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Moses
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.376
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Ein Jurist hat es aber auch schwer.
Im Grunde hat er ja den grossen Überblick, und kämpft sein ganzes leben für die Aufrechterhaltung der Verfassungsmässigen Ordnung.

Jetzt wird aber von ihm erwartet, dass er für seinen Mandanten alles unternimmt, damit der ein Urteil erhält, was dieser als Laie für sein Recht ansieht.

Da kann ein gewissenhafter Anwalt schon mal ganz schön in die Schieflage kommen, wenn er so ein Spagat zwischen innerer Überzeugung für Recht und Ordnung und den Interessen des Mandaten machen muss.

Und ist der Spagat mal zu gross, da kann es schon passieren, dass er die Beine nicht mehr so leicht zusammen bekommt, und deshalb zur falschen Seite aufsteht.
Aber eigentlich sollte er es dann wieder schaffen, den Schritt wieder zur Mitte machen. Und dann nicht die Überzeugung vertreten, dass die Stelle wo er durch sein Spagat gelandet ist als Mitte anzusehen.

GvG hat bestimmt schon längst zur "Verfassungsmässigen Ordnung" zurückgefunden.
Der tut nur so mit seinen Ansichten, um uns auf den Arm zu nehmen oder um uns zu verdeutlichen, wie verquer die Rechteinhaber bereits denken.

Gruss Moses
Alt 13. 04. 2008, 21:46 Moses is offline Mit Zitat antworten #201
br-fl
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 517
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Chummer 
Im Zivilrecht gibt es nichtmal einen Angeklagten...
Und wenn jemand seinen Nachbarn beschuldigt, ihm die Äpfel vom Baum zu klauen und dieser aber behauptet, die Äpfel hätten an einem Ast, der über das eigene Grundstück wächst, gehangen ... viel Spaß.

Im Strafrecht ist der Einzige der wirklich Beweise bringen MUSS, der Staatsanwalt. Im Zivilrecht gibt es die Beweislast. Und die kann auch mal beim Beschuldigten liegen (Da gibts ganz tolle Beispiele für Vermieter).
Im Grunde bringen beide Parteien was sie haben und der Richter schaut wem er mehr glaubt.

Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Beschuldigte gibt es nur im Strafrecht!

Der Kläger, der die Klage einreicht muss stichhaltig BEWEISEN bzw. BEWEIS über seine Klage führen.

Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger (ebenso wie im Strafverfahren beim Staatsanwalt) ..... alles andere ist blödsinn!
Alt 14. 04. 2008, 09:30 br-fl is offline Mit Zitat antworten #202
Gravenreuth
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Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.699
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von br-fl 
Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Beschuldigte gibt es nur im Strafrecht!

Der Kläger, der die Klage einreicht muss stichhaltig BEWEISEN bzw. BEWEIS über seine Klage führen.

Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger (ebenso wie im Strafverfahren beim Staatsanwalt) ..... alles andere ist blödsinn!

Kann man so generell nicht sagen.


a)
Jede Partei bringt erst einmal nur Beweisangebote für das Gericht.

b)
aa)
Wenn der Beklagte sich rügelos einläßt oder
bb)
es nach Überzeugung des Gerichts es hierauf nicht ankommt

dann wird kein Beweis erhoben. Beweistermine sind die Ausnahme und nicht der Regelfall!

c)
Beweispflichtig ist immer die Partei für die der zu beweisende Lebenssachverhalt prozessual vorteilhaft ist. Das kann der Kläger oder der Beklagte sein.


Beispiele:
1.)
Beklagter bestreitet, dass der Kläger Inhaber von urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist. Dann muss der Kläger den Beweis führen. Wenn der Kläger dann auf eine Urheberrechtsvermerk zu seinen Gunsten verweisen kann (§ 10 UrhG), dann muss der Beklagte das Gegenteil beiweisen.

2.)
Jemand klagt einen Kaufpreis ein. Der Kläger muss ggf. beweisen, dass ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Wenn der Beklagte Erfüllung einwenden will, dann muss er beweisen, dass die Kaufpreisforderung durch Zahlung, Aufrechnung, Verzicht o.ä erloschen ist.
Alt 14. 04. 2008, 09:42 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #203
br-fl
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 517
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 

Kann man so generell nicht sagen.


a)
Jede Partei bringt erst einmal nur Beweisangebote für das Gericht.

b)
aa)
Wenn der Beklagte sich rügelos einläßt oder
bb)
es nach Überzeugung des Gerichts es hierauf nicht ankommt

dann wird kein Beweis erhoben. Beweistermine sind die Ausnahme und nicht der Regelfall!

c)
Beweispflichtig ist immer die Partei für die der zu beweisende Lebenssachverhalt prozessual vorteilhaft ist. Das kann der Kläger oder der Beklagte sein.


Beispiele:
1.)
Beklagter bestreitet, dass der Kläger Inhaber von urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist. Dann muss der Kläger den Beweis führen. Wenn der Kläger dann auf eine Urheberrechtsvermerk zu seinen Gunsten verweisen kann (§ 10 UrhG), dann muss der Beklagte das Gegenteil beiweisen.

2.)
Jemand klagt einen Kaufpreis ein. Der Kläger muss ggf. beweisen, dass ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Wenn der Beklagte Erfüllung einwenden will, dann muss er beweisen, dass die Kaufpreisforderung durch Zahlung, Aufrechnung, Verzicht o.ä erloschen ist.


Soweit einverstanden, aber man beschte auch in Deinen beiden Beispielen muss zunächst der Kläger den Beweis erbringen. Die Beweise des Beklagten dienen nur der "Verteidung" gegen die vorgerahcten Beweise des Klägers.

Der von mir angesprochene Beitrag ging davon aus, dass der Kläger keine Beweise erbringen muss, sondern ausschl der Beklagt, dass die Klage ungerechtfertigt ist (Beweisumkehr) und dies ist auch nach Deinem Beitrag nicht zutreffend
Alt 14. 04. 2008, 13:20 br-fl is offline Mit Zitat antworten #204
Chummer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.028
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

OLG Karlsruhe, RE WuM 1984, 267.
Alt 14. 04. 2008, 14:01 Chummer is offline Mit Zitat antworten #205
Destiny666
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 832
Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

Zitat:
Zitat von Moses 

Nein, ich kann nicht glauben, dass er hier bewusst seinen Eid (den er hoffentlich mal abgelegt hat) bricht.




Wenn die Ärzte (nicht die Band ) ihre abgelegten Eide schon brechen, kannst du doch nicht von einem Rechtsanwalt verlangen, dass er seinen auch hält.
Alt 14. 04. 2008, 14:37 Destiny666 is offline Mit Zitat antworten #206
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