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corruptus
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Registrierungsdatum: May 2006
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Grillhütte unerlaubt nutzen

Unweit von meinem Haus ist eine Grillhütte in einem kleinen Wald. Hatte jetzt grade eben die Idee, dort mit paar Kumpels den Abend zu verbringen. Lagerfeuer und so weiter natürlich mit inbegriffen... Da ist eine Feuerstelle und durch die Regenfälle der letzten Tage/Wochen sollte das Brandrisiko auch ziemlich gering sein, zumal wir alle vernünftige Menschen sind und keinen Unfug anstellen wollen.
Leider hat das Amt wo man die Grillhütte wohl mieten kann schon geschlossen.
Jetzt stelle ich mir die Frage, was passieren würde, wenn wir dort trotzdem hingehen würden, uns aus dem Wald etwas Holz beschaffen (nur Äste die sowieso schon aufm Boden liegen, also nichts kaputtmachen) und ein Feuer entzünden. Müll würden wir weder produzieren, noch zurücklassen.
Nachmittags gehen da einige Leute mit ihren Hunden spazieren, abends/nachts ist da eigentlich nie jemand.
Google konnte mir mit der Suchbeschreibung "Unerlaut Grillhütte nutzen" keine hilfreichen Antworten geben, also was hätten wir im Falle des Falles das der Förster und/oder die Polizei vorbeikommen zu erwarten? (Sind alle volljährig, falls das von Interesse ist)

Danke im Voraus!
Alt 11. 04. 2008, 16:27 corruptus is offline Mit Zitat antworten #1
Rattle
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

hallo,

wenn man sich zufällig dort nach einer fahrradtour zusammen setzt, kann eigendlich niemand etwas sagen?


hoffe ich mal?


mfg
Alt 11. 04. 2008, 16:39 Rattle is offline Mit Zitat antworten #2
corruptus
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Nee, das man mit einfachem sitzen da irgendwie aneckt, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber zwischen da ohne Mieten der Grillhütte rumsitzen und ohne Mieten der Grillhütte (wobei der Begriff für das Teil schon zu gut ist ) ein Feuer entzünden sehe ich einen Unterschied... Ich weiss nur nicht wie der Gesetzgeber diesen Unterschied sieht.
Das Bundesland ist übrigens Rheinland-Pfalz, denn von dem was ich lesen konnte, ist Brandverordnung teilweise Ländersache...
Alt 11. 04. 2008, 16:42 corruptus is offline Mit Zitat antworten #3
DerAnfang
ist noch nicht bereit...
 
Registrierungsdatum: Sep 2007
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Erkundige dich lieber vorher. Meistens ist es so das man bis zu einer bestimmten Uhrzeit (22:00 Uhr oder was in die Richtung) gemütlich da chillen darf. Für spätere Unternehmungenbraucht man meistens eine Genehmigung. Wenn ihr es trotzdem macht dann werden die Bullen eben eure kleine Feier beenden und irgendwer bekommt ne Anzeige.


mfg DerAnfang
Alt 11. 04. 2008, 17:01 DerAnfang is offline Mit Zitat antworten #4
corruptus
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Problem ist nur, dass wir erst heute auf die Idee gekommen sind und heute nicht mehr an eine Genehmigung rankommen.
Das die Bullen die "Feier" beenden ist mir auch klar und wenn es ne Anzeige gibt, dann will ich wissen weshalb. Also wie sich der Straftatbestand nennt, wenn ich das weiss, kann ich auch selbst gucken was ich mir damit einhandeln kann. Oder ist es einfach nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Verwarnung+bissl Geld geregelt ist?
Alt 11. 04. 2008, 17:23 corruptus is offline Mit Zitat antworten #5
Hydrant
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Registrierungsdatum: Nov 2005
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Eventuell Hausfriedensbruch.
Alt 11. 04. 2008, 18:10 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #6
corruptus
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Da stehen/hängen nirgendwo Schilder. Wie gesagt, der Begriff Grillhütte ist evtl. sogar schon zu hoch gegriffen, es ist keine Hütte, sondern ein Rondell. Also 5 oder 6 Bänke die einen zu einer Seite offenen Kreis bilden und überdacht sind. Und 3-4m weiter weg ist die Feuerstelle, mehr gibts da nicht...
Alt 11. 04. 2008, 18:17 corruptus is offline Mit Zitat antworten #7
Hydrant
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Dürfte nicht strafbar sein.
Alt 11. 04. 2008, 18:33 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #8
pithold
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Ist Hausfriedensbruch. Das Teil muss ja irgendwem gehören sonst würden sies wohl kaum vermieten.
Alt 11. 04. 2008, 18:36 pithold is offline Mit Zitat antworten #9
corruptus
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Ja, es gehört der Ortsgemeinde. Aber mir kann niemand erzählen, dass 2 Omas, die in dem Wald spazieren gehen und sich dann dahin setzen, Hausfriedensbruch begehen. Dann würde man auch bei einer Parkbank Hausfriedensbruch begehen, die gehört genauso "jemandem".
Meine Frage zielt ziemlich speziell auf das Feuer ab. Oder ist das Entzünden eines Feuers in einer Feuerstelle, für die man keine Nutzungserlaubnis hat Hausfriedensbruch?

Edit: Ich weiss nichtmal wirklich, ob man die mieten muss oder nur eine Kaution hinterlegt. Im Internet gibt es keine Informationen von unserer Gemeinde darüber und anders kann ich nicht fragen, da sämtliche Ämter um 12 schließen. Kann mir aber auch gut vorstellen, dass das Mieten/Kaution hinterlegen einfach dafür da ist, damit man eine Handhabe gegen unliebsame Störenfriede hat.
Alt 11. 04. 2008, 18:40 corruptus is offline Mit Zitat antworten #10
Kedio
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

ham wir auch schon gemacht und ich weiss nicht ob wir einfach nur kulante polizisten erwischt haben oder obs wirklich einfach legal ist auf jeden fall meinten die nur wir sollten das feuer ausmachen und bitte keinen müll zurück lassen und sind wieder gefahren (wobei es bei uns eher um ruhestörung ging aber die beschreibung der "grillhütte" passt eigentlich zu 100% )
Alt 11. 04. 2008, 18:40 Kedio is offline Mit Zitat antworten #11
Hydrant
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Die Frage ist doch, ob es sich um befriedetes Besitztum handelt.

Und das ist anscheindend nicht der Fall. Daher kein Hausfriedensbruch.

Edit:
Es könnte höchstens § 306f StGB verwirklicht werden.
Alt 11. 04. 2008, 18:43 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #12
Kunstlich
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Also lass lieber die Finger davon, das ist kein Kavaliersdelikt mehr! Ganz schön brutal, was manche hier so abziehen wollen!
Alt 11. 04. 2008, 18:49 Kunstlich is offline Mit Zitat antworten #13
corruptus
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Beiträge: 176
Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

§ 306f StGb klingt plausibel. Passt zwar nicht genau, aber ich vermute es würde trotzdem reichen.
Wie gesagt, ich rechne auch nicht mit Stress, aber dennoch ist es gut zu wissen was im schlimmsten Fall passieren könnte.

@Kunstlich: Meinst du meine Idee oder den intelligenten Vorschlag von derflieger?
Alt 11. 04. 2008, 18:55 corruptus is offline Mit Zitat antworten #14
Kunstlich
Hardliner
 
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Beiträge: 185
Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Nee, ich finde deine Idee wirklich bedenklich! Überleg doch mal.. Einfach zu krass das Ganze! Evtl. versaust du dir noch deine Zukunft!
Alt 11. 04. 2008, 18:56 Kunstlich is offline Mit Zitat antworten #15
Dirty_Harry702
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Du beschreibst dich und deine Kumpels als sehr vernünftig...Solltet ihr euch in der Realität wirklich so verhalten, wird euch wohl keiner einen Strick daraus drehen,wenn ihr euch mal da gemütlich da zusammensetzt und ein Llagerfeuer anzündet...Solange ihr nicht anfangt da rumzurandalieren und die Lautstärke (weiß ja nich obs etwas abseits ist oder so) im Rahmen bleibt...

Natürlich kanns sein das die vllt schon für den Abend gemietet ist...Dann müsstet ihr natürlich Platz machen wenn da welche kommen dies wirklich reserviert haben...




Ist das Gebiet abgesperrt, sieht die Sache natürlich schon ein klein wenig anders aus... Wenn ihr da an nen ungemütlichen Besitzer geratet kanns natürlich ne Anzeige wegen Landfriedensbruch geben...Die Polizei von sich aus verteilt so schnell keine Anzeigen,solange ihr nicht an sehr penible Ordnungshüter geratet, oder wirklich an zu randalieren fangt...

Wir waren auch schon Nachts in unserem Schwimmbad hier im Ort schwimmen...Da hat uns dann wohl jemand durch den Zaun gesehen und gedacht wir würden da randalieren und hat die Polizei gerufen...
Als die kam haben die 2 Beamten aber nur einmal geguckt ob was zerstört war,haben dann aber gesehen,dass wir wirklich nur schwimmen waren und sind dann wieder abgezischt...Haben uns dann auch gesagt das wir da gerne schwimmen können, solange wir nichts kaputt machen...
Alt 11. 04. 2008, 19:00 Dirty_Harry702 is offline Mit Zitat antworten #16
Plzen
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Eine einfache Grillhütte, die direkt an einem öffentlichen Weg steht, nicht abgesperrt ist und auch keine Verbotsschilder aufweist, sollte man eigentlich als öffentliche Einrichtung auffassen können. Und selbst wenn sie nicht öffentlich wäre, würde man euch keinen Strick drehen, wenn ihr sie friedlich benutzt.

Rechtlich problematisch ist vielmehr das Holzsammeln im Wald. Aber wenn jemand fragt, dann kann man das Holz auch von zuhause mitgebracht haben
Alt 11. 04. 2008, 19:47 Plzen is offline Mit Zitat antworten #17
Ihrgendwehr
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Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 2.564
Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Holz aus dem Wald brennt auch meist eher schlecht und raucht stark - bringt besser ein/zwei Kisten Holz von daheim mit, zumindest genug um ein ordentliches Feuer zu machen, da könnt ihr dann immer noch eure modrigen Äste drin verbrennen, wenn's Spaß macht.

Vom rechtlichen her sehe ich eig. kaum Probleme, wenn sich dann wirklich wer aufregen sollte schreibst du einfach ne Mail an die örtliche Zeitung, die haben ihre Schlagzeile und derjenige der sich aufgeregt hat steht als der Spaßverderber da, der nicht mal der armen Jugend erlauben will auf einem uneingezäunten Feuerplatz Feuer zu machen...
Alt 12. 04. 2008, 03:49 Ihrgendwehr is offline Mit Zitat antworten #18
infofilter
schubdubbiduba barambambu
 
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Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

abbrennen offener feuer plus name stadt/landkreis statt unerlaubt grillhütte nutzen hätte treffer gebracht, denn wie du selbst richtig erkannt hast wird sich am rumsitzen niemand stören, höchstens am feuer wie ist es denn ausgegangen?
grundsätzlich, wenn man sowas macht: da kann man sehr fix mal pech haben. ein autofahrer sieht im vorbeifahren den schein und ruft die feuerwehr, dann zahlt ihr den einsatz. ich rate in so einem fall bei der polizei (über amtwahl, nicht notruf) anzurufen und die erlaubnis einzuholen.

Alt 12. 04. 2008, 07:41 infofilter is offline Mit Zitat antworten #19
corruptus
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Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 176
Re: Grillhütte unerlaubt nutzen

Waren da, hatten uns noch eine Schubkarre voller trockenem Holz mitgenommen, da das Holz aus dem Wald zu nass war um damit ein Feuer zu entzünden.
Wir waren ruhig (auch wenn Lautstärke da niemanden stört weil das nächste Haus ~800m Luftlinie weit weg ist und noch viele Bäume & eine mit vielen LKW befahrene Landstraße dazuwischen ist) und es ist auch weiterhin nichts geschehen.
Das wir den Platz geräumt hätten, wenn jemand gekommen wäre, der das Teil für sich beansprucht versteht sich von selbst Die Wahrscheinlichkeit ist aber ziemlich gering, da ich in all den Jahren in denen ich nun hier lebe 2x eine Veranstaltung da mitbekommen habe. Da haben die Nachbardörfer einfach schönere Locations zu bieten
Auch die Gefahr vorbeifahrender Autofahrer ist nicht gegeben, da die Stelle absolut uneinsichtig ist. Selbst Nachzügler, die nur wussten, in welchem Wald wir uns treffen wollen, aber nicht genau wussten wo die Grillhütte ist, standen schon fast vor uns, als sie das Feuer gesehen haben...
Es kam niemand, somit gab es auch keinen Stress und da wir keinen Müll verursacht haben, wird sich auch nachträglich niemand daran stören.
Danke für eure hilfreichen Antworten!
Alt 12. 04. 2008, 17:53 corruptus is offline Mit Zitat antworten #20
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