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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Während sich Bundesjustizministerien Brigitte Zypries wie ein Fähnchen im Wind zeigt und scheinbar zu jedem Kompromiss bereit ist, fällt ein neuer Paragraph auf, der dem BKA neue Vollmachten geben soll. Während ein "Heimlich in Wohnungen eindringen und PC´s präparieren" versagt wurde, gibt es nun ein "Heimlich in die Wohnung eindringen und Videokameras einrichten". Aus einem überwachungstechnischen Tabu für staatliche Organe wird jetzt eine "wenn es nicht anders geht" Notlösung, die gegen alles Ertragbare verstößt.

    Der Paragraf 20h der BKA-Gesetzesnovelle ist an sich nichts Neues, fand man ihn doch bereits letztes Jahr wortgleich im Entwurf. Durch die hitzige Diskussion um die Online-Durchsuchung und eine damit einhergehende Bearbeitung des Gesetzesentwurfs wurde man auf diese Gesetzesstelle besonders aufmerksam. Bedenklich erscheint insbesondere folgende Phrase des Entwurfs:
    "In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
    1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und
    2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
    Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."


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  2. #2
    ​​ Avatar von Kontrolltroll
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Ach, das geht kurz durch, dann vors Bundesverfassungsgericht und wird nach Paragraph 1, Absatz 1 GG wieder verworfen.

    Als ob Politiker heute noch Gesetze machen ...


    Wer diese Affen, deren Ideen das sind, gewählt hat, möge sich hier äußern

  3. #3
    Mitglied Avatar von mcbierle
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Alda das gibts nicht, schon kommt in den nachhrichten, das gaaaaanz plötzlich teile der spd bedenken haben...
    Wissen die vollklatschen im parlament eigentlich noch was passiert?

  4. #4
    ^-^ Avatar von Unrealdreamer
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    wird ja fast wieder wie inner ddr

  5. #5
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Zitat Zitat von Kontrolltroll
    Ach, das geht kurz durch, dann vors Bundesverfassungsgericht und wird nach Paragraph 1, Absatz 1 GG wieder verworfen.

    Als ob Politiker heute noch Gesetze machen ...


    Wer diese Affen, deren Ideen das sind, gewählt hat, möge sich hier äußern
    Hat das Verfassungsgericht nur leider schon 2004 gemacht Aber sdas interessiert ja nicht.

  6. #6
    ========= Avatar von Palatinum
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    wie immer in der geschichte der menschheit erleben wir ein neues zeitalter von dummer führung. es wird solange weiter unterdrückt, bis wieder einmal eine revolution alles zerstört. nicht mehr lange und man wird nicht einfach mehr ausreisen können. wer jetzt sagt, das sei alles schwachsinn, sollte mal die kommentare von vor 2-3 jahren lesen. da wurden die voraussagungen für heute, die eintrafen, genauso belächelt.

  7. #7
    This ... is ... Avatar von B@tt0
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Es ist nur noch eine Frechheit überhaupt auf so eine stumpfsinnige Idee zu kommen! Alle Parteien die nun schon ne weile was zu sagen haben benehmen sich wie eine Mafiafamilie. Es wird mal Zeit, dass neue Parteien mit neuem Wind das Land regieren - auch wenn sie nicht so sehr erfahren sind, reicht es dennoch aus, um die momentanen Flachpfeien zu ersetzten.

  8. #8
      Avatar von Bonser
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Jetzt ist das Stasi 2.0 Zeitalter endlich vollkommen eingeleitet.

  9. #9
    Gesperrt Avatar von Schattenlos
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Unverletzlichkeit der Wohnung Gab's da nicht mal was ...

    Vielleicht sollten wir alle unseren Abgeordneten mal ein Grundgesetz schenken.

  10. #10
    Allround-Freak Avatar von GothicIII
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Ohja, das hätte ich auch gern... Big Brother nur in real life-.-

    Da können mir jetzt alle beim wixen zuschauen

    mfg GothicIII

  11. #11
    Mitglied Avatar von mcbierle
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Naja der eumel:

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
    (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
    (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
    (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
    (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
    sa ja mal so aus:

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
    (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

  12. #12
    Mitglied Avatar von Loddafnir
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    "In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
    1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und
    2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
    Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."
    Das heisst im Klartext, dass auch in Zukunft bei Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich spioniert werden darf.
    Dem Ausspionoeren von Journalisten, Anwälten, Priestern etc. ist also damit auch der Weg geebnet. Ziemliche Sauerei oder?

    Dazu kommt noch, dass der Tatbestand "der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" noch mehr aufgeweicht wurde. Es muss gar nicht mehr ein konkreter Verdacht vorliegen, nein, es reicht schon die Vorbeitung eines solchen Deliktes. Und die Vorbereitung beginnt meist im Kopfe.....

    Ein weiterer Punkt; Nicht ein unabhängiger Richter soll das gewonnen Material sichten/prüfen, um den Kernbereich der Privatssphäre gem. BVG zu schützen, nein mit nichten, die BKA Leute kontrollieren sich jetzt selbst! Es heisst nun, dass die Sichtung des Materials von 2 Bediensteten des BKA zu erfologen hat, von denen ein Bediensteter die Qualifikation/Befähigung zum Richteramt haben könnte.

    Nächster Punkt, §20p. Das BKA darf auch in Zukunft Personen in Gewahrsam nehmen. Soweit klingt das nicht sonderlich beunruhigend. Wäre da nicht in §20u
    eine Regelung die die "Berufsgeheimnisträger" (Anwälte, Journalisten...) betrifft. Demnach dürfen nach Prüfung diese Personengruppen geheim ausspioniert werden und werden auch von §20p nicht ausgeschlossen. Klingelts?

    Es gibt noch weitere, sehr sehr, bedenkliche Punkte im neuen BKA Gesetz. Alles in Allem ein brutaler Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit und unser Grundgesetz.
    Diejenigen, die an der Ausarbeitung dieses Gesetzesentwurfs gearbeitet haben, gehören auf die Anklagebank.

    Und das BKA mutiert zu einer schrankenlosen innerdeutschen Überwachungsbehörde.
    Hatten wir nicht schon mal sowas? Wie hieß das doch gleich...

    Loddafnir

  13. #13
    Mitglied Avatar von Moses
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Anscheinend kommt die Presse jetzt auch so langsam dahinter, dass im BKA-Gesetz noch ganz andere Sauereien stehen, als nur die Online-Durchsuchung.

    Na ja vielleicht fällt jetzt langsam der Groschen, und das Gesetz wird mal in der breiten Öffentlichkeit diskutiert.
    Dann merkt vielleicht mal der Wähler, wohin der Laden läuft.

    Nicht umsonst will der Schäuble ja auch eine neue Überwachungsbehörde einrichten.
    Irgendjemand muss die Überwachung ja professionell durchführen.
    Die jetzigen Behörden sind da ja etwas personell überfordert.

    Gruss Moses

  14. #14
    Mitglied
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Die gehören doch alle erschossen haben die langweile oder was es laufen straftäter rum die kinder töten vergewaltigen und und und geht doch sterben aber echt hey

  15. #15
    sarutobi
    Gast

    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Wie gehen die denn vor.Einfach rein und Kamera dranmachen?Man kann die doch abdecken.Würd ich so machen.

    Das geht jetzt aber echt zu weit.Langsam reicht´s.

  16. #16
    R3s1st0r
    Gast

    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    komisch aber waren die Nachrichten heute auf N-TV :

    - neue Botschaft eines Terroristen erschienen
    - 19-jähriger(vermutlicher Terrorist) in England verhaftet(wurde durch modernste überwachungsmethoden erfasst)
    - Verharmlosung der Überwachung : da wurde doch mal sone Gruppe geschnappt die Wasserstoffperoxid gebunkert hatten, die wurden auch irgendwie durch Überwachung erfasst

    Die Medien versuchen anscheinend, uns die Überwachung als nützlich darzustellen. Ich glaube jedenfalls nicht an eine absolut freie Presse.

  17. #17
    sarutobi
    Gast

    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Zitat Zitat von R3s1st0r
    Die Medien versuchen anscheinend, uns die Überwachung als nützlich darzustellen. Ich glaube jedenfalls nicht an eine absolut freie Presse.
    ist das neu?

  18. #18
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    13

    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Zitat Zitat von sarutobi
    Wie gehen die denn vor.Einfach rein und Kamera dranmachen?Man kann die doch abdecken.Würd ich so machen.
    Du musst die Kamera ja erstmal finden. Wenn son kleines Ding irgenwo im Staub auf deinem Regal versteckt wird oder zwischen irgendwelche Sachen, die du nie benutzt...
    Das merkst du erst beim nächsten Frühjahrsputz

  19. #19
    sarutobi
    Gast

    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Ja toll ich kuck den aber zu,wenn die die Kamera dran machen.Als ob die mich dann rausschicken.Und wenn doch,dann such ich die solange,bis ich sie habe.Auch wenn ich die ganze Wohnung auf den Kopf stelle.

  20. #20
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    Standard Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

    Zitat Zitat von Unrealdreamer
    wird ja fast wieder wie inner ddr
    der war juud...

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