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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Abmahnung vor einer Dursuchung. Solche Fehler machen nur Anfängern! 
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Herr von G., wenn das Strafverfahren EINGESTELLT wurde und der Anwalt mahnt dann ab - ach, was erkläre ich es Ihnen eigentlich? Sie müssten es doch besser wissen ...
Aber trotzdem, Sie können ja demnächst mal drüber nachdenken: Wenn das Strafverfahren (!) eingestellt wurde - wer soll denn dann die Hausdurchsuchung machen? Sie? Oder die Herrschaften mit den litauischen Studenten? Na, geschnallt?
Sollten Sie wirklich am 16. April einen längeren Urlaub antreten (müssen), was ich (fast) niemandem gönne, sollten Sie sich DRINGEND ein bißchen Literatur mit auf die "einsame Insel" nehmen! Lesen bildet ... manchmal!
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11. 04. 2008, 13:10
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#151
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Registrierungsdatum: May 2006
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
So, das Gesetz ist durchgewunken worden.
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Etwas anderes war leider nicht zu erwarten.
Zitat:
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Damit stehen in Zukunft ALLE Benutzer mit erhöhtem Datenaufkommen unter einem Generalverdacht.
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Ach was? Wirklich? Gibt es da einen Gigabyte-Strafkatalog oder ähnliches? Wo in dem Gesetz steht die Sache mit der Datenmenge? Findest Du nicht?
...
Ok, war vielleicht etwas gemein. Aber die Wahrheit ist: KEIN Benutzer mit erhöhtem Datenaufkommen steht unter einem Generalverdacht.
Die ganze Gesetzgebung im Bereich Urheberrecht bzw. geistiges Eigentum ist mehr als fragwürdig. Insgesamt halte ich sie für unverhältnismäßig. Es ist schon erstaunlich, was da die Medienindustrie fordert und was dann tatsächlich umgesetzt, verabschiedet und in Gesetze gegossen wird. Aber bei der ganzen ärgerlichen Geschichte sollte man doch bitte versuchen, bei der Realität zu bleiben. Warum? Weil man sonst von seinen Gegnern nicht ernst genommen wird. Weil diese einen sofort ins Abseits stellen können.
Angenommen, Du diskutierst in einer Gesprächsrunde mit einem Regierungsvertreter und sagst: "Das neue Gesetz ist schlecht, Benutzer stehen unter einem Generalverdacht. Besonders wenn sie viel saugen." - Was glaubst Du wohl, was der antwortet?
SPD/CDU-Vasall: "Das ist nicht richtig, nirgends im Gesetz steht etwas über Datenmengen, geschweige denn, dass Internetnutzer unter einen Generalverdacht gestellt werden. Ich bitte Sie! Machen sie sich erst einmal mit dem Gesetz vertraut, bevor sie hier so unsachlich weiter unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen. Ich muss Ihnen da leider mangelnde Sachkenntnis vorwerfen."
*Schwupps* - Schon kann man die Gesprächsrunde verlassen und nach Hause gehen. Man wird ab sofort nicht mehr ernst genommen.
Meine persönliche Empfehlung: Kritik ist angebracht, meckern tut gut. Aber nach Möglichkeit immer erstmal genauer informieren, bevor man schimpft. Immer auch versuchen, selbst zu denken und nicht ungeprüft die Gedanken und Aussagen anderer übernehmen.
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11. 04. 2008, 13:21
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#152
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Registrierungsdatum: Jun 2007
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
die medienindustrie is schon sehr verzweifelt und wenn die nichmehr wissen was die machen solln stellen die überzogene forderungen und beschweren sich noch das nicht alles nach ihren wünschen umgesetzt wurde. da stellt man sich die frage für wen werden gesetzte gemacht für die oder uns alle?
wer überprüft eigentlich ob die anschuldigungen stimmen? ein richter der den zettel einmal durchgelesen hat und damit nur 50% der fakten kennt?
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11. 04. 2008, 13:51
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#153
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Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 6
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Bereit für die nächste Sammelklage?
Also von "Gleichberechtigung aller Menschen" ist hier nichts mehr zu spüren!
Immer wenn ich gedacht habe "okay, jetzt ist ein Punkt erreicht bei der Überwachung, den man in diesem Staat nicht mehr überschreiten kann", wurde er überschritten!
Und der Industrie solche Rechte zu geben ist nun wirklich die Höhe.
Theoretisch könnten sie alle in Deutschland abmahnen und hätten eine Erfolgsquote von gut 80-90%.
Die Industrie muss sich UNS anpassen, unserem Konsumverhalten und nicht andersrum! (Stichwort vernünftige Preise, gute Qualität und nicht die 0815-Mainstream Produktionen und auch eine Lockerung der Gesetze bezüglich rippens/kopierens für eigene Zwecke.) Musik wird heutzutage nur noch auf PCs, Media Centers und MP3 Playern gehört. Filme und ähnliches entwickelt sich in ähnliche Richtung mit der Verbreitung von HTPCs oder Produkten wie Apple TV, der PS3 etc. Dann würden auch genügend Leute sich überzeugt diese Produkte kaufen, weil sie was davon haben.
Warum die Industrie das nicht sieht und versteht ist mir ein Rätsel...
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11. 04. 2008, 14:11
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#154
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 6
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Guter, lesenswerter Beitrag:
Quelle: Auszug aus dem Textes auf Finanznachrichten.de:
http://www.finanznachrichten.de/nach...l-10555717.asp
Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird Musikindustrie nichts nützen
Köln/Ahaus (ots) - Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. "In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert wurden, müssen überhaupt nicht herausgegeben werden. Bis ein richterlicher Beschluss in der Welt ist, sind gespeicherte Daten ohnehin meist schon gelöscht worden. Weitere Hürden: Pro Auskunft muss die Rechteindustrie künftig 200,00 Euro Gerichtskosten berappen. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor Sie an die Adressen der Filesharer kommt. Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie kostenlos. Zu allem Übel kündigen nun schon die ersten Staatsanwälte an, dass sie der Musikindustrie die Auskunftsermittlung über das Strafverfahren versagen wollen, sofern es einen zivilrechtlichen Anspruch gibt.
...
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11. 04. 2008, 14:31
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#155
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 517
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Bei allen Bedenken kommt doch ein Gedanke viel zu kurz:
Es ist schade, dass niemand offenbar daran denkt, was das "kostenlose" Rippen uns wirklich kostet.
Die Industrie ist doch - aus Kostendruck - kaum noch bereit in Nischenprojekte zu investieren, Nachwuchskünstlern eine Chance u geben etc etc.
Wenn das so weiter geht werden wir bald ausschliesslich nur noch Mainstream hören!
Und drehen wir die Frage doch mal um:
Mit welchem Recht sollte das Raubkopieren erlaubt sein und nicht verfolgt werden?
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11. 04. 2008, 15:03
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#156
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Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 32
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Hadron
Etwas anderes war leider nicht zu erwarten.
Ach was? Wirklich? Gibt es da einen Gigabyte-Strafkatalog oder ähnliches? Wo in dem Gesetz steht die Sache mit der Datenmenge? Findest Du nicht?
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Ok, war vielleicht etwas gemein. Aber die Wahrheit ist: KEIN Benutzer mit erhöhtem Datenaufkommen steht unter einem Generalverdacht.
Die ganze Gesetzgebung im Bereich Urheberrecht bzw. geistiges Eigentum ist mehr als fragwürdig. Insgesamt halte ich sie für unverhältnismäßig. Es ist schon erstaunlich, was da die Medienindustrie fordert und was dann tatsächlich umgesetzt, verabschiedet und in Gesetze gegossen wird. Aber bei der ganzen ärgerlichen Geschichte sollte man doch bitte versuchen, bei der Realität zu bleiben. Warum? Weil man sonst von seinen Gegnern nicht ernst genommen wird. Weil diese einen sofort ins Abseits stellen können.
Angenommen, Du diskutierst in einer Gesprächsrunde mit einem Regierungsvertreter und sagst: "Das neue Gesetz ist schlecht, Benutzer stehen unter einem Generalverdacht. Besonders wenn sie viel saugen." - Was glaubst Du wohl, was der antwortet?
SPD/CDU-Vasall: "Das ist nicht richtig, nirgends im Gesetz steht etwas über Datenmengen, geschweige denn, dass Internetnutzer unter einen Generalverdacht gestellt werden. Ich bitte Sie! Machen sie sich erst einmal mit dem Gesetz vertraut, bevor sie hier so unsachlich weiter unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen. Ich muss Ihnen da leider mangelnde Sachkenntnis vorwerfen."
*Schwupps* - Schon kann man die Gesprächsrunde verlassen und nach Hause gehen. Man wird ab sofort nicht mehr ernst genommen.
Meine persönliche Empfehlung: Kritik ist angebracht, meckern tut gut. Aber nach Möglichkeit immer erstmal genauer informieren, bevor man schimpft. Immer auch versuchen, selbst zu denken und nicht ungeprüft die Gedanken und Aussagen anderer übernehmen.
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Es geht hier um eine nicht näher definierte Grenze "gewerblichen Ausmaßes" in dem Gesetz, die praktisch willkürlich gehandhabt werden kann. Wer legt diese Grenze denn fest? Darüber hat sich bisher, wohl aus gutem Grund, noch niemand geäussert. Der Grünenpolitiker hat es schon treffend formuliert, in dem er die "Gewerblichkeit" quasi mit dem ersten ersparten Euro gleichsetzt, der durch einen Download erzielt wird. Sicher, man bietet nun oberflächlich betrachtet erstmal den ganzen gierigen Rechtsanwälten Einhalt, die sinnflutartige Abmahnwellen mit horrenden Strafen losgetreten haben, aber auf der anderen Seite kann nun wirklich jeder bald als "Bagatellfall" mit 100 Euro Strafe belangt und abgemahnt werden.
Du solltest mir übrigens keine Worte in den Mund legen, die ich bei einer Diskussion nicht einbringen würde. Wir reden hier von einem erhöhten Datenaufkommen und nicht vom "Saugen", was schon wieder gewisse illegale Aktivitäten im Wortklang beinhalten würde. Sehr viele User nutzen mittlerweile das Streaminangebot von Internetradiosendern, Videomitschnitten und den Online-Gaming. Damit hat man dann schon mehrere Gigabyte im Monat an Datenkapazität verbraten. Meine Befürchtung ist, dass durch dieses Gesetz nun die Auskünfte des Providers über das Verhalten der User quasi per Freifahrtschein erteilt werden. Man argumentiert jetzt mit der Instanz des Richters, aber die sind in Anbetracht des Internetrechts und der ganzen anderen Prozesse ohnehin überfordert. Und ich glaube nicht daran, dass die Richter (welche Richter sind überhaupt dafür in solchen Fällen zuständig?) im Zweifelsfall den Bürger schützen.
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11. 04. 2008, 15:09
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#157
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Registrierungsdatum: May 2007
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
Es geht hier um eine nicht näher definierte Grenze "gewerblichen Ausmaßes" in dem Gesetz, die praktisch willkürlich gehandhabt werden kann. Wer legt diese Grenze denn fest? Darüber hat sich bisher, wohl aus gutem Grund, noch niemand geäussert. Der Grünenpolitiker hat es schon treffend formuliert, in dem er die "Gewerblichkeit" quasi mit dem ersten ersparten Euro gleichsetzt, der durch einen Download erzielt wird. Sicher, man bietet nun oberflächlich betrachtet erstmal den ganzen gierigen Rechtsanwälten Einhalt, die sinnflutartige Abmahnwellen mit horrenden Strafen losgetreten haben, aber auf der anderen Seite kann nun wirklich jeder bald als "Bagatellfall" mit 100 Euro Strafe belangt und abgemahnt werden.
Du solltest mir übrigens keine Worte in den Mund legen, die ich bei einer Diskussion nicht einbringen würde. Wir reden hier von einem erhöhten Datenaufkommen und nicht vom "Saugen", was schon wieder gewisse illegale Aktivitäten im Wortklang beinhalten würde. Sehr viele User nutzen mittlerweile das Streaminangebot von Internetradiosendern, Videomitschnitten und den Online-Gaming. Damit hat man dann schon mehrere Gigabyte im Monat an Datenkapazität verbraten. Meine Befürchtung ist, dass durch dieses Gesetz nun die Auskünfte des Providers über das Verhalten der User quasi per Freifahrtschein erteilt werden. Man argumentiert jetzt mit der Instanz des Richters, aber die sind in Anbetracht des Internetrechts und der ganzen anderen Prozesse ohnehin überfordert. Und ich glaube nicht daran, dass die Richter (welche Richter sind überhaupt dafür in solchen Fällen zuständig?) im Zweifelsfall den Bürger schützen.
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Ich versteh wirklich nicht wie du das meinst, angenommen ich schau den ganzen Tag Maxdome, für das ich ganz normal bezahle, auf meinem PC an, hab also ein hohes Datenaufkommen.
Wie soll jetzt irgendjemand mir was vorwerfen?
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11. 04. 2008, 15:19
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#158
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Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
Es geht hier um eine nicht näher definierte Grenze "gewerblichen Ausmaßes" in dem Gesetz, die praktisch willkürlich gehandhabt werden kann. Wer legt diese Grenze denn fest? Darüber hat sich bisher, wohl aus gutem Grund, noch niemand geäussert. Der Grünenpolitiker hat es schon treffend formuliert, in dem er die "Gewerblichkeit" quasi mit dem ersten ersparten Euro gleichsetzt, der durch einen Download erzielt wird.
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In der Bundestagsdrucksache 16/5048, S. 49 steht sogar, dass der Begriff "g eschäftlicher Verkehr" (was ohnehin weniger ist als "gewerblich") weit auszulegen ist.
Zitat:
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Sicher, man bietet nun oberflächlich betrachtet erstmal den ganzen gierigen Rechtsanwälten Einhalt, die sinnflutartige Abmahnwellen .....
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Die gibt´s nur bei einem "sinnflutartige" auftreten von Verletzern - und da ist sie nach der Rechtsprechung zulässig.
Zitat:
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Man argumentiert jetzt mit der Instanz des Richters, aber die sind in Anbetracht des Internetrechts und der ganzen anderen Prozesse ohnehin überfordert.
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Dann müssen sie Sachverständige einschalten - Ist ganz normal.
Zitat:
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Und ich glaube nicht daran, dass die Richter (welche Richter sind überhaupt dafür in solchen Fällen zuständig?) im Zweifelsfall den Bürger schützen.
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Der "Raubkopierer" als (braver) Bürger???
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11. 04. 2008, 15:43
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#159
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 1.369
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Wenn das ganze nur wegen gewerblichen Sachen ist, wieso werden dann die Kids abgemahnt, die sich mal ein paar Songs gesaugt haben? Wird da gleich davon ausgegangen, dass die das Zeug brennen und auf dem Flohmarkt verticken?
Irgendwie ist man jetzt angearscht. Die Abmahnung werden weiterhin - teilweise auch willkürlich - erfolgen und die meisten werden zahlen, weil sie Angst haben oder eingeschüchtert werden. (Wer will schon gerne vor Gericht?) Selbst wenn sie nix illegales geladen haben.
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11. 04. 2008, 15:49
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#160
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.555
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
Es geht hier um eine nicht näher definierte Grenze "gewerblichen Ausmaßes" in dem Gesetz, die praktisch willkürlich gehandhabt werden kann. Wer legt diese Grenze denn fest?
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Unsere Gerichte, was ein ätzender Zustand ist. Bei diesem großen Spielraum, den die Formulierung "gewerbliches Ausmaß" bietet, könnte das wieder zu einer völlig uneinheitlichen Rechtsprechung führen, vergleichbar vielleicht mit der Störerhaftung. Wie sollen solche schwammigen Gesetze denn jemals zu einer gefestigten Rechtsprechung im Bereich 'geistiges Eigentum' führen? Ich fühle mich jedenfalls als Bürger verunsichert, aber vielleicht ist genau das gewünscht.
Zitat:
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aber auf der anderen Seite kann nun wirklich jeder bald als "Bagatellfall" mit 100 Euro Strafe belangt und abgemahnt werden.
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Man darf dabei aber nicht vergessen, dass die Rechteinhaber zukünftig in Vorleistung gehen müssen. Sie müssen die Providerauskunft löhnen (ca. 50,-€) und auch die Kosten für das Gericht (Richtervorbehalt, ca. 200,-€) müssen vorgeschossen werden. Ich glaube, dass sich damit zum Beispiel diese Gemüsefoto-Abmahnerei erledigt hat. Das lohnt sich einfach nicht mehr.
Zitat:
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Du solltest mir übrigens keine Worte in den Mund legen, die ich bei einer Diskussion nicht einbringen würde. Wir reden hier von einem erhöhten Datenaufkommen und nicht vom "Saugen", was schon wieder gewisse illegale Aktivitäten im Wortklang beinhalten würde.
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Ok, Entschuldigung. Ich wollte dir keine gesetzeswidrige Handlungen unterstellen. Trotzdem begibt man sich aber nach dieser Gesetzesänderung durch ein erhöhtes Datenaufkommen nicht in Gefahr. Wer soll das denn messen?
Es ist ja nicht der Fall, dass der Provider jetzt irgendwas melden muss. Der muss nur reagieren, wenn ein Richter einem Rechteinhaber eine Auskunftsbefugnis erteilt hat.
Zitat:
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Man argumentiert jetzt mit der Instanz des Richters, aber die sind in Anbetracht des Internetrechts und der ganzen anderen Prozesse ohnehin überfordert.
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Auf jeden Fall haben die Richter jetzt den Schwarzen Peter. Die Last dürfte sich von den Staatsanwaltschaften zu den Richtern verlagern. Mal sehen, wann die dann anfangen zu jammern, wenn sie u.a. mit Porno-Urheberrechtsverletzungs-SPAM zugemüllt werden.
Zitat:
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Und ich glaube nicht daran, dass die Richter (welche Richter sind überhaupt dafür in solchen Fällen zuständig?) im Zweifelsfall den Bürger schützen.
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Ich glaube auch nicht daran. Ich denke, das wird langfristig zu einem Durchwinken degradieren.
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11. 04. 2008, 16:10
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#161
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.455
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Abmahnung vor einer Durchsuchung. Solche Fehler machen nur Anfängern!
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Die Gier.. Nur die Gier. Als Beispiel seien da S&W genannt... Ob eine HD kommt oder nicht wissen die ja nicht. Sobald Akteneinsicht erteilt wurde wird abgemahnt.
"Akteneinsicht vor Beendigung des Strafverfahrnes" ist einfach dämlich.
Genau deswegen bekommen viele eben den Brief zur polizeilichen Anhörung und/oder der Einstellung der Strafverfahrens erst NACH der Abmahnung durch einen Anwalt.
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11. 04. 2008, 16:15
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#162
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romantischer Zyniker
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 152
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen
Vielleicht hat das ganze ja auch was gutes und stärkt OFF und StealthNet da nützt auch diese Gesetzt dann reichlich wenig.
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11. 04. 2008, 17:05
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#163
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 517
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Abbitte
...... Und ich glaube nicht daran, dass die Richter (welche Richter sind überhaupt dafür in solchen Fällen zuständig?) im Zweifelsfall den Bürger schützen.
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Bei aller (grossenteils auch berechtigten) Kritik an unserem Rechtsstaat glaube ich auch nicht daran, dass Richter Straftäter (und solche sind Raubkopierer) schützen.
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11. 04. 2008, 17:11
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#164
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 203
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von br-fl
Bei allen Bedenken kommt doch ein Gedanke viel zu kurz:
Es ist schade, dass niemand offenbar daran denkt, was das "kostenlose" Rippen uns wirklich kostet.
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Was hat das Rippen einer CD für den MP3-Player mit dem Auskunfstanspruch gegen eines ISP zu tun? - Rein gar nichts.
Zitat:
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Zitat von br-fl
Die Industrie ist doch - aus Kostendruck - kaum noch bereit in Nischenprojekte zu investieren, Nachwuchskünstlern eine Chance u geben etc etc.
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Auf welchem Planeten wohnst Du? Das ist doch schon jahrelang zu beobachten.
Zitat:
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Zitat von br-fl
Wenn das so weiter geht werden wir bald ausschliesslich nur noch Mainstream hören!
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Das kannst Du gerne tun, wenn es Dir gefällt das zu essen, was andere Dir vorsetzen.
Es geht auch anders. Und es gibt sicher genug Künstler, die das begreifen
M. Boettcher
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11. 04. 2008, 17:46
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#165
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 1.369
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Wer sagt denn, dass es dann auch wirklich Raubkopierer trifft? Und nicht Unschuldige, wo zufällig die IP rausgefunden wurde???
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11. 04. 2008, 17:47
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#166
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 19
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
mal ne frage:
wie würde in einem zivilprozess ein beweis für die schuld aussehen?
"Desweiteren sei festzuhalten, dass Daten, die durch die Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden, in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen auch durch richterlichen Beschluss nicht freigegeben werden können."
"daten die durch die VDS gesammelt wurden" hmm aber ohne die kann doch die IP gar nicht ermittelt werden (btw nur kurz), aber wie bereits gesagt, will die ja auch keiner, aber sie werden ja trotzdem benützt.
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11. 04. 2008, 18:14
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#167
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 66
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von Destiny666
Wer sagt denn, dass es dann auch wirklich Raubkopierer trifft? Und nicht Unschuldige, wo zufällig die IP rausgefunden wurde???
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Das ist gar nicht so abwegig. Man soll zwar sein WLAN sichern (viele werden das auch tun), aber es gibt immer noch genug offene WLAN-Netze, hinter deren fremder IP sich natürlich Leute verbergen können. Und Opa Heinz bekommt plötzlich Besuch oder ihm flattert eine saftige Rechnung ins Haus, obwohl er nie was mit Filesharing zu tun hatte. Da schiebe ich jetzt mal den schwarzen Peter weiter auf die Industrie, die es in meinen Augen nicht schafft einen WLAN-Standart oder sagen wir Sicherungsstandart zu entwickeln, damit derartige Situationen gar nicht erst passieren. Weiter geht's zu WEP, was bekanntermaßen unsicher ist. Viele noobs beschäftigen sich mit dem Thema Sicherheit gar nicht und wissen leider auch gar nicht, wie man ein WLAN korrekt sichert. Für viele Leute muss es einfach so sein: auspacken, anschließen, surfen. Das ist auch wünschenswert, wobei aber die Sicherheit an der Stelle auf der Strecke bleibt.
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11. 04. 2008, 18:56
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#168
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.455
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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wie würde in einem zivilprozess ein beweis für die schuld aussehen?
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Der Richter glaubt dem Kläger mehr als dem Angeklagten...
Zitat:
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hmm aber ohne die kann doch die IP gar nicht ermittelt werden
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Die IP haben die schon... Und die IP ist es, die durch die VDS gespeichert wird. Also grundsätzlich falsche Frage.
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11. 04. 2008, 18:56
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#169
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Gast
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
@franz86,
{....und beschweren wird sich sowieso keiner beschweren, da die gedownloadeten dateien meistens pornos sind, z.B. mit dem Titel: "nackte fötzchen, vollgewichstes fotzenfell usw.. "...}
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ROFL
Aber genauso ist es!
Als sie bei mir eine Hausdruchsuchung wegen Softwarepiraterie machten, hatten sie ein besonderes Augenmerk auf meine Porno DVDs. Gefistete Monsterfotzen etc.
Dann machten mich die Beamten noch blöde an. Haben sie denn sowas nötig? Ich meinte Jaaaaa!
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@Document
{...Tokyo Hotel wäre dann z.B ein kurzer Filmausschnitt von meinem Japan Urlaub!!!
Silbermond eine Langzeitaufnahme mit der Spiegelreflex vom Abendhimmel...}
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Geniale Idee!
4 Minutes.mp3 wäre dann eine Übungsanweisung: Fitness für die Hausfrau!
Early Winter.mp3 Eine selbstgemachte Poetische Aufführung
@Nachricht
Es ist auf der einen Seite schlimm das die sowas beschliessen. Auf der anderen Seite spart man hohe Kosten und die Staatsanwälte können sich wieder den richtigen Verbrechen hingeben.
Jetzt müssen die Richter nur eine harte Linie gegenüber der MI/FI zeigen.
Das ganze könnte sich sogar als Vorteil erweisen.
Wird das System durch die MI/FI missbraucht kommt es zu Klagen, bzw. Massenklagen gegen die MI/FI. Zwangsläufig werden die Richter ihre Schrauben, gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der MI/FI durch Klagen sich zu bereichern, stärker anziehen.
Also easy.
Und wer dieses Mainsreamgesülz wirklich braucht, soll sie doch wie früher vom Radio mitschneiden. Da gibts dann keine IP zum aushorchen. Oder eben kaufen!
Meine IP 7F000001
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11. 04. 2008, 19:08
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#170
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 66
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von griever92
die medienindustrie is schon sehr verzweifelt und wenn die nichmehr wissen was die machen solln stellen die überzogene forderungen und beschweren sich noch das nicht alles nach ihren wünschen umgesetzt wurde.
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Oh ja das sind sie. Habe gerade sämtliche Abos, Clubmitgliedschaften u.s.w. gekündigt. Im Bezug auf dieses neue Gesetz natürlich. Die Antworten sind erstaunlich (zwei Stück). Ich werde mein Geld in Zukunft direkt in die lokale Kunstförderung stecken, die erstaunlich gute Projekte realisieren.
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11. 04. 2008, 19:19
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#171
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 1.369
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Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa
Zitat:
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Zitat von mightyEx
Das ist gar nicht so abwegig. Man soll zwar sein WLAN sichern (viele werden das auch tun), aber es gibt immer noch genug offene WLAN-Netze, hinter deren fremder IP sich natürlich Leute verbergen können. Und Opa Heinz bekommt plötzlich Besuch oder ihm flattert eine saftige Rechnung ins Haus, obwohl er nie was mit Filesharing zu tun hatte. Da schiebe ich jetzt mal den schwarzen Peter weiter auf die Industrie, die es in meinen Augen nicht schafft einen WLAN-Standart oder sagen wir Sicherungsstandart zu entwickeln, damit derartige Situationen gar nicht erst passieren. Weiter geht's zu WEP, was bekanntermaßen unsicher ist. Viele noobs beschäftigen sich mit dem Thema Sicherheit gar nicht und wissen leider auch gar nicht, wie man ein WLAN korrekt sichert. Für viele Leute muss es einfach so sein: auspacken, anschließen, surfen. Das ist auch wünschenswert, wobei aber die Sicherheit an der Stelle auf der Strecke bleibt.
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Ich meinte jetzt nicht explizit wlans, sondern Leute auch mit normalem DSL Modem oder Router, wo sie halt viel hin und her schicken, was auch völlig legal sein kann, so wie bei mir z.B.
Ich hab ne Flat, nen hohen Traffic, aber nur, weil ich mal für diesen oder jenen aus meinem Freundeskreis was zu Privatzwecken schneide oder designe. (Mit legal gekauften Programmen, falls hier jemand fragen sollte. Volkshochschule sei dank.)
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11. 04. 2008, 19:21
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#172
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