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XsFrEaK
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Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 496
Rechtslage: Warnblinker

Hallo,

hatte gestern eine heitere Diskussion mit meinem Bruder und einem Freund. In der Fahrschule habe ich gelernt, dass wenn ein Auto am Fahrbahnrand den Warnblinker an hat, man sich erkundigen MUSS, ob alles in Ordnung ist. Stimmt das so? Außerdem habe ich gehört, dass dies für alleinreisende Frauen außerorts nicht gilt, sie müssen allerdings auch in der nächsten Ortschaft evtl. eine Polizeistreife dorthin ordern. Was stimmt nun? Muss man sich wirklich erkundigen und ggf. anhalten, oder ist das eine Frage des sozialen Engagements?

Danke schonmal im Vorraus
Alt 19. 04. 2008, 16:06 XsFrEaK is offline Mit Zitat antworten #1
chicken1750
...AND THE BATTLE BEGUN
 
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 298
Re: Rechtslage: Warnblinker

also es ist halt deine pflicht als bürger demjenigen zu helfen da reicht auch die polizei/krankenwagen zu verständigen.
allerdigs gilt das bei unfällen und nicht nur weil nen auto den warnblinker an hat soweit ich weiss.
Alt 19. 04. 2008, 16:08 chicken1750 is offline Mit Zitat antworten #2
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