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gullinews
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Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Dass deutsche Polizeibeamte wie auch die Politiker technisch hinterher hinken, wissen wir spätestens seit den Predigten von Innenminister Schäuble oder der Ansprache von Frau Merkel in ihrem eigenen Videopodcast. Herr Schäuble äußerte nebst anderer abstruser Forderungen den Gedanken, dass eben jene aktuellen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen sollen, um mit dem modernen Equipment der Terroristen mithalten zu können. Er nannte diese Forderung in einem Atemzug mit der Forderung nach Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Eine Staatsanwaltschaft selbst zeigte jedoch jüngst, wo es bei ihnen wirklich hapert, und wie man dieses Problem scheinbar simpelst, durch eine Hausdurchsuchung mit anschließender Beschlagnahmung lösen kann.

Der Fall selbst erscheint zunächst ganz normal, und kommt in dieser Konstellation wohl oft genug in der Bundesrepublik vor. Ein potenzieller Filesharer sieht sich einer Hausdurchsuchung gegenüber. Er hat 3.500 MP3s auf seinem PC via P2P verteilt, die Beamten beschlagnahmen im Rahmen der Durchsuchung also den PC zur weiteren Durchsicht und Verwertung.


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Alt 29. 04. 2008, 13:32 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
Ferrero
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten?
Alt 29. 04. 2008, 13:38 Ferrero is offline Mit Zitat antworten #2
Zenotaph
zumindest nicht vergessen
 
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Mich würd auch mal interessieren, mit was die sonst arbeiten.
Kennt noch wer die alten Lochkarten-Maschinen?
Alt 29. 04. 2008, 13:42 Zenotaph is offline Mit Zitat antworten #3
Gravenreuth
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Ferrero 
Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten?

Als Rechtsfolge kann auch ausgesprochen werden, daß gem. §§110UrhG 74, 74a StGB das Tatwerkzeug eingezogen wird. Ist der Urheberrechtsverstoß also durch den eigenen PC erstellt worden, so unterläge dieser der Einziehung. Auch kann der Beschuldigte im Rahmen einer Einstellung gem. §§ 153,153a StPO hierin einwilligen. Die Verwertung erfolgt dann durch die einziehende Behörde.

Das ist mit halbwegs verwertbaren PC´s absolut üblich.
Alt 29. 04. 2008, 13:50 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #4
Gravenreuth
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Zenotaph 
Mich würd auch mal interessieren, mit was die sonst arbeiten.
Kennt noch wer die alten Lochkarten-Maschinen?

Ich habe 1978 dort http://www.lrz-muenchen.de/wir/geschichte/ mit einer CYBER 175 angefangen. Damals hat man die Bit noch gesehen!
Alt 29. 04. 2008, 13:51 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #5
lopad
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Man merkt, es geht berg ab mit unserem Staat.

Wenn nun sogar die Polizei, sich ihr IT Equipment durch Hausdurchsuchungen zusammen sammeln muss .
Alt 29. 04. 2008, 13:52 lopad is offline Mit Zitat antworten #6
cTaylor
CALL 6777-3777 in Bangkok
 
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Ich will gar nicht wissen was die Beamten so alles in ihre Tasche wirtschaften, merkt ja schließlich keiner ob der jetzt auch wirklich gegen den alten PC ausgetauscht wurde.
Alt 29. 04. 2008, 13:54 cTaylor is offline Mit Zitat antworten #7
Zenotaph
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Als Rechtsfolge kann auch ausgesprochen werden, daß gem. §§110UrhG 74, 74a StGB das Tatwerkzeug eingezogen wird. Ist der Urheberrechtsverstoß also durch den eigenen PC erstellt worden, so unterläge dieser der Einziehung. Auch kann der Beschuldigte im Rahmen einer Einstellung gem. §§ 153,153a StPO hierin einwilligen. Die Verwertung erfolgt dann durch die einziehende Behörde.

Das ist mit halbwegs verwertbaren PC´s absolut üblich.
Ich bin da ein Laie, aber kann man sich nicht auf § 94 StPO berufen?
Sollte gehen, wenn man sich mit der Beschlagnahmung nicht einverstanden erklärt hat.
Alt 29. 04. 2008, 14:00 Zenotaph is offline Mit Zitat antworten #8
killer-ra
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Ich finde es eine Frechheit das so etwas in der BRD gemacht werden darf.
Alt 29. 04. 2008, 14:04 killer-ra is offline Mit Zitat antworten #9
dieterdödel
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

ich hoffe ma schwer das SIE an der LMU waren sonst wird mein Epsilon kleiner 0.......
Alt 29. 04. 2008, 14:04 dieterdödel is offline Mit Zitat antworten #10
Geggeleroad666
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Beiträge: 118
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Da wünscht man sich echt ein bissl Sprengstoff mit Fernzünder.Sobald der Beschlagnahmte Rechner sich in ihrem Auto befindet,1Mal feste drücken und mit ner Popcorntüte vom Starßenrand sich das Feuerwerk ansehen
Alt 29. 04. 2008, 14:04 Geggeleroad666 is offline Mit Zitat antworten #11
Gravenreuth
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Zenotaph 
Ich bin da ein Laie, aber kann man sich nicht auf § 94 StPO berufen?
Sollte gehen, wenn man sich mit der Beschlagnahmung nicht einverstanden erklärt hat.

Stimmt - dann entscheidet ein Richter über die Beschlagnahmung.
Alt 29. 04. 2008, 14:06 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #12
Gravenreuth
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Geggeleroad666 
Da wünscht man sich echt ein bissl Sprengstoff mit Fernzünder.Sobald der Beschlagnahmte Rechner sich in ihrem Auto befindet,1Mal feste drücken und mit ner Popcorntüte vom Starßenrand sich das Feuerwerk ansehen


Jetzt sind die HEISE-User im gulli:board angekommen.
Alt 29. 04. 2008, 14:08 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #13
Geggeleroad666
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Beiträge: 118
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Sorry, Heise kenn ich nicht .
Aber wer mir mein Baby einsacken will,der kassiert ganz bestimmt keinen Lob dafür !
Alt 29. 04. 2008, 14:15 Geggeleroad666 is offline Mit Zitat antworten #14
tiffany
kleine Diva
 
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Beiträge: 1.064
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Geggeleroad666 
Aber wer mir mein Baby einsacken will,der kassiert ganz bestimmt keinen Lob dafür !
Logisch. Aber direkt so hart Argumentieren kennt man ehr von Heise.
Alt 29. 04. 2008, 14:19 tiffany is offline Mit Zitat antworten #15
MrsJackson
Mitglied
 
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Beiträge: 1.011
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

gravenreuth - der uwe boll des gulli boards
Alt 29. 04. 2008, 14:20 MrsJackson is offline Mit Zitat antworten #16
herr-k
 
Beiträge: n/a
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Ich weiß jetzt nicht, wie es konkret um bundesdeutsche Dezernate bestellt ist, aber für eine ergiebige Recherche im Netz oder in Datenbanken, braucht man keine Rakete unterm Schreibtisch. Da ist immer noch der ganze Ermittler gefordert, weniger der PC.
Alt 29. 04. 2008, 14:28 Mit Zitat antworten #17
La-Ultima
Der nette Mann
 
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Registrierungsdatum: Jun 2007
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Beiträge: 2.374
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Oh mein Gott

1.Medion und dann noch als Leistungsspitze^^
Alt 29. 04. 2008, 14:31 La-Ultima is offline Mit Zitat antworten #18
YoBap
 
Beiträge: n/a
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Jo, da werde ich doch gleich mal meinen Uralt-Medion-Rechner aus dem Keller holen - natürlich gründlich reinigen - und dann den Schmierern anbieten. Mal sehen, was sie mir dafür anbieten - vllt. Straffreiheit wg. Sharing?

YoBap
Alt 29. 04. 2008, 14:45 Mit Zitat antworten #19
alter_Bekannter
WWAAD?
 
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von Ferrero 
Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten?
BRD

BananenBundes Republik Deutschland
Alt 29. 04. 2008, 15:01 alter_Bekannter is offline Mit Zitat antworten #20
Oj1
Analintruder
 
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Beiträge: 558
Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von MrsJackson 
gravenreuth - der uwe boll des gulli boards


oh ja
Alt 29. 04. 2008, 15:02 Oj1 is offline Mit Zitat antworten #21
20hz
Stehwelle
 
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

tja was soll man dazu sagen....was sich heutzutage schon alles erlaubt wird

talfahrt

filesharing und noch nix von verschlüsselung gehört...hört man immer wieder
Alt 29. 04. 2008, 15:03 20hz is offline Mit Zitat antworten #22
LARSIANER
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Die haben PCs von denen könnt ihr nur träumen, zudem sind sie besser deauf als ihr.
Alt 29. 04. 2008, 15:09 LARSIANER is offline Mit Zitat antworten #23
Zenotaph
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Zitat:
Zitat von La-Ultima 
Oh mein Gott

1.Medion und dann noch als Leistungsspitze^^
Hehe, die würden wohl auch meinem Laptop sabbernd hinterher hecheln.
Alt 29. 04. 2008, 15:10 Zenotaph is offline Mit Zitat antworten #24
oli1212
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Wir sollten eine Spendenaktion für die armen bullen starten, jeder der noch n stück elektroschrott zu haus stehen hat , schlecht einpacken und an die schicken. Und vorne noch ein Core2Quad aufkleber drauf , dann denken die die haben was ganz feines bekommen
Alt 29. 04. 2008, 15:12 oli1212 is offline Mit Zitat antworten #25
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