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amnesia
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 13
Exclamation Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Moinsen Gullianer,
Ich bin (mit)organisator einer am freitag in dortmund anlaufenden Partyreihe(dortmunder sind herzlich eingeladen )

Es geht also ejtzt um folgendes.
Wir wollen Flyerwerbung machen, unter anderem an den Schulen (flyer hinter die wischer klemmen). in wie fern ist das legal?
welche probleme könnten wir mit dem ordnungsamt bekommen (umweltverschmutzung ect)

vielleicht habt ihr nen paar gute tipps.

Kann man dafür überhaupt zur rechenschaft gezogen werden? auch wenn ich in der innenstadt nen paar leuten flyer in die hand drücke, kann ich immernoch sagen, die lagen in diversen geschäften in der innenstadt aus (was sie tun) und dass die leute die einfach weggeschmissen haben.

Bitte hilfe, es eilt

Danke
Alt 15. 04. 2008, 15:35 amnesia is offline Mit Zitat antworten #1
crosan1989
Doktor honoris causa
 
Benutzerbild von crosan1989
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: Köln
Beiträge: 894
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Wenn euch beim Verteilen jemand erwischt, einfach wegrennen.
Wenn jemand bei euch anruft, einfach sagen, dass ihr ein paar Jungen auf der Straße angesprochen habt, denen 20 Euro gegeben und diese dann für euch die Flyer verteilt haben.
Alt 15. 04. 2008, 15:55 crosan1989 is offline Mit Zitat antworten #2
MadDog123456
ist nicht da, sondern da!
 
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Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 850
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Zitat:
Zitat von crosan1989 
Wenn euch beim Verteilen jemand erwischt, einfach wegrennen.
Wenn jemand bei euch anruft, einfach sagen, dass ihr ein paar Jungen auf der Straße angesprochen habt, denen 20 Euro gegeben und diese dann für euch die Flyer verteilt haben.

Schön und gut aber er fragt nach der Legalität und nicht wie man es verhindert erwischt zu werden...

Wie das ist weiß ich nicht, du kannst aber bei den Läden in der Stadt fragen ob du es bei ihnen an das Fenster oder so befestigen darfst.
Alt 15. 04. 2008, 16:06 MadDog123456 is offline Mit Zitat antworten #3
Philipus II
seit 2 Jahren dabei...
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 5.213
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Tipp:
Wenn du Nachmittags evtl. runtergeworfene Flyer wieder einsammelst,wird vielerorts darüber hinweggesehen.
Alt 15. 04. 2008, 17:21 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #4
aderlass
dum
 
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 569
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Das ist in der jeweiligen Stadtverordnung geregelt.

Hamburg gilt z.B.:

Zitat:
Damit ist § 19 I HbgWG, weil er jede Sondernutzung von öffentlichen Flächen unter Genehmigungsvorbehalt stellt, verfassungskonform so auszulegen, daß für einzelne Flugblattverteiler in einer Fußgängerzone eine grundsätzliche Pflicht der zuständigen Behörde zur Duldung von nicht genehmigter Flugblattverteilung besteht, jedenfalls solange der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Ermächtigung in § 19 VII HbgWG Gebrauch gemacht hat, die erlaubnisfreie Sondernutzung in einer Verordnung zu regeln.


Achtung! Halbwissen!
Alt 15. 04. 2008, 18:15 aderlass is offline Mit Zitat antworten #5
amnesia
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 13
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

und wie siehts beim auto "anflyern" aus?
wir haben damals bei den abifeten immer die autos vom schulparkplatz bepflastert
Alt 15. 04. 2008, 18:56 amnesia is offline Mit Zitat antworten #6
tOmAtEl
Blockwart
 
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Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.774
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Am besten mit Hundescheisse an die Scheiben kleben, dann kannst du es auf den Hund schieben.



Wo kein Kläger, da kein Richter.
Alt 16. 04. 2008, 02:21 tOmAtEl is offline Mit Zitat antworten #7
La-Ultima
Der nette Mann
 
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Registrierungsdatum: Jun 2007
Ort: Doitschland
Beiträge: 2.906
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Zitat:
Zitat von tOmAtEl 
Am besten mit Hundescheisse an die Scheiben kleben, dann kannst du es auf den Hund schieben.



Ganz toll. Ich würde auf Nummer sicher gehen und bei der Stadt nachfragen.

Also wen die Leute die Flyer freiwillig nehmen und dann wegwerfen müsssen die mit einer Strafe rechnen. Beim Auto siehts anderst aus.
Alt 16. 04. 2008, 14:50 La-Ultima is offline Mit Zitat antworten #8
aderlass
dum
 
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 569
Re: Flyerwerbung !Legalitätsfrage!

Zitat:
Zitat von tOmAtEl 

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ordnungsamt? Die wenden sich grundsätzlich erstmal an den Veranstalter - steht ja auf
dem Flyer. Und wenn x-Autobesitzer den Zettel vom Wischer entfernen und auf dem
Parkplatz / der Strasse entsorgen, dann kann eine übereifrige Streife schnell aktiv werden. Spült halt ein paar Groschen Cents in das Stadtsäckle und man ist seiner Aufgabe gerecht geworden.

/me hat diese bittere Pille schon schlucken dürfen.
Alt 16. 04. 2008, 15:01 aderlass is offline Mit Zitat antworten #9
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