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08. 04. 2008, 16:08 #1
LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.
Gegenstand der Verhandlung waren die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band Silbermond, die über das Peer-To-Peer-Protokoll Gnutella im Internet angeboten wurden. Ein litauischer Student hatte im Auftrag
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08. 04. 2008, 16:20 #2www.pnw.de
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Erst die Staatsanwaltschaften aus NRW, nun das ach so böse Landgericht Hamburg:
Mal sehen wie es weitergeht !
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08. 04. 2008, 16:29 #3
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Welche Anfänger waren da am Werk!
Zitat von gullinews
Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:
a)
Heruntergelade Werke
b)
Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.
Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
Fundstellen
BGHZ 113, 159
BGH GRUR 1991, 316
BGH MDR 1991, 959
BGH ZUM 1991, 363
BGH NJW 1991, 1234
BGH WRP 1991, 234
BGH CR 1991, 404
Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.
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08. 04. 2008, 16:31 #4
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
In Deutschland dauert zwar vieles etwas länger, aber so langsam habe ich den Eindruck, dass die Rechtssprechung sich in letzter Zeit wieder mehr in Richtung der Realität entwickelt.
Noch kein Durchbruch, aber ein weiterer, kleiner Schritt in die richtige Richtung.
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08. 04. 2008, 16:33 #5Mitglied
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Merken die eigentlich nicht, dass es einfach nur absolut peinlich ist, dass sowas langwierig und offiziell festgestellt werden muss?
Natürlich ist ein Screenshot KEIN Beweismittel, nichts ist leichter zu manipulieren, als digitale Daten. Bei E-Mails haben die werten Juristen das doch auch verstanden.
Warum nur? Warum wird so viel Energie in so überflüssige Sachen gesteckt?
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08. 04. 2008, 16:36 #6
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht
Zitat von Gravenreuth
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08. 04. 2008, 16:39 #7
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Genau so ist es icks-uepsilon... Find ich auch quatsch und vorallem wer nimmt sich die Frechheit mit so nem Screenshot vor Gericht anzutanzen. Ich meine heut zu Tage kann jeder VollNub mit Photoshop irgendwas herumfaken so das es keiner merkt.
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08. 04. 2008, 16:42 #8
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
wow!
unsere polys(siehe signatur politiker) haben "gimp" entdeckt, erstaunlich...
demnächst können beamte sogar google benutzen
edit: zu früh gefreut, die richter sind gerade mal soweit und die polys(siehe signatur politiker) noch lange nicht
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08. 04. 2008, 16:47 #9Mitglied
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Muss aber erst noch installiert werden. ;-)
Zitat von alter_Bekannter
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08. 04. 2008, 16:56 #10
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Also ich kann es ja gar nicht glauben, aber wenn der tatsächlich NUR mit Screenshots aufgewartet hat, hat er offensichtlich zu warm geduscht
Das ist allerdings nicht richtig aus den News zu lesen, denn da steht: Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert.
Was jetzt? Heruntergeladen oder nur dokumentiert?
Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
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08. 04. 2008, 17:01 #11- acc. deaktiviert -
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Und selbst wenn man ein Screenshot manipuliert kann man nie wirklich sagen das PersonA dies und das wirklich gezogen hat ohne vor Ort alles nach zu prüfen oder eben durch Online Durchsuchung aber ich bezweifle es das ProMedia die Rechte für den Bundestrojaner bekommt schliesslich wurde er für Terroristen entwickelt.
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08. 04. 2008, 17:02 #12
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Nun ja, ich könnte ja theoretisch auch was ins Net stellen, das Ding z.B. Britney neu mp3.rar nennen und dann macht einer nen Screenshot (verändert den noch via Photoshop) und letztendlich war die Datei keine mp3 des neuesten Spears Songs, sondern nur eine Fotocollage von Omas Geburtstag, als sich Enkelin im Karaoke betätigt hat. Hm...
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08. 04. 2008, 17:04 #13";DROP TABLE;--
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
dh wenn ich mir jetzt StandardPopLied.mp3 von Irrelevante Instantband runterlade, und behaupte, ich hätte es von Ihnen, und dann noch einen passtenden Screenshot bastle, dann kann ich sie verklagen?
Zitat von Gravenreuth
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08. 04. 2008, 17:12 #14
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Hamburg meine Perle...
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08. 04. 2008, 17:22 #15Mitglied
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Die "Anfänger" der bekannten GmbH! Gut ist auch das Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Wird jetzt in der Branche schon nach Litauen "outgesourct", weil die Kosten die Einnahmen fressen? Oder frisst da jemand anders?
Zitat von gulli:news

Na ja, jedenfalls dürfte die "litauische Niederlassung" wohl schnell aufgelöst werden. Aber Polen gehört ja zur EU, da gibt es dann auch keine Probleme mit der Einreise der Zeugen ...
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08. 04. 2008, 17:48 #16
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Wenn ich auf das Datum der Urteile schaue ...1991
Zitat von Gravenreuth
Nach dem neuen Urteil gehe ich mal davon aus, dass einige Richter seit den Amiga-Zeiten etwas dazugelernt haben.
Denn seit dieser Zeit sind nicht nur die Bilder bunter geworden.
Dann, lieber Güni, ist doch eher die Frage, wer mit "1991" die Anfänger sind.
Und wer heute event. noch auf dem Kenntnisstand ist.
Gruss Moses
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08. 04. 2008, 19:38 #17NNBGast
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "
mit sowas sind die bisher durchgekommen? da frage ich mich ganz ehrlich.... in was für nem bananenstaat leben wir hier eigentlich?
NNB
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08. 04. 2008, 20:18 #18DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
In Frankreich hat jüngst eine Anwältin ein sechsmonatiges Berufsverbot bekommen. ... Aso, falsches Thema.
Zitat von kilobyte
Habe ich da richtig gelesen? Das Urteil kommt vom LG Hamburg? Was ist da passiert. Hat die Lobby vergessen "finanzielle Überzeugungsarbeit" zu leisten?
Btw: Heise war diesmal gut drei Wochen schneller, wenn es der gleiche Fall sein sollte (Sieht so aus) Korrupt würde nen Rappel bekommen, wo es ihn doch schon wurmt, wenn er nur 2 Minuten langsamer ist
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09. 04. 2008, 00:47 #19
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
you made my day^^
Zitat von koelnmedia
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09. 04. 2008, 01:57 #20BillieJoelGast
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Zitat von NNB
....und leider nicht mehr auffindbar ist
jaja...dieses ProMedia is ein Drecksverein aller übelster Sorte.


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