Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 43
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.035

    Standard LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.

    Gegenstand der Verhandlung waren die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band Silbermond, die über das Peer-To-Peer-Protokoll Gnutella im Internet angeboten wurden. Ein litauischer Student hatte im Auftrag

    weiterlesen

  2. #2
    www.pnw.de
    Registriert seit
    Apr 2007
    Ort
    Krefeld
    Beiträge
    155

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Erst die Staatsanwaltschaften aus NRW, nun das ach so böse Landgericht Hamburg:

    Mal sehen wie es weitergeht !

  3. #3
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von gullinews
    [b]Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.
    Welche Anfänger waren da am Werk!

    Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:

    a)
    Heruntergelade Werke
    b)
    Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.

    Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
    Fundstellen
    BGHZ 113, 159
    BGH GRUR 1991, 316
    BGH MDR 1991, 959
    BGH ZUM 1991, 363
    BGH NJW 1991, 1234
    BGH WRP 1991, 234
    BGH CR 1991, 404
    Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.

  4. #4
    Nur der VFL! Avatar von TheOnly1
    Registriert seit
    Aug 2003
    Ort
    Niederrhein
    Beiträge
    2.394

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    In Deutschland dauert zwar vieles etwas länger, aber so langsam habe ich den Eindruck, dass die Rechtssprechung sich in letzter Zeit wieder mehr in Richtung der Realität entwickelt.

    Noch kein Durchbruch, aber ein weiterer, kleiner Schritt in die richtige Richtung.

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    1.094

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Merken die eigentlich nicht, dass es einfach nur absolut peinlich ist, dass sowas langwierig und offiziell festgestellt werden muss?
    Natürlich ist ein Screenshot KEIN Beweismittel, nichts ist leichter zu manipulieren, als digitale Daten. Bei E-Mails haben die werten Juristen das doch auch verstanden.

    Warum nur? Warum wird so viel Energie in so überflüssige Sachen gesteckt?

  6. #6
    Mitglied Avatar von kilobyte
    Registriert seit
    Oct 2007
    Beiträge
    357

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Welche Anfänger waren da am Werk!
    Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht

  7. #7
    4, 8, 15, 16, 23, 42
    Registriert seit
    Feb 2006
    Beiträge
    152
    NewsPresso
    2 (Talent)

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Genau so ist es icks-uepsilon... Find ich auch quatsch und vorallem wer nimmt sich die Frechheit mit so nem Screenshot vor Gericht anzutanzen. Ich meine heut zu Tage kann jeder VollNub mit Photoshop irgendwas herumfaken so das es keiner merkt.

  8. #8
    N.A.C.J.A.C. Avatar von alter_Bekannter
    Registriert seit
    Dec 2007
    Ort
    /var/www
    Beiträge
    13.897

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    wow!
    unsere polys(siehe signatur politiker) haben "gimp" entdeckt, erstaunlich...

    demnächst können beamte sogar google benutzen

    edit: zu früh gefreut, die richter sind gerade mal soweit und die polys(siehe signatur politiker) noch lange nicht

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    Jul 2005
    Beiträge
    172

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von alter_Bekannter
    wow!
    [...]
    demnächst können beamte sogar google benutzen
    [...]
    Muss aber erst noch installiert werden. ;-)

  10. #10
    Höllenfürst Avatar von Lord0fDarkness
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    1.215

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Also ich kann es ja gar nicht glauben, aber wenn der tatsächlich NUR mit Screenshots aufgewartet hat, hat er offensichtlich zu warm geduscht

    Das ist allerdings nicht richtig aus den News zu lesen, denn da steht: Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert.

    Was jetzt? Heruntergeladen oder nur dokumentiert?

    Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

  11. #11
    - acc. deaktiviert -
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    1.132

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Und selbst wenn man ein Screenshot manipuliert kann man nie wirklich sagen das PersonA dies und das wirklich gezogen hat ohne vor Ort alles nach zu prüfen oder eben durch Online Durchsuchung aber ich bezweifle es das ProMedia die Rechte für den Bundestrojaner bekommt schliesslich wurde er für Terroristen entwickelt.

  12. #12
    Mitglied
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    3.674
    NewsPresso
    1 (Talent)

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Nun ja, ich könnte ja theoretisch auch was ins Net stellen, das Ding z.B. Britney neu mp3.rar nennen und dann macht einer nen Screenshot (verändert den noch via Photoshop) und letztendlich war die Datei keine mp3 des neuesten Spears Songs, sondern nur eine Fotocollage von Omas Geburtstag, als sich Enkelin im Karaoke betätigt hat. Hm...

  13. #13
    ";DROP TABLE;--
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    340

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Welche Anfänger waren da am Werk!

    Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:

    a)
    Heruntergelade Werke
    b)
    Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.

    Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
    Fundstellen
    BGHZ 113, 159
    BGH GRUR 1991, 316
    BGH MDR 1991, 959
    BGH ZUM 1991, 363
    BGH NJW 1991, 1234
    BGH WRP 1991, 234
    BGH CR 1991, 404
    Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.
    dh wenn ich mir jetzt StandardPopLied.mp3 von Irrelevante Instantband runterlade, und behaupte, ich hätte es von Ihnen, und dann noch einen passtenden Screenshot bastle, dann kann ich sie verklagen?

  14. #14
    Mitglied Avatar von HHDragon
    Registriert seit
    Apr 2006
    Beiträge
    53

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Hamburg meine Perle...

  15. #15
    Mitglied
    Registriert seit
    Mar 2008
    Ort
    Köln
    Beiträge
    432

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Welche Anfänger waren da am Werk!
    Die "Anfänger" der bekannten GmbH! Gut ist auch das Zitat:

    Zitat Zitat von gulli:news
    Ein litauischer Student hatte im Auftrag der ..."
    Wird jetzt in der Branche schon nach Litauen "outgesourct", weil die Kosten die Einnahmen fressen? Oder frisst da jemand anders?

    Na ja, jedenfalls dürfte die "litauische Niederlassung" wohl schnell aufgelöst werden. Aber Polen gehört ja zur EU, da gibt es dann auch keine Probleme mit der Einreise der Zeugen ...

  16. #16
    Mitglied Avatar von Moses
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    1.572

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Welche Anfänger waren da am Werk!


    Fundstellen
    BGHZ 113, 159
    BGH GRUR 1991, 316
    BGH MDR 1991, 959
    BGH ZUM 1991, 363
    BGH NJW 1991, 1234
    BGH WRP 1991, 234
    BGH CR 1991, 404
    .....
    Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.
    Wenn ich auf das Datum der Urteile schaue ...1991

    Nach dem neuen Urteil gehe ich mal davon aus, dass einige Richter seit den Amiga-Zeiten etwas dazugelernt haben.
    Denn seit dieser Zeit sind nicht nur die Bilder bunter geworden.

    Dann, lieber Güni, ist doch eher die Frage, wer mit "1991" die Anfänger sind.
    Und wer heute event. noch auf dem Kenntnisstand ist.

    Gruss Moses

  17. #17
    NNB
    Gast

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "

    mit sowas sind die bisher durchgekommen? da frage ich mich ganz ehrlich.... in was für nem bananenstaat leben wir hier eigentlich?

    NNB

  18. #18
    DasFragezeichen
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von kilobyte
    Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht
    In Frankreich hat jüngst eine Anwältin ein sechsmonatiges Berufsverbot bekommen. ... Aso, falsches Thema.

    Habe ich da richtig gelesen? Das Urteil kommt vom LG Hamburg? Was ist da passiert. Hat die Lobby vergessen "finanzielle Überzeugungsarbeit" zu leisten?

    Btw: Heise war diesmal gut drei Wochen schneller, wenn es der gleiche Fall sein sollte (Sieht so aus) Korrupt würde nen Rappel bekommen, wo es ihn doch schon wurmt, wenn er nur 2 Minuten langsamer ist

  19. #19
    Mr. Offtopic Avatar von the_PenetratOr
    Registriert seit
    Mar 2008
    Ort
    Erde
    Beiträge
    93

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von koelnmedia
    Oder frisst da jemand anders?
    you made my day^^

  20. #20
    BillieJoel
    Gast

    Standard Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

    Zitat Zitat von NNB
    einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "

    ....und leider nicht mehr auffindbar ist

    jaja...dieses ProMedia is ein Drecksverein aller übelster Sorte.

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •