Hi br-fl,
worauf ich raus will?
Ganz einfach, das Gesetz soll die Rechteinhaber stärken => Abmahnung erleichtern, damit die bösen Verletzer leichter bestraft werden können.
Das ist der Grundgedanke des Gesetzes.
Es steht dort nichts drin, was die Rechteverletzer irgendwie besser schützen könnte.
Die ganze Deckelung betrifft höchstens ganz kleine Fälle, wie mal ein Bild aus dem Internet woanders verwendet.
Aber mit Sicherheit nicht Leute die eine ganze CD runterladen und damit einen immensen Schaden anrichten (laut MI).
Und über die Herausgabe der Adresse zur IP entscheidet auch kein Richter.
Sondern ein Richter hat nur ein Vorbehalt.
Er kann also nur ablehnen, wenn er es begründen kann, dass er Zweifel hat, dass hier ein VERDACHT auf eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Wie soll er das Ablehnen, wenn zur IP die Datei bekannt ist, die herunter geladen wurde?
Ein Verdacht besteht also immer beim Filesharing, wie es bisher gehandhabt wurde.
Und was wird ein überlasteter Richter machen, wenn er 1.000 Fälle vorgelegt bekommen?
Jeden Einzelnen untersuchen, ob er nach eingehender Prüfung einen begründeten Verdacht hat, dass er dieses Auskunftsersuchen ablehnen könnte, oder alle durchwinken?
Mit welcher Begründung soll er eine Anfrage ablehnen?
In der Realität wird es so laufen:
Jemand loggt mit und gibt die Daten an die einschlägigen Abmahnanwälte.
Die bekommen die Auskunft und verschicken die Mahnungen.
Ist wesentlich einfacher als bisher.
Keine Strafanzeige und keine Akteneinsicht mehr.
Es entfallen damit Schriftverkehr und auch Wartezeiten.
Und für die Filesharer wird es teurer, da jetzt noch die Kosten für das Auskunftsersuchen hinzukommen.
Und die Anwälte haben dann auch noch ein wesentlich grösseres Interesse die Abmahnung durchzufechten, da sie ja mit den Kosten in Vorleistung treten müssen.
Das Geld wollen sie zurück haben.
Gruss Moses