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gulli:news
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.604
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Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Dass deutsche Polizeibeamte wie auch die Politiker technisch hinterher hinken, wissen wir spätestens seit den Predigten von Innenminister Schäuble oder der Ansprache von Frau Merkel in ihrem eigenen Videopodcast. Herr Schäuble äußerte nebst anderer abstruser Forderungen den Gedanken, dass eben jene aktuellen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen sollen, um mit dem modernen Equipment der Terroristen mithalten zu können. Er nannte diese Forderung in einem Atemzug mit der Forderung nach Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Eine Staatsanwaltschaft selbst zeigte jedoch jüngst, wo es bei ihnen wirklich hapert, und wie man dieses Problem scheinbar simpelst, durch eine Hausdurchsuchung mit anschließender Beschlagnahmung lösen kann.
Der Fall selbst erscheint zunächst ganz normal, und kommt in dieser Konstellation wohl oft genug in der Bundesrepublik vor. Ein potenzieller Filesharer sieht sich einer Hausdurchsuchung gegenüber. Er hat 3.500 MP3s auf seinem PC via P2P verteilt, die Beamten beschlagnahmen im Rahmen der Durchsuchung also den PC zur weiteren Durchsicht und Verwertung.
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29. 04. 2008, 13:32
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#1
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Mitgrossemglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Ort: Nicaragua
Beiträge: 167
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten?
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29. 04. 2008, 13:38
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#2
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zumindest nicht vergessen
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Hoaschdeng
Beiträge: 1.273
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Mich würd auch mal interessieren, mit was die sonst arbeiten.
Kennt noch wer die alten Lochkarten-Maschinen?
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29. 04. 2008, 13:42
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.497
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Ferrero
Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten? 
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Als Rechtsfolge kann auch ausgesprochen werden, daß gem. §§110UrhG 74, 74a StGB das Tatwerkzeug eingezogen wird. Ist der Urheberrechtsverstoß also durch den eigenen PC erstellt worden, so unterläge dieser der Einziehung. Auch kann der Beschuldigte im Rahmen einer Einstellung gem. §§ 153,153a StPO hierin einwilligen. Die Verwertung erfolgt dann durch die einziehende Behörde.
Das ist mit halbwegs verwertbaren PC´s absolut üblich.
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29. 04. 2008, 13:50
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.497
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Zenotaph
Mich würd auch mal interessieren, mit was die sonst arbeiten.
Kennt noch wer die alten Lochkarten-Maschinen? 
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Ich habe 1978 dort http://www.lrz-muenchen.de/wir/geschichte/ mit einer CYBER 175 angefangen. Damals hat man die Bit noch gesehen!
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29. 04. 2008, 13:51
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 16
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Man merkt, es geht berg ab mit unserem Staat.
Wenn nun sogar die Polizei, sich ihr IT Equipment durch Hausdurchsuchungen zusammen sammeln muss  .
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29. 04. 2008, 13:52
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#6
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CALL 6777-3777 in Bangkok
Registrierungsdatum: Sep 2007
Ort: Siem Reap/Kambodscha
Beiträge: 223
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Ich will gar nicht wissen was die Beamten so alles in ihre Tasche wirtschaften, merkt ja schließlich keiner ob der jetzt auch wirklich gegen den alten PC ausgetauscht wurde.
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29. 04. 2008, 13:54
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#7
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zumindest nicht vergessen
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Hoaschdeng
Beiträge: 1.273
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Als Rechtsfolge kann auch ausgesprochen werden, daß gem. §§110UrhG 74, 74a StGB das Tatwerkzeug eingezogen wird. Ist der Urheberrechtsverstoß also durch den eigenen PC erstellt worden, so unterläge dieser der Einziehung. Auch kann der Beschuldigte im Rahmen einer Einstellung gem. §§ 153,153a StPO hierin einwilligen. Die Verwertung erfolgt dann durch die einziehende Behörde.
Das ist mit halbwegs verwertbaren PC´s absolut üblich.
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Ich bin da ein Laie, aber kann man sich nicht auf § 94 StPO berufen?
Sollte gehen, wenn man sich mit der Beschlagnahmung nicht einverstanden erklärt hat.
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29. 04. 2008, 14:00
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2006
Ort: vor dem PC
Beiträge: 213
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Ich finde es eine Frechheit das so etwas in der BRD gemacht werden darf.
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29. 04. 2008, 14:04
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 42
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
ich hoffe ma schwer das SIE an der LMU waren sonst wird mein Epsilon kleiner 0.......
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29. 04. 2008, 14:04
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 118
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Da wünscht man sich echt ein bissl Sprengstoff mit Fernzünder.Sobald der Beschlagnahmte Rechner sich in ihrem Auto befindet,1Mal feste drücken und mit ner Popcorntüte vom Starßenrand sich das Feuerwerk ansehen
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29. 04. 2008, 14:04
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.497
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Zenotaph
Ich bin da ein Laie, aber kann man sich nicht auf § 94 StPO berufen?
Sollte gehen, wenn man sich mit der Beschlagnahmung nicht einverstanden erklärt hat.
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Stimmt - dann entscheidet ein Richter über die Beschlagnahmung.
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29. 04. 2008, 14:06
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.497
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Geggeleroad666
Da wünscht man sich echt ein bissl Sprengstoff mit Fernzünder.Sobald der Beschlagnahmte Rechner sich in ihrem Auto befindet,1Mal feste drücken und mit ner Popcorntüte vom Starßenrand sich das Feuerwerk ansehen
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Jetzt sind die HEISE-User im gulli:board angekommen.
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29. 04. 2008, 14:08
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 118
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Sorry, Heise kenn ich nicht .
Aber wer mir mein Baby einsacken will,der kassiert ganz bestimmt keinen Lob dafür !
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29. 04. 2008, 14:15
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#14
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kleine Diva
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 1.064
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Geggeleroad666
Aber wer mir mein Baby einsacken will,der kassiert ganz bestimmt keinen Lob dafür !
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Logisch. Aber direkt so hart Argumentieren kennt man ehr von Heise.
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29. 04. 2008, 14:19
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 1.011
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
gravenreuth - der uwe boll des gulli boards
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29. 04. 2008, 14:20
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#16
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Ich weiß jetzt nicht, wie es konkret um bundesdeutsche Dezernate bestellt ist, aber für eine ergiebige Recherche im Netz oder in Datenbanken, braucht man keine Rakete unterm Schreibtisch. Da ist immer noch der ganze Ermittler gefordert, weniger der PC.
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29. 04. 2008, 14:28
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#17
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Der nette Mann
Registrierungsdatum: Jun 2007
Ort: Doitschland
Beiträge: 2.374
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Oh mein Gott
1.Medion und dann noch als Leistungsspitze^^
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29. 04. 2008, 14:31
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#18
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
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29. 04. 2008, 14:45
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#19
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 3.081
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von Ferrero
Genialer Fund
Aber dürfen die Beamten den Rechner einfach so bei Gefallen behalten? 
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BRD
BananenBundes Republik Deutschland
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29. 04. 2008, 15:01
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#20
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Analintruder
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 558
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von MrsJackson
gravenreuth - der uwe boll des gulli boards
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oh ja
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29. 04. 2008, 15:02
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#21
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Stehwelle
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: R-Pott
Beiträge: 306
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
tja was soll man dazu sagen....was sich heutzutage schon alles erlaubt wird
talfahrt
filesharing und noch nix von verschlüsselung gehört...hört man immer wieder
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29. 04. 2008, 15:03
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#22
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 526
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Die haben PCs von denen könnt ihr nur träumen, zudem sind sie besser deauf als ihr.
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29. 04. 2008, 15:09
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#23
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zumindest nicht vergessen
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Hoaschdeng
Beiträge: 1.273
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Zitat:
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Zitat von La-Ultima
Oh mein Gott
1.Medion und dann noch als Leistungsspitze^^ 
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Hehe, die würden wohl auch meinem Laptop sabbernd hinterher hecheln.
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29. 04. 2008, 15:10
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 16
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Re: Polizei bevorzugt Filesharer PCs: Hausdurchsuchung zweckentfremdet
Wir sollten eine Spendenaktion für die armen bullen starten, jeder der noch n stück elektroschrott zu haus stehen hat , schlecht einpacken und an die schicken. Und vorne noch ein Core2Quad aufkleber drauf , dann denken die die haben was ganz feines bekommen
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29. 04. 2008, 15:12
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#25
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