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Chrisi01
Romy liebend
 
Registrierungsdatum: Jan 2003
Beiträge: 368
Verkehrsunfall

hi

folgendes Szenario:

Im Parkhaus hat mir jemand (rechts vor links) die Vorfahrt genommen und ich bin ich rein gefahren. Polizei wurde verständigt und hat gesagt das mein Gegner schuld sei da rechts vor links. Er hat behauptet ich wäre viel zu schnell gewesen und eine neutrale Zeugin hat dies ebenfalls behauptet ist aber gegangen bevor die Polizei kam hat aber ihre Daten (Adresse/Telnummer) da gelassen mein Gegner hat die Daten weiter gegeben (Polizei hat gesagt sie können meine Geschwindigkeit nicht einschätze von daher wäre das nicht relevant). Nun hab ich von der Polizei einen zettel bekommen wo drauf steht "Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen" Die 2 beteiligten Personen wurde auf geschrieben und unten steht Verwarnt wurde Fahrer von Ordnungsnummer 01 (Mein Unfallgegner) Soviel ich mitbekommen hab muss er auch noch 35€ abdrücken.

Nun die Frage wie muss ich weiter vor gehen um meinen Schaden bezahlt zu bekommen? Die Polizei hat ausdrücklich gesagt das sie keine weiteren Daten zum Unfall haben da es ein Kleinunfall ist und wir dies unter uns regeln müssen. Muss ich nun meiner Versicherung bescheid geben? Wohl nein oder? Und wie muss ich mich da bei der anderen Versicherung melden oder macht das mein Unfallgegner? Kann mein Gegner noch was machen wegen Geschwindigkeit oder bin ich endgültig vom Schneider?

Hoffe auf eure Hilfe

mfg

chris
Alt 26. 04. 2008, 17:10 Chrisi01 is offline Mit Zitat antworten #1
Keayjay
Gott und die Welt
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 581
Re: Verkehrsunfall

Rechtschutz?

Ab zum Anwalt, Auto vom Gutachter checken lassen.

Kein Rechtschutz?

Ab zum Anwalt, auto von gutachter checken lassen.


Die ganzen kosten werden bei Sieg von der anderen Seite getragen. Und bei Recht vor links ist da fast klar wer gewinnt...

Ps. Die Meinung der polizei ist net mehr wert als meine... sie waren ja nicht dabei..
Alt 26. 04. 2008, 23:57 Keayjay is offline Mit Zitat antworten #2
doctor666 Spender
Moderator
 
Benutzerbild von doctor666
 
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 600
Re: Verkehrsunfall

Da waren ja wieder zwei grüne Experten am Werk. Ihr habt einen Unfall in einem Parkhaus gebaut.

In diesen gelten, genau wie auf Parkplätzen, auch wenn es da anders auf den Schildern steht, die Regeln des §8 StVO nicht, da dieser für Kreuzungen und Einmündungen von Straßen gedacht ist.

Die Rechtsprechung sieht das übrigens überwiegend genauso: klich klack.

Meine Vermutung: Vor Gericht bekommt jeder eine Teilschuld zugesprochen, da beide die Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Ist aber reine Glückssache wie die Prozente verteilt werden, von daher ab zum Anwalt und fachkundige Beratung einholen.
Alt 27. 04. 2008, 15:57 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #3
Chrisi01
Romy liebend
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2003
Beiträge: 368
Re: Verkehrsunfall

hi

am Parkhaus stand weder eine Geschwindigkeitsbegrenzungsschild noch ein Schild das dort die StVo gilt. Hab extra danach gesucht und nichts gefunden.

Danke aber schonmal für eure Tipps

mfg

chris
Alt 27. 04. 2008, 17:22 Chrisi01 is offline Mit Zitat antworten #4
Marzel
Bambino di estate
 
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 276
Re: Verkehrsunfall

Die StVo kann dort auch gar nicht gelten ;-)
Alt 27. 04. 2008, 17:47 Marzel is offline Mit Zitat antworten #5
Knuspergesicht
Mitglied
 
Benutzerbild von Knuspergesicht
 
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 32
Re: Verkehrsunfall

In Parkhäusern gilt lediglich § 1 StVO, also Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Da ihr beide zusammengekracht seid, wird jeder von euch beiden eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Die Polizei hätte also euch beiden eine Verwarnung von 35 Euro ausstellen können.

Einen Anwalt kannst du dir sparen. Melde den Unfall deiner Versicherung und diese wird das Weitere regeln. Wegen eines Gutachters, lass dich erst von deiner Autoversicherung beraten, ob das wirklich nötig ist. Es wird so enden, dass deine Versicherung den Schaden von dem anderen bezahlt und die Versicherung von dem anderen deinen Schaden bezahlt.
Alt 27. 04. 2008, 21:55 Knuspergesicht is offline Mit Zitat antworten #6
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