Da waren ja wieder zwei grüne Experten am Werk. Ihr habt einen Unfall in einem Parkhaus gebaut.
In diesen gelten, genau wie auf Parkplätzen, auch wenn es da anders auf den Schildern steht, die Regeln des §8 StVO nicht, da dieser für Kreuzungen und Einmündungen von Straßen gedacht ist.
Die Rechtsprechung sieht das übrigens überwiegend genauso:
klich klack.
Meine Vermutung: Vor Gericht bekommt jeder eine Teilschuld zugesprochen, da beide die Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Ist aber reine Glückssache wie die Prozente verteilt werden, von daher ab zum Anwalt und fachkundige Beratung einholen.