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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
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Steuererklärung 2007
Folgende Situation:
Ich habe im Juli 2007 geheiratet.Meine Frau ist seit April 2007 in einem befristeten Arbeitsverhältnis,das halbjährlich verlängert wird(davor war sie bei einer Zeitarbeit-Firma).
Seit der Hochzeit hat sie Steuerklasse 3 und ich die 5.
Lohnt es sich da überhaupt noch für mich,überhaupt eine Steuererklärung abzugeben oder gar eine gemeinsame Veranlagung zu machen?
Oder ist es besser,wenn "nur" sie eine Erklärung abgibt?
Wenn es hilfreich sein sollte...die Gehälter können gern per pm erfragt bzw. mitgeteilt werden.
Danke für hilfreiche,schnelle Antworten.
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15. 04. 2008, 20:09
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.552
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Re: Steuererklärung 2007
hallo,
es gibt doch die steuerklärung als software programme,
da kannste sehen ob sich das lohnt, sind eigendlich sehr einfach zu bediehnen und das programm sagt dir wieviel zu zurück bekommst.
in deinem interesse würde ich eine machen, viele leute verschenken oft gelder und wissen garnicht was sie alles absetzen können....
mfg
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15. 04. 2008, 20:20
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#2
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
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Re: Steuererklärung 2007
ok,werd diese möglichkeit mal in betracht ziehen
weiß denn jemand,wo es noch "kostengünstige" und dennoch "vernünftige" Steuerprogramme gibt?
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15. 04. 2008, 20:27
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#3
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ist nicht da, sondern da!
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 850
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Re: Steuererklärung 2007
Aus der Börse sind se kostenlos^^
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15. 04. 2008, 21:05
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 47
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Re: Steuererklärung 2007
taxman ist recht einfach, allerdings nur wenn man keine großen kunststücke damit vorhat. schon bei der eingabe der doppelten haushaltsführung wünscht man sich papierformulare zurück!
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16. 04. 2008, 12:53
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#5
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 527
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Re: Steuererklärung 2007
Man braucht kein Programm.
Geb die Einkünfte ein, das Datum der Hochzeit und Fahrtkosten (falls über dem Arbeitnehmerfreibetrag).
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16. 04. 2008, 13:05
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#6
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Pessimist
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
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Re: Steuererklärung 2007
Bei 3/5 besteht übrigens Abgabepflicht !
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16. 04. 2008, 14:50
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#7
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
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Re: Steuererklärung 2007
ja?
wusste nicht ,das es da sogar pflicht ist.
ein kollege sagte mir,das er keine erklärung abgibt,sondern nur seine frau,und die haben auch 3/5.
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16. 04. 2008, 19:54
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#8
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Pessimist
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
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Re: Steuererklärung 2007
Siehe hierzu § 46 Abs.2 EStG !
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17. 04. 2008, 13:51
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#9
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
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Re: Steuererklärung 2007
naja so richtug schlau werd ich aus dem paragraphen auch nicht.
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21. 04. 2008, 18:34
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.330
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Re: Steuererklärung 2007
Dann schau mal die Nr. 3a an!
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21. 04. 2008, 21:38
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#11
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Spinner
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hinterland
Beiträge: 174
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Re: Steuererklärung 2007
Hey ihr,
weiß jemand auf folgende Fragen ne 100% richtige Antwort?
1. Kann ich Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ( es gabe keine Gewinne usw. --> es wurde also auch nichts verrechnet --> also nur Verlust ) per Vortrag ins Jahr 2008 usw. mitnehmen?
(Oder geht das nur, wenn mit der Verrechnung von Gewinnen immernoch Verlust besteht?)
2. Kann ich PC-Komponenten zusammenfassen (Graka, HD ... stehen einzeln auf der Rechnung bzw. sind getrennte Rechnungen --> nicht Laptop/ PC 1200€) und somit abschreiben oder ist bei einzelnen Sachen bis 400€ nur der sofortige Abzug per geringwertiger Güter möglich?
Ich weiß is sehr speziell, aber vielleicht weiß es ja jemand?
Danke!
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21. 04. 2008, 22:23
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#12
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Pessimist
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
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Re: Steuererklärung 2007
1.) Verluste aus § 23 EStG werden wie folgt ausgeglichen:
- zuerst Verrechnung mit Gewinnen aus der selben Einkunftsart im aktuellen Jahr
(wenn es welche gab)
- dann Versuch, den Verlust in den Vorjahren (2) zu berücksichtigen
- gab es keine Gewinne oder ebenso nur Verluste in den Vorjahren erfolgt eine sog.
gesonderte Feststellung des Verlustes-dieser wird dann solange "mitgeschleppt", bis
er dann mal aufgebraucht ist.
2) Geringwertige Wirtschaftsgüter zum sofort abschreiben müssen selbstständig nutzbar sein - bei ner GraKa allein z.B. geht das etwas schlecht. Deswegen ist die Summe aller Einzelteile als PC über 3 Jahre abzuschreiben.
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22. 04. 2008, 07:49
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#13
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 14:26 Uhr.
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