Verbrechen eingesetzt werden sollen?
Alt 08. 04. 2008, 16:55 Mit Zitat antworten #63
fexbest
Gullianer
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 266
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

na dann falls dieser Gesetzesentwurf durchkommt fände ich solangsam eine Klage gegen unsere Regierung für gerechtfertigt, wie schon weiter oben geschrieben.
Das würde dann zumindest einmal die Aufmerksamkeit der Medien auf unsre Seite bringen
Alt 08. 04. 2008, 16:55 fexbest is online now Mit Zitat antworten #64
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.512
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Steph-Christopf 
Kann mir denn mal jemand einen Link zu einem Interview geben in dem einer der wichtigen Politiker gesagt hat, dass die Daten der VDS wirklich nur für besonders schwere Verbrechen eingesetzt werden sollen?
Ich kann Dir einen Link zu einer Äußerung unserer Lügenbaronin geben:

Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke

Ich frage mich immer, ob sie das mit Absicht oder aus Unkenntnis macht.
Alt 08. 04. 2008, 17:14 Hadron is offline Mit Zitat antworten #65
WHL
 
Beiträge: n/a
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Interessant ist auch dieser Link
http://arstechnica.com/news.ars/post...ringement.html

Also alle Weg aus Deutschland
Alt 08. 04. 2008, 17:32 Mit Zitat antworten #66
littlemike1005
 
Beiträge: n/a
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von xyxDennisxyx 
In Deutschland ist immerhin Gleichberechtigung


Aber wer Geld hat ist gleicher.
Alt 08. 04. 2008, 17:39 Mit Zitat antworten #67
Killer-Plautze
Dreck-Schwein
 
Benutzerbild von Killer-Plautze
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: im Arsch
Beiträge: 207
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Nein, die MI will Auskunft über Bestandsdaten. Sie will keinen Zugriff auf Verkehrsdaten, die interessieren sie nicht. Die Überschrift dieses Threads ist falsch. Um diese Bestandsdatenauskunft aber erfüllen zu können, muss der Provider hilfsweise auf die Verbindungsdaten zugreifen.

Musikindustrie (IP, Zeitpunkt) -> [BLACKBOX (Provider)] -> Name, Adresse

Aus Sicht der Musikindustrie (und auch nach der Auffassung unseres Gesetzgebers) ist das eine Bestandsdatenauskunft. Wenn man aber in die Blackbox hineinschaut:

[BLACKBOX] := [Verbindungsdatenzugriff -> Bestandsdatenzugriff]

Dann sieht man, dass der Provider zur Erfüllung dieser Bestandsdatenauskunft auf Verbindungsdaten zugreifen muss. Dies ist nötig, da einem Anschluss ja ständig wechselnde dynamische IP-Adressen zugeordnet werden. Diese Zuordnung läßt sich nur mit Hilfe von Verbindungsdaten auflösen. Die MI rückt mit erschnüffelter IP-Adresse und mit einem Zeitpunkt an. Der Provider benötigt einen Verbindungsdatenzugriff, um daraus die Anschlusskennung X zu ermitteln. Mit dieser Anschlusskennung X greift er dann anschließend auf die Bestandsdaten zu und erhält endlich den Namen und die Adresse des chreklich pösen Übeltäters.

Nochmal zum Mitschreiben:
Ein Unbekannter begeht ein schreckliches Verbrechen (z.B. Völkermord), bekannt sind nur die IP-Adresse mit Zeitpunkt und Datum, unter dem eine Bekenner-Mail verschickt wurde. Dann darf die Staatsanwaltschaft in den Grenzen des BVG-Urteils nach dem Anschluss-Inhaber fahnden und sich bei den im Rahmen der VDS gespeicherten Daten bedienen.

Ein Unbekannter begeht ein "minderschweres Verbrechen", bekannt sind IP-Adresse mit Zeitpunkt und Datum, unter dem ein Blog gepostet wurde. Der Staatsanwaltschaft sind die Hände gebunden.

Ein Schulkind saugt sich aus dem Esel etwas aus den Charts. Bekannt sind IP-Adresse mit Zeitpunkt und Datum, und die Justiz darf sich auf den Völkermordkopierer einschiessen. So richtig?

Da die Daten der VDS und die Abrechnungsdaten des Providers inhaltlich identisch und wahrscheinlich auch nur einfach (im Sinne von einmalig) gespeichert sind, fällt es mir schwer zu begreifen, daß dieselben Daten bei Nicht-Völkermorden durch das BVG-Urteil geschützt werden, während bei einfachen Raubmordkopierern eben genau diese Daten an Abmahnanwälte herausgegeben werden sollen.
Alt 08. 04. 2008, 18:03 Killer-Plautze is offline Mit Zitat antworten #68
25frames
Raubkopierer
 
Benutzerbild von 25frames
 
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: DDR :-)
Beiträge: 111
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

DIESE SCHWEINE !!!
Alt 08. 04. 2008, 18:23 25frames is offline Mit Zitat antworten #69
hogarl
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 425
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Fassen wir mal zusammen: Nachdem mir dieses Gesetzesverabschiedung schon lange bekannt war, tritt hier im Thread auf, was ich bereits im Abmahn-Laberthread beschrieben habe.
In Thread haben sich neue Erkenntnisse gewonnen:
1) Da man auf die Daten der VDS nicht zugreifen kann, soll jetzt direkt ein Einsehen der Bestandsdaten seitens der Staatsanwälte bei einer Ip-Addresse ermöglicht werden. Also, der User ist online und die Staatsanwaltschaft bittet den Provider einfach so um Auskunft. (Vom Richterlichen Beschluss abgesehen)
2) Andere Speichermaßnahmen, der Verkehrsdaten (eben nicht VDS) können hier ein Schlupfloch sein.

Ich kann mir diese Szenarien vor allem 1) nicht vorstellen, da hier noch mehr rechtliche Unsicherheien bestehen. Richterlicherbeschluss, wie soll das gehen, in der Kürze der Zeit? Wie soll man beweisen, dass dieser User immernoch mit derselben IP unterwegs ist?

Ich bin momentan ratlos, wie das alles gehen soll. Was nützt ein Auskunftsansspruch, wenn auf dieser Dateien eigentlich nicht zugegriffen werden darf? Bestandsdaten lassen sich doch nur über IPs abfragen. Oder andersrum, was nützt der kürzliche Beschluss des BVerfG?

Warum führt man hier nicht einfach ein QuickFreeze ein, damit endlich mal Klarheit herrscht!

Jenseits alledem, ich rege mich über diese "Kapitalistenklabauter" nicht mehr auf, meine Zeit ist mir zu schade, über diese verschmierte Menschen Juristenbande, zu krakelen.
Alt 08. 04. 2008, 18:36 hogarl is offline Mit Zitat antworten #70
Moses
Mitglied
 
Benutzerbild von Moses
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.376
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Chummer 
@shirasaya
Welcher Teil des Gesetzesentwurfs ärgert dich denn jetzt? Habe schon zig mal nachgefragt aber keiner hat bisher darauf geantwortet.

Dann versuche ich mal darauf zu antworten.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605048.pdf (S.17)

Mich ärgert §101 Abs. 10 in Verbindung mit dem Auskunftsanspruch Abs. 9.

Zitat:
(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von
Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes)
erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige
richterliche Anordnung über die Zulässigkeit
der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die
von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass
dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk
der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen
Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf
den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Entscheidung
trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten
die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme des
§ 28 Abs. 2 und 3 entsprechend. Die Kosten der richterlichen
Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die
Entscheidung des Landgerichts ist die sofortige Beschwerde
zum Oberlandesgericht statthaft. Sie kann
nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf
einer Verletzung des Rechts beruht. Die Entscheidung
des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar. Die Vorschriften
zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im
Übrigen unberührt.

(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9
wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel
10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

In Absatz 9 wird ausdrücklich von den Verkehrsdaten gesprochen.
Und in Abs. 10 wird nochmals ausdrücklich betont, dass das Grundrecht Artikel 10 zugunsten der Rechteinhaber eingeschränkt wird.

Bin zwar kein Jurist, aber wenn ich das so lese, ärgert es mich schon, dass zu gunsten von Privaten Rechteinhaber meine Grundrechte eingeschränkt werden.

Und hier werden nicht von Bestandsdaten gesprochen, sondern von Verkehrsdaten, die nach dem Grundrecht geschützt sind.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn ich die §§ falsch verstehe.

Gruss Moses
Alt 08. 04. 2008, 19:00 Moses is offline Mit Zitat antworten #71
Chummer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.028
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

In Absatz 9 wird ausdrücklich von den Verkehrsdaten gesprochen.
Sie sollen für die Auskunft vernwendet werden (nicht axplizit herausgegeben werden). Und was glaubst du wie das heutzutage ist?
Zitat:
(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von
Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes)
erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige
richterliche Anordnung über die Zulässigkeit
der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich
, die
von dem Verletzten zu beantragen ist.
Vergleiche das mal mit heute.
Auf richterliche Anordnung dürfen die auch deinen Anschluß komplett überwachen.. Also auch den Inhalt.
Alt 08. 04. 2008, 19:05 Chummer is offline Mit Zitat antworten #72
COverride
Mitglied
 
Benutzerbild von COverride
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Ort: Nederlands
Beiträge: 3
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Am Ende wird sich das sowieso alles so hingebogen wie man es braucht.
Am besten die Politiker, dann die Lobbyisten und anschließend alle anderen an der Wand stellen. So langsam belommt das Wort Volks(V)ertreter eine ganz neue Bedeutung
Alt 08. 04. 2008, 19:17 COverride is offline Mit Zitat antworten #73
koelnmedia
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 396
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Dann versuchen wir einmal, das Ganze klarzustellen:

Zitat:
“Das diskutierte Gesetz gibt der Musikindustrie die Möglichkeit, effektiver gegen gewerbsmäßige Raubkopierer oder Produktpiraten vorzugehen”, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei, im Gespräch mit pressetext. “Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzesentwurfes bekommt sie nur dann zusätzliche Möglichkeiten zur Ermittlung des Rechtsverletzers, wenn die Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt ist”, betont Eckert. Auf die vielen Mio. Tauschbörsennutzer habe das Gesetz jedoch keine Auswirkungen, da diese in der Regel nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. “Solche Rechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr richten im Regelfall sehr große Schäden an”, ergänzt Eckert.

Quelle: Pressetext Deutschland (Hervorhebungen durch mich.)

Noch Fragen?
Alt 08. 04. 2008, 19:18 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #74
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.512
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Das vielleicht wirklich Skandalöse ist, dass gewisse Regierungsvertreter gewisser Parteien ständig auch noch den Richtervorbehalt streichen möchten. Dann gäbe es wirklich keinerlei hoheitliche Kontrolle mehr. Alles wäre möglich für Blutsauger und Rechteinhaber.

Es ist natürlich zu befürchten, dass dieser Richtervorbehalt unter dem großen(?) zu erwartenden Ansturm zu einem Durchwinken mutiert, aber so weit ist es ja noch nicht. Dürfte spannend werden. Immerhin müssen die Abmahner ja zukünftig in Vorleistung gehen, wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch kommt. Die ca. 50,-€ der Providerauskunft und die ca. 200,-€ der richterlichen Anordnung müssen sie zunächst erstmal aus eigener Tasche bezahlen. Da ja gerne im Tausenderbündel abgemahnt wird, kommen da schon ein paar Sümmchen Vorschuss zusammen, bei 1000 Abmahnungen immerhin eine viertel Million Euro (siehe hier, siebente Absatz). Dann kommt noch die 100,-€ Gebührendeckelung hinzu.

Ich weiß gar nicht, ob man die ganze Sache wirklich soooo pessimistisch sehen sollte? Vielleicht lohnt sich das Geschäftsmodell "Massenabmahnung" zukünftig einfach nicht mehr?

@Killer-Plautze:
Zitat:
Zitat von Killer-Plautze 
Da die Daten der VDS und die Abrechnungsdaten des Providers inhaltlich identisch und wahrscheinlich auch nur einfach (im Sinne von einmalig) gespeichert sind, fällt es mir schwer zu begreifen, daß dieselben Daten bei Nicht-Völkermorden durch das BVG-Urteil geschützt werden, während bei einfachen Raubmordkopierern eben genau diese Daten an Abmahnanwälte herausgegeben werden sollen.
Auch ich könnte mir vorstellen, dass es sich um den gleichen, wenn nicht sogar physisch identischen Datenbestand handelt. Eine wirklich skurrile Situation. Aber die Verfassungsbeschwerde bezog sich nun einmal ausschließlich auf die VDS.

@koelnmedia:
Zitat:
Zitat von koelnmedia 
Auf die vielen Mio. Tauschbörsennutzer habe das Gesetz jedoch keine Auswirkungen, da diese in der Regel nicht im geschäftlichen Verkehr handeln.

Hierzu mal folgendes:
Zitat: