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25. 04. 2008, 09:22 #1
Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Bundesinninenminister Wolfgang Schäuble ist ja für seine Terror-Panikmache und die daraus resultierenden Überwachungsfantasien schon bekannt. Nun jedoch versucht er nicht, die Überwachung mit weiteren Terrorwarnungen zu rechtfertigen, sondern sieht im Gegenteil in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine Stärkung der Pressefreiheit.
Die Pressefreiheit sei durch das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation nicht geschwächt, sondern gestärkt, so der Bundesinnenminister auf dem 34. Kongress Deutscher Lokalzeitungen. Schäubles Ansicht nach hätten Journalisten erstmals einen besonderen Schutz vor heimlichen Ermittlungen der Polizei. Dabei lässt er jedoch außer Acht, dass der größte Knackpunkt beim Thema "Pressefreiheit" der so genannte Informantenschutz ist. Dieser wird durch die Vorratsdatenspeicherung nahezu vollkommen ausgehöhlt. Ein Journalist hat nämlich sehr wenig davon, dass er selbst von Überwachung verschont bleibt, wenn seine Informanten nicht mehr zum vertraulichen Gespräch bereit sind.
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25. 04. 2008, 19:07 #21liest seit 2000 mit
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Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
terror ist was man dazu macht.
der einzige terror kommt doch vom wort selbst und anscheinend kann man damit ja so ziemlich ALLES begründen.
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25. 04. 2008, 21:09 #22
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Klar. Die Grundrechte werden beschnitten, Journalisten werden bespitzelt, aber das ganze stärkt natürlich die Pressefreiheit. Ich glaube, ich gehe gleich kotzen.
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25. 04. 2008, 22:07 #23
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Es sei noch zu prüfen?!?!?
Zitat von gullinews
Es geht doch hier um das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und einen gewählten Volksvertreter dieses Landes und nicht etwa um irgend ein Hernn Schäuble und das Grundgesetz von Kolumbien.
Kennt unser Bundesinnenbehinderter Allesüberrollenstuhl Minister seine eigene Existenzgrundlage nicht?
Wie kann denn ein ganzes Land einen "terrorgeschädigten" zum "Minister gegen den Terror" machen? Schon mal was von dem Wort Befangenheit gehört?
*ohneendekopfschüttel*
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26. 04. 2008, 09:09 #24
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Nicht doch. Was erwartest du von einem Land, wo ein Kinderschänder mit einem Filesharer gleichgestellt wird?
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26. 04. 2008, 10:40 #25
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Die Todestraffe für dummschwätzer
Zitat von Destiny666

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26. 04. 2008, 10:51 #26Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
oha, deustchland ist also ein traumland für sexualststraftäter.Was erwartest du von einem Land, wo ein Kinderschänder mit einem Filesharer gleichgestellt wird?
wußte gar nicht, dass man anklagen wegen sexuellem mißbrauchs fast immer, wie bei filesharern üblich, einstellt.
ansonsten halte ich mich auch an....
Die Todestraffe für dummschwätzer
mfg
chronoton
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26. 04. 2008, 11:26 #27
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Was ist eine Todes-Traffe?
Zitat von Hirnblaehung
Na und wenn Ihr wüsstet, wie oft Verfahren gegen Kinderschänder/KiPo Besitzer eingestellt werden, es Bewährung gibt oder wegen Überlastung der Gerichte erst gar nicht verhandelt werden.
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26. 04. 2008, 13:29 #28Mitglied
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Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Wahlweise 24 Stunden Heino ... oder vier Stunden Tokio Hotel!
Zitat von Destiny666
@Topic: Ich glaube nicht, dass ein aktiver Bundespolitiker überhaupt weiß, was Pressefreiheit ist ... oder warum er gerade das macht, was er gerade macht!
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26. 04. 2008, 13:33 #29
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Bester Kommentar seit langem
Zitat von jcanders

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27. 04. 2008, 13:20 #30Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
na, dann klär mich mal (mit quellenangaben) auf.Na und wenn Ihr wüsstet, wie oft Verfahren gegen Kinderschänder/KiPo Besitzer eingestellt werden, es Bewährung gibt oder wegen Überlastung der Gerichte erst gar nicht verhandelt werden.
deine originalbehauptung bezog sich außerdem auf kinderschänder und nicht auf kipo besitzer. DEN staatsanwalt will ich sehen, der gegen einen kinderschänder das strafverfahren, wegen mangels an öffentlichem interesse, einstellt. bei urheberrechtsverstoßern ist das aber die regel.
bei besitz von kinderpornografie kann eine (bedingte) geldstrafe verhängt werden. die führt aber auch zu einem eintrag ins führungszeugnis, obwohl bei allen anderen straftaten dies erst bei 90 tagessätzen geschieht. bei verbreitung ist zwingend eine freiheitsstrafe vorgesehen. selbst, wenn man kinderpornografische schriften mit urheberrechtsverstoßen vergleicht, ist hier ein eklatanter unterschied zu sehen. oder kennst du einen ersttäter, der im nicht kommerziellen bereich wegen urheberrechtsverstößen eine freiheitsstrafe ausgefasst hat? bei verbreitern nach §184b ist das ein muß.
ich kann beim besten willen keine gleichstellung feststellen.
mfg
chronoton
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27. 04. 2008, 22:49 #31
Re: Schäuble: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stärkt die Pressefreiheit
Es ist ein Irrtum zu glauben, daß der Mann geistig gestört, irre oder sonstwie nicht klar im Kopf ist. Er weiß ganz genau was er macht.
Zitat von braegler
L.
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