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Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.091
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LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.
Gegenstand der Verhandlung waren die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band Silbermond, die über das Peer-To-Peer-Protokoll Gnutella im Internet angeboten wurden. Ein litauischer Student hatte im Auftrag weiterlesen |
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#1
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www.pnw.de
Registrierungsdatum: Apr 2007
Ort: Krefeld
Beiträge: 97
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Erst die Staatsanwaltschaften aus NRW, nun das ach so böse Landgericht Hamburg:
Mal sehen wie es weitergeht ! |
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#2
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Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.387
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
Welche Anfänger waren da am Werk! Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen: a) Heruntergelade Werke b) Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert. Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot" Fundstellen BGHZ 113, 159 BGH GRUR 1991, 316 BGH MDR 1991, 959 BGH ZUM 1991, 363 BGH NJW 1991, 1234 BGH WRP 1991, 234 BGH CR 1991, 404 Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung. |
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#3
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ist überqualifiziert
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 873
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
In Deutschland dauert zwar vieles etwas länger, aber so langsam habe ich den Eindruck, dass die Rechtssprechung sich in letzter Zeit wieder mehr in Richtung der Realität entwickelt.
Noch kein Durchbruch, aber ein weiterer, kleiner Schritt in die richtige Richtung. |
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#4
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Just call me xy...
Registrierungsdatum: Jan 2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 509
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Merken die eigentlich nicht, dass es einfach nur absolut peinlich ist, dass sowas langwierig und offiziell festgestellt werden muss?
Natürlich ist ein Screenshot KEIN Beweismittel, nichts ist leichter zu manipulieren, als digitale Daten. Bei E-Mails haben die werten Juristen das doch auch verstanden. Warum nur? Warum wird so viel Energie in so überflüssige Sachen gesteckt? |
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#5
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 160
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht
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#6
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4, 8, 15, 16, 23, 42
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 106
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Genau so ist es icks-uepsilon... Find ich auch quatsch und vorallem wer nimmt sich die Frechheit mit so nem Screenshot vor Gericht anzutanzen. Ich meine heut zu Tage kann jeder VollNub mit Photoshop irgendwas herumfaken so das es keiner merkt.
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#7
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 2.495
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
wow!
unsere polys(siehe signatur politiker) haben "gimp" entdeckt, erstaunlich... demnächst können beamte sogar google benutzen ![]() edit: zu früh gefreut, die richter sind gerade mal soweit und die polys(siehe signatur politiker) noch lange nicht
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#8
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Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 144
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
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#9
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DARKNESS FOR EVER
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: Darkness
Beiträge: 796
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Also ich kann es ja gar nicht glauben, aber wenn der tatsächlich NUR mit Screenshots aufgewartet hat, hat er offensichtlich zu warm geduscht
Das ist allerdings nicht richtig aus den News zu lesen, denn da steht: Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert. Was jetzt? Heruntergeladen oder nur dokumentiert? Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. |
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#10
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Marvel Villain
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1.133
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Und selbst wenn man ein Screenshot manipuliert kann man nie wirklich sagen das PersonA dies und das wirklich gezogen hat ohne vor Ort alles nach zu prüfen oder eben durch Online Durchsuchung aber ich bezweifle es das ProMedia die Rechte für den Bundestrojaner bekommt schliesslich wurde er für Terroristen entwickelt.
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#11
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Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 522
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Nun ja, ich könnte ja theoretisch auch was ins Net stellen, das Ding z.B. Britney neu mp3.rar nennen und dann macht einer nen Screenshot (verändert den noch via Photoshop) und letztendlich war die Datei keine mp3 des neuesten Spears Songs, sondern nur eine Fotocollage von Omas Geburtstag, als sich Enkelin im Karaoke betätigt hat. Hm...
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#12
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";DROP TABLE;--
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 219
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
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#13
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Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 26
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Hamburg meine Perle...
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 389
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
Die "Anfänger" der bekannten GmbH! Gut ist auch das Zitat: Zitat:
Wird jetzt in der Branche schon nach Litauen "outgesourct", weil die Kosten die Einnahmen fressen? Oder frisst da jemand anders? ![]() Na ja, jedenfalls dürfte die "litauische Niederlassung" wohl schnell aufgelöst werden. Aber Polen gehört ja zur EU, da gibt es dann auch keine Probleme mit der Einreise der Zeugen ...
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#15
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.316
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
Wenn ich auf das Datum der Urteile schaue ...1991 Nach dem neuen Urteil gehe ich mal davon aus, dass einige Richter seit den Amiga-Zeiten etwas dazugelernt haben. Denn seit dieser Zeit sind nicht nur die Bilder bunter geworden. Dann, lieber Güni, ist doch eher die Frage, wer mit "1991" die Anfänger sind. Und wer heute event. noch auf dem Kenntnisstand ist. Gruss Moses |
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#16
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- iNSANiTY -
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 118
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "
mit sowas sind die bisher durchgekommen? da frage ich mich ganz ehrlich.... in was für nem bananenstaat leben wir hier eigentlich? NNB |
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#17
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Widerständler
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 1.535
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
Habe ich da richtig gelesen? Das Urteil kommt vom LG Hamburg? Was ist da passiert. Hat die Lobby vergessen "finanzielle Überzeugungsarbeit" zu leisten? Btw: Heise war diesmal gut drei Wochen schneller, wenn es der gleiche Fall sein sollte (Sieht so aus) Korrupt würde nen Rappel bekommen, wo es ihn doch schon wurmt, wenn er nur 2 Minuten langsamer ist
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 27
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
you made my day^^ |
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#19
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Spongebob-Fan
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 278
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
....und leider nicht mehr auffindbar ist ![]() jaja...dieses ProMedia is ein Drecksverein aller übelster Sorte. |
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 27
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Mich hat es damals wegen einem Screenshot erwischt - führte zwar zu "eingestellt wegen geringer Schuld" (es war ein PDF eines weniger als mittelmäßigen Buches - wegen dem Herrn der Ringe hätte ich ohne Murren gezahlt, aber wegen Schund?), aber nach der jetzigen Rechtsprechung wäre ich mit dem realistischen durchgekommen: "Sie haben einen Screenshot von Bearshare??? Gut, und ich habe hier 20 Screenshots davon, wie ich die Sachen erst von Ihnen heruntergeladen habe. Ich suche nämlich in meiner Freizeit nach Falschabmahnern, die die Dateien erst selbst verbreiten und dann Leute dafür abmahnen. Keine Beweiskraft? Wie kommen sie darauf? Meinen sie etwa Screenshots wären manipulierbar?"
Mein Anwalt sagte damals: "Ja, technisch kann Ihnen niemand was. Aber das den Richtern zu erklären hat nur 50% Erfolgschance. Sind sie bereit die möglichen 16.000 € Verfahrenskosten zu riskieren?" Da ich die nicht hatte, war ich das nicht, auch wenn ich liebend gerne durch alle Instanzen gezogen wäre. |
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 58
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Ich bin mir immer der Meinung, dass die Machenschaften dieser Branchen ansässigen Firmen, streckenweise nicht besser oder teilweise sogar noch schlimmer sind als die Machenschaften die amerikanische Kopfgeldjäger an den Tag legen.
Diese Herrschaften überschreiten nämlich auch tagtäglich die Grenze des gesetzlich Machbaren und im Endeffekt gehören eher die weg gesperrt als der Verdächtige hinter dem sie her sind. Ich hoffe dass die Gerichte in naher Zukunft mehr Urteile mit solcher Signalwirkung sprechen. Diese Firmen sollten lernen, dass man mit fragwürdigen unsauberen Ermittlungsmethoden in diesem Land keinen Reibach mehr machen kann. (Auch wenn es im Moment noch möglich ist )
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#22
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The dark side of DVDs
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: ..::sisällä::..
Beiträge: 10.283
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!!! Scheinen zumindest einige der Herren/Damen inzwischen auch so zu sehen
![]() Cee ya, CCS
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 3
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat:
interessant sowas von jemanden zu lesen, der erst leute zu straftaten angestiftet hat (hallo tanja) um sie dann abzuzocken. wann ist eigentlich ihr haftantrittstermin? |
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 235
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
das ist schon ganz schön heftig, dass mittlerweile studenten und praktikaten strafrechtliche ermittlungsarbeiten ausüben dürfen.
das ganze läuft schon über mehrere jahre bei promedia und anderen speziellen anwaltskanzleien, die sind sogar so dreisst und erlauben sich mit diesen beweisen eine (private) hausdurchsuchung mit beschlagnahmung aller elektronischen geräte, selten nur im beiseins eines polizisten, den sie vorher von irgennd einer unwissenden dienststelle einfach mitschleppen... die privaten daten der opfer werden dann auch wieder von studenten und praktikanten ausgewertet aber ob das ganze so legal ist, frag ich mich auch einfach mal promedia in youtube eingeben, dann stösst man auf einige tv-berichte über dieses tolle floriende unternehmen "proMedia" |
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