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halla
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von hyperterminal 
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht von alleine, sondern immer erst auf Antrag (=Verfassungsbeschwerde) hin tätig. Insbesondere hat es nicht die Möglichkeit der Vorabprüfung von Gesetzen, bevor sie erlassen werden. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich auch immer nur auf das konkrete Gesetz, über das entschieden wurde. Der Gesetzgeber kann jederzeit ein anderes ähnliches Gesetz erlassen.

Okay, aber es ist doch so etwas wie eine Grundsatzentscheidung die das Gericht fällt und gegen diese Grundsatzentscheidung wird mit einer schon unverschämten Arroganz verstoßen, oder sehe ich das Falsch?
Alt 09. 04. 2008, 19:36 halla is offline Mit Zitat antworten #51
anZen
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von 25frames 
Diese Schweine, nein diese Schweine !!!

Hey, China ist grad vooooooll unbeliebt man! Verschwinde!

@Maturin

Ich stimme dir vollkommen zu in dem Punkt, dass man sich organisieren und nicht ewig über immer das selbe Thema reden sollte. Wer viel redet, der tut wenig und das sollen diejenigen, die etwas unternehmen können vermeinden. Ich bin gerade im Klausurenstress und kann mich der Résistance etwas später, dann aber mit vollem Herzen anschließen.
Ich merke das immer wieder an mir selbst, dass wenn ich nicht über den Überwachungsausbau von Zeit zu Zeit denke, das Thema schnell in Vergessenheit gerät und ich passiv werde. Naja, ich habe bis jetzt "lediglich" bei einer Petition mitgemacht und mein Umfeld versucht aufzuklären, aber ich weiss, dass es zu wenig ist und dies würde ich gerne ändern.
Allerdings dauerts noch einige Wochen, bis ich Zeit habe meinen bürgerlichen Interessen aktiv vertreten zu können.
Alt 09. 04. 2008, 19:40 anZen is offline Mit Zitat antworten #52
Schattenlos
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

Unsere VolksZERtreter lassen die Maske fallen Sie nehmen unser Geld und verkaufen uns ... meistens für dumm!

Ich kann nur allen hier raten. Nervt euren Bundestagsabgeordneten! Zeigt denen, dass ihr da sein und etwas dagegen habt
Alt 09. 04. 2008, 19:42 Schattenlos is offline Mit Zitat antworten #53
Naurrusco
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Registrierungsdatum: Sep 2007
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Stimmt - und um auf dem Rechtsweg (= Richtervorbehalt) den Verletzer ermitteln zu können wird diese gesetzliche Regelung eingeführt.

die daten aufgrund derer man die "verletzer" ermittelt, existieren aber nur wegen der VDS, die aber offiziell gar nicht dazu gedacht ist urheberrechtsverletzungen zu verfolgen (bzw das BVG hat es sogar verboten)
auch wenn man die daten der VDS gar nicht will, aber ohne die kann man ja die IP nicht mehr einem anschluss zuordnen
also es gibt verkehrsdaten(wer hat wann welche ip) und bestandsdaten(persönl daten)
der "verletzte" hat die ip und will die persönl. daten
die kann der provider aber nur ermitteln wenn er die verkehrsdaten gespeichert hat, die aber nur aufgrund der VDS gespeichert werden
des BVG hat nur gesagt dass die verkehrsdaten nicht herausgegeben werden dürfen, die will der "verletzte" aber auch gar nicht ->"widerspricht" nicht dem urteil
(falls ich des richtig verstanden habe),
also wird indirekt die VDS doch benutzt um die kleinen fische zu bestrafen
Alt 09. 04. 2008, 19:46 Naurrusco is offline Mit Zitat antworten #54
mboettcher
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von halla 
Mr. Gravenreuth, wärst du mal bitte so freundlich mir in 1-2 Sätzen zu erklären wie die das Gesetz durchbringen wollen, nachdem dem das Bundesverfassungsgericht, vor nicht allzulanger Zeit, entschieden hat, dass die Daten, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung erhoben werden, nur bei Gefahr um Leben und verfassungsbedrohender Taten(irgendwie sowas war das) herausgegeben werden dürfen?
Der "Trick" besteht darin, formal nicht den Zugriff auf die Verbindungsdaten zu gewähren, die nach dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt werden müssen, sondern nur auf die Verbindungsdaten, die die ISP zu Abrechnungszwecken speichern. Nun gibt es im Zeitalter um sich greifender "Flatrates" aber gar nicht notwendiger Weise Daten für die Abrechnung, weshalb viele ISP ja die Daten ja nur noch kurze Zeit speichern/speicherten. Und so sind diese Daten länger nur verfügbar, weil diese wegen der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt werden müssen/sollen. Der Gesetzgeber sperrt also nur die Zusatzdaten laut Vorratsdatenspeicherung für den Zugriff, also z. B. den Standort eines Mobilfunknutzers. Mit anderen Worten untersagt er die Nutzung von etwas, was in diesem Zusammenhang eh nicht interessiert.

M. Boettcher
Alt 09. 04. 2008, 19:51 mboettcher is offline Mit Zitat antworten #55
Chummer
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Wieso? Es ist IMO nur eine Ausgestaltung des Schutzes des Eigentums nach Art. 14 GG
Exekution ist auch nur so eine Ausgestalltung. Trotzdem gibt es wesentlich wichtigere Rechte die dagegen sprechen. Genau wie bei Art. 14. Warum wohl sind diese im GG weiter vorne angesiedelt?
Zitat:
Wobei sich diese Regelung gegen unbeteiligte Dritte richtet. Selbst wenn ich sehe, wie jemand Ihr Kfz klaut, wird es Ihnen nicht gelingen von mir eine Auskunft darüber zu erzwingen, was ich gesehen habe und /oder ob ich den/die Täter identifizieren kann.
Da wirds interessant. Normalerweise wirst du dann als Zeuge geladen und MUSST aussagen. NAch der neuen Regelung und mal den Richtervorbehalt außen vor können das die Betroffenen im Zivilrecht selbst machen. Wo sieht man denn da den Unterschied zum sagen wir mal Autodiebstahl?
Alt 09. 04. 2008, 20:01 Chummer is offline Mit Zitat antworten #56
daddy
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Stimmt - und um auf dem Rechtsweg (= Richtervorbehalt) den Verletzer ermitteln zu können wird diese gesetzliche Regelung eingeführt.
Mach dir keine Hoffnungen.
DU wirst daraus sicher keinen Profit mehr schlagen können
Alt 09. 04. 2008, 20:04 daddy is offline Mit Zitat antworten #57
Gravenreuth
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von mboettcher 
Wobei sich diese Regelung gegen unbeteiligte Dritte richtet. Selbst wenn ich sehe, wie jemand Ihr Kfz klaut, wird es Ihnen nicht gelingen von mir eine Auskunft darüber zu erzwingen, was ich gesehen habe und /oder ob ich den/die Täter identifizieren kann.

Womit Sie mal wieder irren.

Der Zeuge darf sich z.B. nicht zu Unrecht auf das Auskunftsverweigerungsrecht beziehen. Er hat die Bezugnahme gemäß § 56 StPO nach Ermessen des Gerichts glaubhaft zu machen, ggf. durch Eid. Wird das Auskunftsverweigerungsrecht zu Unrecht ausgeübt, so kann nach § 70 Abs. 2 StPO Ordnungshaft (veraltet: Beugehaft) angeordnet werden.

§ 70 StPO

(1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.
(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.
(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.
Alt 09. 04. 2008, 20:06 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #58
Chummer
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Womit Sie mal wieder irren.
Nein tut er nicht. Das gilt nämlich nur vor Gericht.
Dass er vor Gericht aussagen muss ist wohl klar. Aber der Bestohlene hat so keinerlei Auskunftsrechte gegenüber einem (potenziellen) Zeugen. Und das sieht mit dem neuen Gesetz im Falle einer Urheberrechtsverletzung scheinbar ganz anders aus. Wo ist aber der Unterschied? Warum soll es hier eine Ausnahme geben? Genau.. Lobbyismus.

Oder kurz. Jemand hat mein Auto/Lied geklaut/heruntergeladen und ich will von einem umherstehenden Passanten/Provider wissen wer das war.
Der Provider muss es mir sagen, der Passant nicht obwohl beide mit der Sache nichts zu tun haben und auch nicht dafür verantwortlich zu machen sind.
Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Warum ist die tatsächlich materielle Entwendung meines x-tausend € teuren Autos unwichtiger als die reine Vervielfälltigung eines 3min Liedes für 1€?

Sag mir jemand wo der Denkfehler liegt.
Alt 09. 04. 2008, 20:09 Chummer is offline Mit Zitat antworten #59
mcbierle
Kernenergie ROCKT!
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

ach geh und red mit der nächsten wand...
Alt 09. 04. 2008, 20:09 mcbierle is offline Mit Zitat antworten #60
Swiftrex
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Die Justizparasiten haben ganze Lobby-Arbeit geleistet aber das war ja zu erwarten

Glücklicherweise gibt es unlängst legale Möglichkeiten, um die Pseudorechtsproblematik auszuhebeln, beispielsweise das OFF-System.
Alt 09. 04. 2008, 20:15 Swiftrex is offline Mit Zitat antworten #61
COverride
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

Also nur noch über ausländische Tor Nodes oder VPN surfen, dann können die speichern wie die wollen. IM Rollstuhl und Co haben wirklich ein Rad ab.
Alt 09. 04. 2008, 20:20 COverride is offline Mit Zitat antworten #62
Nineice
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Tja das wirds langsam eng aber so wirds weiter gehen

Es werden selbst bei einer ordentlichen Demo nicht viele menschen Teilnehmen,
den wenn von den 80 Mio. Einwohner Deutschlands interessiert dieses Thema ?

1-2 Mio ? Und von denen wiederum würden wirklich auf die Strasse ? 500.000 ?
Und von denen wiederum hat an diesen Tag Zeit? 100.000 ? Und wer von denen
wiederum kommt auch wirklich ? 50.000 ? Und wer von denen hats nicht schon wieder
vergessen ? 20.000 ? Und wer sich dann noch fragt ob das alles wichtig ist ? 5000 ?

Diese Regierung macht erstmal nur "Rand" Themen die von der breiten masse nicht
für wichtig oder interessant hält verschärft.

Und nach und nach wirds eng für alle Und bis das jeder verstanden hat
sind eh alle mit RFID verseucht.

Bin mal gespannt wann endlich mal alle sich bewegen und nicht nur Labern
Alt 09. 04. 2008, 20:24 Nineice is offline Mit Zitat antworten #63
Dänemartin
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 4
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa


Zitat:
wenn RS irgendwann mal Logdaten an die MI rausgibt sind wir sowieso allesamt gefickt


Zitat:
Wenn RS z. B. Logs rausgeben würde


Ich habe dazu letztens was interessantes in Chaosradio gehört (ca. 39. Minute, glaube ich):

Zitat:
Es gibt einen aktuellen Fall von letzter Woche [ca. 20.03.2008], [...] und da stellte sich heraus, dass die ProMedia GmbH, also quasi die Abmahnfirma der Musikindustrie, die haben mehr oder weniger root-Zugriff auf Rapidshare und dürfen da halt [...] eigentlich alles löschen. Stellt sich die Frage: gibt ihnen Rapidshare auch Zugriff auf die Log-Files?"

Was meint ihr denn dazu?


o
L_
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.
Alt 09. 04. 2008, 20:36 Dänemartin is offline Mit Zitat antworten #64
Gravenreuth
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Chummer 
Nein tut er nicht. Das gilt nämlich nur vor Gericht.

Halbrichtig - Wenn der Zeuge vor der Polizei nicht aussagt, wird er auf Anntrag der StA vor einen Ermittlungsrichter geladen - und da muss er ggf. aussagen wenn er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Zitat:
Dass er vor Gericht aussagen muss ist wohl klar. Aber der Bestohlene hat so keinerlei Auskunftsrechte gegenüber einem (potenziellen) Zeugen.

Der Bestohle nicht, der Ermittlungsrichter schon! Der Bestohle kann dann über einen RA Akteneinsicht beantragen.

Zitat:
Sag mir jemand wo der Denkfehler liegt.

Gerne - siehe oben.
Alt 09. 04. 2008, 20:37 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #65
tOoNiCe4yoU
Dein schlechtes Gewissen
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

Zitat:
Zitat von Maturin 
...
Sinnvoll wäre es z. B. mal Übersicht in das Anonymitäts- und Sicherheitsforum zu bringen, bspw. in Form eines Tutorials mit allen möglichen Schutzmechanismen zumindest in Form von Links zu den entspr. Beiträgen angefangen beim anonymen Surfen (Tor, VPN etc.), der Festplattenverschlüsselung bis hin zum richtigen Verhalten im Falle einer Hausdurchsuchung. Hier gibt es so viele mittlerweile ellenlange Threads mit 90 % OT oder Irrelevanz, die wohl keiner ambitioniert durcharbeiten wird. In den ersten beiden Punkten bin ich persönlich recht firm, aber ist das jeder hier? Der letzte Punkt ist wohl der schwierigste - oder wüsstet ihr wie ihr euch verhalten solltet, wenn bei euch unliebsame Gäste klingeln?

LG Maturin

Einverstanden und durchaus eine gute Idee. Eine Idee, die, so wird sie denn umgesetzt, der Gulli-Commu. zweckdienlich (siehe Deine oben aufgeführten Punkte) ist. Dann schreibe bitte die "Geschäftsleitung" diesbezüglich an. Von Vorteil wäre eine gleichzeitige Benennung derer Personen, die sich an der Umsetzung beteiligen werden. Es sollte auch ein Stufenplan vorgelegt werden, angefangen vom anonymen Surfen hinweg über dazwischen liegende Punkte, bis hin zu dem sprichwörtlichen Thema "wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist", sprich einer polizeilichen Vorladung und/oder der ach so verhassten Hausdurchsuchung. Leider fehlen uns gerade im letzten Punkt Menschen wie z.B. Udo Vetter. Das Tutorial sollte natürlich für die User publiziert, aber als "read only" abgehandelt werden. Da die Gegenseite auch nicht schläft, sollten neue Fakten gesammelt, ausgewertet und ein Lösungs/Aufklärungsansatz Online gestellt werden.
Also das Problem ist wirklich evident und geht mittlerweile jeden User etwas an.
Alt 09. 04. 2008, 20:57 tOoNiCe4yoU is offline Mit Zitat antworten #66
Hadron
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Der Bestohle kann dann über einen RA Akteneinsicht beantragen.
Aber der Bestohlene selbst hat gegenüber einem unbeteiligten Zeugen doch kein Recht auf Auskunft. Nach meinem Verständnis könnte man aufgrund des jetzt eingeführten zivilrechtlichen Auskunftsanspruches als Bestohlener ja sogar einen Zeugen verklagen, wenn der nicht singt. Das hat schon eine völlig neue Qualität.

"Ey! Du da! Hasste gesehen, wie der Bursche hier mein Blumenbeet zertrampelt hat?"
"Ja, klar, Mann."
"Ok, komm mit zum Gericht, als Zeuge."
"Nee, lass mal. Ich möchte da nicht hineingezogen werden."
"Sorry, Alter, dann muss ich erstmal Dich verklagen. Hab ja ein Anspruch auf Auskunft."


Gesetzlich erzwungenes Anscheißen, wenn man so will...
Alt 09. 04. 2008, 20:59 Hadron is offline Mit Zitat antworten #67
A John
Coming back soon
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Der Zeuge darf sich z.B. nicht zu Unrecht auf das Auskunftsverweigerungsrecht beziehen. Er hat die Bezugnahme gemäß § 56 StPO nach Ermessen des Gerichts glaubhaft zu machen, ggf. durch Eid.
Was ist wohl eine Zeugenaussage wert, in der sich der Zeuge über einen Hergang unsicher ist und sich auf Erinnerungslücken beruft?
BTW: Fängt Gulli jetzt wegen dem Avatar von #62 (COverride) eine Strafanzeige? Die können sich ja an ihrem User schadlos halten.
Alt 09. 04. 2008, 21:01 A John is offline Mit Zitat antworten #68
Moses
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
In Zukunft sollen zivilrechtliche Auskunftsansprüche bei dem Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung ohne größere Probleme durchgesetzt werden können.
Steht es wirklich so im Gesetzestext, dass ein Verdacht ausreicht?

Na verdächtigen kann man ja jeden, der einen Internetanschluss hat.

Da muss ich GvG mal in Bezug auf den §§14 GG recht geben.
Wer schützt dann noch unser Eigentum vor der MI und deren Abmahnanwälten?

Di Contentindustrie braucht ja danach nur noch ihre Ladenhüter einen Abmahnawalt übergeben, und in kurzer Zeit haben sie den Umsatz auf diese Weise für ihre CD in die Höhe getrieben.
Wenn der Bürger die CD nicht haben will, dann holen die sich halt unser Eigentum (Geld) einfach über die Anwälte.

Na das kann ja noch "lustig" werden.

Gruss Moses
Alt 09. 04. 2008, 21:23 Moses is offline Mit Zitat antworten #69
mcbierle
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Es wurde doch eh niemand bestohlen beim filesharing...
Alt 09. 04. 2008, 21:47 mcbierle is offline Mit Zitat antworten #70
dl3daz
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von A John 
Was ist wohl eine Zeugenaussage wert, in der sich der Zeuge über einen Hergang unsicher ist und sich auf Erinnerungslücken beruft?
BTW: Fängt Gulli jetzt wegen dem Avatar von #62 (COverride) eine Strafanzeige? Die können sich ja an ihrem User schadlos halten.
Geht es GvG um das Recht?

SCNR,
Falk
Alt 09. 04. 2008, 22:04 dl3daz is offline Mit Zitat antworten #71
Moses
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von dl3daz 
Geht es GvG um das Recht?

SCNR,
Falk

Klar, um sein Recht über Abmahnungen Kids abzuzocken.

Oder womit verdient er sein Geld sonst?
Lasse mich gerne eines besseren belehren.

Gruss Mose
Alt 09. 04. 2008, 22:22 Moses is offline Mit Zitat antworten #72
TheOutSideRs
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Hallo

fakt ist doch einfach wer genug kohle hat, kann sich das Recht grade biegen, wie er es will

würde bloss gerne wissen, wieviel die Musikindustrie bezahlt hat

War damals bei der Einführung von VDS klar, das sowas kommt, echt traurig das es immer nur um die Vorteil irgendwelcher Lobbys geht, ich fänds schön wenn die Bundesregierung bei Mindeslohn usw auch mal so schnell handeln würde, bloss da verdienen einige Politiker wohl nichts
Alt 09. 04. 2008, 22:24 TheOutSideRs is offline Mit Zitat antworten #73
20hz
Stehwelle
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

es ist ja hinlänglich bekannt, dass der nette politiker ja sagt, aber nein meint

bloß wie soll man dagegen vorgehen, wie sich schützen?
einfach eine andere partei zu wählen ist auch nur ein schuss in den ofen - die ziehen ja alle am gleichen strang...
Alt 09. 04. 2008, 22:28 20hz is offline Mit Zitat antworten #74