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Crass Spektakel
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Denial of Service?

Was haltet ihr davon?

Jeder von uns stellt zivilrechtliche Ansprüche gegen den Inhaber der IP-Adresse zwischen 0 und 2^32. Irgendwas hat irgendwer da doch sicher verbrochen. Jeder von uns druckt also ein Class-A Netz aus und rennt damit zu einem Ermittlungsrichter. Die Ermittlungsverfahren verlaufen natürlich im Sande, aber das macht nichts, zahlt ja der Steuerzahler und wir halten so problemlos tausende Richter und hundertausende Polizisten in Arbeit. Anschliessend leaken diese Daten zufällig ins Netz (hat einer wieder die Schnippsel ausm Schredder zusammengeklebt) und wir lachen alle.

Und nächste Woche dann wieder.
Alt 10. 04. 2008, 11:51 Crass Spektakel is offline Mit Zitat antworten #101
kopernikus2
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

@xyxDennisxyx

Super Idee, dir ist aber schon klar warum bisher fast nicht's in den Medien zu hören war?
Stern TV läut auf RTL, RTL gehört Bertelsmann, Bertelsmann wiederum ist mit 50% mit SonyBMG vertüdelt...
Äh, ja soviel zum Thema Lobby und Medien ;-)
Alt 10. 04. 2008, 11:52 kopernikus2 is offline Mit Zitat antworten #102
document
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

@GvG

also zum einen wollte ich ihnen zu ihrem Renteneintrittsalter gratulieren - denn so viel wie sie sich auf der Gulli Plattform rumtreiben, sind sie ja wohl ein Internet Senior der nichts zu tun hat. Sie sind zu beneiden - so schön habe ich es noch nicht.

Dann würde es mich noch interessieren wie das mit dem Namensrecht an privaten Bildern funktionieren soll.

Ein Abendbild vom Himmel mit einem silbrig scheinenden Mond nennt man nun mal Silbermond und nicht Kackscheibe

Und ein Hotel aufgenommen in Tokyo nenne ich nun mal "Tokyo Hotel" - ich kann ja hinter Tokyo noch einen Punkt machen..
Alt 10. 04. 2008, 11:52 document is offline Mit Zitat antworten #103
Nummer-27
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Thumbs down Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat von mboettcher
Und warum soll dann die sogn. Medienindustrie einen eigenen Auskunftsanspruch erhalten? Wo es doch offenbar genügt den ISP als Zeugen zu laden, ist doch das ganze Gesetz mehr als flüssig.

M. Boettcher

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Die Politik verspricht sich hiermit wohl eine Entlastung der Strafjustiz.

na warum schaffen wir dann nicht einfach das Verbot der Selbstjustitz ab.
Dann kann sich jeder um seine Probleme selber kümmern und die überlasteten Richter und Anwälte haben wieder mehr Zeit für andere wichtige Sachen (falls doch mal einer seine Angelegenheiten offizell geklärt haben will...)
Alt 10. 04. 2008, 12:03 Nummer-27 is offline Mit Zitat antworten #104
SnowWhiteLines
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Ach ja, wieder mal ein neues Gesetz *gähn*

"im gewerblichen Ausmaß" heißt doch eindeutig, dass verkauft wird.
Also ist der reine Leecher automatisch schonmal gar nicht davon betroffen.

Klingt für mich nach nem weiteren Anti-P2P und Uploader Gesetz, wie seht ihr das?

Trotzdem bedeutet doch gewerblich in etwa soviel, dass ein böser Bursche einen Laden mit Raubkopien betreibt und diese für Geld weiterverkauft. Ansonsten wäre dem Wortlaut nach doch die Rede von der Verbreitung und eben nicht vom "gewerblichen Ausmaß" - Gewerbe betreibe ich doch z.B. dann, wenn ich einen Gewerbeschein beantrage und im großen Stil Gartenzwerge VERKAUFE.

Deshalb wundert mich die derart negative Auslegung dieses neuen Gesetzes, schließlich geht das doch eher in Gegenrichtung des gewerbmäßigen Handels *staun*

-

Aber lustig finde ich ja insbesondere den Satz mit der Qualität War bisher immer der Meinung, dass Qualität und Herstellungsjahr verschiedene Kriterien seien

Oder ist damit die kommerzielle Qualität eines Film gemeint und man darf sich schlechte Filme, die kommerziell wenig erfolgreich waren, legal downloaden ?

Oder ist damit die Qualität der Downloadquelle, also die Downloadgeschwindigkeit gemeint ?

Oder ist damit die Qualität des Bildes und/ oder der Tonquelle gemeint ?

Oder, oder, oder?

Wird das Alles immer verworrener oder kommt nur mir das so vor?

Und dann die nächste Frage: Was bringt so ein Waschiwaschi Gesetz dann im Endeffekt? Ist das nicht ähnlich inhaltslos wie ein Begriff vom Schlage "Killerspiel" ?
Alt 10. 04. 2008, 13:16 Mit Zitat antworten #105
Destiny666
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von DasFragezeichen 
Tja, wird wird dann wohl die nächste Klage in Karlsruhe eingereicht werden ... halt Moment. Die VDS wird ja eh gestoppt und IPs dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten herausgegeben werden. Sehe ich doch richtig, oder?

Genau diese Vorabentscheidung wurde mit diesem neuen Ding ad absurdum geführt.

Jetzt wird nicht mal mehr geprüft, ob der/diejenige überhaupt schuldig ist, sondern man selbst wird seine Unschuld beweisen müssen. (Von wegen dass die Schuld erst bewiesen werden muss.)
Alt 10. 04. 2008, 13:22 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #106
Toronto
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von SnowWhiteLines 
"im gewerblichen Ausmaß" heißt doch eindeutig, dass verkauft wird.
Also ist der reine Leecher automatisch schonmal gar nicht davon betroffen.
Naja, das kommt auf die Auslegung an... denke aber, dass du prinzipiell Recht hast.
Nur gewerbliches Ausmaß könnte, nach entsprechender Auslegung, auch das reine Sammeln von Punkten bei RS sein... wenn also jemand nun hingeht und ein paar Sachen fürs g:b uppt und sich dadurch seinen Premium Account finanzieren kann, könnte man ihn, bei entsprechender Auslegung, auch als "gewerblichen" Händler dingfest machen...
Alt 10. 04. 2008, 13:36 Toronto is offline Mit Zitat antworten #107
SnowWhiteLines
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Toronto 
Naja, das kommt auf die Auslegung an... denke aber, dass du prinzipiell Recht hast.
Nur gewerbliches Ausmaß könnte, nach entsprechender Auslegung, auch das reine Sammeln von Punkten bei RS sein... wenn also jemand nun hingeht und ein paar Sachen fürs g:b uppt und sich dadurch seinen Premium Account finanzieren kann, könnte man ihn, bei entsprechender Auslegung, auch als "gewerblichen" Händler dingfest machen...

Ja schon, aber "gewerbsmäßig" meint eigentlich immer relativ eindeutig den Verkauf ...

Finde schon, dass Upload eher als "Verbreitung" deklariert werden würde, die paar RS Punkte hin oder her ...

Fakt ist, dass das wieder mal ein äußerst kurioses Gesetz bleibt, weil es sich gar so verwaschen und unklar ausformuliert gibt.
Alt 10. 04. 2008, 13:44 Mit Zitat antworten #108
Indianer
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Na da kann sich ja Günther wieder die Hände reiben. Auf die nächste Abzocke *cheers*

Indianer
Alt 10. 04. 2008, 13:52 Indianer is offline Mit Zitat antworten #109
Destiny666
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Gibts schon ne neue Aktion @ BVG wegen Sammelklage gegen diesen Mist?
Alt 10. 04. 2008, 13:59 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #110
SnowWhiteLines
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Und übrigens: Um den Verkauf nachzuweisen, reicht es nicht aus, dass eine beliebige Person sich irgendwas zieht, damit auf die Wache geht und behauptet, das von dem und dem gekauft zu haben, um bestimmten unliebsamen Personen ans Bein zu Pinkeln.

Da müßte schon konkret die Kaufhandlung selbst dokumentiert sein, also so ähnlich wie bei einem Drogendeal mit Körpermikro, Geld und Warenübergabe, etc.

Alles andere ist lediglich eine Behauptung, bei der sich der Behauptende erstmal selbst unmittelbar in die Schusslinie bringt

Und ohne Verkauf ist es eigentlich auch nicht gewerbsmäßig Ja gut, die Sache mit den RS Punkten ist ein "Grauzone Fall", wie ich finde ...

Es bleibt also durchaus offen, was das Ganze überhaupt soll
Alt 10. 04. 2008, 14:01 Mit Zitat antworten #111
br-fl
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Magicalman 
Nein, nein, Deutschland wird zu Kriminellen abgestempelt und gleichzeitig wird fett abkassiert.

Nein - falsch verstanden!
Nicht Deutschland sondern nur die, die Gesetze nicht achten und meinen Sie müssen illegal kopieren / up- / downloaden und andere (die ehrlichen, die CD's kaufen bzw. kostenpflichtige Downloads machen) dafür zahlen lassen.

Was ist das für eine Rechtsauffassung bei der manche wirklich meinen Sie könnten sich auf Kosten anderer bereichern und sich dann noch beschweren wenn Ihnen dies gestzlich immer schwerer gemacht wird.

Und dann noch Sammelklagen einreichen wollen. Warum nicht gleich alle Ladendiebe, Schwarzfahrer etc auch zu Sammelklagen gegen die entsprechenden Gesetze (bzw. den Einsatz von Ladendetektiven, U-Bahn-Kontrolleuren etc) animieren?

Das ist doch alles nicht neu - schon in den 60igern wurden Raubpressungen (bottlegs) durch die Industrie verfolgt.

Zitat:
Zitat von mboettcher 
Und warum soll dann die sogn. Medienindustrie einen eigenen Auskunftsanspruch erhalten?

Ganz einfach: Mit dem gleichen Recht, das ein Ladeninhaber hat die Personalien eines Ladendiebes zu erfahren.

Zitat:
Zitat von xyxDennisxyx 
Was haltet ihr davon, wenn wir alle mal SternTV schreiben?

Da bin ich aber mal gespannt, ob sich SternTV vor den Karren von "Raubkopierern" spannen lässt - mit Sicherheit wohl nicht

Zitat:
Zitat von xyxDennisxyx 
Dann sieht das restliche Deutschland auch mal, was die Musikindustrie alles mit unseren Daten machen kann/können wird.

Was denn? Mit meinen wohl nicht, denn ich zahle für Musik.

Und da ich damit auch alles das mitzahle, was andere meinen sich umsonst nehmen zu können, bin ich dafür mit allen rechtlich vertretbaren Mitteln gegen diese Auswüchse vorzugehen.

Und ich denke, dies wird das "restliche Deutschland" ausgen. die Raubkopierer ähnlich sehen!
Alt 10. 04. 2008, 14:03 br-fl is offline Mit Zitat antworten #112
Toronto
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von SnowWhiteLines 
Ja schon, aber "gewerbsmäßig" meint eigentlich immer relativ eindeutig den Verkauf ...
Das meinte ich ja damit: Der User uppt sein Zeug und "verkauft" es gegen Punkte. Das wäre ein Handel, Geschäft, Verkauf, wie du es auch nennen willst.

Allerdings bleibt dein letzter Punkt natürlich bestehen, gebe ich dir unbedingt recht!

@Über mir:
Es geht ja nicht einmal primär darum, dass wir "sicher" laden können. Fakt ist doch, dass solch ein Auskunftsrecht eine einscheidende Verletzung der Persönlichkeitsrechte zur Folge hat. Darum geht es!
Ich bezahle meine Musik auch, seit Jahren, mit meinen Daten könnte Sony auch nichts anfangen... aber trotzdem habe ich schon 2 Abmahnungen bekommen, ohne dass ich etwas geladen hatte... Und das ist die Sache die mich dermaßen anpisst!
Das Persönlichkeitsrecht des Bürgers tritt hinter die Rechte der Industrie. Die Aufgabe des Staates sollte aber sein, immer die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Die wäre damit aber hinüber...

Und ein Verkäufer darf die Personalien des Ladendiebs zwar gerne fordern, der Dieb kann das aber auch gerne ablehnen... Nur die Polizei anrufen, das darf der Ladenbesitzer dann und die können sich dann die Personalien "holen"...

Edit: Bevor mich hier irgendwer anfrisst, dass Ladenbesitzer wohl die Personalien aufnehmen dürfen (das würde hier ja eigentlich 100% geschehen):
Zitat:
Zitat von Strafprozessordnung 
§ 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.(...)
Die Personalien werden dann für eine Strafanzeige verwertet, die der Ladenbesitzer einsehen kann.
So wie es also bei IPs momentan ausschaut.
Alt 10. 04. 2008, 14:06 Toronto is offline Mit Zitat antworten #113
SnowWhiteLines
 
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Ja wie gesagt, das mit den RS Punkten ist die große Frage - ist es schon gewerbsmäßig oder nicht, seinen "Shit" für RS Punkte zu uppen ... Ehrlich gesagt: KEINE AHNUNG ...

Letztendlich aber wohl doch eher wieder so ein "Show-Gesetz" ...
Alt 10. 04. 2008, 14:08 Mit Zitat antworten #114
Jimioh
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

Und wer schützt mich vor der Mafia? Es wird immer schwieriger diesen Inhalten aus dem Weg zu gehen. Das liegt unter anderem daran, das sie immer wieder versuchen neue Standards im Web durch zu setzen. Laut deren Rechtsverständnis ist jeder der seine Umschuld nicht beweißt nämlich schuldig.
Alt 10. 04. 2008, 14:15 Jimioh is offline Mit Zitat antworten #115
ghostuser
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

@br-fl

Sag mal wo haben sie Dich denn gerade freigelassen?

Ich finde einiges des hier geschriebenen auch übertrieben und zum Teil lächerlich (na halt aus Kindermund) - aber was Du hier vermitteln willst..... biste von der Industrie geschickt oder ein Ermittler???

Frag mich was dann Typen wie Du hier auf einem ,,bösen Raubkopiererboard,, zu suchen haben..... müßte Dir doch auch schon gegen den Strich gehen sich überhaupt mit solchen Verbrechern im selben Board zu befinden! Also was suchst Du dann hier???

Kannst Dich ja bei Promedia als Anscheißer bewerben.... die suchen ständig Typen wie Dich..... da platzt mir echt was wenn ich Deinen Schwachsinn lese!

Gruß ghostuser
Alt 10. 04. 2008, 14:24 ghostuser is offline Mit Zitat antworten #116
Royal_seal
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

Bisher war ich eigentlich schon sehr zufrieden damit, in Deutschland zu leben.
Immerhin gibts hier ja eine große Zahl an Annehmlichkeiten, die man in anderen Ländern so nicht findet.

Aber die Entwicklungen in letzer Zeit machen mich einfach nur noch traurig und wütend...
Man muss sich in Zukunft wohl selbst darum kümmern, welche von einer Regierung verabschiedeten Gesetze wirklich in Kraft treten dürfen, anstatt darauf zu vertrauen, dass sie zum Wohl der Menschen verabschiedet werden.

Und was macht der Großteil der Bevölkerung???

Erfreut sich an der Knuddeligkeit eines Eisbärbabys...
Alt 10. 04. 2008, 14:53 Royal_seal is offline Mit Zitat antworten #117
derroterabe
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Ich verstehe die Aufregung hier nicht so ganz. Ist denn die Tatsache, daß eine Genehmigung vom Richter erforderlich ist, nicht Hindernis genug, um Massenabmahnungen durchführen zu können? Die Richter können doch nicht zehntausende Fälle prüfen und werden irgendwann unter der Last der Fälle zusammenbrechen oder?
Alt 10. 04. 2008, 14:55 derroterabe is offline Mit Zitat antworten #118
Destiny666
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Vor allem, wenn jetzt einfach mal angefragt werden darf, wer denn große Dateien geladen hat. Anscheinend ist das ja jetzt auch möglich. Man sucht aus Boards IPs und gut ist und dann ab mit den Abmahnung.

Wie kann es eigentlich sein, dass Leute abgemahnt werden, die nix illegal runtergeladen oder getauscht haben?

Und jetzt haben die noch mehr Narrenfreiheit.

Zitat:
Zitat von derroterabe 
Ich verstehe die Aufregung hier nicht so ganz. Ist denn die Tatsache, daß eine Genehmigung vom Richter erforderlich ist, nicht Hindernis genug, um Massenabmahnungen durchführen zu können? Die Richter können doch nicht zehntausende Fälle prüfen und werden irgendwann unter der Last der Fälle zusammenbrechen oder?

Wer sagt, dass die das wirklich prüfen und nicht nur ihr Autogramm unter den Wisch setzen?
Alt 10. 04. 2008, 14:56 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #119
ghostuser
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Destiny666 
Wer sagt, dass die das wirklich prüfen und nicht nur ihr Autogramm unter den Wisch setzen?


Leider ist es an vielen Gerichten so, dass sich die Ermittler und die Staatsanwälte bzw. Richter schon über Jahre kennen.... da ist so eine Unterschrift nicht wirklich die Hürde!

Vorallem wird Denunzianten durch solche Gesetzgebungen Tür und Tor geöffnet - wenn man Ärger im Büro hat, wird mal schnell die IP von dem ungeliebten Mitarbeiter an die richtige Stelle weitergegeben und schon nimmt im Idealfall alles seinen Lauf..... wem wird letztendlich der Chef mehr glauben?

Ich sehe da noch viel Missbrauch kommen!

Gruß ghostuser
Alt 10. 04. 2008, 15:13 ghostuser is offline Mit Zitat antworten #120
Hadron
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von mboettcher 
Und warum soll dann die sogn. Medienindustrie einen eigenen Auskunftsanspruch erhalten?
Zitat:
Zitat von br-fl 
Ganz einfach: Mit dem gleichen Recht, das ein Ladeninhaber hat die Personalien eines Ladendiebes zu erfahren.
Ich denke, das ist etwas anderes, als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch:

$BÖSEWICHT klaut einen Apfel. $UNSCHULDIGER hat das zufällig mitbekommen, kennt sogar den $BÖSEWICHT. $LADENBESITZER hat nun einen Auskunftsanspruch gegenüber $UNSCHULDIGER!

Und natürlich geht es bei illegalen Downloads nicht um Diebstahl.
Alt 10. 04. 2008, 15:33 Hadron is offline Mit Zitat antworten #121
Chummer
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Sag mir jemand wo der Denkfehler liegt.

Gerne - siehe oben.
Dass du den Unterschied zu einem Unschuldigen nicht siehst war mir fast klar
Aber wie du selbst sagtest:
Zitat:
Der Bestohle nicht, der Ermittlungsrichter schon! Der Bestohle kann dann über einen RA Akteneinsicht beantragen.
Und genau das ist ausgerechnet hier falsch. Denn ab diesem Gesetz braucht es keine Akteneinsicht mehr. Aber nur bei Urheberrechtsverletzungen. Mein Auto bleibt verschwunden weil der Passant nicht greifbar ist. Aber Die Musikindustrie, die hat natürlich Sonderrechte.
Alt 10. 04. 2008, 15:41 Chummer is offline Mit Zitat antworten #122
Toronto
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Hadron 
$BÖSEWICHT klaut einen Apfel. $UNSCHULDIGER hat das zufällig mitbekommen, kennt sogar den $BÖSEWICHT. $LADENBESITZER hat nun einen Auskunftsanspruch gegenüber $UNSCHULDIGER!
Das ist nicht richtig! Der Ladenbesitzer hat KEINEN Auskunftsanspruch. Er kann dann die Polizei rufen und $UNSCHULDIGER als Zeugen nennen. Dann wird dieser von der Polizei geladen und die Zeugenaussage wird aufgenommen. Kann nun zweifelsfrei die Identität des $BÖSEWICHT festgestellt werden, wird eine Anzeige gegen $BÖSEWICHT erhoben. Ab diesem Moment kann sich der Ladenbesitzer über den $BÖSEWICHT informieren, wenn er es denn möchte.
Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass der Zeuge dem Ladenbesitzer gegenüber alles sagt, müssen tut er das allerdings noch nicht.
Alt 10. 04. 2008, 15:51 Toronto is offline Mit Zitat antworten #123
Chummer
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Das ist nicht richtig! Der Ladenbesitzer hat KEINEN Auskunftsanspruch.
Schön, du hast den Vergleich verstanden. Oder?
Alt 10. 04. 2008, 15:53 Chummer is offline Mit Zitat antworten #124
Toronto
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Chummer 
Schön, du hast den Vergleich verstanden. Oder?
Den Vergleich habe ich verstanden, ich habe ihn nur nicht als Vergleich verstanden