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Lynx85
feeds the troll
 
Benutzerbild von Lynx85
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 97
versuchter betrug strafbar ?

hallo !

Endlich hab ich mal nen grund n thema anzufangen

die überschrift sagt ja schon alles.
ich hab das gefühl meine vermieterin versucht mich immer wieder hinters licht zu führen.

Kurz zwei beispiele :

1) Die Wasserabrechnung war komplett falsch aufgeführt ( 120 euro statt legitimen 62 euro) und erst als ich sie zweimal angeschrieben hab, dass sie das nochmal überprüfen soll, kam ein "ach ja - hab ich wohl falsch gemacht"-brief zurück.

2) als wir eingezogen sind war der boden etwas uneben. kurz darauf (nach nem monat oder zwei) ist diese laminatboden dann an mehreren stellen aufgebrochen und musste erneuert werden. als ich sie dann (da die reperaturarbeiten ca 3 wochen dauerten und ich die wohnung nicht benutzen konnte in der zeit) auf mietminderung angesprochen hab hat sie mir einen total wütenden brief zugeschickt was mir einfällt einer so kulanten vermieterin solche unehrenhaften ansprüche zu senden. (Grob ausgedrückt)
ich trau ihr auch durchaus zu, dass sie die rechnung für den boden auch noch schickt, da laut ihr mein bürostuhl (*ans hirn batsch*) den laminatboden kaputtgemacht hat. innerhalb von 2 monaten


zudem : ich musste laut mietvertrag ( der alten wohnung - wir sind innerhalb des selben mehrfamilienhauses vor nem halben jahr umgezogen) einen bestimmten prozentsatz zur neulackierung der in der wohnung vorhandenen türen leisten. jetz hat die feine dame allerdings (es sind 6 türen) für insgesamt 799 euro (!) streichen lassen. hab ich nicht das recht darauf dass bei intandsetzungen nach meinem auzug eine kostengünstige alternative gewählt wird ? und nicht eine blattgoldveredelung ?


kann ich mich irgendwie wehren gegen diese versuche mich geldtechnisch übers ohr zu haun ?
Alt 23. 04. 2008, 11:25 Lynx85 is offline Mit Zitat antworten #1
ql82
Egoiststensau
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 25
Re: versuchter betrug strafbar ?

Hört sich nach verarschung an! Gibts da nichts gegoogeltes zu?? Mietrecht etc...

MfG
Alt 23. 04. 2008, 11:32 ql82 is offline Mit Zitat antworten #2
Aigon
*Arsch mit Ohren*
 
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Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 595
Re: versuchter betrug strafbar ?

Du das mit dem Bürostuhl kann übrigens echt hinhauen, denn standardmässig sind häufig Flor-Rollen drauf, Hartbodenrollen (Laminat) sind in der Regel gesondert zu kaufen und installieren ...

Spreche da aus Erfahrung ...
Alt 23. 04. 2008, 11:41 Aigon is offline Mit Zitat antworten #3
Gravity
Planetensortierer
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: NGC 4449
Beiträge: 3.160
Re: versuchter betrug strafbar ?

Geh zu Deinem örtlichen Mieterschutzbund, die können dir da helfen und prüfen die Abrechnungen Deiner Vermieterin...
Alt 23. 04. 2008, 12:14 Gravity is offline Mit Zitat antworten #4
coRe1337
(Threadsparta)
 
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Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 327
Re: versuchter betrug strafbar ?

Anhand der Menge von "indizien" ließe sich glaub ich shcon etwas erreichen.

Das mit der Tür ist ja eine Frechheit!
Alt 23. 04. 2008, 12:44 coRe1337 is offline Mit Zitat antworten #5
hansolomio
Mitglied
 
Benutzerbild von hansolomio
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 1.243
Re: versuchter betrug strafbar ?

2 Monate sind für einen Bürostuhl nicht gerade eine Rekordzeit. Bei Billigstlaminat (€ 4,50 / qm) geht das deutlich schneller.
Alt 23. 04. 2008, 12:50 hansolomio is offline Mit Zitat antworten #6
CommandeRip
vermisst seinen Wuschel
 
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Registrierungsdatum: Nov 2007
Ort: Bernambucko
Beiträge: 328
Re: versuchter betrug strafbar ?

Eigentlich müsstest du ja nur für die eine Tür aufkommen, es sei denn, die anderen waren auch beschädigt, dann müsstest du tatsächlich alle übernehmen.
Der Haken an der Sache: Du musst die Wohnung so verlassen, wie du sie vorgefunden hast. D.h., wenn vorher kein Blattgold auf den Türen drauf war, dann muss sie dir die Differenz abziehen, sodass du nur für die "Originallakierung" löhnen müsstest.

Die Sache mit der Wasserabrechnung ist ja wohl auch nicht schlecht. Ich denke mal, du solltest ihr einen Brief zukommen lassen, (vlt zusammen mit Rechtsantwalt erstellen), in dem drinsteht, dass du rechtlich gegen sie vorgehen wirst, und auch gleich aus welchen Gründen. Aber mal nebenbei: Kannst du den Mietvertrag denn kündigen ? Weil wenn ja, würd ich mich ganz schnell vom Acker machen. Bei so einem Ar*** würde mich nichts länger halten. Wenn nein, wiegesagt, überlegen, den RA einzuschalten.

Die Sache mit den Rollen vom Stuhl könnte allerdings sein. Wer allerdings wem nachweisen muss, dass es (keine) Laminatrollen waren, weiß ich nicht.
Alt 23. 04. 2008, 13:06 CommandeRip is offline Mit Zitat antworten #7
Lynx85
feeds the troll
(Threadstarter)
 
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 97
Re: versuchter betrug strafbar ?

ich hab mich mit dem handwerker kurzgeschlossen der den neuen laminat verlegt hat und dieser meinte, dass der grund für die reperatur eine mangelhafte unterbodenkonstruktion war.

der unterbau war so uneben dass der (zwar elastische aber nich sooo elastische) laminatboden irgendwann nachgegeben und die federunge gebrochen ist.

was sagt ihr nun ?

edit:
wichtig wäre noch zu erwähnen, dass ich garkeinen bürostuhl besitze, sondern einen ganz einfachen ... öhm... stuhl. vier beine - rückenlehne .... guckt ihr hier:

http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/40134347

die stühle da halt
Alt 23. 04. 2008, 15:11 Lynx85 is offline Mit Zitat antworten #8
ruler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.287
Re: versuchter betrug strafbar ?

Versuchter Betrug ist tatsächlich strafbar. Siehe § 263 II StGB.
Ob die Tatbestandsvoraussetzungen hier allerdings erfüllt sind?
Alt 23. 04. 2008, 21:14 ruler is offline Mit Zitat antworten #9
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