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gulli:News Redaktion
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.983
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Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Das OLG Thüringen hat einer Klage stattgegeben, welche die Ansicht vertritt, dass die verkleinerte Darstellung von Bildern in den Suchergebnissen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dennoch scheiterte die Klägerin weitgehendst und erhielt keinen Unterlassungsanspruch seitens Google, da das Oberlandesgericht es für erwiesen betrachtete, dass die Klägerin einer Darstellung ihrer Bilder durch angewendete Suchmaschinenoptimierungen zugestimmt hatte.
Die Klage konnte merkwürdiger nicht sein. Die Klägerin, ihres Zeichens Künstlerin, hatte auf ihrer Homepage mehrere ihrer Werke veröffentlicht. Sie wollte jedoch auf keinen Fall zulassen, dass Google diese Bilder in seinen Cache aufnimmt und bei der Bildsuche als Thumbnail verkleinert darstellt. Infolge dessen erhob sie Klage vor dem LG Erfurt. Deren Urteil betitelte das Bestreben der Klägerin zwar als zulässig, jedoch unbegründet. Desweiteren wurde ihr in dieser Instanz kein Unterlassungsanspruch gegenüber Google zugesprochen, da "die Klägerin in diese Nutzung und Verwertung konkludent eingewilligt hat."
Tenor der Feststellung des LG war es, dass eine Darstellung von Thumbnails in den Suchergebnissen keinesfalls das finanzielle Interesse der Person berühren würde
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15. 04. 2008, 15:00
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#1
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Widerständler
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 1.788
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Wenn ich Google wäre, würde ich die Seite der Frau kurzerhand komplett aus dem Suchindex nehmen. Punkt, aus, Ende. Soll sie sehen, wie sie gefunden wird.
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15. 04. 2008, 15:10
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#2
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Mitdenker
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 234
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Was für eine Verrückte.
Macht sich eine Suchmaschinen optimierte Seite, aber weiß nicht wie sie solche Dinge unterbindet. Jeder, der sich in SEO einliest sollte eigentlich wissen das man den Googlebot auch anweisen kann bestimmte Seiten der eigenen Homepage nicht zu indexieren.
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15. 04. 2008, 15:19
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 1.305
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
neee, ich würde die frau auf/für werbungskosten verklagen
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15. 04. 2008, 15:19
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#4
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mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 199
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
das ist bestimmt marions kochbuch oder?
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15. 04. 2008, 15:24
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#5
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";DROP TABLE;--
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 261
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Zitat:
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Zitat von DasFragezeichen
Wenn ich Google wäre, würde ich die Seite der Frau kurzerhand komplett aus dem Suchindex nehmen. Punkt, aus, Ende. Soll sie sehen, wie sie gefunden wird.
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richtig. "versunken und vergessen, das ist des Googles fluch..." oder so ähnlich
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15. 04. 2008, 16:08
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#6
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Kinetischer Warpol
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 1.745
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
schon lächerlich, was manche menschen für ein technisches verständnis haben.
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19. 04. 2008, 15:30
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.722
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Zitat:
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Zitat von gullinews
[b]Das OLG Thüringen hat einer Klage stattgegeben, welche die Ansicht vertritt, dass die verkleinerte Darstellung von Bildern in den Suchergebnissen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dennoch scheiterte die Klägerin weitgehendst und erhielt keinen Unterlassungsanspruch seitens Google, da das Oberlandesgericht es für erwiesen betrachtete, dass die Klägerin einer Darstellung ihrer Bilder durch angewendete Suchmaschinenoptimierungen zugestimmt hatte.
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Womit auch dieses Urteil auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt - was Herr John sicherlich bestätigen kann  .
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19. 04. 2008, 16:18
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#8
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Coming back soon
Registrierungsdatum: Jan 2007
Ort: in Bayern
Beiträge: 700
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Nicht ganz. Irgendwie kriege ich die beiden Fälle nicht auf das selbe Gleis:
OLG München:
Werden dem privaten Bereich zuzuordnende und im Internet im Zusammenhang mit einer Freizeitaktivität veröffentlichte Bilder in einem Bericht angelinkt, der sich kritisch mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten auseinandersetzt, steht dem abgebildeten Anwalt ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB, 22, 23 KunstUrhG zu, sofern der Link auf die Bilder als Untermauerung der kritischen Äußerungen eingesetzt wird.
OLG Thüringen:
"Soweit das Urheberrecht auch die finanzielle Verwertung der Werke schützt, ist zu berücksichtigen, dass diese Möglichkeit durch die Suchmaschine ebenfalls nicht beeinträchtigt, sondern gefördert wird.
[...]
Desweiteren sah das OLG die Klage als rechtsmissbräuchlich an, da die Klägerin ihre Homepage extra hatte optimieren lassen, um sich und ihre Bilder bei Google eher wiederzufinden.
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19. 04. 2008, 16:36
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.722
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Zitat:
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Zitat von A John
Nicht ganz. Irgendwie kriege ich die beiden Fälle nicht auf das selbe Gleis:
OLG München:
Werden dem privaten Bereich zuzuordnende und im Internet im Zusammenhang mit einer Freizeitaktivität veröffentlichte Bilder in einem Bericht angelinkt, der sich kritisch mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten auseinandersetzt, steht dem abgebildeten Anwalt ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB, 22, 23 KunstUrhG zu, sofern der Link auf die Bilder als Untermauerung der kritischen Äußerungen eingesetzt wird.
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Weil hier keine GOOGLE-Optimierung durch den Kläger erfolgte.
Zitat:
OLG Thüringen:
"Soweit das Urheberrecht auch die finanzielle Verwertung der Werke schützt, ist zu berücksichtigen, dass diese Möglichkeit durch die Suchmaschine ebenfalls nicht beeinträchtigt, sondern gefördert wird.
[...]
Desweiteren sah das OLG die Klage als rechtsmissbräuchlich an, da die Klägerin ihre Homepage extra hatte optimieren lassen, um sich und ihre Bilder bei Google eher wiederzufinden.
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Das OLG Thüringen ging vom selben Ansatz wie das OLG München aus, sah dann die Klage als rechtsmissbräuchlich an, da die Klägerin ihre Homepage extra hatte optimieren lassen, um sich und ihre Bilder bei Google eher wiederzufinden.
Man hätte dies auch über eine urheberrechtliche Erschöpfung begründen können um zum selben Ergebnis zu gelangen.
In beiden Fällen wurde ein urheberrechtlicher Eingriff erst einmal bejaht. Im 2. Fall lagen seitens der Kläger jedoch Rechtfertigungsgründe vor. Wenn man bereits einen urheberrechtlicher Eingriff verneinen würde, käme man gar nicht mehr zur Frage des Rechtsbrauchs oder der urheberrechtliche Erschöpfung. Man kann nicht den 2.Schritt vor dem 1. Schritt machen.
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19. 04. 2008, 16:48
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#10
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Coming back soon
Registrierungsdatum: Jan 2007
Ort: in Bayern
Beiträge: 700
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails: Klage gegen Suchergebnisse von Google
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
In beiden Fällen wurde ein urheberrechtlicher Eingriff erst einmal bejaht.[/u] Im 2. Fall lagen seitens der Kläger jedoch Rechtfertigungsgründe vor.
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D.h. formal sind die Werke immer geschützt, in der Praxis kommt es aber auf die Konstellation des Einzelfalles an, ob sich aus dem Schutz auch ein Anspruch ergibt.
Letztendlich also Glücks- und Nervensache.
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19. 04. 2008, 18:20
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#11
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 19:09 Uhr.
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