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Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.347
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Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Während sich Bundesjustizministerien Brigitte Zypries wie ein Fähnchen im Wind zeigt und scheinbar zu jedem Kompromiss bereit ist, fällt ein neuer Paragraph auf, der dem BKA neue Vollmachten geben soll. Während ein "Heimlich in Wohnungen eindringen und PC´s präparieren" versagt wurde, gibt es nun ein "Heimlich in die Wohnung eindringen und Videokameras einrichten". Aus einem überwachungstechnischen Tabu für staatliche Organe wird jetzt eine "wenn es nicht anders geht" Notlösung, die gegen alles Ertragbare verstößt.
Der Paragraf 20h der BKA-Gesetzesnovelle ist an sich nichts Neues, fand man ihn doch bereits letztes Jahr wortgleich im Entwurf. Durch die hitzige Diskussion um die Online-Durchsuchung und eine damit einhergehende Bearbeitung des Gesetzesentwurfs wurde man auf diese Gesetzesstelle besonders aufmerksam. Bedenklich erscheint insbesondere folgende Phrase des Entwurfs:
"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."
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18. 04. 2008, 18:52
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#1
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Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 932
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Ach, das geht kurz durch, dann vors Bundesverfassungsgericht und wird nach Paragraph 1, Absatz 1 GG wieder verworfen.
Als ob Politiker heute noch Gesetze machen ...
Wer diese Affen, deren Ideen das sind, gewählt hat, möge sich hier äußern
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18. 04. 2008, 18:59
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#2
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Kernenergie Rockt!
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 664
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Alda das gibts nicht, schon kommt in den nachhrichten, das gaaaaanz plötzlich teile der spd bedenken haben...
Wissen die vollklatschen im parlament eigentlich noch was passiert?
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18. 04. 2008, 19:02
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#3
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^-^
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 25
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
wird ja fast wieder wie inner ddr
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18. 04. 2008, 19:10
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2004
Beiträge: 153
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
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Zitat von Kontrolltroll
Ach, das geht kurz durch, dann vors Bundesverfassungsgericht und wird nach Paragraph 1, Absatz 1 GG wieder verworfen.
Als ob Politiker heute noch Gesetze machen ...
Wer diese Affen, deren Ideen das sind, gewählt hat, möge sich hier äußern 
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Hat das Verfassungsgericht nur leider schon 2004 gemacht Aber sdas interessiert ja nicht.
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18. 04. 2008, 19:10
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#5
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Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Zakarum
Beiträge: 3.730
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
wie immer in der geschichte der menschheit erleben wir ein neues zeitalter von dummer führung. es wird solange weiter unterdrückt, bis wieder einmal eine revolution alles zerstört. nicht mehr lange und man wird nicht einfach mehr ausreisen können. wer jetzt sagt, das sei alles schwachsinn, sollte mal die kommentare von vor 2-3 jahren lesen. da wurden die voraussagungen für heute, die eintrafen, genauso belächelt.
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18. 04. 2008, 19:12
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#6
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This ... is ...
Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: EUROPA FTW!!!
Beiträge: 258
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Es ist nur noch eine Frechheit überhaupt auf so eine stumpfsinnige Idee zu kommen! Alle Parteien die nun schon ne weile was zu sagen haben benehmen sich wie eine Mafiafamilie. Es wird mal Zeit, dass neue Parteien mit neuem Wind das Land regieren - auch wenn sie nicht so sehr erfahren sind, reicht es dennoch aus, um die momentanen Flachpfeien zu ersetzten.
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18. 04. 2008, 19:31
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 2.097
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Jetzt ist das Stasi 2.0 Zeitalter endlich vollkommen eingeleitet.
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18. 04. 2008, 19:34
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2004
Beiträge: 4.208
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Unverletzlichkeit der Wohnung  Gab's da nicht mal was ...
Vielleicht sollten wir alle unseren Abgeordneten mal ein Grundgesetz schenken.
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18. 04. 2008, 19:39
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#9
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Allround-Freak
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 658
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Ohja, das hätte ich auch gern... Big Brother nur in real life-.-
Da können mir jetzt alle beim wixen zuschauen
mfg GothicIII
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18. 04. 2008, 19:45
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#10
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Kernenergie Rockt!
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 664
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Naja der eumel:
Zitat:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
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sa ja mal so aus:
Zitat:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
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18. 04. 2008, 19:49
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 153
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."
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Das heisst im Klartext, dass auch in Zukunft bei Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich spioniert werden darf.
Dem Ausspionoeren von Journalisten, Anwälten, Priestern etc. ist also damit auch der Weg geebnet. Ziemliche Sauerei oder?
Dazu kommt noch, dass der Tatbestand "der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" noch mehr aufgeweicht wurde. Es muss gar nicht mehr ein konkreter Verdacht vorliegen, nein, es reicht schon die Vorbeitung eines solchen Deliktes. Und die Vorbereitung beginnt meist im Kopfe.....
Ein weiterer Punkt; Nicht ein unabhängiger Richter soll das gewonnen Material sichten/prüfen, um den Kernbereich der Privatssphäre gem. BVG zu schützen, nein mit nichten, die BKA Leute kontrollieren sich jetzt selbst! Es heisst nun, dass die Sichtung des Materials von 2 Bediensteten des BKA zu erfologen hat, von denen ein Bediensteter die Qualifikation/Befähigung zum Richteramt haben könnte.
Nächster Punkt, §20p. Das BKA darf auch in Zukunft Personen in Gewahrsam nehmen. Soweit klingt das nicht sonderlich beunruhigend. Wäre da nicht in §20u
eine Regelung die die "Berufsgeheimnisträger" (Anwälte, Journalisten...) betrifft. Demnach dürfen nach Prüfung diese Personengruppen geheim ausspioniert werden und werden auch von §20p nicht ausgeschlossen. Klingelts?
Es gibt noch weitere, sehr sehr, bedenkliche Punkte im neuen BKA Gesetz. Alles in Allem ein brutaler Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit und unser Grundgesetz.
Diejenigen, die an der Ausarbeitung dieses Gesetzesentwurfs gearbeitet haben, gehören auf die Anklagebank.
Und das BKA mutiert zu einer schrankenlosen innerdeutschen Überwachungsbehörde.
Hatten wir nicht schon mal sowas? Wie hieß das doch gleich...
Loddafnir
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18. 04. 2008, 20:17
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.345
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Anscheinend kommt die Presse jetzt auch so langsam dahinter, dass im BKA-Gesetz noch ganz andere Sauereien stehen, als nur die Online-Durchsuchung.
Na ja vielleicht fällt jetzt langsam der Groschen, und das Gesetz wird mal in der breiten Öffentlichkeit diskutiert.
Dann merkt vielleicht mal der Wähler, wohin der Laden läuft.
Nicht umsonst will der Schäuble ja auch eine neue Überwachungsbehörde einrichten.
Irgendjemand muss die Überwachung ja professionell durchführen.
Die jetzigen Behörden sind da ja etwas personell überfordert.
Gruss Moses
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18. 04. 2008, 20:37
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 114
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Die gehören doch alle erschossen haben die langweile oder was es laufen straftäter rum die kinder töten vergewaltigen und und und geht doch sterben aber echt hey
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18. 04. 2008, 20:46
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 588
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Wie gehen die denn vor.Einfach rein und Kamera dranmachen?Man kann die doch abdecken.Würd ich so machen.
Das geht jetzt aber echt zu weit.Langsam reicht´s.
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18. 04. 2008, 20:51
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 11
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
komisch aber waren die Nachrichten heute auf N-TV :
- neue Botschaft eines Terroristen erschienen
- 19-jähriger(vermutlicher Terrorist) in England verhaftet(wurde durch modernste überwachungsmethoden erfasst)
- Verharmlosung der Überwachung : da wurde doch mal sone Gruppe geschnappt die Wasserstoffperoxid gebunkert hatten, die wurden auch irgendwie durch Überwachung erfasst
Die Medien versuchen anscheinend, uns die Überwachung als nützlich darzustellen. Ich glaube jedenfalls nicht an eine absolut freie Presse.
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18. 04. 2008, 20:53
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 588
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
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Zitat von R3s1st0r
Die Medien versuchen anscheinend, uns die Überwachung als nützlich darzustellen. Ich glaube jedenfalls nicht an eine absolut freie Presse.
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ist das neu?
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18. 04. 2008, 21:04
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 10
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
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Zitat von sarutobi
Wie gehen die denn vor.Einfach rein und Kamera dranmachen?Man kann die doch abdecken.Würd ich so machen.
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Du musst die Kamera ja erstmal finden. Wenn son kleines Ding irgenwo im Staub auf deinem Regal versteckt wird oder zwischen irgendwelche Sachen, die du nie benutzt...
Das merkst du erst beim nächsten Frühjahrsputz
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18. 04. 2008, 21:13
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 588
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Ja toll ich kuck den aber zu,wenn die die Kamera dran machen.Als ob die mich dann rausschicken.Und wenn doch,dann such ich die solange,bis ich sie habe.Auch wenn ich die ganze Wohnung auf den Kopf stelle.
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18. 04. 2008, 21:15
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 51
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
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Zitat von Unrealdreamer
wird ja fast wieder wie inner ddr
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 der war juud...
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18. 04. 2008, 21:31
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#20
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 2.693
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
wlan kameras?
kann man die signale mitschneiden?
kann man das signal stören?
wie kann ich alle in meiner nähe kaputtmachen?
meine fragen zum thema, weiss jemand was dazu?
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18. 04. 2008, 22:13
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 14
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
@sarutobi:
Bitte sag mir, dass du nicht ernst meinst, was du hier schreibst.
So doof kann sich doch keiner stellen...
Das BKA meldet sich nicht bei dir an. Die kommen, wenn du bei der Arbeit bist, machen deine Wohnung mit nem Dieterich auf und verbauen dir z.B. ne schöne Kamera in deine Stehlampe, deine Playstation, in nen Lautsprecher oder dein Jacket.
Entsprechende Kameras inkl. Funkübertragung kriegste auch schon bei Pearl.
Wenn du dann heimkommst, sitzen die draußen in nem Van und schlürfen Kaffee, während du dir grad gemütlich einen von der Palme wedelst.
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18. 04. 2008, 22:17
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#22
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Außerirdischer
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 516
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Zitat:
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Zitat von sarutobi
Als ob die mich dann rausschicken.
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Nö, die warten schon bis du mal außer Haus bist. Du wirst gar nicht bemerken das du Besuch hattest...
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18. 04. 2008, 22:18
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#23
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...wundert sich manchmal!
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 3.227
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
@sarutobi:
Bist du so dumm, oder echt erst 15 Jahre alt???
Die Dinger werden dir und allen die mit dir zu tun haben untergeschoben, während ihr nicht zuhause seit.
Und: du weißt ja nicht, ob du Wanzen hast.
Zu guter letzt: Die Dinger sind so klein, die stecken in Bewegungsmeldern, im TV, Radio, in der Deckenlampe usw. usf.
Glaub mal, das selbst technisch versierte Leute 80% der Teile übersehen, selbst wenn sie gezielt danach suchen.
Edit: Mist, 3 Leute, die gleichzeitig dasselbe schreiben...
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18. 04. 2008, 22:19
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 4
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Re: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
Ich finde das sehr gut, hoffentlich kommt diese Gesetz bald!
Bei mir gegenüber wohnt eine totale hübsche Frau, da brauch ich doch dann nur bei Schäuble & co anrufen und ihm sagen er soll doch da bitte (vorzugsweise) im Bad  und Schlafzimmer  ein Cam einbauen. Ich stelle mich dann auch kostenlos zur Verfügung um zu kontrollieren was diese gefährliche Frau so den ganzen lieben langen Tag alles treibt!
Für einen lückenlosen Bericht (incl. heißer Fotos) und meine ehrenamtliche Tätigkeit bekomme ich dann vielleicht sogar das Bundesverdienstkreuz.
Danke lieber Herr Schäuble
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18. 04. 2008, 22:22
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#25
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