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Friedolin
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Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
Steuererklärung 2007

Folgende Situation:
Ich habe im Juli 2007 geheiratet.Meine Frau ist seit April 2007 in einem befristeten Arbeitsverhältnis,das halbjährlich verlängert wird(davor war sie bei einer Zeitarbeit-Firma).
Seit der Hochzeit hat sie Steuerklasse 3 und ich die 5.
Lohnt es sich da überhaupt noch für mich,überhaupt eine Steuererklärung abzugeben oder gar eine gemeinsame Veranlagung zu machen?
Oder ist es besser,wenn "nur" sie eine Erklärung abgibt?

Wenn es hilfreich sein sollte...die Gehälter können gern per pm erfragt bzw. mitgeteilt werden.

Danke für hilfreiche,schnelle Antworten.
Alt 15. 04. 2008, 20:09 Friedolin is offline Mit Zitat antworten #1
Rattle
Mitglied
 
Benutzerbild von Rattle
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.552
Re: Steuererklärung 2007

hallo,

es gibt doch die steuerklärung als software programme,

da kannste sehen ob sich das lohnt, sind eigendlich sehr einfach zu bediehnen und das programm sagt dir wieviel zu zurück bekommst.

in deinem interesse würde ich eine machen, viele leute verschenken oft gelder und wissen garnicht was sie alles absetzen können....


mfg
Alt 15. 04. 2008, 20:20 Rattle is offline Mit Zitat antworten #2
Friedolin
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(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
Re: Steuererklärung 2007

ok,werd diese möglichkeit mal in betracht ziehen

weiß denn jemand,wo es noch "kostengünstige" und dennoch "vernünftige" Steuerprogramme gibt?
Alt 15. 04. 2008, 20:27 Friedolin is offline Mit Zitat antworten #3
MadDog123456
ist nicht da, sondern da!
 
Benutzerbild von MadDog123456
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 850
Re: Steuererklärung 2007

Aus der Börse sind se kostenlos^^
Alt 15. 04. 2008, 21:05 MadDog123456 is offline Mit Zitat antworten #4
mdt
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Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 47
Re: Steuererklärung 2007

taxman ist recht einfach, allerdings nur wenn man keine großen kunststücke damit vorhat. schon bei der eingabe der doppelten haushaltsführung wünscht man sich papierformulare zurück!
Alt 16. 04. 2008, 12:53 mdt is offline Mit Zitat antworten #5
LARSIANER
Gesperrt
 
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 527
Re: Steuererklärung 2007

Man braucht kein Programm.
Geb die Einkünfte ein, das Datum der Hochzeit und Fahrtkosten (falls über dem Arbeitnehmerfreibetrag).
Alt 16. 04. 2008, 13:05 LARSIANER is offline Mit Zitat antworten #6
stsm999
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Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
Re: Steuererklärung 2007

Bei 3/5 besteht übrigens Abgabepflicht !
Alt 16. 04. 2008, 14:50 stsm999 is offline Mit Zitat antworten #7
Friedolin
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
Re: Steuererklärung 2007

ja?
wusste nicht ,das es da sogar pflicht ist.
ein kollege sagte mir,das er keine erklärung abgibt,sondern nur seine frau,und die haben auch 3/5.
Alt 16. 04. 2008, 19:54 Friedolin is offline Mit Zitat antworten #8
stsm999
Pessimist
 
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
Re: Steuererklärung 2007

Siehe hierzu § 46 Abs.2 EStG !
Alt 17. 04. 2008, 13:51 stsm999 is offline Mit Zitat antworten #9
Friedolin
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: geht Dich nix an
Beiträge: 164
Re: Steuererklärung 2007

naja so richtug schlau werd ich aus dem paragraphen auch nicht.
Alt 21. 04. 2008, 18:34 Friedolin is offline Mit Zitat antworten #10
ruler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.330
Re: Steuererklärung 2007

Dann schau mal die Nr. 3a an!
Alt 21. 04. 2008, 21:38 ruler is offline Mit Zitat antworten #11
Vimond
Spinner
 
Benutzerbild von Vimond
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Hinterland
Beiträge: 174
Re: Steuererklärung 2007

Hey ihr,

weiß jemand auf folgende Fragen ne 100% richtige Antwort?

1. Kann ich Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ( es gabe keine Gewinne usw. --> es wurde also auch nichts verrechnet --> also nur Verlust ) per Vortrag ins Jahr 2008 usw. mitnehmen?
(Oder geht das nur, wenn mit der Verrechnung von Gewinnen immernoch Verlust besteht?)

2. Kann ich PC-Komponenten zusammenfassen (Graka, HD ... stehen einzeln auf der Rechnung bzw. sind getrennte Rechnungen --> nicht Laptop/ PC 1200€) und somit abschreiben oder ist bei einzelnen Sachen bis 400€ nur der sofortige Abzug per geringwertiger Güter möglich?

Ich weiß is sehr speziell, aber vielleicht weiß es ja jemand?

Danke!
Alt 21. 04. 2008, 22:23 Vimond is offline Mit Zitat antworten #12
stsm999
Pessimist
 
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 141
Re: Steuererklärung 2007

1.) Verluste aus § 23 EStG werden wie folgt ausgeglichen:
- zuerst Verrechnung mit Gewinnen aus der selben Einkunftsart im aktuellen Jahr
(wenn es welche gab)
- dann Versuch, den Verlust in den Vorjahren (2) zu berücksichtigen
- gab es keine Gewinne oder ebenso nur Verluste in den Vorjahren erfolgt eine sog.
gesonderte Feststellung des Verlustes-dieser wird dann solange "mitgeschleppt", bis
er dann mal aufgebraucht ist.

2) Geringwertige Wirtschaftsgüter zum sofort abschreiben müssen selbstständig nutzbar sein - bei ner GraKa allein z.B. geht das etwas schlecht. Deswegen ist die Summe aller Einzelteile als PC über 3 Jahre abzuschreiben.
Alt 22. 04. 2008, 07:49 stsm999 is offline Mit Zitat antworten #13
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