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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Der Ladenbesitzer oder der mit dem geklauten Auto haben keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft - das muss alles via Polizei geschehen - (obwohl ihm ein nachweislicher Schaden entstanden ist), die Musikindustrie aber schon (obwohl hier der Schaden nicht wirklich bezifferbar ist). Sowas verstehe einer.
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10. 04. 2008, 17:05
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#126
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MI-Hasser
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Ort: osna
Beiträge: 1
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Ach... wenn ich alt genug bin und genug Geld hab zeih ich aus diesem drecksstaat aus... und ich hoffe ich werde so einige mitreissen... (der klügere gibt nach)
Jaja, in Bremen (60km Autobahn) gibbet jeztzt auch ein Limit, 120km/h.
Die Deutschen Verkehrsminister wollen das in BRÜSSEL besprechen, ob das woanders auch noch gemacht werden soll. Aber die sind doch dann bestimmt gaaaaaanz vorbildlich mit 120 nach Brüssel gefahren, um zu beschliessen das man nen auschiss äh auschuss braucht. Das Tempolimit is übrigens wegen Klimawandelscheisse, aber die Politiker treffen sich in BRÜSSEL.
Am liebsten: Hinfahren->Auffe fresse hauen->wegfahren.
Jetzt bin ich doch SICHERLICH terrorist, weil ich das geschrieben hab, nicht wahr Herr Schäuble?
(Ich bin auch der Ansicht das sowas wie eine Klage eh nix mehr bringt, http://german-bash.org/2471 )
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10. 04. 2008, 17:46
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#127
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Den Vergleich habe ich nur gemacht, um die Situation auf das "allgemeine Leben" zu übertragen, damit man begreift, was da kommt. Ein $LADENBESITZER hat eben keinen solchen Auskunftsanspruch. Ein Rechteinhaber demnächst aber schon!
Toronto, angenommen, Du hättest mir einen Apfel geklaut. Dabei hätte Dein bester Kumpel neben Dir gestanden und Dich dabei beobachtet. Eine halbe Stunde später komme ich vorbei und sehe entsetzt, wie ein Apfel fehlt. Du, Toronto, bist schon längst über alle Berge, aber Dein bester Kumpel lungert noch immer im Laden herum. Den schnappe ich mir!
Wie würdest Du es nun finden, wie würde es Dein Kumpel finden, wenn ich jetzt ein Recht darauf hätte, dass Dein Kumpel mir Deinen Namen mitteilt und Dich verpetzt? Dass ich Deinen Kumpel sogar verklagen könnte, wenn er nicht mit Deinem Namen herausrückt?
Das ist natürlich eine fiktive Geschichte. Ich habe als Ladenbesitzer keinen solchen Anspruch. Aber mit dem kommenden zivilrechtlichen Auskunftsanspruch wird genau diese Geschichte im Kontext von Urheberrechtsverletzungen und Providern bittere Realität. Musikverlage, Spielehersteller, Pornoproduzenten, alle Inhaber von Rechten am geistigen Eigentum bekommen solche Auskunftsansprüche.
Ich weiß, dass manche denken: Ja, Hadron, ist das denn so schlimm? Schließlich hast Du doch aus Sicht eines Ladenbesitzers sicherlich ein Interesse daran, den Apfeldieb zu stellen, Du willst doch sicherlich Schadensersatz vom Apfeldieb fordern!
Mag sein. Trotzdem gibt es so etwas bei uns bisher nicht. Und man muss auch wirklich ins Verhältnis setzen: Wie sehr soll man die Rechte des Kumpels, einen eigentlich Unbeteiligten, einschränken, nur damit die Rechte eines anderen, nämlich mich als Apfelbesitzer, durchgesetzt werden können? Sind diese "Daumenschrauben" verhältnismäßig, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass es hier konkret um minder schwere Straftaten, um Urheberrechtsverletzungen geht?
Zukünftig sieht es nämlich so aus:
$BÖSEWICHT saugt sich gesetzwidrig ein Lied von $GEBÜSCHIDO. $TELEKOM kennt den $BÖSEWICHT. $GEBÜSCHIDO hat nun einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber $TELEKOM.
Einen kleinen, aber feinen Unterschied zur Apfeldieb-Geschichte gibt es allerdings schon: Erstmal ist es kein Diebstahl, dem $GEBÜSCHIDO fehlt kein Lied. Er hat aber durch die - möglicherweise selbst erschnüffelte - IP-Adresse zumindest eine kleine Information, einen kleinen Hinweis auf den Anschlussinhaber in der Hand. Er rückt der $TELEKOM daher nicht völlig ohne Anhaltspunkte auf die Pelle. Das wäre so, als hätte der Apfeldieb versehentlich einen Zettel fallen gelassen, den aber nur Dein bester Kumpel entziffern kann. Zukünftig kann Dein bester Kumpel zur Entzifferung gezwungen werden.
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10. 04. 2008, 18:59
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#128
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Shogun100
Wie war das noch gleich? "Öffentliche Aufrufe zur Revolution sind eine Straftat."
Ach, scheiß drauf....
So geht es mit Deutschland nicht weiter! Viva la revolution - Stoppt den Überwachungswahn. FÜR das Grundgesetz!
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Glaub mir, da sind nicht wenige die genau so darüber denken..............
Unzählige Bürger die immer mehr Brass auf unsere Politik haben.
Demokratie, ich lach mich weg. Wir sind auf dem Weg zum Einparteienstaat.
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10. 04. 2008, 19:36
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#129
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Als nächstes kommt hundert pro, dass jeder, der - sagen wir - pro Tag einen Traffic von 500 MB hat (oder 1 GB oder 2 GB), gleich verdächtigt wird und eine Abmahnung erhält, wobei es völlig wurscht ist, ob man selbst zusammengeschnippelte Videos hin und her schickt oder Projektdateien oder was auch immer.
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10. 04. 2008, 21:08
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#130
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Gast
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Destiny666
Als nächstes kommt hundert pro, dass jeder, der - sagen wir - pro Tag einen Traffic von 500 MB hat (oder 1 GB oder 2 GB), gleich verdächtigt wird und eine Abmahnung erhält, wobei es völlig wurscht ist, ob man selbst zusammengeschnippelte Videos hin und her schickt oder Projektdateien oder was auch immer.
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Das würde mir aber kräftig die Laune verderben, denn ich erreiche locker mehrere Gigabyte, wenn ich mir legal einen HD Film über XBOXLive! runterlade
Dann wäre ich verdächtig, ohne irgendwas gemacht zu haben, ganz toll
Ich habe sogesehen sogar noch bezahlt für Alles und die Content Industrie pinkelt mir trotzdem ans Bein - verkehrte Welt kann man da nur sagen
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10. 04. 2008, 21:12
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#131
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 1.368
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Deshalb ja. Da würden Flatrates auch gar keinen Sinn mehr ergeben.
Ich mach z.B. viele Grafiken mit meinem legal erworbenen PS Programm (via VHS, wo es schön billig war) für Freunde (Geburtstagskarten, neue Spiele entwerfen). Halt privat und nicht kommerziell!!! Und die Daten können dann schon mal mehrere MB groß sein (und wenn ich die packe und über ein Chatprog schicke, wäre das dann auch schon verdächtig).
Argh...
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10. 04. 2008, 23:07
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#132
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 19
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
ne frage:
wie schauts eigentlich mit ner hausdurchsuchung bei nem zivilprozess aus?
gibts doch da nicht oder? die müssen die beweise scho selber finden, ist ja nicht der staat der "gegner" oder?
und wie wollns des beweisen? nur weil se irgendwelche log dateien haben? klasse kann ma ja auch ganz schwer fälschen...
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10. 04. 2008, 23:58
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#133
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.390
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Bei der ganzen Abmahnerei muss die Contenr-Industrie gar nichts beweisen.
Die haben lediglich einen Verdacht, jemand könnte etwas geladen haben.
Dann besorgen sie sich den Namen zu einer IP, und die Abmahnung läuft.
Erst wenn man nicht zahlt, und sie einen Verklagen, dann brauchen sie Beweise.
Aber vorher nicht.
Das "Gewerblich" in dem Gesetz ist in meinen augen eine Nebelkerze.
Wenn jemand eine CD anbietet, dann kann die 1.000x hochgeladen werden.
(Und wenn nicht er selbst, dann halt der der das Album gesaugt hat etc.)
1.000x15€ = 15.000€ Schaden.
In den Augen der MI ist das sicherlich "gewerblich", auch wenn man selbst nicht daran "verdient" hat.
15.000 ist mehr Umsatz als die meisten Plattenläden mit einer CD machen.
Und verdienen muss der Laden ja auch nichts, um gewerblich zu sein.
Und ich finde es sehr bedenklich, wenn hier die Content-Industrie die gleichen Rechte wie unsere Exekutive eingeräumt bekommt.
Erst recht weil ein Polizist wesentlich objektiver an die Sache rangeht als so ein Schnüffler von der MI.
In meinen Augen ist das nichts anderes als legalisierte Selbstjustiz.
Gruss Moses
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11. 04. 2008, 00:36
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#134
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 203
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von br-fl
Ganz einfach: Mit dem gleichen Recht, das ein Ladeninhaber hat die Personalien eines Ladendiebes zu erfahren.
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Ein ISP ist ein "Ladendieb", weil einem seiner Kunden der Vorwurf rechtswidrigen Handelns gemacht wird? Ein Einzelhändler kann einen unbeteiligten Dritten, der ebenfalls im Laden ist, zwingen, den Namen eines von ihm - dem Einzelhändler - des Diebstahls beschuldigten Kunden zu nennen? Auf welcher Grundlage?
BTW: hättest Du meinen nächsten Satz gelesen und verstanden, Dein Kommentar wäre vielleicht sogar Dir als überflüssig erschienen. Der Satz lautete:
Zitat:
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Wo es doch offenbar genügt den ISP als Zeugen zu laden, ist doch das ganze Gesetz mehr als flüssig.
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M. Boettcher
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11. 04. 2008, 09:00
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#135
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Destiny666
Als nächstes kommt hundert pro, dass jeder, der - sagen wir - pro Tag einen Traffic von 500 MB hat (oder 1 GB oder 2 GB), gleich verdächtigt wird und eine Abmahnung erhält, wobei es völlig wurscht ist, ob man selbst zusammengeschnippelte Videos hin und her schickt oder Projektdateien oder was auch immer.
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Wenn ich Up- und Download sowie eMails rechne, komme ich pro Tag auf ca. 3 - 4 GB (ab und zu auch etwas mehr ...) - also, mit anderen Worten: Alle Journalisten (besonders die mit den Fotoknipskisten ...) in den Knast! Alles Verbrecher wegen dem hohen Traffic auf deren DSL-Leitungen!
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11. 04. 2008, 09:16
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#136
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Naurrusco
ne frage:
wie schauts eigentlich mit ner hausdurchsuchung bei nem zivilprozess aus?
gibts doch da nicht oder? die müssen die beweise scho selber finden, ist ja nicht der staat der "gegner" oder?
und wie wollns des beweisen? nur weil se irgendwelche log dateien haben? klasse kann ma ja auch ganz schwer fälschen...
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In einem "reinen" Zivilprozess gibt es keine Hausdurchsuchung - da verklagt der eine den anderen, und nur der Richter/die Richterin ist mit dem Fall von Staatsseite aus befasst ...
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11. 04. 2008, 09:20
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#137
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Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 7
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Bei allem Ärger über diese Vorgänge sollte man nicht vergessen, dass die Content-Industrie eines nicht bekommen hat: den schrankenlosen Zugriff auf die Verbindungsdaten _ohne_ Richtervorbehalt und damit den Freibrief zur grenzenlosen Willkür-Selbstjustiz.
Die Tatsache, dass in Zukunft die Staatsanwaltschaft aussen vor bleibt, könnte ja sogar Vorteile mit sich bringen - ich bin auch kein Jurist, aber in einem zivilrechtlichen Verfahren dieser Art kommt eine Hausdurchsuchung wohl eher selten vor, oder? Wenn hingegen nach der bisherigen Verfahrensweise die Industrie zur Erlangung der IP des "Verdächtigen" zunächst Klage einreichen musste und daraufhin die Staatsanwaltschaft aktiv wurde, hat diese mal eben gleich eine Hausdurchsuchung mit beantragt, die der Richter dann natürlich genehmigt hat. Dieser Schritt fällt in Zukunft weg. Der Richter genehmigt im Schnellverfahren die IP-Auskunft durch den Provider und der Industrie-Anwalt schickt die Abmahnung, aber eine Durchsuchung fällt u.U. weg. Das ist natürlich bis jetzt Spekulation und man muss die Praxis abwarten, aber vielleicht gibt es in Zukunft durch diese Gesetztesänderung einfach (wesentlich?) mehr Abmahnungen und zivilrechtliche Verfahren gegen Filesharer, aber dafür weniger Hausdurchsuchungen.
Aber eines halte ich für sicher: Filesharing an sich wird auch dadurch nicht ausgemerzt werden können. Auch wenn häufig davon die Rede ist, wie sich Deutschland nun auf dem Weg in den totalen Überwachungsstaat befindet, darf man nicht vergessen, dass in anderen Ländern mit noch strikterer Überwachung und Gesetzeslage, etwa England und den USA Filesharing immer noch existiert. Ich habe Kumpels in Spanien und Frankreich, in denen auch die Gesetze verschärft wurden, trotzdem wird dort weiterhin gesaugt, bis die Schwarte kracht. Warum? Ganz einfach, weil es nach wie vor viel zu viele Filesharer gibt, um alle fassen und bestrafen zu können. Solange Herr v. Gravenreuth sich nicht 10000-fach klonen lässt, die Hälfte der europäischen Bevölkerung zu Copyright-Detektiven und Rechtsverdrehern umgeschult wird und ein Viertel des Immobilienbestandes in Filesharer-Gefängnisse umgewandelt wird, wird sich nicht so viel ändern.
Ausserdem bleibt die Technik nicht stehen - emule und bittorrent wird es nicht für immer geben, es wird neue Protokolle und Programme geben, die wieder schwerer zu verfolgen sind - dann rüstet die "Gegenseite" wieder nach usw. usw.
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11. 04. 2008, 09:26
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#138
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Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.455
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Wenn hingegen nach der bisherigen Verfahrensweise die Industrie zur Erlangung der IP des "Verdächtigen" zunächst Klage einreichen musste und daraufhin die Staatsanwaltschaft aktiv wurde, hat diese mal eben gleich eine Hausdurchsuchung mit beantragt, die der Richter dann natürlich genehmigt hat.
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Nö. Die Staatsanwaltschaft stellt das VErfahren normalerweise ziemlich schnell ein. Oft hat der Abmahnende Anwalt schon vorher Akteneinsicht erhalten und kann seine Abmahnungen verschicken, sodass eine HD sowieso sinnlos wäre. Man ist ja gewarnt.
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11. 04. 2008, 10:31
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#139
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 140
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Ich schaue gerade die Sitzung in Phoenix. Es sieht schlecht aus.
Wer von den Abgeordneten keine Ahnung hat und die Dabatten anhört wird dem Antrag zustimmen
Edit: Mal gespannt wann´s die Abstimmung gibt. Es ist fast keiner im Raum (max 50 Leute)....
Edit2: Na toll, Phoenix ist raus aus der Livesendung um über Stammzellen zu reden. Die Bundestagsseite geht nicht mehr und ich kann nicht weiter schauen.
Scheint für die meisten Leute nicht wichtig zu sein
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11. 04. 2008, 11:49
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#140
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 6
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Ic2User
Ich schaue gerade die Sitzung in Phoenix. Es sieht schlecht aus.
Wer von den Abgeordneten keine Ahnung hat und die Dabatten anhört wird dem Antrag zustimmen
Edit: Mal gespannt wann´s die Abstimmung gibt. Es ist fast keiner im Raum (max 50 Leute)....
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Vor allem ist gleich Mittagspause...durchwinken bitte... hab das richtig verstanden, die FDP wird ablehnen?
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11. 04. 2008, 12:09
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#141
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 32
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Das Gesetz wird durchgehen, da braucht man kein großer Prophet sein. Was mich an dem Gesamtkonstrukt stört, das ist der Freifahrtschein für die Industrie, sobald man einen Richter in der "Tasche" hat. Im Endeffekt wird hier einem Generalverdacht bei erhöhtem Datenverkehr Tür und Tor geöffnet. Und mal ehrlich: Viele würden diese Abmahnungen zahlen, obwohl sie unschuldig sind, alleine um sich das Verfahren (peinlich und kostenintensiv) zu ersparen. Man ist als jemand, der Radiosendungen streamt, freie Software und Trailer herunterlädt damit schon im Fokus der Ermittler.
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11. 04. 2008, 12:09
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#142
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Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.783
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Chummer
Nö. Die Staatsanwaltschaft stellt das VErfahren normalerweise ziemlich schnell ein. Oft hat der Abmahnende Anwalt schon vorher Akteneinsicht erhalten und kann seine Abmahnungen verschicken, sodass eine HD sowieso sinnlos wäre. Man ist ja gewarnt.
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Abmahnung vor einer Durchsuchung. Solche Fehler machen nur Anfängern!
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11. 04. 2008, 12:21
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#143
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2003
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von darud
Vor allem ist gleich Mittagspause...durchwinken bitte... hab das richtig verstanden, die FDP wird ablehnen?
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Also Grüne, Linke und FDP sind dagegen. Aber das reicht bestimmt nicht. Evtl kommt es darauf an wieviel zur Abstimmung kommen...
Ich habe eben versucht zu zählen. Ich glaube es waren nur noch ca 30 Leute....konnte es aber nicht komplett sehen
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11. 04. 2008, 12:26
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#144
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Registrierungsdatum: Jan 2008
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Chummer
Nö. Die Staatsanwaltschaft stellt das VErfahren normalerweise ziemlich schnell ein. Oft hat der Abmahnende Anwalt schon vorher Akteneinsicht erhalten und kann seine Abmahnungen verschicken, sodass eine HD sowieso sinnlos wäre. Man ist ja gewarnt.
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Hmmm... das überrascht mich insofern, als ich vor kurzer Zeit einen Bericht in einem Politmagazin gesehen habe, demzufolge Hausdurchsuchungen zahlenmässig einen neuen Rekordstand erreicht hätten und Ermittlungsrichter mittlerweile bei kleinsten Anlässen bzw. Verdachtsmomenten Durchsuchungen genehmigen würden. Statistisch kommt auf ca. tausend Bundesbürger ca. eine Hausdurchsuchung pro Jahr. Rechtsexperten sprechen mittlerweise von einer drastischen Unverhältnismässigkeit der Mittel, da der grundgesetzlich garantierte Schutz der Wohnung durch dieses Prozedere mittlerweile in erheblichem Umfang untergraben sei. In manchen Bundesländern seien Ermittlungsrichter so überlastet, dass sie weniger als eine Minute zur Prüfung und Genehmigung einer Hausdurchsuchung hätten (und daher alles durchwinken).
Ich hatte angenommen, dass Urheberrechtsverletzungen hier ganz oben bei den entsprechenden Anlässen zu finden wären, aber vielleicht hat sich der Fokus auch verschoben, hin zu Steuerstrafangelegenheiten o.ä.
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11. 04. 2008, 12:27
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#145
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2003
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Es ist durch.
Ich habe 35 Leute gezählt ......
Es ist eine Frechheit !
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11. 04. 2008, 12:31
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#146
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 6
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Ic2User
Es ist durch.
Ich habe 35 Leute gezählt ......
Es ist eine Frechheit !
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Aber quer durch alle Fraktionen.. wie gesagt.. der Hunger.. da kann man nix machen.. sind auch nur Menschen.. die armen Abgeordneten.
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11. 04. 2008, 12:34
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#147
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 32
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
So, das Gesetz ist durchgewunken worden. Damit stehen in Zukunft ALLE Benutzer mit erhöhtem Datenaufkommen unter einem Generalverdacht. In Anbetracht einer Datenspeicherung von einem halben Jahr kann sich nun jeder selber ausrechnen, wie schnell er Post bekommen kann, selbst wenn er nichts getan hat.
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11. 04. 2008, 12:34
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#148
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Kernenergie ROCKT!
Registrierungsdatum: Jul 2006
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Da frag ich mich wodurch man sich mehr verarscht fühlt. Das die lobbyarbeit so schrecklich gut klappt, oder das nur drei hanseln da waren.
Das zeigt mal wieder deutlich, das keine partei wirkliches interesse hatte sich für datenschutz und ähnliches stark zu machen, egal was linke, fdp, grüne und spd jemals gesagt haben sollten.
Scheissbande
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11. 04. 2008, 12:41
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#149
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Registrierungsdatum: Aug 2006
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
So, das Gesetz ist durchgewunken worden. Damit stehen in Zukunft ALLE Benutzer mit erhöhtem Datenaufkommen unter einem Generalverdacht. In Anbetracht einer Datenspeicherung von einem halben Jahr kann sich nun jeder selber ausrechnen, wie schnell er Post bekommen kann, selbst wenn er nichts getan hat.
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ist es nicht so, dass die Grundlage einer Abfrage von Bestandsdaten beim ISP immer ersteinmal und ausschließlich die IP-Nummer sein muss? das "Datenaufkommen" ist doch wenn überhaupt zunächst mal nur dem Provider bekannt, der dann ja schon selbstständig die Musikindustrie alarmieren müsste.
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11. 04. 2008, 12:51
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#150
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