Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Dass sich Abmahnungen im Peer-To-Peer Sektor einer nie da gewesener Aktualität erfreuen, ist jedem Filesharer hinreichend bekannt. Wer sich jedoch für eben diese einsetzt, bewegt sich in einem gefährlichen Terrain, wie jüngst Steffen Heintsch, der Betreiber der Abmahnwahn-Dreipage feststellen durfte. Für sein lang anhaltendes Bemühen, Abgemahnten der verschiedenen Kanzleien Informationen nahezubringen, wurde er jetzt selbst inklusive einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgemahnt. Der konkrete Vorwurf: Er erteile eine Rechtsberatung, was in Deutschland juristischen Laien gesetzlich verboten ist.
Was anfangs ganz simpel und plausibel erscheint, entwickelt sich bei genauerem Hinsehen mehr und mehr als Mogelpackung. Es ist nicht nur so, dass man selbst einen juristischen Laien, der sich seit mehr als einem Jahr mit diesem Thema auseinandersetzt, mit einer Abmahnung, die 26 Seiten (!) umfasst, schocken könnte. Nein, vielmehr ist es die Frechheit der Anschuldigungen, die darin gegen ihn und scheinbar zahlreiche weitere Mitglieder des Forums vorgenommen werden. Der Forenbetreiber selbst würde seiner eigenen Aussage nach montags bis freitags zirka fünf Stunden sowie am Wochenende je ca. 10 Stunden, eine geschäftsmäßige Rechtsberatung erteilen.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Eine bodenlose Frechheit!
Ich kenne das Forum und Steffens Vorgehen. Dort wird immer darauf hingewiesen, dass es einzig um die Erfahrung der Forenteilnehmer geht und die Entscheidung, wie vorzugehen ist, immer bei der fragenen Person selbst liegt.
Vielmehr wird geraten sich Rechtsbeistand zu holen.
In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit und in wieweit sich jemand mit einem Thema beschäftigt und wenn es 20 Stunden am Tag sind, ist Privatsache! Da kein Geld verdient wird, viemehr ein Gemeinnütziger Verein gegründet wurde, nimmt man auch keinen Juristen seine Arbeit weg.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von gullinews
[b]Dass sich Abmahnungen im Peer-To-Peer Sektor einer nie da gewesener Aktualität erfreuen, ist jedem Filesharer hinreichend bekannt. Wer sich jedoch für eben diese einsetzt, bewegt sich in einem gefährlichen Terrain, wie jüngst Steffen Heintsch, der Betreiber der Abmahnwahn-Dreipage feststellen durfte. Für sein lang anhaltendes Bemühen, Abgemahnten der verschiedenen Kanzleien Informationen nahezubringen, wurde er jetzt selbst inklusive einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgemahnt. Der konkrete Vorwurf: Er erteile eine Rechtsberatung, was in Deutschland juristischen Laien gesetzlich verboten ist.
Damit ist auch schon der Spendensammelverein Abmahnwelle "auf den Bauch gefallen". Seitdem ist es ruhig um ihn geworden
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von SPMan
[b]Eine bodenlose Frechheit!In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit und in wieweit sich jemand mit einem Thema beschäftigt und wenn es 20 Stunden am Tag sind, ist Privatsache! Da kein Geld verdient wird, viemehr ein Gemeinnütziger Verein gegründet wurde, nimmt man auch keinen Juristen seine Arbeit weg.
Die können sogar Juristen als Mitarbeiter anstellen.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
frechheit! hoffe die kommen bei einem möglichen gerichtstermin nicht damit durch, da sieht man mal wieder, dass die abmahner nur auf das geld aus sind!! immer schön diese abmahn-serienbriefe an tausende verschicken und wenn sich leute selbst nur einmal darüber informieren, was sie tun können, werden (die hier helfenden) abgemahnt!
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Mir fallen auf Anhieb etliche Boards und Threads ein, in welchen sich ebenfalls Laien-Juristen bisher unbeachtet mit verschiedensten rechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Da dürfte die Grenze zwischen unerlaubter Rechtsberatung und reiner Information mit juristischer Spitzfindigkeit schnell verschwimmen.
Qualität und Umfang der angebotenen Informationen zum Abmahnwahn erzeugen hier offenbar Neid und Missgunst in Kreisen des "gewerblichen Rechtsschutzes".
Nicht ohne Grund wurde z.B. die "Wer mahnt was ab"-Liste mehrfach abgekupfert.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von Alter Esel
Mir fallen auf Anhieb etliche Boards und Threads ein, in welchen sich ebenfalls Laien-Juristen bisher unbeachtet mit verschiedensten rechtlichen Fragen auseinandersetzen.
An sich ist es - man mag mich korrigieren - doch nur verboten konkreten juristischen Rat zu geben bzw. es darf auch nicht gewerbsmäßig sein.
In diesem Fall diskutiert man aber nur über das Thema und meinetwegen bestehende Gesetze. Oder ist es Privatpersonen verboten sich in der Öffentlichkeit über das geltene Recht und dessen Auswüchse zu unterhalten?
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von SPMan
An sich ist es - man mag mich korrigieren - doch nur verboten konrekten juristischen Rat zu geben bzw. es darf auch nicht gewerbsmäßig sein.
In diesem Fall diskutiert man aber nur über das Thema und meinesrwegen bestehende Gesetze. Oder ist es Privatpersonen verboten sich in der Öffentlichkeit über das geltene Recht udn die Auswüchse zu unterhalten?
Tja, siehste ja. Und ich möchte nicht wissen, wie viele von den Abgemahnten, die nicht mal was illegales gemacht haben, nun zahlen.
Und die olle Merkel will immer noch als Chefsache das Herunterladen von PCs verbieten.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von SPMan
An sich ist es - man mag mich korrigieren - doch nur verboten konrekten juristischen Rat zu geben bzw. es darf auch nicht gewerbsmäßig sein.
In diesem Fall diskutiert man aber nur über das Thema und meinesrwegen bestehende Gesetze. Oder ist es Privatpersonen verboten sich in der Öffentlichkeit über das geltene Recht udn die Auswüchse zu unterhalten?
Man darf nur keinen fallbezogenen Rechtsrat erteilen.
Jederman darf z.B. auch darüber diskutieren wie man am besten eine Herz-/Lungentransplantation durchführt. Deren Ausführung sollte man aus guten Gründen dann doch Ärzten und nicht Bloggern überlassen.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Hallo,
es ist doch nicht mehr normal mit diesen Schergen... Es kann echt nicht sein, dass es sowas in Deutschland gibt und das die Politik nichts tut gegen diese dubiosen Anwälte.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Man darf nur keinen fallbezogenen Rechtsrat erteilen.
Danke für die Info. Damit ist Steffen bzw. der Verein ja aus der Sache heraus. Denn Sie berichten aus ihrer bisherigen Erfahrung und geben am Ende den Rat im Zweifel immer Rechtsbeistand zu suchen. Um konkrete Fälle geh es an sich nie, da alle fragenede Personen anonym sind. Sprich man kann gar nicht nachvollziehen, ob es sich wirklich um konkrete Fälle handelt.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von Biegel
Hallo,
es ist doch nicht mehr normal mit diesen Schergen... Es kann echt nicht sein, dass es sowas in Deutschland gibt und das die Politik nichts tut gegen diese dubiosen Anwälte.
Es ist das gute Recht eines jeden Mitbürgers einen anderen Mitbürger abzumahnen.
Abmahnungen an sich haben meines Wissens keinerlei juristische Konsequenzen. Vielmehr ist es ein außergerichtliches Angebot. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.
Der Verein hält m.E. zur Zeit zu "befreundeten" Kontakt, hat also - sollte es soweit kommen - vor Gericht evtl. schon jetzt Beistand, vielleicht sogar mehrfachen.
Ob die Rechtsschutzversicherung, sollte sie existieren, hier greifen würde weiß ich nicht.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von tachy
Räuchert diese Bande endlich aus!
Man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen. Sicherlich ist das Vorgehen dieser meiner nach schwarzen Schaafe mehr als ärgerlich, trotzdem gibt es durchaus Fälle, wo Abmahnungen angebracht sind. Beispielsweise Firmen, deren Produkte schädlich sind etc.
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von SPMan
Man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen. Sicherlich ist das Vorgehen dieser meiner nach schwarzen Schaafe mehr als ärgerlich, trotzdem gibt es durchaus Fälle, wo Abmahnungen angebracht sind. Beispielsweise Firmen, deren Produkte schädlich sind etc.
Die Abmahnung war mal gedacht für Firmen gegen Firmen! Nicht für Firmen oder Anwälte gegen Privatleute bzw. Vereine!
Das gibts echt auf keinem Schiff... nur in Deutschland. Elende Frechheit... Drecksbande.... Sorry, heut bin ich mal wieder echt in Fahrt
Re: Abmahnwahn-Dreipage: Unterstützer von Abmahnungsopfern wurde abgemahnt
Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Die können sogar Juristen als Mitarbeiter anstellen...
...oder sich ab 1. Juli 2008 einfach von ihm "anleiten" lassen:
"...Ferner wird die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt..."
1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,
2. Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen
im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.
(2) Wer Rechtsdienstleistungen nach Absatz 1 erbringt, muss über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen und sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.