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gullinews
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LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.

Gegenstand der Verhandlung waren die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band Silbermond, die über das Peer-To-Peer-Protokoll Gnutella im Internet angeboten wurden. Ein litauischer Student hatte im Auftrag

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Alt 08. 04. 2008, 16:08 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
RA Neuber
www.pnw.de
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Erst die Staatsanwaltschaften aus NRW, nun das ach so böse Landgericht Hamburg:

Mal sehen wie es weitergeht !
Alt 08. 04. 2008, 16:20 RA Neuber is offline Mit Zitat antworten #2
Gravenreuth
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von gullinews
[b]Ein Screenshot von einer Tauschbörse reicht nicht als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung aus. So hat das LG Hamburg in einem Verfahren entschieden, das gegen einen mutmaßlichen Tauschbörsennutzer eingeleitet wurde. Die Rechteverwerter hatten dem Beklagten vorgeworfen, zwei Songs der Band Silbermond über das Gnutella-Protokoll im Netz angeboten zu haben.

Welche Anfänger waren da am Werk!

Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:

a)
Heruntergelade Werke
b)
Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.

Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
Fundstellen
BGHZ 113, 159
BGH GRUR 1991, 316
BGH MDR 1991, 959
BGH ZUM 1991, 363
BGH NJW 1991, 1234
BGH WRP 1991, 234
BGH CR 1991, 404
Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.
Alt 08. 04. 2008, 16:29 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #3
TheOnly1
ist überqualifiziert
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

In Deutschland dauert zwar vieles etwas länger, aber so langsam habe ich den Eindruck, dass die Rechtssprechung sich in letzter Zeit wieder mehr in Richtung der Realität entwickelt.

Noch kein Durchbruch, aber ein weiterer, kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Alt 08. 04. 2008, 16:31 TheOnly1 is offline Mit Zitat antworten #4
icks-uepsilon
Just call me xy...
 
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Beiträge: 509
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Merken die eigentlich nicht, dass es einfach nur absolut peinlich ist, dass sowas langwierig und offiziell festgestellt werden muss?
Natürlich ist ein Screenshot KEIN Beweismittel, nichts ist leichter zu manipulieren, als digitale Daten. Bei E-Mails haben die werten Juristen das doch auch verstanden.

Warum nur? Warum wird so viel Energie in so überflüssige Sachen gesteckt?
Alt 08. 04. 2008, 16:33 icks-uepsilon is offline Mit Zitat antworten #5
kilobyte
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Welche Anfänger waren da am Werk!

Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht
Alt 08. 04. 2008, 16:36 kilobyte is offline Mit Zitat antworten #6
Linkee
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Genau so ist es icks-uepsilon... Find ich auch quatsch und vorallem wer nimmt sich die Frechheit mit so nem Screenshot vor Gericht anzutanzen. Ich meine heut zu Tage kann jeder VollNub mit Photoshop irgendwas herumfaken so das es keiner merkt.
Alt 08. 04. 2008, 16:39 Linkee is online now Mit Zitat antworten #7
alter_Bekannter
WWAAD?
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

wow!
unsere polys(siehe signatur politiker) haben "gimp" entdeckt, erstaunlich...

demnächst können beamte sogar google benutzen

edit: zu früh gefreut, die richter sind gerade mal soweit und die polys(siehe signatur politiker) noch lange nicht
Alt 08. 04. 2008, 16:42 alter_Bekannter is online now Mit Zitat antworten #8
Lucas9991
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Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 144
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von alter_Bekannter
wow!
[...]
demnächst können beamte sogar google benutzen
[...]
Muss aber erst noch installiert werden. ;-)
Alt 08. 04. 2008, 16:47 Lucas9991 is offline Mit Zitat antworten #9
Lord0fDarkness
DARKNESS FOR EVER
 
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Ort: Darkness
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Also ich kann es ja gar nicht glauben, aber wenn der tatsächlich NUR mit Screenshots aufgewartet hat, hat er offensichtlich zu warm geduscht

Das ist allerdings nicht richtig aus den News zu lesen, denn da steht: Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert.

Was jetzt? Heruntergeladen oder nur dokumentiert?

Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Alt 08. 04. 2008, 16:56 Lord0fDarkness is offline Mit Zitat antworten #10
VanDooM
Marvel Villain
 
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Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1.133
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Und selbst wenn man ein Screenshot manipuliert kann man nie wirklich sagen das PersonA dies und das wirklich gezogen hat ohne vor Ort alles nach zu prüfen oder eben durch Online Durchsuchung aber ich bezweifle es das ProMedia die Rechte für den Bundestrojaner bekommt schliesslich wurde er für Terroristen entwickelt.
Alt 08. 04. 2008, 17:01 VanDooM is offline Mit Zitat antworten #11
Destiny666
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Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 522
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Nun ja, ich könnte ja theoretisch auch was ins Net stellen, das Ding z.B. Britney neu mp3.rar nennen und dann macht einer nen Screenshot (verändert den noch via Photoshop) und letztendlich war die Datei keine mp3 des neuesten Spears Songs, sondern nur eine Fotocollage von Omas Geburtstag, als sich Enkelin im Karaoke betätigt hat. Hm...
Alt 08. 04. 2008, 17:02 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #12
pra
";DROP TABLE;--
 
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Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 219
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Welche Anfänger waren da am Werk!

Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:

a)
Heruntergelade Werke
b)
Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.

Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
Fundstellen
BGHZ 113, 159
BGH GRUR 1991, 316
BGH MDR 1991, 959
BGH ZUM 1991, 363
BGH NJW 1991, 1234
BGH WRP 1991, 234
BGH CR 1991, 404
Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.
dh wenn ich mir jetzt StandardPopLied.mp3 von Irrelevante Instantband runterlade, und behaupte, ich hätte es von Ihnen, und dann noch einen passtenden Screenshot bastle, dann kann ich sie verklagen?
Alt 08. 04. 2008, 17:04 pra is offline Mit Zitat antworten #13
HHDragon
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Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 26
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Hamburg meine Perle...
Alt 08. 04. 2008, 17:12 HHDragon is offline Mit Zitat antworten #14
koelnmedia
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 389
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Welche Anfänger waren da am Werk!

Die "Anfänger" der bekannten GmbH! Gut ist auch das Zitat:

Zitat:
Zitat von gulli:news
Ein litauischer Student hatte im Auftrag der ..."

Wird jetzt in der Branche schon nach Litauen "outgesourct", weil die Kosten die Einnahmen fressen? Oder frisst da jemand anders?

Na ja, jedenfalls dürfte die "litauische Niederlassung" wohl schnell aufgelöst werden. Aber Polen gehört ja zur EU, da gibt es dann auch keine Probleme mit der Einreise der Zeugen ...
Alt 08. 04. 2008, 17:22 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #15
Moses
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Beiträge: 1.316
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Welche Anfänger waren da am Werk!


Fundstellen
BGHZ 113, 159
BGH GRUR 1991, 316
BGH MDR 1991, 959
BGH ZUM 1991, 363
BGH NJW 1991, 1234
BGH WRP 1991, 234
BGH CR 1991, 404
.....
Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.

Wenn ich auf das Datum der Urteile schaue ...1991

Nach dem neuen Urteil gehe ich mal davon aus, dass einige Richter seit den Amiga-Zeiten etwas dazugelernt haben.
Denn seit dieser Zeit sind nicht nur die Bilder bunter geworden.

Dann, lieber Güni, ist doch eher die Frage, wer mit "1991" die Anfänger sind.
Und wer heute event. noch auf dem Kenntnisstand ist.

Gruss Moses
Alt 08. 04. 2008, 17:48 Moses is offline Mit Zitat antworten #16
NNB
- iNSANiTY -
 
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 118
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "

mit sowas sind die bisher durchgekommen? da frage ich mich ganz ehrlich.... in was für nem bananenstaat leben wir hier eigentlich?

NNB
Alt 08. 04. 2008, 19:38 NNB is offline Mit Zitat antworten #17
DasFragezeichen
Widerständler
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von kilobyte
Sie haben doch nur Angst das sich die Schlinge um ihre ach so tollen Machenschafften enger zieht
In Frankreich hat jüngst eine Anwältin ein sechsmonatiges Berufsverbot bekommen. ... Aso, falsches Thema.

Habe ich da richtig gelesen? Das Urteil kommt vom LG Hamburg? Was ist da passiert. Hat die Lobby vergessen "finanzielle Überzeugungsarbeit" zu leisten?

Btw: Heise war diesmal gut drei Wochen schneller, wenn es der gleiche Fall sein sollte (Sieht so aus) Korrupt würde nen Rappel bekommen, wo es ihn doch schon wurmt, wenn er nur 2 Minuten langsamer ist
Alt 08. 04. 2008, 20:18 DasFragezeichen is offline Mit Zitat antworten #18
the_PenetratOr
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 27
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von koelnmedia
Oder frisst da jemand anders?

you made my day^^
Alt 09. 04. 2008, 00:47 the_PenetratOr is offline Mit Zitat antworten #19
Steph-Christopf
Spongebob-Fan
 
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 278
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von NNB
einfach nur köstlich..... "ein student, der mittlerweile wieder in LITAUEN lebe...... "


....und leider nicht mehr auffindbar ist

jaja...dieses ProMedia is ein Drecksverein aller übelster Sorte.
Alt 09. 04. 2008, 01:57 Steph-Christopf is offline Mit Zitat antworten #20
ArneBab Spender
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Mich hat es damals wegen einem Screenshot erwischt - führte zwar zu "eingestellt wegen geringer Schuld" (es war ein PDF eines weniger als mittelmäßigen Buches - wegen dem Herrn der Ringe hätte ich ohne Murren gezahlt, aber wegen Schund?), aber nach der jetzigen Rechtsprechung wäre ich mit dem realistischen durchgekommen: "Sie haben einen Screenshot von Bearshare??? Gut, und ich habe hier 20 Screenshots davon, wie ich die Sachen erst von Ihnen heruntergeladen habe. Ich suche nämlich in meiner Freizeit nach Falschabmahnern, die die Dateien erst selbst verbreiten und dann Leute dafür abmahnen. Keine Beweiskraft? Wie kommen sie darauf? Meinen sie etwa Screenshots wären manipulierbar?"

Mein Anwalt sagte damals: "Ja, technisch kann Ihnen niemand was. Aber das den Richtern zu erklären hat nur 50% Erfolgschance. Sind sie bereit die möglichen 16.000 € Verfahrenskosten zu riskieren?"

Da ich die nicht hatte, war ich das nicht, auch wenn ich liebend gerne durch alle Instanzen gezogen wäre.
Alt 09. 04. 2008, 07:17 ArneBab is offline Mit Zitat antworten #21
HirschCola
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Ich bin mir immer der Meinung, dass die Machenschaften dieser Branchen ansässigen Firmen, streckenweise nicht besser oder teilweise sogar noch schlimmer sind als die Machenschaften die amerikanische Kopfgeldjäger an den Tag legen.

Diese Herrschaften überschreiten nämlich auch tagtäglich die Grenze des gesetzlich Machbaren und im Endeffekt gehören eher die weg gesperrt als der Verdächtige hinter dem sie her sind.

Ich hoffe dass die Gerichte in naher Zukunft mehr Urteile mit solcher Signalwirkung sprechen. Diese Firmen sollten lernen, dass man mit fragwürdigen unsauberen Ermittlungsmethoden in diesem Land keinen Reibach mehr machen kann. (Auch wenn es im Moment noch möglich ist )
Alt 09. 04. 2008, 09:18 HirschCola is offline Mit Zitat antworten #22
CCS
The dark side of DVDs
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!!! Scheinen zumindest einige der Herren/Damen inzwischen auch so zu sehen

Cee ya, CCS
Alt 09. 04. 2008, 09:51 CCS is online now Mit Zitat antworten #23
acc
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Welche Anfänger waren da am Werk!

Screenshot von einer Tauschbörse sind zusätzlich ganz nett. Man braucht an Beweisen:

a)
Heruntergelade Werke
b)
Jene Personen, welche diese Werke heruntergeladen haben als Zeuge - Mit Datum und Uhrzeit wann das war. So hat man schon zu AMIGA-Mailbox-Zeiten die Beweise "wasserdicht" gesichert.

Wenn diese Beweise geführt werden können, dann reicht das nach der BGH-Rechtsprechung für eine Urheberrechtsverletzung aus. Vgl. BGH "Einzelangebot"
Fundstellen
BGHZ 113, 159
BGH GRUR 1991, 316
BGH MDR 1991, 959
BGH ZUM 1991, 363
BGH NJW 1991, 1234
BGH WRP 1991, 234
BGH CR 1991, 404
Da wollte es ein Student mit AMIGA-warez es bis zum BGH wissen - wurde nicht gerade billig für ihn. Die Sache kenne ich aus eigener Sachbearbeitung.

interessant sowas von jemanden zu lesen, der erst leute zu straftaten angestiftet hat (hallo tanja) um sie dann abzuzocken. wann ist eigentlich ihr haftantrittstermin?
Alt 09. 04. 2008, 10:46 acc is offline Mit Zitat antworten #24
franz86
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Beiträge: 235
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

das ist schon ganz schön heftig, dass mittlerweile studenten und praktikaten strafrechtliche ermittlungsarbeiten ausüben dürfen.

das ganze läuft schon über mehrere jahre bei promedia und anderen speziellen anwaltskanzleien, die sind sogar so dreisst und erlauben sich mit diesen beweisen eine (private) hausdurchsuchung mit beschlagnahmung aller elektronischen geräte, selten nur im beiseins eines polizisten, den sie vorher von irgennd einer unwissenden dienststelle einfach mitschleppen...

die privaten daten der opfer werden dann auch wieder von studenten und praktikanten ausgewertet


aber ob das ganze so legal ist, frag ich mich auch


einfach mal promedia in youtube eingeben, dann stösst man auf einige tv-berichte über dieses tolle floriende unternehmen "proMedia"
Alt 09. 04. 2008, 15:28 franz86 is online now Mit Zitat antworten #25
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