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Chummer
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Vielleicht lohnt sich das Geschäftsmodell "Massenabmahnung" zukünftig einfach nicht mehr?
Vor allem dank §97...
Zitat:
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für
die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen
für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach
gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
auf 50 Euro.

Zitat:
Noch Fragen?
Jap.. Wie sieht es damit aus:
Zitat:
"Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!" (Autor: Simon Columbus)
Alt 08. 04. 2008, 19:35 Chummer is offline Mit Zitat antworten #76
zappelRW
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Hadron 
Ich hoffe, das war jetzt verständlich? Ich halte es für wichtig, diese Auffassung unserer Regierung verstanden zu haben, dann lassen sich die Argumente unserer Politiker viel besser einordnen.

@Hadron,
Dankeschön, Du hast meine Verwirrung mit Deinen Erklärung wirklich arg gemildert! Danke dafür!
Hat geholfen das ganze jetzt strukturierter betrachten zu können.
Den Link zu Frau Zypries Aussagen hab ich mir auch noch mal zugemutet, der klingelte mir dei ganze Zeit noch in den Ohren.
Ich unterstelle Ihr da durchaus Absicht und früher oder später wird Sie mit Ihren Äußerungen konfrontiert werden.
"Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."
Witzig, bin gespannt auf Ihre Reaktion sofern Sie sich darauf einläßt.
Irgendwie ekelhaft...
Alt 08. 04. 2008, 19:40 zappelRW is offline Mit Zitat antworten #77
Moses
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Benutzerbild von Moses
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.369
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Chummer 
In Absatz 9 wird ausdrücklich von den Verkehrsdaten gesprochen.
Sie sollen für die Auskunft vernwendet werden (nicht axplizit herausgegeben werden). Und was glaubst du wie das heutzutage ist?

Vergleiche das mal mit heute.
Auf richterliche Anordnung dürfen die auch deinen Anschluß komplett überwachen.. Also auch den Inhalt.

Ja und genau da liegt mein Ärgernis.
Heute ist es so, dass diese Möglichkeit des Zugriffs nur Staatsorgane (z.B. Staatsanwaltschaft) haben.
Und jetzt sollen Rechteinhaber auf die gleiche Stufe mit denen gestellt werden.

Das halte ich für sehr bedenklich.
(Erst recht im Hinblick darauf, dass heute die Staatsanwaltschaft schon die Auskünfte von den Providern ohne richterliche Anordnung bekommen hat.)

Die Industrie hat -wie man an dem neuen Gesetz auch sieht- eh schon grossen Einfluss auf die Legislative.

Wie lange dauert es dann noch, bis sie auch richterliche Gewalt bekommen?

Hier wird in meinen Augen ganz massiv das Gewaltmonopol und die Gewaltenteilung verwässert.

Wenn man es genau nimmt, dann sieht es doch heute schon so aus.
Die MI nimmt starken Einfluss auf die Legislative.
Dann ermittelt sie die Verstösse selbst. => Exekutive.
Das Straffmass legen sie ja über die Abmahngebühren selbst fest. => Judikative.
Nur noch bei dem Zugriff auf die Verbindungsdaten, brauchen sie noch ein klein wenig richterliche Hilfe.

Verfolgung und Verurteilung von Straftaten ist eindeutig Sache des Staates, und darf nicht Privatpersonen überlassen werden.
Und das ist mit den Abmahnungen schon ganz massiv unterlaufen worden.
Wenn jetzt die Rechteinhaber noch auf die gleiche Stufe mit der Exekutive gestellt wird, dann ist das Gewaltmonopol bald flöten.

Man darf nicht nur den Gesetestext sehen, sondern dass Rechteinhaber so langsam mit den gleichen Rechten ausgestattet werden wie bisher die Staatsorgane.

Und das geht mir zu weit.

Gruss Moses
Alt 08. 04. 2008, 20:19 Moses is offline Mit Zitat antworten #78
jn_hummel
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Beiträge: 75
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Chummer 
In Absatz 9 wird ausdrücklich von den Verkehrsdaten
Vergleiche das mal mit heute.
Auf richterliche Anordnung dürfen die auch deinen Anschluß komplett überwachen.. Also auch den Inhalt.

Das heisst aber noch nicht automatisch, dass in Zukunft die Bestandsdatenabfrage tatsächlich im zivilrechtlichen Verfahren vorgenommen werden wird.
Die Zivilgerichte werden durch solche Verfahren wahrscheinlich noch mehr ausgelastet werden als es heute schon die Staatsanwaltschaften sind. (Daran denkt aber anscheinend niemand! Das Problem wird aber lediglich verlagert.)

Ausserdem muss der Rechteinhaber die Kosten für das Auskunftsverfahren sowie die allfälligen Auslagen des Providers für die Bearbeitung des Ersuchens vorschiessen. Dies könnte auch ein Hindernis darstellen: Zwar wird der Rechteinhaber diese Kosten als Schaden gegenüber dem Verletzer geltend machen können. Doch ist der Anschlussinhaber häufig nicht der Verletzer (sondern ein anderes Familienmitglied).

Nach meinen allg. Rechtskenntnissen (bin nicht aus Deutschland) könnten diese Kosten von einem blossen (Mit)störer nicht verlangt werden. Denn dieser haftet mangels Verschulden eben nicht für Schäden. Und die Kosten für ein vorgelagertes Gerichtsverfahren stellen doch einen gewöhnlichen Schaden dar, oder? Vielleicht liege ich damit falsch. Darüber hinaus besteht ja auch ein allgemeines Insolvenzrisiko des Abgemahnten, der evtl. nicht mal diese Kosten aufbringen kann.

Somit wäre es doch weniger riskant, die Verfahren wie bis ahnin über den Umweg eines Strafprozesses zu führen, sofern 1. die Staatsanwaltschaften mitmachen und 2. die Daten auf diesem Weg überhaupt herausgegeben werden dürfen.

Zu 2.
Möglich wäre es, dass die Provider künftig zwei Datenbestände führen werden, einen für die gewöhnlichen Bestandsdaten (sowie die im Rahmen von § 96, 97 für Abrechnungszwecke oder zur Gewährung der Systemintegrität - aber wahrscheinlich illegal - für einige Tage vorgehaltenen Verkehrsdaten). In diesem Fall wäre die Auskunft auch ohne Zugriff auf die im Rahmen von § 113a separat gespeicherten Vorratsdaten möglich.

Für den Fall aber, dass nur ein Datenbestand geführt wird, ist es problematisch: Denn § 113b Satz 1 Halbsatz 2 hält zwar fest für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach § 113 darf er [der Provider] die Daten nicht verwenden). Nur ist es nach wie vor völlig unklar, was damit gemeint ist.
(Soweit ich gesehen habe, steht in der Klageschrift von RA Starostik nicht wirklich etwas zu diesem Thema. Aber die über 200 Seiten hab ich natürlich nicht im Einzelnen durchgesehen).

Denn in § 113 steht ja auch: "Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig.". § 113 Abs. 1 S. 1 TKG kann für sich alleine einen Grundrechtseingriff in das Fernmeldegeheimnis also nicht rechtfertigen.
Nun wäre es in meinen Augen auch verfehlt (resp. systemwidrig), § 113b Satz 1 Halbsatz 2 gerade als eine solche gesetzliche Vorschrift zu betrachten.

Letzere Bestimmung stellt m.E. nur eine ausdrückliche Bestätigung dar, dass das Verfahren nach § 113 prinzipiell auch dann Anwendung findet, wenn sich Provider entschliessen, das bisherige Logging komplett zu streichen und durch ein neues, VDS-konformes Verfahren zu ersetzen. Denn ohne den Passus von § 113b Satz 1 Halbsatz 2(resp. wenn nur stehen würde: "andere Verwendungszwecke sind ausgeschlossen) könnte man auf die Idee kommen zu behaupten, selbst eine Auskunft der Form "Name des Anschlussinhabers -> stat. IP" bzw. "unterdrückte Telenfonnummer -> Anschlussinhaber" würde neu (d.h. seit der VDS) die Verarbeitung von Verbindungsdaten nach § 113a erfordern, was ja bis anhin nicht der Fall war.

Diese Anfragen waren vor der Einführung der VDS uneingeschränkt zulässig, weil sie nicht in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen haben. Siehe hierzu http://miami.uni-muenster.de/servlet...iss_kramer.pdf, S. 143.

Nur helfen solcherlei Anfragen bei der Verfolgung von Filesharern nicht weiter. Dort braucht es nämlich Abfragen des Typs "dyn. IP -> Anschlussinhaber".

Bezüglich dynamischer IP vertritt ein Teil der Lehre, dass selbst die Abfrage des dahinter stehenden Inhabers einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis (wegen der vorgängigen Bearbeitung von Verkehrsdaten) darstellt. Siehe http://miami.uni-muenster.de/servlet...iss_kramer.pdf, S. 144.

Zitat:
Um den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses [...] nicht unangemessen zu verkürzen, muss jedoch auch diese Verknüpfung zwischen Bestands- und Verkehrsdaten vom Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses umfasst sein.

Ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedarf jedoch einer expliziten gesetzlichen Grundlage. Z.B.
- § 113b TKG bzgl. schwerer Straftaten (nicht aber Satz 1 Halbsatz 2!)
- § 100g StPO
- und neu: § 101 (9) und (10) UrHG

Aber dass die ganze Thematik höchst umstritten ist, habe ich schon unter http://board.gulli.com/thread/104627...gericht/8/#180 versucht darzulegen.

Und was letztendlich die Bundesregierung genau mit § 113b Satz 1 Halbsatz 2 in fine angestrebt hat, will sich nicht so ganz vor mir erschliessen. Aber am besten lest ihr es selbst:

Zitat:
Die Bundesregierung erachtet das Anliegen zu Buchstabe a [Anm.: Direktes Auskunftsrecht für Urheberrechtsvertreter] aus den hierzu in der Vorschlagsbegründung dargelegten beachtlichen Gründen für bedenkenswert, weist aber darauf hin, dass mit einer solchen Verwendung der nach Maßgabe von § 113a Abs. 4 TKG-E gespeicherten Daten zur Erfüllung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche ein weiterer Eingriff in die Rechte der Telekommunikationsnutzer verbunden wäre, wenn auch die gespeicherten Daten selbst nicht beauskunftet, sondern lediglich intern vom Diensteanbieter verarbeitet würden.

Die Bundesregierung hält das Anliegen zu Buchstabe b für berechtigt. Mit der Verwendungsbeschränkung in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E war nicht beabsichtigt, eine Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG über den zeitweiligen Inhaber einer dynamischen Internetprotokoll-Adresse, zu deren Erteilung Diensteanbieter intern auf gespeicherte Verkehrsdaten zugreifen müssen, künftig auszuschließen. Die vorgeschlagene Klarstellung ist auch geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen und eine Beauskunftung nach § 113 TKG weiterhin zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Ersetzung des Wortes "verwenden" durch das Wort "übermitteln" in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E hätte darüber hinaus allerdings zur Folge, dass ein interner Zugriff auf die allein nach Maßgabe von § 113a TKG-E gespeicherten Daten durch den Diensteanbieter auch zur Erfüllung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche (s. o.) und zur Verwendung bei Störungen von Telekommunikationsanlagen und bei Missbrauch von Telekommunikationsdiensten nach § 100 TKG ermöglicht würde. Sofern eine so weit reichende Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten nicht gewollt ist, böte sich folgende klarstellende Ergänzung in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E an, um dem Anliegen zu Buch- stabe b Rechnung zu tragen:
"für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach § 113 darf er die Daten nicht verwenden."
Alt 08. 04. 2008, 20:22 jn_hummel is offline Mit Zitat antworten #79
Indianer
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Es wird endlich mal Zeit, dass die Staatsmafia (GEZ) und die MUI zusammen bedient werden. Nützlich wäre da die Einführung einer Multimediasteuer, die zusammen schon im Paketpreis der DSL Kunden mit einberechnet sind. Alleinig das würde alle Probleme aus der Welt schaffen. Die einzigen, die dann weniger Geld machen würden sind die Rechtsverdreher wie Gravenreuth, Logistep und Konsorten. Ich denke auch das diese das auch wissen und absichtlich dagegen steuern mit einer egoistischen Strategie um so daraus Kapital zu schlagen.

Indianer
Alt 08. 04. 2008, 20:31 Indianer is offline Mit Zitat antworten #80
orenidle
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Vielleicht sollte man den Leuten gleich eine Blankovollmacht geben, dann ist endlich Ruhe mit dem Scheiß und sie können sich nach Herzenslust bedienen.

Ich halte die Demokratie eh für eine Erfindung der wirklich Mächtigen, sich damit aus der Schusslinie zu bringen aber damit bin ich ja ein Verschwörungstheoretiker und diese sind laut allgemeiner Forenmeinung hier ja Antisemiten.
Aber auch das stört mich nicht, bin ich halt Antisemit

Gruß aus Paraguay
Maribel
Alt 08. 04. 2008, 21:06 orenidle is offline Mit Zitat antworten #81
Harald10
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Destiny666 
Hoffentlich kriegen sie das nicht durch, dass eine private Firma Zugriff auf Daten der Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhält.

Also gestern las ich, dass die ARVATO, 100% Tochter Bertelsmann, die Stadt(-verwaltung) Würzburg übernommen hat.
In England hat sie bereits seit längerem eine Gemeinde im Griff.

Sicher schon mal was von Bertelsmann (-Stiftung), INSM und Bilderberger gehört!?

Der Kreis schließt sich langsam.

(Also ich bin neu hier und werde auch nur ganz ganz selten Euren Kreis stören!)
Alt 08. 04. 2008, 22:15 Harald10 is offline Mit Zitat antworten #82
Moses
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Hi Harald10,

wenn du noch mehr so Infos hast, nur her damit.

Meinst du das damit: One Stop Government in Würzburg

Liest sich ja wirklich nicht gut.
Gerade wenn ich das über den "vereinfachten Umzug" lese.
Würde ja gerade noch fehlen, wenn auf diese Art Firmen wie Bertelsmann noch zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter bekäme.

Na dann wissen die doch gleich, wer nicht nur der Anschlussinhaber vom DSL ist, sondern wer noch zum Hausstand gehört.
KFZ- Kennzeichen von den Fahrzeugen etc.....

Gruss Moses
Alt 08. 04. 2008, 22:32 Moses is offline Mit Zitat antworten #83
Harald10
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Also gute Artikel und Ausführungen zum Thema gibt g-flegel. de. Gutes, aber mittlerweile sehr umfangreiches Material.
Das (Fern-)Ziel ist wahrscheinlich Weltherrschaft - keine Ahnung. Wäre Verschwörungstheorie. Aber zumindest die Macht in Deutschland.
So stell ich mir Jamesbondbösewichte vor.
Und wenn "sie" dann alle Daten von jedem haben, wer was schreibt, wer mit wem Kontakt hat, wer wann wo sich aufhält, wer welche Krankheiten hat (ich glaube in der neuen Krankenkarte hängen die auch drin)........der aussgefuchste SiFi-Schreiber konnte sich das nicht vorstellen.

Was ich mich immer frage: was hat jemand davon, absolute Macht zu haben? Das gehört doch in die Irrenanstalt. Befriedigung kann das doch keine geben. Und alle "Lust" muss gesteigert werden.....wo endet es? Und mit dem Tod hört das doch auch auf, es ist doch gar nicht für "ewig". Davon abgesehen ist es auch gar nicht möglich, es wird immer Widerständler geben. Ich kann mich in ein so "krankes" Gehirn nicht hineinversetzen.
Und jetzt höre ich auf, ich schweife vom Thema des Threadts ab.
Alt 08. 04. 2008, 22:47 Harald10 is offline Mit Zitat antworten #84
Hadron
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von jn_hummel 
Die Zivilgerichte werden durch solche Verfahren wahrscheinlich noch mehr ausgelastet werden als es heute schon die Staatsanwaltschaften sind.
Das wird sehr wahrscheinlich der Fall sein. Mit ein Grund, weshalb bestimmte Parteien weiterhin den Richtervorbehalt unbedingt streichen möchten. Schon irre, da hat man plötzlich ernsthafte logistische Probleme mit den vielen, vielen "Straftätern", die man sich aber selbst durch die Gesetzgebung herbeigezaubert hat.
Zitat:
Zitat von jn_hummel 
Somit wäre es doch weniger riskant, die Verfahren wie bis ahnin über den Umweg eines Strafprozesses zu führen, sofern 1. die Staatsanwaltschaften mitmachen und 2. die Daten auf diesem Weg überhaupt herausgegeben werden dürfen.
Es ist in der Tat vorstellbar, dass die Rechteinhaber einfach weiter Strafanzeigen stellen. Besonders die Pornoabmahner können ja noch zusätzlich den § 184 StGB ziehen. In wie weit da aber die Staatsanwaltschaften noch mitmachen?
Zitat:
Zitat von jn_hummel 
Bezüglich dynamischer IP vertritt ein Teil der Lehre, dass selbst die Abfrage des dahinter stehenden Inhabers einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis (wegen der vorgängigen Bearbeitung von Verkehrsdaten) darstellt.
Vielleicht hierzu dieses:
Zitat:
Zitat von Rechtsausschuss 
Ausgehend vom Vorschlag ... des Bundesrates, dem die Bundesregierung in der Sache zugestimmt hat, wird mit der Ergänzung in § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG-E geregelt, dass die nach § 113a gespeicherten Daten, wie etwa eine (dynamische) IP-Adresse, auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten nach § 113 TKG verwendet werden dürfen. Damit wird in der Sache zugleich auch dem Anliegen im Vorschlag ... des Bundesrates Rechnung getragen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen, die klarstellt, dass Auskünfte insbesondere über den Namen und die Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen ist - und zwar gerade auch dann, wenn diese Auskunft vom Diensteanbieter nur unter Rückgriff auf - etwa nach § 113a TKG-E oder anderen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes - gespeicherte Verkehrsdaten möglich ist. Die mit der Ergänzung in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E nochmals klargestellte Gesetzeslage entspricht - ungeachtet einzelnen hiervon abweichender Judikate - seit jeher dem Willen des Gesetzgebers.
(Rechtsausschuss, Drs-Nr. 16/6979)

Oder auch
Zitat:
Zitat von Bundesrat 
Um Auskunft über Namen und Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers erteilen zu können, müssen die Diensteanbieter intern gespeicherte Verkehrsdaten verarbeiten. Gleichwohl handelt es sich dabei um eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten nach § 113 TKG. Dies wird auf Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 16/6979) durch eine Ergänzung in § 113b Satz 1 Halb-satz 2 TKG-neu nochmals ausdrücklich klargestellt. Diese Auskunft über Bestandsdaten setzt aber wegen des technisch notwendigen Rückgriffs auf die Verkehrsdaten voraus, dass Letztere gespeichert und für die Auskunft verarbeitet werden dürfen.
(Bundesrat 798/1/07)

Ich glaube, in den Köpfen der Bundesregierung schwirren solche Gedanken hier herum:

Die dynamische IP ist eine Krücke. Die existiert ja eigentlich nur deshalb, weil den ISPs nicht genügend individuelle statische IP-Adressen zur Verfügung stehen. Das Paar {dynamische IP; Zeitpunkt} kann man also einer statischen IP gleichsetzen. Eine statische IP-Adresse ist aber fast schon ein Bestandsdatum. Ach was, eigentlich ist sie so etwas wie eine Telefonnummer, also wirklich ein Bestandsdatum. Wenn also jemand daherkommt mit {dynamische IP; Zeitpunkt}, dann möchte er eindeutig eine Bestandsdatenabfrage. Die müssen wir ihm erlauben. Viel mehr als ein Nachschlagen in einem Telefonbuch ist das nicht. Was regen sich eigentlich alle so furchtbar auf?

Wem jetzt das Hirn bimmelt, der hat einen Anspruch darauf.
Alt 08. 04. 2008, 23:19 Hadron is offline Mit Zitat antworten #85
ghostuser
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Mir wird mal wieder schlecht bei dem Gedanken, dass die Musikindustrie, die ja wohl weitreichende Kontakte in der Regierung zu haben scheint, jetzt auch noch Forderungen stellen will und vorallem ,,kann,, , wie in Zukunft mit Privatdaten verfahren werden soll - das ist ja wohl der Hammer!!!

Wie unsere Regierung immer mehr zum Handlanger der Musiklobby wird ist schon erschreckend, gedeckt werden sie dabei durch Geldgeile Anwälte, die durch die Abmahnerei Millionen im Jahr verdienen! Nachweislich!!!

Einziger Lichtblick wäre wirklich eine erstmalige Abmahngebühr die unter einer dreistelligen Summe liegen sollte - nur das hält diese Abmahngeilen von ihrer jetzigen Strategie ab!!!
Denn eines muß man hier ganz offen sagen, die angeblich geschädigten Musiker bekommen in der Regel bis heute kein Geld - berechtigte Frage dürfte der Verbleib der Abmahngelder sein.


Gruß ghostuser
Alt 08. 04. 2008, 23:25 ghostuser is offline Mit Zitat antworten #86
pspfreak2k6
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

furchtbar und die wundern sich das sie keiner mehr wählen will, wenn die das volk nicht mehr vertreten sondern das volk immer mehr kriminalsieren. ich hab immer gedacht die NS-Zeit und ddr sind passe, aber scheinbar kommen sie wieder, bald werden wieder die ersten internierungslager eingerichtet. erst für terroristen, dann oppositionelle,...

ach übrigens der artikel 20 des GG hat für den fall das es so weiter geht nen netten absatz


Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Alt 08. 04. 2008, 23:28 pspfreak2k6 is offline Mit Zitat antworten #87
Moses
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

@Hadron,

dein Beitrag hat eine bedrückende Logik.
Und das schlimme daran, bei der IP kann man noch nicht einmal die Rufnummer unterdrücken.
Zumindest nicht bei den jetzigen Providern.

Deine Argumente muss ich jetzt erst einmal verdauen.


@Harald10,
ich nehme an, du meinst diese Seite: http://www.flegel-g.de

Passt nach deiner Beschreibung.
Habe bisher nur ein bisschen gestöbert Globalisierung ist nicht schlecht).
Was dort steht, eignet sich gut als Hintergrundinformation, zu dem derzeitigen Thema.

Das dort, und jetzt noch der Beitrag von Hadron....
Heute Nacht werde ich wohl Alpträume haben.

Gruss Moses
Alt 08. 04. 2008, 23:35 Moses is offline Mit Zitat antworten #88
koelnmedia
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Harald10 
Also gestern las ich, dass die ARVATO, 100% Tochter Bertelsmann, die Stadt(-verwaltung) Würzburg übernommen hat.
In England hat sie bereits seit längerem eine Gemeinde im Griff.

Sicher schon mal was von Bertelsmann (-Stiftung), INSM und Bilderberger gehört!?

Der Kreis schließt sich langsam.

(Also ich bin neu hier und werde auch nur ganz ganz selten Euren Kreis stören!)

Wo stand das denn? Im MAD-Magazin?
Alt 09. 04. 2008, 07:56 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #89
koelnmedia
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Artikel 20 (korrigierte Fassung nach Schäuble 2.0):

(1) Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Innenminister aus. Er wird die vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung geäußerte Meinung entsprechend manipulieren.

(3) Die Gesetzgebung ist nicht mehr an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung war nie an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, werden vier Jahre Dauerfolter mit dem Musikantenstadl angeordnet.

P.S.: Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten!
Alt 09. 04. 2008, 08:03 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #90
_BluBB_
g0T m1lK ?!
 
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Moin

War ja klar das diese Frage kommen würde, aber da ich sie noch nicht gesehen habe stelle ich sie jetz mal^^

Wenn dieses Gesetz durch geht und die Musikindustrie Zugriff auf die Verkehrsdaten bekommt, hat das dann auswirkungen auf rapidshare.com also auf Downloads?

Wäre net wenn mir das jemand beantworten könnte.

MfG eldenn0
Alt 09. 04. 2008, 13:45 _BluBB_ is offline Mit Zitat antworten #91
Chummer
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Beiträge: 4.799
Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Heute will Gert Flegelskamp Strafanzeige wegen Hochverrats gegen die momentane wie vergangene Regierungen erstatten.
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html

Zitat:
Wenn dieses Gesetz durch geht und die Musikindustrie Zugriff auf die Verkehrsdaten bekommt, hat das dann auswirkungen auf rapidshare.com also auf Downloads?
Bitte lies die Beiträge des Threads und denk nach!
Alt 09. 04. 2008, 14:26 Chummer is offline Mit Zitat antworten #92
Karl Marx
Oberster Systemgegner
 
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Hinter dem Faschismus steht das Kapital.
Der Kampf um Befreihung bleibt International.
Alt 09. 04. 2008, 14:47 Karl Marx is offline Mit Zitat antworten #93
GaGa81
 
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Chummer 
Heute will Gert Flegelskamp Strafanzeige wegen Hochverrats gegen die momentane wie vergangene Regierungen erstatten.
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html



Genießen die beiden nicht Imunitääääät?
Alt 09. 04. 2008, 14:55 Mit Zitat antworten #94
Indianer
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von GaGa81 
Genießen die beiden nicht Imunitääääät?

Das wäre ja noch schöner. Dann bräuchten sich die obersten Staatsorgane für nichts mehr zu rechtfertigen und könnten hier nochmals eine Diktatur gegen z.B. Modefriseure einbringen, da Angela ja eh mit denen auf Kriegsfuss steht.

Indianer
Alt 09. 04. 2008, 15:05 Indianer is offline Mit Zitat antworten #95
GaGa81
 
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Doch ich glaub nach Artkel 46 des GrundG. haben die alle Immuniääääät.
Alt 09. 04. 2008, 15:11 Mit Zitat antworten #96
titus_shg
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Zitat:
Zitat von Hadron 
Ganz ehrlich: Ich glaube da eher dem Jerzy Montag bzw. dem Günter Krings. Das mit dem "gewerblichen Ausmaß" könnte sich als gesetzgeberischer Trick entpuppen.

So wird es auch sein.

Man denke da auch nur mal bspw. an Ebay, wie schnell und einfach einem Privatverkäufer da dank schwammiger Gesetzesformulierungen "gewerbsmässiges Handeln" (mit den bekannten Folgen) unterstellt werden kann.

Das ist so ein abgekartetes Spiel da oben, da kann man nur noch kotzen.

MfG Andy
Alt 09. 04. 2008, 16:50 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #97
Echse
sehr lange ON BOARD
 
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Re: Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten