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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen

    Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss heute nach einer 45-minütigen Diskussion einige Änderungen an dem mehr als umstrittenen Gesetz zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Für die weit reichenden Korrekturen stimmten SPD sowie CDU/CSU. In Zukunft sollen zivilrechtliche Auskunftsansprüche bei dem Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung ohne größere Probleme durchgesetzt werden können. Lediglich ein Richter soll hierzu noch vonnöten sein. Im Gesamten betrachtet, ein Meisterwerk der Lobby.

    Der Entwurf, welcher voraussichtlich noch diese Woche abgesegnet wird, sieht einen Richtervorbehalt für den Auskunftsanspruch vor. Die Musik- und Filmindustrie waren selbst dagegen noch massivst in Form von Protesten vorgegangen

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  2. #201
    Mitglied Avatar von Moses
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    Ein Jurist hat es aber auch schwer.
    Im Grunde hat er ja den grossen Überblick, und kämpft sein ganzes leben für die Aufrechterhaltung der Verfassungsmässigen Ordnung.

    Jetzt wird aber von ihm erwartet, dass er für seinen Mandanten alles unternimmt, damit der ein Urteil erhält, was dieser als Laie für sein Recht ansieht.

    Da kann ein gewissenhafter Anwalt schon mal ganz schön in die Schieflage kommen, wenn er so ein Spagat zwischen innerer Überzeugung für Recht und Ordnung und den Interessen des Mandaten machen muss.

    Und ist der Spagat mal zu gross, da kann es schon passieren, dass er die Beine nicht mehr so leicht zusammen bekommt, und deshalb zur falschen Seite aufsteht.
    Aber eigentlich sollte er es dann wieder schaffen, den Schritt wieder zur Mitte machen. Und dann nicht die Überzeugung vertreten, dass die Stelle wo er durch sein Spagat gelandet ist als Mitte anzusehen.

    GvG hat bestimmt schon längst zur "Verfassungsmässigen Ordnung" zurückgefunden.
    Der tut nur so mit seinen Ansichten, um uns auf den Arm zu nehmen oder um uns zu verdeutlichen, wie verquer die Rechteinhaber bereits denken.

    Gruss Moses

  3. #202
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    Zitat Zitat von Chummer
    Im Zivilrecht gibt es nichtmal einen Angeklagten...
    Und wenn jemand seinen Nachbarn beschuldigt, ihm die Äpfel vom Baum zu klauen und dieser aber behauptet, die Äpfel hätten an einem Ast, der über das eigene Grundstück wächst, gehangen ... viel Spaß.

    Im Strafrecht ist der Einzige der wirklich Beweise bringen MUSS, der Staatsanwalt. Im Zivilrecht gibt es die Beweislast. Und die kann auch mal beim Beschuldigten liegen (Da gibts ganz tolle Beispiele für Vermieter).
    Im Grunde bringen beide Parteien was sie haben und der Richter schaut wem er mehr glaubt.
    Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Beschuldigte gibt es nur im Strafrecht!

    Der Kläger, der die Klage einreicht muss stichhaltig BEWEISEN bzw. BEWEIS über seine Klage führen.

    Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger (ebenso wie im Strafverfahren beim Staatsanwalt) ..... alles andere ist blödsinn!

  4. #203
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    Zitat Zitat von br-fl
    Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Beschuldigte gibt es nur im Strafrecht!

    Der Kläger, der die Klage einreicht muss stichhaltig BEWEISEN bzw. BEWEIS über seine Klage führen.

    Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger (ebenso wie im Strafverfahren beim Staatsanwalt) ..... alles andere ist blödsinn!

    Kann man so generell nicht sagen.


    a)
    Jede Partei bringt erst einmal nur Beweisangebote für das Gericht.

    b)
    aa)
    Wenn der Beklagte sich rügelos einläßt oder
    bb)
    es nach Überzeugung des Gerichts es hierauf nicht ankommt

    dann wird kein Beweis erhoben. Beweistermine sind die Ausnahme und nicht der Regelfall!

    c)
    Beweispflichtig ist immer die Partei für die der zu beweisende Lebenssachverhalt prozessual vorteilhaft ist. Das kann der Kläger oder der Beklagte sein.


    Beispiele:
    1.)
    Beklagter bestreitet, dass der Kläger Inhaber von urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist. Dann muss der Kläger den Beweis führen. Wenn der Kläger dann auf eine Urheberrechtsvermerk zu seinen Gunsten verweisen kann (§ 10 UrhG), dann muss der Beklagte das Gegenteil beiweisen.

    2.)
    Jemand klagt einen Kaufpreis ein. Der Kläger muss ggf. beweisen, dass ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Wenn der Beklagte Erfüllung einwenden will, dann muss er beweisen, dass die Kaufpreisforderung durch Zahlung, Aufrechnung, Verzicht o.ä erloschen ist.

  5. #204
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    Zitat Zitat von Gravenreuth

    Kann man so generell nicht sagen.


    a)
    Jede Partei bringt erst einmal nur Beweisangebote für das Gericht.

    b)
    aa)
    Wenn der Beklagte sich rügelos einläßt oder
    bb)
    es nach Überzeugung des Gerichts es hierauf nicht ankommt

    dann wird kein Beweis erhoben. Beweistermine sind die Ausnahme und nicht der Regelfall!

    c)
    Beweispflichtig ist immer die Partei für die der zu beweisende Lebenssachverhalt prozessual vorteilhaft ist. Das kann der Kläger oder der Beklagte sein.


    Beispiele:
    1.)
    Beklagter bestreitet, dass der Kläger Inhaber von urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist. Dann muss der Kläger den Beweis führen. Wenn der Kläger dann auf eine Urheberrechtsvermerk zu seinen Gunsten verweisen kann (§ 10 UrhG), dann muss der Beklagte das Gegenteil beiweisen.

    2.)
    Jemand klagt einen Kaufpreis ein. Der Kläger muss ggf. beweisen, dass ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Wenn der Beklagte Erfüllung einwenden will, dann muss er beweisen, dass die Kaufpreisforderung durch Zahlung, Aufrechnung, Verzicht o.ä erloschen ist.

    Soweit einverstanden, aber man beschte auch in Deinen beiden Beispielen muss zunächst der Kläger den Beweis erbringen. Die Beweise des Beklagten dienen nur der "Verteidung" gegen die vorgerahcten Beweise des Klägers.

    Der von mir angesprochene Beitrag ging davon aus, dass der Kläger keine Beweise erbringen muss, sondern ausschl der Beklagt, dass die Klage ungerechtfertigt ist (Beweisumkehr) und dies ist auch nach Deinem Beitrag nicht zutreffend

  6. #205
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    OLG Karlsruhe, RE WuM 1984, 267.

  7. #206
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    Standard Re: Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie: Zivilrechtlicher Auskunftsa

    Zitat Zitat von Moses

    Nein, ich kann nicht glauben, dass er hier bewusst seinen Eid (den er hoffentlich mal abgelegt hat) bricht.


    Wenn die Ärzte (nicht die Band ) ihre abgelegten Eide schon brechen, kannst du doch nicht von einem Rechtsanwalt verlangen, dass er seinen auch hält.

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