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24. 04. 2008, 13:51 #1
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Das Rapidshare massive Probleme mit der GEMA hatte, war schon lange klar. Prozesse gegen einen der größten One-Click-Hoster weltweit verliefen bis dato jedoch keinesfalls so erfolgreich, wie es sich die Rechteinhaber womöglich gewünscht hätten. Ein aktuelles Urteil vom Landgericht Düsseldorf stellt fest, dass Rapidshare im Rahmen der Störerhaftung voll verantwortlich für die begangenen Urheberrechtsverletzungen zu machen sei.
Auslöser des Prozesses war eine erneute Abmahnung seitens der GEMA, gerichtet an Rapidshare. Letztere betrachteten diese als unbegründet und reichten eine negative Feststellungsklage ein, welche am Landgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Das Ergebnis war jedoch wenig erfreulich, zumindest für den Filehoster und seine Nutzer. So entschieden die Richter des Landgerichts, dass Rapidshare in vollem Umfang für die von seinen Nutzern getätigten Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der sogenannten Störerhaftung haftbar zu machen wäre. Konkret heißt dies für den One-Click-Hoster, dass er in Zukunft für alle begangenen Urheberrechtsverstöße die über seine Plattform abgewickelt werden, finanziell voll einstehen müsste. Ein vermeintliches Desaster.
Die Erklärung des Gerichtes belief sich darauf, dass Rapidshare alles mögliche Unternehmen müsste, solche Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere dem Urheberrecht, in Zukunft zu unterbinden hat. Der bereits verwendete MD5 Filter, welcher verhindert, dass Dateien die gelöscht wurden, aufgrund ihrer identischen Hash-Summe, nochmals hochgeladen werden können, sei dazu nicht ausreichend.
Die Richter waren außerdem der Ansicht, dass: "effektivere Maßnahmen [existieren], mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können." Welche Ansätze hierbei konkret ins Auge gefasst wurden, war leider bis auf einen nicht zu erkennen. Dieser ist jedoch bedingt interessant: "Erfahrungsgemäß wird jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmung bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen haben als der nicht angemeldete Nutzer. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Identität mittels der gespeicherten IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Verstoßes herausgefunden werden könnte."
Konkret dürfte das also heißen, dass eine Registrierungs- und Überprüfungspflicht bei Rapidshare diese vor der Abmahnung zwar hätte schützen können, jedoch eine Herausgabe der registrierten Nutzerdaten zur Folge haben dürfte.
Letzte sinnvolle Option um eine Wiederholung von Verstößen zu verhindern wäre, so das Gericht: "die Einstellung des klägerischen Dienstes in Betracht gekommen." (Autor: Firebird77)
( via wb-law.de )
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24. 04. 2008, 13:56 #2
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Das heist,dass die Nutzer erst weit hinter Rs stehen,was ja wieder positiv für uns ist,oder?
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24. 04. 2008, 13:56 #3Mitglied
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Heißt im Klartext Rapidshare ist am Arsch und kann im Prinzip dichtmachen?! Kann man da nicht Berufung einlegen? Man hat ja anscheinend auch sonst immer gegen die GEMA gewonnen oder wie oder was?!
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24. 04. 2008, 14:01 #4
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Gilt für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben überhaupt deutsches Recht?
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24. 04. 2008, 14:02 #5
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Das ist ja schrecklich.
Die ganze Scene bricht zusammen, wenn RS jetzt alle Dateien nach illegalem Inhalt durchsucht. Kann das nicht verhindert werden?
Ich glaube schon... meines Wissens stehen die Server von RS in Deutschland. Ich kann mich aber auch täuschen.
Zitat von Destiny666
mfg
Domi92
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24. 04. 2008, 14:04 #6
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
was hei´t das nun das alle daten gelöscht wird? oder versteh ich da was falsch
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24. 04. 2008, 14:05 #7
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Da Rapidshare den Sitz nicht in deutschland hat sondern in der schweiz kann eigentlich kein deutsches gericht darüber entscheiden was rpidshare zu tun und zu lassen hat.
da die schweiz auch nicht der eu angehört somit auch kein europäisches gericht.
EDIT: Rapidshare.de hat seinen Sitz in deutschland!
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24. 04. 2008, 14:05 #8
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Dass RS vielleicht die IPs der User (Up- und downloader) herausgeben wird. Gott bewahre!!!
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24. 04. 2008, 14:06 #9Mitglied
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Find ich auch merkwürdig, allerdings sind ja wohl alle rapidshare.de/.com-server in Deutschland, womöglich bietet das eine Grundlage für die Klage. Dann würd ein Umzug eventuell schon ausreichen?!
Zitat von KillingEye
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24. 04. 2008, 14:06 #10Gesperrt
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Naja, denke mal das sie auf jedenfall bis zur letzten Instanz gehen werden mit dieser Sache...
Aber irgendwie war klar, dass es früher oder später so kommen wird ^^
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24. 04. 2008, 14:07 #11
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
wie ich diese gewa haße bastarde haben besitmmt kleinen pimmel
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24. 04. 2008, 14:08 #12
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Sollen sie halt mit Sack Adresse und Pack Server nach Antigua umziehen. Von dort aus können sie getrost einen dicken Harnstrahl auf die deutsche Gerichtsbarkeit herablassen.
Zitat von domi92
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24. 04. 2008, 14:09 #13
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
hm... evtl.
Zitat von Reisist
ich weiß allerdings nicht wo die rapidshare server stehen :/
die sollen sich lieber Server im Ausland holen -.-
Bsp. Ungarn oder Russland oder what ever aber bloß net da wo die einen verklagen können.
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24. 04. 2008, 14:10 #14
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Wieso ein Desaster?? Rapidshare kann doch seine User zu 100% in Regress nehmen!
Zitat von gullinews
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24. 04. 2008, 14:11 #15Gullianer
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
hmm sieht ziemlich schlecht für uns aus...
die müssten die Server ins Ausland verlegen, was hier wiederum Arbeitsplätze kosten würde, aber es wär immerhin ihre Daseinssicherung und außerdem relativ gut möglich (ok ich weiss nicht wielang das Flashen von 4,5 Petabyte Daten dauert, aber die werden Mittel finden, weil soweit ich weiss, machen die guten Gewinn, ist RS eigentlich eine Aktiengesellschaft?)
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24. 04. 2008, 14:13 #16icebiatchGast
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
joa dolle sache, das kann ja ein ewiger kampf werden aber was soll da passieren? kriegen die nen user drann werden viele keine accounts mehr kaufen dann is RS tot
-> alle wechseln auf netload, megaupload, uploaded, binload.....
die dann alle nacheinander auf die gleiche art ausgeschaltet werden, viele menschen verlieren ihren job aber HAUPTSACHE tokio hotel und co haben paar euro mehr in der tasche
/discuss
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24. 04. 2008, 14:13 #17Mitglied
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Das ist doch bitte sowieso kein haltbares Urteil, die Richter waren offensichtlich unfähig, in der nächsten Insatz dreht sich das Urteil sowieso wieder um, jetzt mal ernsthaft selbst der Vorschlag ist idiotisch, und wenn man dieses Urteil analog auf andere Dinge anwenden würde wie Provider würde das LG öffentlich vorschlagen das Internet abzuschaffen um die Urheber zu schützen weil die Provider auch nciht "alles mögliche" tun um dieses zu schützen, insofern müssten auch alle Provider für sämtliche Verstöße haften, fazit schwachsinniges Urteil von offenbar unfähigen Richtern.
mfg
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24. 04. 2008, 14:14 #18
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Zitat von KillingEye
.... und es gibt kein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz? Diesem Irrtum sind auch schon dubiose Mail-Adresshändler wie z.B. die Shellborn AG unterlegen - Ich bekam mein Geld aus deutschen Kostenentscheidungen von den Schweizern.
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24. 04. 2008, 14:15 #19Kleiner Hosterfreak
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Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Ich denke entweder ist damit NUR RS.de gemeint (oder wenn ich mich irre halt beide).
Außerdem ziehen die bestimmt ins Ausland wenn sie merken, dass sie hier verlieren
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24. 04. 2008, 14:17 #20
Re: LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
kann einer nciht bei rapidshare.com support nachfragen was nun ist?


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