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Rudolf
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Registrierungsdatum: Apr 2000
Beiträge: 604
Wiederruf Mobilfunkvertrag

und zwar geht es um folgendes:

Der wiederruf erlischt, wenn die dienstleistung vor ende der wiederrufsfrist ausdrücklich erfolgen sollte ( z.b. durch auswählen der sofortigen freischaltung, nutzung der sim karte...)

was bedeutet diese sofortige freischaltung?

ich konnte beim vertrag zwischen einem wunsch termin und einer sofortigen freischaltung wählen

habe die sofortige gewählt, da ich mir dachte die dinger werden normalerweise doch eh sofort bei antragseingang geprüft und ativiert

also kann ich da jetzt nicht mehr raus?
Alt 12. 04. 2008, 19:49 Rudolf is offline Mit Zitat antworten #1
Rudolf
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Apr 2000
Beiträge: 604
Re: Wiederruf Mobilfunkvertrag

ich bin ja jetzt mit dem provider einen vertrag eingegangen, also gelten dann auch noch dessen AGB, das heisst ich kann dort kündigen ( aktivierung 05.4 ) und die SIM karten an den Händler schicken oder schicke ich diese an den Provider?

die sim karten wurden nicht rausgebrochen!
Alt 12. 04. 2008, 19:54 Rudolf is offline Mit Zitat antworten #2
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