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franz86
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Registrierungsdatum: Feb 2006
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von acc 
interessant sowas von jemanden zu lesen, der erst leute zu straftaten angestiftet hat (hallo tanja) um sie dann abzuzocken. wann ist eigentlich ihr haftantrittstermin?


*schmunzel*

das war er doch garnicht, genau so wenig wie er auch in den größten dailer-machenschaften, ftp-welt, eselfilme, diversen warez-seiten, usw... beteiligt war

mal völlig abgesehn von den ganzen skurrilen abmahnungen (nicht nur für content-industrie) die er ganz sicherlich nicht zu verantworten hat

Alt 09. 04. 2008, 15:38 franz86 is offline Mit Zitat antworten #26
maik216
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Erst Wuppertal nun Hamburg!

Die haben bestimmt Angst!
Alt 09. 04. 2008, 15:58 maik216 is offline Mit Zitat antworten #27
Frodoger
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Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 56
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

"zum Glück" sind die Zeiten bald vorbei wo irgendeine Staatsanwaltschaft angegangen werden muss, damit man irgendwelche Namen rausbekommt.

Das geht ab demnächst sehr viel einfacher. Und die 100Euro Startgeld werden auch keinen Abschrecken. Wenn die der Bundesrat oder das Parlament nicht noch kippt.

Und wer dann noch klagt, hat sowieso schon verloren.


Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums

Der wichtige Satz findet sich in §140b Punkt 3 Seite 6
Alt 09. 04. 2008, 16:20 Frodoger is offline Mit Zitat antworten #28
fabdn
Gulli:Bewohner
 
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Beiträge: 1.190
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Was haltet ihr davon, im Gulliboard spenden zu sammeln? Wir kaufen uns dann Sealand und errichten den Gullistaat, ohne korrupte, inkompetente nette Richter und Politiker.
Alt 09. 04. 2008, 17:05 fabdn is offline Mit Zitat antworten #29
koelnmedia
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Registrierungsdatum: Mar 2008
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Beiträge: 394
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von franz86 
das ganze läuft schon über mehrere jahre bei promedia und anderen speziellen anwaltskanzleien, die sind sogar so dreisst und erlauben sich mit diesen beweisen eine (private) hausdurchsuchung mit beschlagnahmung aller elektronischen geräte, selten nur im beiseins eines polizisten, den sie vorher von irgennd einer unwissenden dienststelle einfach mitschleppen...

Moment: Woher kommt den diese Info? Gibt es da etwa Beweise zu?

Nur damit das klar ist: Die Herren von irgendeiner GmbH oder eine Rechtsanwaltkanzlei haben KEINERLEI Befugnisse, irgendwelche Räumlichkeiten zu Durchsuchen und irgendetwas zu Beschlagnahmen! Da gibt es eine ganz einfach Gegenreaktion: 110 anrufen und die Herrschaften wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl mal kurz in Urlaub schicken!

Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß geht gaaar nichts! Sollte es dafür beweise geben, bitte mit mir per PN Kontakt aufnehmen! Danke.
Alt 09. 04. 2008, 17:09 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #30
Sajeth
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Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 244
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Bitte... was... diese ganze Scheisse basierte auf SCREENSHOTS?!

Oh... mein...
Alt 09. 04. 2008, 18:05 Sajeth is offline Mit Zitat antworten #31
franz86
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Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 240
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von koelnmedia 
Moment: Woher kommt den diese Info? Gibt es da etwa Beweise zu?

Nur damit das klar ist: Die Herren von irgendeiner GmbH oder eine Rechtsanwaltkanzlei haben KEINERLEI Befugnisse, irgendwelche Räumlichkeiten zu Durchsuchen und irgendetwas zu Beschlagnahmen! Da gibt es eine ganz einfach Gegenreaktion: 110 anrufen und die Herrschaften wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl mal kurz in Urlaub schicken!

Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß geht gaaar nichts! Sollte es dafür beweise geben, bitte mit mir per PN Kontakt aufnehmen! Danke.


gerne, gibts zu hauf im fernsehn.
sie kommen ja sogar teilweise mit der polizei und ereignen sich einfach das recht ohne richterlichen durchsuchungsbeschluss.

hier mal eine kleine zusammenfassung mit tv-berichten über ProMedia (Frank Lünnen) - beauftragt von der Anwaltskanzlei Clemens Rash:

Pro7 Galileo bericht über/mit ProMedia:
http://de.youtube.com/watch?v=YmiPwCclD3Y
http://de.youtube.com/watch?v=1QDukXQKygo

Pro7 Newstime (nachrichten) über/mit ProMedia:
http://de.youtube.com/watch?v=8MzQmUiKrvg

Pro7 Prompt über/mit ProMedia, titel: "Hausdurchsuchung bei Raubkopierern":
http://de.youtube.com/watch?v=2MqZLaRPqbw

ZDF Frontal21 über Kanzlei Clemens Rasch / Promedia:
http://de.youtube.com/watch?v=rtfxft...eature=related

am sonsten können ja noch andere hier sachen posten oder einfach mal im forum schauen, da gibts wahrscheinlich alle berichte, die je über das thema ausgestrahlt worden sind.

dazu muss man sagen, dass pro7 mit ihren berichten auch ihre eigenen interessen durchsetzen wollten, da bisher sonst keiner so unobjektiv über die sache berichtet hat.

es wundert mich wieso hier noch immer so viele ahnungslose rumlungern, die nicht über diese ganzen machenschaften bescheid wissen.
heut zu tage ist doch jedes mittel recht um das schnelle geld zu verdienen, so lang das in unserem staat legal möglich ist, wird sich auch nichts an der sache ändern.
aber ob nun lobbyismus, ahnungslosigkeit oder einfach naivität und vertrauen an die musikindustrie für das fehlverhalten der politiker dahinter steckt, weiß ich allerdings auch nicht.
Alt 09. 04. 2008, 19:00 franz86 is offline Mit Zitat antworten #32
koelnmedia
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von franz86 
es wundert mich wieso hier noch immer so viele ahnungslose rumlungern, die nicht über diese ganzen machenschaften bescheid wissen.

Na ja, ProSieben gehört nicht gerade zu meinen bevorzugten TV-Sendern - dann schon eher (berufsbedingt) n-tv oder N24.

Treffe mich nachher mit ein paar sensationslüsternen Kollegen und werde die mal auf das Thema ansprechen - vielleicht bekommt man ja mal einen objektiven Bericht hin.

Btw.: Ohne Durchsuchungsbeschluß muss niemand reingelassen werden - auch keine Polizei (es sei denn, die Herren vom SEK machen mal wieder einen Hausbesuch ... aber da dürfte dann auch "Gefahr im VerzuG" sein!)!

Wenn diese Herren anklopfen, einfach freundlich sein: "Ich kaufe nichts an der Haustüre!" - Und Türe zu! Was wollen die denn dann machen? Dann MÜSSEN die zum Richter rennen und einen Durchsuchungsbeschluß beantragen! Je nach Beweislage werden die vom Richter nur ausgelacht.
Alt 10. 04. 2008, 06:45 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #33
koelnmedia
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 394
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

So, nach Sichtung des Material komme ich zu folgendem Ergebnis:

Zitat:
Zitat von franz86 

In beiden gezeigten Hausdurchsuchungen lagen eindeutig Durchsuchungsbeschlüsse vor! Man beachte die Akten, welche die Polizisten mitgebracht haben ...

Zitat:
Zitat von franz86 
Pro7 Newstime (nachrichten) über/mit ProMedia:
http://de.youtube.com/watch?v=8MzQmUiKrvg

Hier wird keine Hausdurchsuchung gezeigt ...

Zitat:
Zitat von franz86 
Pro7 Prompt über/mit ProMedia, titel: "Hausdurchsuchung bei Raubkopierern":
http://de.youtube.com/watch?v=2MqZLaRPqbw

Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss ...

Zitat:
Zitat von franz86 
ZDF Frontal21 über Kanzlei Clemens Rasch / Promedia:
http://de.youtube.com/watch?v=rtfxft...eature=related

Video kann nicht angezeigt werden (nach drei Minuten Warten abgebrochen ...)

So, und jetzt warte ich auf weitere Beweise OHNE Durchsuchungsbeschluß!
Alt 10. 04. 2008, 07:03 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #34
franz86
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Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 240
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von koelnmedia 
So, nach Sichtung des Material komme ich zu folgendem Ergebnis:



In beiden gezeigten Hausdurchsuchungen lagen eindeutig Durchsuchungsbeschlüsse vor! Man beachte die Akten, welche die Polizisten mitgebracht haben ...



Hier wird keine Hausdurchsuchung gezeigt ...



Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss ...



Video kann nicht angezeigt werden (nach drei Minuten Warten abgebrochen ...)

So, und jetzt warte ich auf weitere Beweise OHNE Durchsuchungsbeschluß!


ist ja auch egal!
fakt ist, da hat einer eine hausdurchsuchung mitmachen müssen, weil er nur 264 lieder und mp3s auf seinen computer hatte, und das ganze wird dann noch gerechtfertigt, als wenn der durchsuchende ein schwerstraftäter war.

das kann doch nicht mehr mit rechten dingen zugehen

heut zu tage hat jeder mehr als 264 titel auf seinem mp3 player drauf, auch wenn diese titel gekauft worden sind, ist beim umwandeln von einer kopiergeschützen CD in das mp3 format entsteht ein rechtsbruch.

wollen sie also demnächst einfach mal jeden mp3 player-besitzer auf der straße aufhalten und bei jedem eine hausdurchsuchung durchführen?
Alt 10. 04. 2008, 12:43 franz86 is offline Mit Zitat antworten #35
Gravenreuth
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Benutzerbild von Gravenreuth
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von franz86 
sie kommen ja sogar teilweise mit der polizei und ereignen sich einfach das recht ohne richterlichen durchsuchungsbeschluss.


Bei "Gefahr im Verzug" brauchen Staatsanwälte und/oder die Polizei keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Sie können aber "fachkundige Zeugen" mitnehmen (war ich auch schon mehrfach). Ist alles in der StPO geregelt.
Alt 10. 04. 2008, 13:01 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #36
.eclipse
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Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 186
Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Bei "Gefahr im Verzug" brauchen Staatsanwälte und/oder die Polizei keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Zitat:
Zitat von Wikipedia 
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 wird der Begriff der GiV im Bereich von Wohnungsdurchsuchungen sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.
ich lege jetzt einen screenshot mal nicht als hieb- und stichfesten beweis aus... wenn sie mir jetzt noch erklären könnten, warum z.B. in dem in den news beschriebenen fall gefahr im verzug sein sollte, wär ich ihnen dankbar.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Sie können aber "fachkundige Zeugen" mitnehmen (war ich auch schon mehrfach). Ist alles in der StPO geregelt.
made my day xD
die anführungszeichen sind ja mal göttlich in dem zusammenhang...

klarer fall von selfpwnage.

cYa
Alt 10. 04. 2008, 13:17 .eclipse is offline Mit Zitat antworten #37
-deckel-
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Registrierungsdatum: Sep 2006
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Sie können aber "fachkundige Zeugen" mitnehmen (war ich auch schon mehrfach).
Fachkunde ist durch nichts zu ersetzen.
Alt 10. 04. 2008, 15:32 -deckel- is offline Mit Zitat antworten #38
Tr4sHCr4fT
Prior der Ori
 
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

"Ein mutmasslicher Tauschbörsennutzer, der ganze 2 - in Worten: ZWEI! - Lieder zum illegalen Download angeboten hatt"

Raubmörderkinderschänderdrogendealerkopierer...

Erhängen und Vierteilen! (und zwar die Musikindustrie)
Alt 10. 04. 2008, 16:33 Tr4sHCr4fT is offline Mit Zitat antworten #39
koelnmedia
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von -deckel- 

Ein "fachkundiger Zeuge" muss nur in der Lage sein, eine CD von einer Schallplatte zu unterscheiden ... und die Fähigkeit wird man auch Herrn von G. nicht absprechen können! Der darf nämlich gar nichts, außer dumm rumstehen - und selbst dies wird Herr von G. sicherlich können! Da bin ich mir sicher!
Alt 10. 04. 2008, 18:12 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #40
koelnmedia
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Tr4sHCr4fT 
"Ein mutmasslicher Tauschbörsennutzer, der ganze 2 - in Worten: ZWEI! - Lieder zum illegalen Download angeboten hatt"

Raubmörderkinderschänderdrogendealerkopierer...

Erhängen und Vierteilen! (und zwar die Musikindustrie)

Zwei Lieder, zwanzig Lieder, 200 Lieder, 2.000 Lieder, 20.000 Lieder - wo soll man denn bitte die Grenze Eurer Meinung nach ziehen?

Ok, bei zwei - ja, selbst bei 20 - Songs gehe ich von "Eigenbedarf" aus und finde eine Strafverfolgung wirklich hirnrissig. Bei 200 Songs - na ja, mit entsprechenden Argumenten des Beschuldigten könnte man m. E. das Verfahren auch noch gegen eine geringe Geldauflage einstellen. Aber ab 2.000 Songs kann man fast schon von gewerbsmäßigen Handeln ausgehen, oder?

Natürlich nur, wenn es sich um illegales Material handelt ...
Alt 10. 04. 2008, 18:19 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #41
franz86
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von koelnmedia 
Zwei Lieder, zwanzig Lieder, 200 Lieder, 2.000 Lieder, 20.000 Lieder - wo soll man denn bitte die Grenze Eurer Meinung nach ziehen?

Ok, bei zwei - ja, selbst bei 20 - Songs gehe ich von "Eigenbedarf" aus und finde eine Strafverfolgung wirklich hirnrissig. Bei 200 Songs - na ja, mit entsprechenden Argumenten des Beschuldigten könnte man m. E. das Verfahren auch noch gegen eine geringe Geldauflage einstellen. Aber ab 2.000 Songs kann man fast schon von gewerbsmäßigen Handeln ausgehen, oder?

Natürlich nur, wenn es sich um illegales Material handelt ...

warum gewerbsmäßigen handeln, nur weil einer gerne musik hört und es sich nie leisten könnte die ganzen 2000 cds zu kaufen?

zumal eher unrealistisch ist, dass der jenige sich die titel rund um die uhr anhören würde, meist ist es nur ein zwanghafter sammlerinstinkt und das wird schamlos von allen ausgenutzt.

gewerbsmäßiges handeln ist nur das was die anwälte betreiben.
Alt 10. 04. 2008, 19:25 franz86 is offline Mit Zitat antworten #42
dienstpechvogel
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Re: LG Hamburg: Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von koelnmedia 
Zwei Lieder, zwanzig Lieder, 200 Lieder, 2.000 Lieder, 20.000 Lieder - wo soll man denn bitte die Grenze Eurer Meinung nach ziehen?

Ok, bei zwei - ja, selbst bei 20 - Songs gehe ich von "Eigenbedarf" aus und finde eine Strafverfolgung wirklich hirnrissig. Bei 200 Songs - na ja, mit entsprechenden Argumenten des Beschuldigten könnte man m. E. das Verfahren auch noch gegen eine geringe Geldauflage einstellen. Aber ab 2.000 Songs kann man fast schon von gewerbsmäßigen Handeln ausgehen, oder?

Natürlich nur, wenn es sich um illegales Material handelt ...


tchja, ich hätte da eine viel bessere idee: alle anwaltschaften der bundesrepublik deutschland lehnen die herausgabe von vornherein ab. und wenn das noch nicht reicht, muss halt die entsprechende anwaltskanzlei dichtgemacht werden. ist sowieso unbegreiflich, das jurastudierte mit weniger guten abschlüssen halt abmahnungen verschicken um dabei auch noch reich zu werden.
Alt 10. 04. 2008, 23:06 dienstpechvogel is offline Mit Zitat antworten #43
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